Marktverzerrungen durch Ungleichbehandlung von Modernisierungen und Bestandsersatz in Förderprogrammen am Beispiel der KfW



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Transkript:

Marktverzerrungen durch Ungleichbehandlung von Modernisierungen und in Förderprogrammen am Beispiel der KfW 1 Ausgangslage Die Wohnungspolitik ist gekennzeichnet durch das Nebeneinander von Subventionen und Belastungen des Wohnungsbestandes, des Wohnungsneubaus und der Wohnungsmodernisierung. Als Instrumente werden Zuschüsse, Zinsverbilligungen, besondere Abschreibungsregelungen sowie Steuern und Abgaben eingesetzt. Hinzu kommen Vorschriften des Mietrechts und der Eigentumsübertragung sowie staatlich fixierte Standards, die beim Neubau oder bei einer umfänglichen Modernisierung einzuhalten sind. Allein die Fülle der eingesetzten Instrumente lassen erahnen, dass die Wohnungspolitik nicht widerspruchsfrei sein kann. Wohnungsbesitzer stehen angesichts der Alterung des Wohnungsbestandes heute zunehmend vor der Frage Vollmodernisierung oder Abriss und Neubau (Ersatzneubau). In die Kalkulation fließen selbstverständlich auch alle gesetzlichen Regelungen ein. Verursachen unterschiedliche Anforderungen, unterschiedliche Förderungen sowie weitere Unterschiede in gesetzlichen Regelungen deutliche Wirtschaftlichkeitsdifferenzen zwischen der Modernisierung und dem, so ist die Entscheidung der Wohnungsbesitzer möglicherweise gesamtwirtschaftlich nicht sinnvoll, obwohl einzelwirtschaftlich ein Optimum erreicht wird. Im Bereich der KfW-Förderprogramme wird im Folgenden die Ungleichbehandlung von Modernisierung und Ersatzneubau exemplarisch anhand der Programme - Energieeffizient Sanieren - Kredit (151), - Wohnraum Modernisieren - Standard (141), - Energieeffizient Bauen (153) und Energieeffizient Bauen (154) herausgearbeitet.

2 Die Programme im Überblick In der nachfolgenden Tabelle sind die Konditionen für die verschiedenen Programme bei und Neubau aufgeführt sowie nachrichtlich die aktuellen Konditionen eines normalen Hypothekendarlehens als Durchschnitt verschiedener Banken (Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Geschäftsbanken). Angegeben ist jeweils die Effektivverzinsung. Neubau KfW-Standard nach Förder- Programm- Programme- Bank- Umbau-/Neubau art Nr. 151 Nr. 153/154 darlehen KfW-Effizienzhaus 70 Zins % 1,41 2,47 4,25 KfW-Effizienzhaus 85 Zins % 1,41 3,85 4,25 KfW-Effizienzhaus 100 Zins % 1,41 4,25 KfW-Effizienzhaus 115 Zins % 1,41 4,25 KfW-Effizienzhaus 130 Zins % 1,41 4,25 KfW-Effizienzhaus 70 Zuschuss v.h. 15,0 KfW-Effizienzhaus 85 Zuschuss v.h. 15,0 KfW-Effizienzhaus 100 Zuschuss v.h. 12,5 KfW-Effizienzhaus 115 Zuschuss v.h. 7,5 KfW-Effizienzhaus 130 Zuschuss v.h. 5,0 Maximalkredit 75.000/WE 50.000/WE 80% des Bauvolumens Bei den KfW-Programmen wurde jeweils die Variante 10 Jahre Laufzeit, zwei tilgungsfreie Jahre und 10 Jahre Zinsbindung unterstellt, um die Zahl der Varianten zu begrenzen. Nur in der bzw. Modernisierung ist das KfW-Programm 141 einsetzbar. Neubau KfW-Standard nach Förder- Programm- Programme Bank- Umbau-/Neubau art Nr. 141 darlehen - Zins 3,67-4,25 - Zuschuss - - Maximalkredit 100.000/WE 80% des Bauvolumens

