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Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 10. August 2015 Nummer 25 Inhaltsverzeichnis Seite 104. Bekanntmachung der Einladung zur 10. Sitzung (18. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 17.08.2015, Rathaus, Ratssaal, 5. OG, Friedrich-Ebert-Platz 1, Beginn: 16:00 Uhr... 179 105. Bekanntmachung der Satzung der Stadt Leverkusen vom 06.07.2015 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hitdorf in Leverkusen-Hitdorf, Leverkusen-Rheindorf und Leverkusen-Wiesdorf... 181 106. Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich "südlich Platanenweg"... 184 107. Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 27/I "Rheindorf Nord zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz" in Leverkusen-Rheindorf (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB)... 186 108. Bekanntmachung zur Planfeststellung nach 18 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) für das Bauvorhaben Gütergleisverlegung in Leverkusen-Opladen, Strecke 2324 (Duisburg-Wedau Niederlahnstein), km 63,4 bis 64,2" in der Stadt Leverkusen... 190 109. Bekanntmachung über das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 97/II Stauffenbergstraße... 190 104. Bekanntmachung der Einladung zur 10. Sitzung (18. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 17.08.2015, Rathaus, Ratssaal, 5. OG, Friedrich-Ebert-Platz 1, Beginn: 16:00 Uhr Tagesordnung Öffentliche Sitzung Nummer 1 Eröffnung der Sitzung Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2 Genehmigung von Niederschriften Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8875, 0214/406-8879, amtsblatt@stadt.leverkusen.de Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1-4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8889.

Seite 180 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 10. August 2015 3 Ausschussumbesetzungen 2015/0689 4 Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 (Jahresabschluss 2014) 2015/0595 Dezernat II 5 Notwendige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 30.07.2015 6 Haushaltsausgleich in gleichmäßigen Schritten - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 02.08.2015 7 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) 8 Jahresabschluss 2014 der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH und Entlastung - Erteilung von Weisungen nach 113 Abs. 1 GO NRW 9 Jahresabschluss 2014 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und Entlastung Jahresabschluss 2014 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh und Entlastung - Erteilung von Weisungen nach 113 Abs. 1 GO NRW 10 Jahresabschluss 2014 der AVEA GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaften und Entlastung Jahresabschluss 2014 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung - Erteilung von Weisungen nach 113 Abs. 1 GO NRW 11 Jahresabschluss 2014 der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Entlastung Jahresabschluss der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung - Erteilung von Weisungen nach 113 Abs. 1 GO NRW 12 Jahresabschluss 2014 der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH und Entlastung - Erteilung von Weisungen nach 113 Abs. 1 GO NRW 13 Jahresabschluss 2014 der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG und Entlastung - Erteilung von Weisungen nach 113 Abs. 1 GO NRW 14 Jahresabschluss 2014 der Sparkasse Leverkusen - Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2014 - Entlastung der Organe 2015/0680 2015/0686 2015/0664 2015/0615 2015/0623 2015/0624 2015/0643 2015/0625 2015/0638 2015/0641

10. August 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 Seite 181 15 Jahresabschluss 2014 der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH und Entlastung - Erteilung von Weisungen nach 113 Abs. 1 GO NRW 16 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Kreis Mettmann zur Zusammenarbeit der Feuerwehrleitstellen 17 Finanzierung des Ersatzneubaus Brücke Robert-Blum- Straße/Güterzugstrecke 2015/0662 2015/0575 2015/0654 Dezernat III 18 Unterbringung von Flüchtlingen 18.1 Vereinfachter Baubeschluss zur Realisierung der Containerstandorte Dohrgasse, Merziger Straße, Heinrich-Claes-Straße 2015/0690 18.2 Unterbringung von Flüchtlingen am Standort Josefstraße 10 2015/0691 19 Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Kreis Mettmann zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz über das Apothekenwesen Nichtöffentliche Sitzung 2015/0671 Nummer 1 Eröffnung der Sitzung Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2 Genehmigung von Niederschriften Dezernat II 3 Grundstücksverhandlung Stadt Leverkusen mit einem Gewerbebetrieb in der Fixheide - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 30.07.2015 2015/0685 Leverkusen, 6. August 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister 105. Bekanntmachung der Satzung der Stadt Leverkusen vom 06.07.2015 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hitdorf in Leverkusen-Hitdorf, Leverkusen-Rheindorf und Leverkusen-Wiesdorf Aufgrund des 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekannt-

