UN-Behindertenrechts-Konvention. Erster Staatenbericht Österreichs. Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. Für alle die es brauchen.

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UN-Behindertenrechts-Konvention Erster Staatenbericht Österreichs Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. Für alle die es brauchen. 1

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Erster Staatenbericht Österreichs zur UNO-Behindertenrechts-Konvention Dieser Staatenbericht ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben, damit ihn alle Menschen leichter lesen und verstehen können. 3

Impressum Herausgeber und Medieninhaber: BMASK - Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1 1010 Wien Diese Personen sind für den Inhalt verantwortlich: Dr. Max Rubisch, Dr.in Karin Miller-Fahringer Text: BMASK, capito Gestaltung: capito E-Mail: office@capito.eu Internet: www.capito.eu Übersetzt und überprüft nach dem capito-qualitätsstandard. Auflage: 1.000 Druck: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1 1010 Wien Verlagsort, Herstellungsort: Wien Erscheinungsjahr: 2011 ISBN-Nummer: 978-3-85010-271-1 Hier können Sie diese Broschüre bestellen: Im Broschürenservice des BMASK unter der Internetadresse: https://broschuerenservice.bmask.gv.at oder unter der kostenfreien Telefonnummer: 0800-20 20 74 4

Alle Rechte vorbehalten: Ohne schriftliche Zustimmung des BMASK darf niemand diesen Text verwerten. Auch nicht Teile von diesem Text. Vor allem gilt das für Folgendes: Vervielfältigung Übersetzung Mikroverfilmung Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien: Das sind zum Beispiel Internet oder CD-Rom. 5

Vorwort zum Staatenbericht Sehr geehrte Damen und Herren! Die UNO hat am 13. Dezember 2006 einen Vertrag beschlossen, bei dem es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht. Dieser Vertrag heißt: UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Österreich war eines der ersten Länder, das diesen Vertrag unterschrieben hat. Das war am 30. März 2007. In Österreich gilt dieser Vertrag seit dem 26. Oktober 2008. Österreich musste innerhalb von 2 Jahren einen Bericht schreiben, welche Maßnahmen es in Österreich gibt, damit die Rechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen überall eingehalten werden. Dieser Bericht heißt: 1. Staatenbericht Österreichs. 6

Ich habe alle wichtigen Leute und Organisationen, die in Österreich für Menschen mit Behinderungen arbeiten, dazu eingeladen, an dem Bericht mit zu arbeiten. Der Bericht ist seit 5. Oktober 2010 fertig. In dem Bericht steht, welche Maßnahmen es in Österreich gibt, damit die Rechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen überall eingehalten werden. In dem Bericht steht auch, was durch diese Maßnahmen schon besser geworden ist und was noch besser werden muss. Ich freue mich, dass ich Ihnen hiermit ein Exemplar des Berichtes schicken kann. Ich bedanke mich bei allen, die an dem Bericht mitgearbeitet haben. Diese Fassung des Berichtes ist eine Leicht-Lesen Version. 7

Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 11 1. Teil: Staatenbericht 17 Artikel 1 Zweck 18 Artikel 2 Was bedeuten die verschieden Begriffe 20 Artikel 3 Allgemeines 25 Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen 26 Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung 28 Artikel 6 Frauen mit Behinderungen 33 Artikel 7 Kinder mit Behinderungen 35 Artikel 8 Mehr Informationen und Verständnis für Menschen mit Behinderungen 38 Artikel 9 Zugänglichkeit 41 Artikel 10 Recht auf Leben 47 Artikel 11 Gefahren und Notlagen 49 Artikel 12 Gleiches Recht 50 Artikel 13 Gerichte und Behörden 54 Artikel 14 Freiheit und Sicherheit 57 Artikel 15 Schutz vor grausamer Behandlung 58 Artikel 16 Schutz vor Gewalt 59 8