3 Ergebnisse 3.1 Beispielfälle Exemplarisch werden die unter Ausnutzung der oben aufgeführten Förderprogramme entstehenden Kosten über 10 Jahre für die beiden folgenden Beispiele berechnet: Kosten der energetischen Modernisierung einschl. des gesamten Systems der Heizung: 650 /m² = 42.250 Kosten von Ausstattungsmodernisierungen und Grundrissänderungen: 550 /m² = 35.750 Gesamtkosten 78.000 Abriss, Mieterbetreuung, Umzugsmanagement etc.: 200 /m² = 13.000 Neubau: 1.000 /m² = 65.000 Gesamtkosten 78.000 b) 120 m²-wohnung Kosten der energetischen Modernisierung einschl. des gesamten Systems der Heizung: 650 /m² = 78.000 Kosten von Ausstattungsmodernisierungen und Grundrissänderungen: 550 /m² = 66.000 Gesamtkosten 144.000 Abriss, Mieterbetreuung, Umzugsmanagement etc.: 200 /m² = 24.000 Neubau: 1.000 /m² = 120.000 Gesamtkosten 144.000 3.2 Finanzierung Gemäß den Förderbedingungen werden auf der Basis der unter Punkt 2 vorgestellten KfW-Programme folgende Finanzierungen aufgebaut: Für die energetische auf KfW-Effizienzhaus 85: Programm 151; für die übrige Modernisierung: Programm 141 für einen Neubauanteil von 50.000 Programm 154; für die restlichen Mittel normale Bankdarlehen.

b) 120 m²-wohnung Für einen 75.000 Anteil an der energetischen auf KfW- Effizienzhaus 85: Programm 151; für die übrige Modernisierung: Programm 141 für einen Neubauanteil von 50.000 Programm 154; für die restlichen Mittel normale Bankdarlehen. 3.3 Kosten über 10 Jahre Da für alle Finanzierungen gleiche Bedingungen (Laufzeit, tilgungsfreie Jahre und Zinsfestschreibungen) angesetzt wurden, reicht zunächst der Blick auf die Gesamtkosten der Finanzierung. 89.941 Zins- und Tilgungszahlungen abzgl. 78.000 Investition 11.941 Finanzierungskosten 109.469 Zins- und Tilgungszahlungen abzgl. 78.000 Investition 31.469 Finanzierungskosten Mehrkosten wegen unterschiedlicher Förderung: 19.528 bzw. 300 /m² b) 120 m²-wohnung 167.224 Zins- und Tilgungszahlungen abzgl. 144.000 Investition 23.224 Finanzierungskosten 203.846 Zins- und Tilgungszahlungen abzgl. 144.000 Investition 59.846 Finanzierungskosten Mehrkosten wegen unterschiedlicher Förderung: 36.622 bzw. 305 /m² Die reinen Finanzierungskosten differieren aufgrund der unterschiedlichen Behandlung von Modernisierung und Neubau erheblich. Anders ausgedrückt: Je m² wird der egenüber der um 300 (65m² - Wohnung) bzw. 305 (120m² - Wohnung) benachteiligt.

4 Handlungsempfehlungen Es gilt, den auch in der Förderung als Fall der Modernisierung zu betrachten und dementsprechend alle in der und Modernisierung einsetzbaren Fördermöglichkeiten auch in den Fällen zur Anwendung zu bringen, wo auf einer bisher bereits von einem Wohngebäude genutzten Grundstück nach dem Abriss ein neues, gleichgroßes Wohngebäude errichtet wird. Weiterhin werden nach den bisherigen Regelungen mit maximalen Beträgen je Wohnung kleine Wohnungen tendenziell stärker gefördert als große Wohnungen. Der Sinn dieser Regelung ist nicht erkennbar. Eine maximale Förderung je m²-wohnfläche könnte hier Abhilfe schaffen, wobei die förderfähige Maximalfläche einer Wohnung dann separat festgelegt werden kann.