Seite 182 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 10. August 2015 machung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 22.06.2015 folgende Satzung beschlossen: 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Die in der als Anlage zu 1 beigefügten Karte im Maßstab 1:2.500 umgrenzten Teile der Stadtteile Hitdorf, Rheindorf und Wiesdorf werden förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Das Sanierungsgebiet ist grob begrenzt durch die Stadtgrenze im Süden und Westen, bzw. nach Osten abknickend der Verlängerung der Straße Am Tönges Feld folgend bis zur Wiesenstraße. Nach Nordwesten entlang der Wiesenstraße bis zur Straße Am Fahnenacker, dort nach Südwesten abknickend dem Verlauf der Straße Am Fahnenacker, bzw. der Bernsteinstraße bis zur Trasse Bundesautobahn 59 (A 59) folgend. Entlang der Trasse der A 59 bis in ungefährer Höhe der Brücke der A 59 über die Wupper schließt die Begrenzung des Sanierungsgebietes an die in der Mitte des Rheins verlaufende Stadtgrenze an. Die genauen Abgrenzungen sind der Anlage (Skizze s. Seite 183) zu entnehmen. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. 2 Befristung Gemäß 142 Absatz 3 BauGB wird die Sanierungssatzung befristet. Die Sanierungssatzung tritt 15 Jahre nach Inkrafttreten außer Kraft. 3 Sanierungsverfahren Gemäß 142 Absatz 4 BauGB wird die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der 152-156 BauGB dabei ebenso wie die Genehmigungspflicht nach 144 BauGB insgesamt ausgeschlossen. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt gemäß 143 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit 10 Absatz 3 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Einsichtnahme in die Satzung Die Satzung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Abgrenzung des Sanierungsgebietes Hitdorf siehe Folgeseite

10. August 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 Seite 183

Seite 184 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 10. August 2015 Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften I. Gemäß 215 Absatz 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. II. Gemäß 7 Absatz 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 6. Juli 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister 106. Bekanntmachung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich "südlich Platanenweg" Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 20.04.2015 für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich "südlich Platanenweg" die öffentliche Auslegung beschlossen. Die rechtliche Grundlage bildet 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch). Ziel der Planung ist es, eine Freifläche südlich der Straße Platanenweg, die heute als Wohnbaufläche dargestellt ist, als Grünfläche darzustellen. Durch diese Änderung wird die im Flächennutzungsplan vorhandene Grünflächendarstellung und Teile der in dem benachbarten Bebauungsplan 159/II Pastor-Scheibler-Straße festgesetzten Grünflächen sinnvoll ergänzt.

10. August 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 Seite 185 Öffentliche Auslegung Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und integriertem Umweltbericht wird öffentlich ausgelegt. Des Weiteren werden auch die umweltrelevanten und sonstigen im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zu folgenden Themen offengelegt: Umweltbericht Umweltrelevante und sonstige im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ( 3 Absatz1 und 4 Absatz 1 BauGB) eingegangene Stellungnahmen zu dem Thema: Versorgung mit Wohnraum. Die o.g. Informationen können eingesehen werden: Ort: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss, Dauer: Mittwoch, 19.08.2015, bis einschließlich Mittwoch, 23.09.2015, Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Ansprechpartner ist Herr Kociok (Telefon 0214/406-6121). Internet Während der Auslegungszeit kann der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und integriertem Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden unter: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne. Stellungnahmen Während der Auslegungsfrist können gemäß 3 Absatz 2 BauGB Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 23.09.2015 an folgende Adresse geschickt werden: Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: 61@stadt.leverkusen.de oder per Fax an: 0214/406-6102. Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich "südlich Platanenweg"

Seite 186 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 10. August 2015 Datenschutz Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Äußerungen und Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Äußerungen und Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie während der öffentlichen Auslegung aufgeführt werden können, soweit die Einsender dieses nicht ausdrücklich verweigern. Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. Leverkusen, 19. Juli 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister 107. Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 27/I "Rheindorf Nord zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz" in Leverkusen-Rheindorf (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB) Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat am 01.06.2015 für den o. g. Bebauungsplan die Einleitung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

10. August 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 Seite 187 Die rechtliche Grundlage bilden die 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung 12 BauGB und 13 a BauGB sowie Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.1987 mit Änderung vom 02.12.1994 beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung. Der o. g. Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Ziel der Planung Am vorgesehenen Standort soll ein Nutzungsmix aus Wohnen und wohnverträglichen tertiären Nutzungen entstehen, der zu einer Stärkung des Stadtteils Rheindorf- Nord beiträgt. Ziel ist es, das Nahversorgungszentrum Rheindorf durch ergänzende Nutzungen und eine hochwertige Gestaltung der öffentlichen Räume zu stärken, langfristig zu erhalten und ausreichend Wohnraum zu schaffen. Es sollen künftig insgesamt rd. 60 Wohnungen mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen entstehen. Entlang der Fußgängerzone sind erdgeschossig Dienstleistungseinrichtungen vorgesehen. Darüber hinaus sollen zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum geschaffen werden. Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 27/I "Rheindorf Nord zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz" Laut Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 01.06.2015 wird die Öffentlichkeit frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Bürgerinnen und Bürger werden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen am Donnerstag, 27. August 2015, um 19:00 Uhr, in der Aula der GGS Sternenschule, Masurenstraße 5-7, 51371 Leverkusen. Zusätzlich zu dieser Informationsveranstaltung können sich entsprechend 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Termine können telefonisch mit dem zuständigen Planer des Fachbereiches Stadtplanung, Herrn Maas, vereinbart werden (Telefon 0214/406-6139). Der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes kann eingesehen werden: Ort: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss Dauer: Mittwoch, 12.08.2015, bis einschließlich Montag, 28.09.2015, Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Im gleichen Zeitraum können der Einleitungsbeschluss sowie weitere Planunterlagen auch im Internet auf der Website der Stadt Leverkusen eingesehen werden unter: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne