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Teil: Staatenbericht (Fortsetzung) Artikel 17 Schutz bei medizinischen Behandlungen 62 Artikel 18 Wohnort und Staatsbürgerschaft 64 Artikel 19 Unabhängiges Leben 65 Artikel 20 Persönliche Mobilität 71 Artikel 21 Recht auf freie Meinung und Information 73 Artikel 22 Das Privatleben 76 Artikel 23 Recht auf Familie 77 Artikel 24 Bildung 79 Artikel 25 Gesundheit 87 Artikel 26 Rehabilitation 90 Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung 94 Artikel 28 Lebensstandard 99 Artikel 29 Öffentliches Leben 101 Artikel 30 Kultur und Freizeit 103 Artikel 31 Datensammlung 106 Artikel 32 Zusammenarbeit von allen Ländern der Welt 108 Artikel 33 Überwachung der Konvention 111 2. Teil: Wörterbuch 115 9

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Einleitung E Einleitung 11

Einleitung Einleitung Die UNO ist ein Zusammenschluss von 192 Ländern der ganzen Welt. Das sind fast alle Länder, die es gibt. Die UNO hat am 13. Dezember 2006 einen Vertrag beschlossen, bei dem es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht. In dem Vertrag steht, dass die Rechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen geschützt und eingehalten werden müssen. Dieser Vertrag heißt: UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Österreich war eines der ersten Länder, das diesen Vertrag unterschrieben hat. Das war am 30. März 2007. Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat es zuerst nur auf Englisch gegeben. Sie ist dann aber auch in andere Sprachen übersetzt worden. Seit 2008 gibt es diesen Vertrag auch auf Deutsch. Es gibt diesen Vertrag auch in einer Leichter-Lesen Fassung. 12

Einleitung E In Österreich gilt die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seit 26. Oktober 2008. Das heißt, dass in Österreich alles getan werden muss, damit dieser Vertrag eingehalten werden kann. Österreich muss einen Bericht schreiben, welche Maßnahmen es in Österreich gibt, damit die Rechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen überall eingehalten werden. In dem Bericht muss auch stehen, was durch diese Maßnahmen schon besser geworden ist. Dieser Bericht heißt: 1. Staatenbericht Österreichs Die Arbeit an diesem Bericht ist vom BMASK geleitet worden. Viele Fachleute haben Beiträge dazu geschrieben. Zum Beispiel: die österreichischen Bundesministerien die Bundesländer Behindertenorganisationen 13

Einleitung Dieser Bericht ist vor allem ein Überblick darüber, wie es Menschen mit Behinderungen in Österreich geht. In dem Bericht steht auch, wie sich die Gesetze in den vergangenen Jahren geändert haben. Diese Änderungen waren wichtig, damit die Rechte und Freiheiten der Menschen mit Behinderungen in Österreich besser eingehalten werden. Aus der Bevölkerung hat es auch Vorschläge gegeben, was man tun könnte, damit es Menschen mit Behinderungen in Österreich besser geht. Es hat auch Beschwerden gegeben, dass es in Österreich noch immer bestimmte Probleme für Menschen mit Behinderungen gibt. Die österreichische Bundesregierung ist der Meinung, dass die Forderungen der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich ohnehin eingehalten werden müssen. Dafür gibt es schon eigene Gesetze. Aber trotzdem soll es auch in Österreich noch weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen geben. 14

Einleitung E In Österreich soll ein Plan gemacht werden, welche Verbesserungen es in den nächsten Jahren für Menschen mit Behinderungen geben soll. Dieser Plan wird Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen heißen. Die Vorschläge und Beschwerden sollen im Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. 15

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B 1. Teil: Staatenbericht 17

Artikel 1 Zweck Das Behindertenrecht ist in Österreich nicht in einem einzigen Gesetz festgelegt. Es gibt in vielen verschiedenen Gesetzen wichtige Abschnitte für Menschen mit Behinderungen. Aber diese Gesetze haben alle unterschiedliche Ziele. Deshalb gibt es auch viele verschiedene Erklärungen, was Behinderungen eigentlich sind. Das kann ein Problem sein, weil man verschiedene Berichte über Menschen mit Behinderungen nur schwer miteinander vergleichen kann. Viele Behinderten-Organisationen sind der Meinung, dass bei uns zu wenig beachtet wird, wie wichtig die Beziehungen zwischen Menschen mit Behinderungen und ihrer Umwelt sind. 18

B Diese Beziehungen haben auch großen Einfluss auf unsere Gesellschaft, weil die Menschen voneinander lernen. Die Behinderten-Organisationen finden es schlecht, dass hauptsächlich darüber gesprochen wird, welche Krankheit oder Verletzung ein Mensch mit Behinderungen hat. Aber eigentlich finden es die Behinderten-Organisationen gut, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in vielen verschiedenen Gesetzen stehen. 19

Artikel 2 Was bedeuten die verschiedenen Begriffe? Kommunikation Kommunikation heißt, dass man sich mit anderen Menschen verständigt. Das ist zum Beispiel: Miteinander sprechen. Für jemanden etwas aufschreiben, zum Beispiel in einem Brief oder einem E-Mail. Jemandem etwas mit Gesten zeigen, zum Beispiel mit der Gebärden-Sprache. Kommunikation funktioniert aber nur dann, wenn jeder verstehen kann, was die anderen sagen wollen. Das ist nicht immer der Fall. Menschen mit Lernbehinderung können zum Beispiel einen Text oft nicht verstehen, wenn er in schwerer Sprache geschrieben ist. Diese Menschen haben deshalb keinen Zugang zu dieser Information. Das ist dann eine Barriere. Und das kann ein Nachteil für sie sein, weil sie vielleicht nicht erfahren, welche Unterstützungs-Möglichkeiten es gibt. 20

B Im Behinderten-Gleichstellungsrecht steht, dass eine Barriere eine Diskriminierung sein kann. Andere Beispiele für Barrieren sind: Websites, die nicht barrierefrei gemacht sind. Blinde Menschen können solche Websites zum Beispiel nicht verwenden. Wenn es bei einer öffentlichen Veranstaltung, bei der auch Gehörlose anwesend sind, keine Gebärdensprach-Dolmetscherinnen und Gebärdensprach-Dolmetscher gibt. Alle Angebote und Leistungen des Bundes müssen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Dafür gibt es zum Beispiel eine barrierefreie Website im Internet. Die Adresse dieser Website ist: http://help.gv.at/ Dort finden alle Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr alle Informationen über die Behörden in Österreich. Dort finden Sie Informationen darüber, welche Dokumente Sie mitnehmen müssen welche Gebühren Sie bezahlen müssen welche Fristen Sie einhalten müssen 21

Außerdem finden Sie auf der Website auch die notwendigen Formulare. Diese Formulare können Sie gleich auf der Website ausfüllen. Wichtige Informationen für Menschen mit Behinderungen gibt es auch immer öfter in Leicht-Lesen. Gebärdensprache Seit dem Jahr 2005 steht in der Bundes-Verfassung, dass die Österreichische Gebärdensprache eine eigene Sprache ist. Diskriminierung Diskriminierung heißt, dass jemand benachteiligt wird, weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat. Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge oder Menschen mit Behinderungen. Im Behinderten-Gleichstellungsrecht steht, dass die Diskriminierung von Menschen verboten ist. Dabei gibt es verschiedene Arten der Diskriminierung: unmittelbare Diskriminierung. Das heißt, dass ein Mensch wegen seiner Behinderungen schlechter behandelt wird als ein Mensch ohne Behinderungen. 22

B Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Mensch mit Behinderungen für die gleiche Arbeit weniger verdient, als ein Mensch ohne Behinderungen. mittelbare Diskriminierung. Das heißt, dass etwas nur scheinbar für alle Menschen zugänglich ist. Zum Beispiel, wenn man in einer Firma nur dann einen besseren Arbeitsplatz bekommt, wenn man eine Vollzeit-Stelle hat, Menschen mit Behinderungen aber nur Teilzeit-Stellen bekommen. Barrieren sind auch eine mittelbare Diskriminierung. Zum Beispiel, wenn ein Rollstuhlfahrer nicht zu einer Behörde kommt, weil es keine Rampe gibt. Belästigung Belästigung bedeutet, dass ein Mensch wegen einer bestimmten Eigenschaft beleidigt wird. Zum Beispiel, wenn jemand Witze macht, weil ein Mensch Behinderungen hat. Niemand darf sich so verhalten, dass die Würde eines Menschen verletzt wird. 23