Seite 188 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 10. August 2015 Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 28.09.2015 an nachfolgende Adresse geschickt werden: Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: 61@stadt.leverkusen.de oder per Fax an: 0214/406-6102 Bitte mit der Betreffangabe: Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 27/I "Rheindorf Nord zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz" Datenschutz Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Äußerungen und Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Äußerungen und Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie während der öffentlichen Auslegung aufgeführt werden können, soweit die Einsender dieses nicht ausdrücklich verweigern. Hinweis Eine weitere Beteiligungsmöglichkeit ist im Rahmen späterer Verfahrensschritte vorgesehen. Nach der o. g. Beteiligungsphase wird der Bebauungsplanentwurf erstellt und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Danach sieht das Baugesetzbuch eine einmonatige Auslegung des Planentwurfes vor und die Möglichkeit schriftlich Stellungnahmen abzugeben. Über die weiteren Verfahrensschritte und Termine können Sie sich über das Amtsblatt der Stadt Leverkusen informieren (http://www.leverkusen.de). Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt. (Skizze siehe Folgeseite)

10. August 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 Seite 189 Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 27/I ''Rheindorf Nord zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz'' Geltungsbereich des Bebauungsplanes Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 34/66 ''Königsberger Platz'' Leverkusen, 19. Juli 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister

Seite 190 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 10. August 2015 108. Bekanntmachung zur Planfeststellung nach 18 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) für das Bauvorhaben Gütergleisverlegung in Leverkusen- Opladen, Strecke 2324 (Duisburg-Wedau - Niederlahnstein), km 63,4 bis 64,2" in der Stadt Leverkusen Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Köln (Planfeststellungsbehörde), vom 15.06.2015, Az.: 601ppn/003-2013#002 liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 10.08.2015 bis einschließlich 24.08.2015 zur allgemeinen Einsichtnahme aus bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Dezernat V Planen und Bauen, Elberfelder Haus, Trakt A, Zimmer 205, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, während der Dienststunden von montags bis donnerstags 8:30 Uhr 15:30 Uhr, freitags 8:30 Uhr 13:30 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung mit Herrn Kociok, Tel. 0214/406-6121. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln, Werkstattstraße 102, 50733 Köln, eingesehen werden. Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt ( 74 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Leverkusen, 10.08.2015 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln Werkstattstr. 102 50733 Köln 109. Bekanntmachung über das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 97/II Stauffenbergstraße Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen über den Bebauungsplan Nr. 97/II Stauffenbergstraße vom 22.03.1999 wurde am 07.05.1999 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Hierbei wurden folgende Verfahrens- und Formvorschriften nach 214 BauGB (Baugesetzbuch) verletzt: der Bebauungsplan wurde nach der ortsüblichen Bekanntmachung und damit verspätet ausgefertigt, die Fundstelle der den Festsetzungen zum Lärmschutz zugrundeliegenden DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) wurde nicht genau bezeichnet.

10. August 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 Seite 191 Durch das ergänzende Verfahren nach 214 Absatz 4 BauGB werden die Fehler behoben. Der Bebauungsplan wurde mit einem Hinweis auf die Fundstelle der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) versehen und erneut ausgefertigt. Diese erneute Planausfertigung wird bekannt gemacht. Aufgrund des 10 Baugesetzbuch BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.04.1993 (BGBl. I S. 466), in Verbindung mit dem BauGB-Maßnahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.1993 (BGBl. I, S. 632), der Baunutzungsverordnung BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), der Landesbauordnung BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.1995 (GV.NRW S. 218, ber. S. 982), der Planzeichenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58), der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 22.03.1999 den Bebauungsplan Nr. 97/II Stauffenbergstraße als Satzung beschlossen. Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. Bebauungsplan Nr. 97II Stauffenbergstraße Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Seite 192 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 10. August 2015 Rechtsverbindlichkeit Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 97/II Stauffenbergstraße gemäß 10 Absatz 3 in Verbindung mit 214 Absatz 4 Baugesetzbuch rückwirkend zum 22.03.1999 in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Einsichtnahme in den Bebauungsplan Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 bis 13.30 Uhr. Gemäß 27a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) sind sämtliche Unterlagen auch auf der Website der Stadt Leverkusen einzusehen. (http://www.leverkusen.de/ Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne). Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften: I. Gemäß 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. II. Gemäß 44 Absatz 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. III. Gemäß 215 Absatz 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

10. August 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 25 Seite 193 IV. Gemäß 7 Absatz 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 29. Juli 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister

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