Im Behinderten-Einstellungs-Gesetz steht, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darauf achten müssen, dass Menschen mit Behinderungen alle Möglichkeiten haben, damit sie einen Arbeitsplatz bekommen, damit sie die Arbeit ohne Probleme machen können, damit sie im Beruf weiterkommen, damit sie Ausbildungen und Weiterbildungen machen können. Normen Normen sind genaue Regeln, die man bei einer bestimmten Sache einhalten soll. Damit es möglichst wenige Barrieren gibt, gibt es in Österreich viele Normen für Menschen mit Behinderungen. Normen sind eigentlich nur Empfehlungen, die man nicht unbedingt einhalten muss. Aber vieles von dem, was in den Normen für Menschen mit Behinderungen steht, steht auch in den Gesetzen für das Bauen. Das muss dann eingehalten werden. 24

B Artikel 3 Allgemeines Welche Gesetze gibt es zur Gleichbehandlung von Menschen? Seit 1979 gibt es in Österreich das Gleichbehandlungs-Gesetz. In diesem Gesetz stand zuerst nur, dass Frauen und Männer in der Arbeitswelt gleich behandelt werden müssen. Seit einigen Jahren gilt dieses Gesetz auch für andere Bereiche. Man darf zum Beispiel auch nicht wegen des Geschlechts, wegen der Herkunft, wegen der Hautfarbe, wegen der Sprache, wegen der Religion, wegen des Alters oder der politischen Meinung diskriminiert werden. Seit 1997 muss die Republik Österreich dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Bereichen des Lebens gleich behandelt werden. Das steht in der Bundes-Verfassung, Die Verfassung ist das höchste aller Gesetze in einem Staat. In der österreichischen Bundes-Verfassung stehen zum Beispiel die grundlegenden Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger. 25

Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen 1992 hat die österreichische Regierung einen Plan ausgearbeitet, wie man die Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich verbessern kann. Dieser Plan heißt Behindertenkonzept. Das Behindertenkonzept geht davon aus, dass die Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens berücksichtigt werden müssen. Im Jahr 1998 wurde überprüft, ob es in den österreichischen Gesetzen Nachteile für Menschen mit Behinderungen gibt. Dann wurden einige Gesetze für Menschen mit Behinderungen geändert. Diese Änderungen haben vor allem Verbesserungen für stark sehbehinderte oder blinde Menschen gebracht. Es gab aber auch Verbesserungen für körperbehinderte Menschen. Seit 2006 können Menschen mit Behinderungen zum ersten Mal Schadenersatz bekommen, wenn sie diskriminiert werden. Das heißt, sie können Geld bekommen, wenn sie diskriminiert werden. 26

B In allen wichtigen Arbeitskreisen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, arbeitet die Vertretung der Menschen mit Behinderungen mit. Diese Vertretung spricht für die meisten Behindertenverbände in Österreich. Sie heißt: Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Die Abkürzung ist ÖAR. Im Internet bekommen behinderte und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ausführliche Informationen, welche technischen Hilfsmittel es gibt. Diese Informationen finden Sie hier: www.hilfsmittelinfo.gv.at Bei den Landesstellen des Bundes-Sozialamtes können Sie sich beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Produkte es in Österreich gibt. Außerdem erfahren Sie, welche Förderungen es für Hilfsmittel gibt. Die Hilfsmittel werden meistens von den Sozialversicherungen bezahlt. 27

Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung Welche Gesetze gibt es für die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Seit 1. Jänner 2006 gibt es das Behinderten-Gleichstellungspaket. Das sind mehrere Gesetze, in denen es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht. In Österreich sind oft für bestimmte Bereiche des Lebens verschiedene Stellen zuständig. Für manche Dinge ist der Bund zuständig und für andere Dinge sind die Bundesländer zuständig. Deshalb steht zum Thema Diskriminierungs-Schutz im Behinderten-Gleichstellungspaket nur der Bereich, für den der Bund zuständig ist. 28

B Die Gesetze im Behinderten-Gleichstellungspaket sind: Behinderten-Gleichstellungsgesetz eine Änderung des Behinderten-Einstellungs-Gesetzes eine Änderung des Bundes-Behindertengesetzes. Vor allem geht es dabei um den Behindertenanwalt Im Behinderten-Gleichstellungsgesetz stehen alle Verbote von Diskriminierungen im täglichen Leben. Verbote von Diskriminierungen in der Arbeitswelt, stehen im Behinderten-Einstellungs-Gesetz. Die Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung wegen Behinderungen schützen eine große Gruppe von Menschen. Man muss keinen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen. Diese Gesetze schützen auch Angehörige. Sie schützen auch andere Personen, die etwas mit einer Beschwerde oder einem Verfahren wegen einer Diskriminierung zu tun haben. Es ist auch eine Diskriminierung, wenn es Barrieren gibt. Eine Barriere ist zum Beispiel, wenn ein Rollstuhlfahrer nicht in ein Gebäude kommt, weil es keine Rampe gibt. 29

Solche Barrieren müssen beseitigt werden, wenn das nicht sehr teuer und aufwändig ist. Wenn es zu teuer oder zu aufwändig ist, die Barrieren zu beseitigen, muss man zumindest versuchen, die Situation möglichst zu verbessern. Was können Sie bei einer Diskriminierung machen? Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie diskriminiert worden sind, muss es zuerst ein Schlichtungs-Verfahren beim Bundes-Sozialamt geben. Bei einem Schlichtungs-Verfahren versucht das Bundes-Sozialamt eine Lösung zu finden. Der Streit soll ohne Gerichts-Verfahren geschlichtet werden, weil ein Gerichts-Verfahren Geld kostet und auch lange dauern kann. Wenn das Schlichtungs-Verfahren nicht erfolgreich ist, können Sie eine Klage vor Gericht einbringen. Dann gibt es ein Gerichts-Verfahren. Bei einem Gerichts-Verfahren wird entschieden, ob Sie Schaden-Ersatz bekommen oder nicht. Aber man muss dabei aufpassen. Wenn man ein Gerichts-Verfahren verliert, kann das viel Geld kosten. 30

B Es kann auch eine allgemeine Klage der Behinderten-Verbände geben, wenn es ein Problem für viele Menschen mit Behinderungen gibt. Die Schlichtungs-Verfahren des Bundes-Sozialamts sind oft sehr erfolgreich. Auch die Behinderten-Verbände loben diese Arbeit. Was verlangt das Behinderten-Gleichstellungsrecht? Menschen mit Behinderungen müssen alle Leistungen und Angebote des Bundes bekommen können. Vor allem die Gebäude, die der Bund benutzt, müssen in den nächsten Jahren barrierefrei umgebaut werden. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel müssen in den nächsten Jahren barrierefrei werden. Öffentliche Verkehrsmittel sind zum Beispiel Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen oder Züge. Seit dem Jahr 2006 muss es in Österreich eine Behinderten-Anwältin oder einen Behinderten-Anwalt geben. Das ist eine Person, die sich gut mit Gesetzen auskennt. Vor allem muss sich diese Person gut mit den Gesetzen für Menschen mit Behinderungen auskennen. Sie hilft und berät Menschen mit Behinderungen. 31

Gehörlose Menschen unterhalten sich mit einer eigenen Sprache. Diese Sprache besteht aus Zeichen, die man vor allem mit den Händen macht. Diese Sprache heißt Gebärdensprache. Die Gebärdensprache ist in Österreich als eigene Sprache anerkannt. Alle Sendungen des ORF müssen die Rechte aller Menschen beachten. Es darf keine Sendungen geben, die Menschen diskriminieren oder schlecht machen. Es darf auch keine Werbung gezeigt werden, die Menschen diskriminiert. Welche Probleme gibt es noch? Die Behinderten-Verbände finden es schlecht, dass es bei Gerichts-Verfahren wegen Diskriminierung noch zu viele Unsicherheiten gibt. Wenn ein Mensch mit Behinderungen ein Gerichts-Verfahren verliert, kann das sehr teuer werden. Deshalb trauen sich viele Menschen mit Behinderungen nicht, eine Diskriminierung vor Gericht zu bringen. Dieses Risiko muss viel geringer werden. Es gibt außerdem in den einzelnen Bundesländern verschiedene Regelungen bei Diskriminierungen. Das muss überall in Österreich gleich geregelt sein. 32

B Artikel 6 Frauen mit Behinderungen In der Bundes-Verfassung steht, dass Frauen und Männer wirklich gleichgestellt sein müssen. Wie ist die Situation von Frauen mit Behinderungen? Frauen mit Behinderungen haben es besonders schwer. Meistens haben sie eine schlechtere Ausbildung als Männer mit Behinderungen. Oft haben sie überhaupt keine abgeschlossene Berufs-Ausbildung. Sie haben daher weniger Chancen, dass sie einen Arbeitsplatz bekommen. Deshalb haben sie meistens auch weniger Geld. Die besonders schwierige Situation von Frauen mit Behinderungen wird auch im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz berücksichtigt. Frauen mit Behinderungen können mehr Schadenersatz bekommen, wenn sie diskriminiert werden. Das ist möglich, wenn sie mehrfach diskriminiert werden, weil sie Frauen sind und weil sie Behinderungen haben. 33

Diese Regelung gibt es auch in den Diskriminierungs-Gesetzen von einigen Bundesländern. Es gibt ein Programm der österreichischen Regierung, damit es mehr Arbeitsplätze gibt. In diesem Programm wird besonders darauf geachtet, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen haben und für die gleichen Jobs gleich viel Geld bekommen. Auch in den Bundesländern wird auf Probleme bei der Gleichstellung von Frauen und Männern geachtet. Es gibt in den Bundesländern auch besondere Projekte zur Förderung von Frauen mit Behinderungen. Welche Probleme gibt es noch? Besonders schwierig ist die Situation von Frauen mit Behinderungen, wenn sie einen Arbeitsplatz suchen. Auch Frauen mit Lernbehinderung haben besondere Probleme. Frauen mit Behinderungen werden oft Opfer von Gewalt und Missbrauch. 34

B Artikel 7 Kinder mit Behinderungen Welche Maßnahmen gibt es für Kinder mit Behinderungen? Kinder mit Behinderungen brauchen oft schon früh besondere Förderungen. Zum Beispiel brauchen blinde und sehbehinderte Kinder eine besondere Seh-Frühförderung. Für diese Förderungen sind die Bundesländer zuständig. Die Bundesländer kümmern sich auch um barrierefreie Kindergärten, in die Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam gehen. Das Bundes-Sozialamt bietet in ganz Österreich Beratungen für Kinder mit Behinderungen und für deren Familien an. Kinder müssen in dem Jahr bevor sie in die Schule gehen in den Kindergarten gehen. Die Kosten dafür bezahlen der Bund und die Bundesländer. 35

Auch Kinder mit Behinderungen müssen an sich in den Kindergarten gehen. Aber für manche Kinder mit Behinderungen ist es zu anstrengend, wenn sie in den Kindergarten gehen. In so einem Fall können die Eltern einen Antrag stellen, dass ihr Kind nicht in den Kindergarten gehen muss. Diesen Antrag müssen die Eltern bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Die Landesbehörde entscheidet dann, ob das Kind in den Kindergarten gehen muss oder nicht. Wenn es eine Gerichts-Verhandlung gibt, haben Kinder das Recht, dass eine erwachsene Person ihre Meinung erklärt. Welche Unterstützungen gibt es? Seit 1. Jänner 2009 ist es für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche leichter, ein höheres Pflegegeld zu bekommen. Wie viel das ist, hängt vom Alter des Kindes oder des Jugendlichen ab. Bis zum 7. Geburtstag werden 50 Stunden pro Monat bezahlt. Bis zum 15. Geburtstag werden 75 Stunden pro Monat bezahlt. 36

B Vom BMASK gibt es im Internet die Hilfsmittelinfo. Wenn ein Kind mit Behinderungen bestimmte Hilfsmittel braucht, kann man sich dort erkundigen, wo man sie bekommen kann. Außerdem gibt es Beratungen durch Behindertenverbände und das Bundessozialamt. Welche Probleme gibt es noch? Der Bundes-Behindertenanwalt und die Behinderten-Verbände kritisieren einige Dinge in Österreich: Es gibt keine eigenen Bestimmungen für Kinder mit Behinderungen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt ein Gutachten schreibt. Es gibt zu wenig Möglichkeiten, dass Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam betreut werden. Es gibt auch zu wenig Ausbildungs-Möglichkeiten für Kinder mit Behinderungen. Einige Kinder mit Behinderungen brauchen Therapien. Zum Beispiel Bewegungs-Therapien, wenn sie körperliche Behinderungen haben. Aber es dauert in Österreich sehr lange, bis ein Kind mit Behinderungen so eine Therapie bekommt. Das müsste schneller gehen. 37

Artikel 8 Mehr Informationen und Verständnis für Menschen mit Behinderungen Welche Maßnahmen gibt es in Österreich? Die Regierung hat in den letzten Jahren in ganz Österreich Projekte gefördert, damit Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen einander besser verstehen. Darunter waren auch Projekte, bei denen Menschen mit Behinderungen andere Menschen mit Behinderungen beraten und informieren. Im Fernsehen hat es kurze Sendungen gegeben, in denen man Informationen über Menschen mit Behinderungen bekommen hat. Dafür hat das Sozialministerium mit dem ORF zusammen gearbeitet. Diese Sendungen haben sogar einen Preis gewonnen. 38

B Es hat Förderungen gegeben, damit Menschen mit Behinderungen bei Kunstprojekten mitmachen können. Zum Beispiel hat es Theaterstücke gegeben, bei denen gehörlose Menschen gespielt haben. Es hat auch Tanzprojekte für Menschen mit Bewegungseinschränkungen gegeben. Es hat Informationen darüber gegeben, welche Bedürfnisse Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz haben. Der ORF muss im Fernsehen und im Radio regelmäßig darüber informieren, welche Anliegen Menschen mit Behinderungen haben. Das Sozialministerium hat Informationen über die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Es gibt auch eine Leicht-Lesen Version der UNO-Konvention. Was sollte noch besser gemacht werden? Menschen mit Behinderungen werden seit einiger Zeit anders gesehen als früher. Sie sind ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft und sollen in allen Bereichen des Lebens gleichgestellt leben können. 39

Viele Menschen wollen, dass es darüber mehr Informationen gibt. Zum Beispiel soll die ORF-Sendung Licht ins Dunkel neu überarbeitet werden. Menschen mit Behinderungen sollen dort mitarbeiten. Außerdem soll man Menschen mit Behinderungen in der Sendung richtig zeigen. Man soll nicht mitleidig sein, sondern erfahren, welche Bedürfnisse und Anliegen sie haben. Vor allem soll es viel mehr Informationen über die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geben. 40

B Artikel 9 Zugänglichkeit Welche Maßnahmen gibt es in Österreich? Im Behinderten-Gleichstellungsrecht steht zwar nicht ausdrücklich, dass Zugänglichkeit sein muss, aber es gibt in diesem Gesetz den Diskriminierungs-Schutz. Das heißt, dass niemand diskriminiert werden darf. Wenn zum Beispiel ein Bauwerk so gebaut ist, dass es für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich ist, können diese Menschen dadurch diskriminiert werden. Wenn eine Person diskriminiert wird, kann sie Schaden-Ersatz verlangen. Deswegen werden auch viele Barrieren beseitigt. Die Bundesländer sind dafür zuständig, dass Barrieren bei Bauwerken beseitigt werden. Alle Bundesländer haben Bestimmungen über das barrierefreie Bauen. Vor allem Bauwerke, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen zugänglich sein. 41

Was wird noch für die Zugänglichkeit getan? Alle Wege, die man bei Behörden machen kann, muss man einfach und schnell im Internet erledigen können. Seit 1. Jänner 2008 müssen die Internetseiten von Bund, Ländern und Gemeinden barrierefrei sein. Teilweise gibt es auf den barrierefreien Internetseiten auch Informationen in Leichter-Lesen und auch in Gebärdensprache. Für Verkehrs-Unternehmen für den öffentlichen Verkehr gibt es oft nur dann Förderungen, wenn sie die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Zum Beispiel müssen alle Menschen leicht in Busse oder Straßenbahnen einsteigen können. Auch bei Reisen mit dem Flugzeug haben Menschen mit Behinderungen bestimmte Rechte. Es gibt eine eigene Verordnung der EU, welche Rechte das genau sind. Arbeitsstätten müssen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei und zugänglich sein. Dafür gibt es Gesetze, die in ganz Österreich gelten. 42

B In Österreich gibt es viele Angebote für Jugend-Arbeit und Jugend-Erziehung außerhalb der Schule. Diese Angebote werden auch gefördert. Dafür müssen sie aber barrierefrei und für Jugendliche mit Behinderungen zugänglich sein. Gehörlose Menschen können sich oft nur schwer mit anderen Menschen verständigen. Das kann zu Problemen führen. Zum Beispiel, wenn sie Informationen von der Sozialversicherung brauchen. Deshalb soll es bei Gesprächen mit der Sozialversicherung einen kostenlosen Übersetzer für Gebärdensprache geben. Außerdem sollte der ORF seine Informations-Sendungen so machen, dass sie gehörlose und hörbehinderte Menschen leichter verstehen können. Der ORF muss auch jedes Jahr mehr Sendungen machen, die für hörgeschädigte und sehbehinderte Menschen zugänglich sind. 43

Es müssen auch immer mehr Gebäude barrierefrei zugänglich gemacht werden, die der Bund benutzt. Es wurden bereits viele dieser Gebäude barrierefrei gemacht. Es gibt Förderungen vom Bundes-Sozialamt, wenn Unternehmen oder Einrichtungen ihre Zugänglichkeit verbessern. Das BMASK hat in den letzten Jahren viele Broschüren auch als Leichter-Lesen-Versionen gemacht. Dadurch bekommen auch Menschen mit Lernbehinderung barrierefreie Informationen. Beispiele für barrierefreie Broschüren: - der Österreichische Behindertenbericht 2008 - das Behinderten-Gleichstellungsrecht - das Sachwalterschafts-Recht Im österreichischen Nationalrat gibt es seit 2009 Übersetzungen in Gebärdensprache. 44

B Welche Vorschriften und Empfehlungen gibt es? Normen sind genaue Regeln, die man für eine bestimmte Sache einhalten soll. Damit es möglichst wenige Barrieren gibt, gibt es in Österreich viele Normen für Menschen mit Behinderungen. Vor allem gibt es Normen dafür, wie man barrierefrei baut. Aber es gibt auch andere Normen. Zum Beispiel für den Straßenverkehr. Für blinde oder stark sehbehinderte Menschen sind zum Beispiel viele Wege am Boden mit Linien gekennzeichnet, die man mit dem Stock tasten kann. Normen sind eigentlich nur Empfehlungen, die man nicht unbedingt einhalten muss. Aber vieles von dem, was in den Normen für Menschen mit Behinderungen steht, steht auch in den Gesetzen für das Bauen. Das muss dann eingehalten werden. Bei der Ausarbeitung der Normen arbeiten Menschen mit Behinderungen und das BMASK mit. 45

Welche Probleme gibt es noch? In jedem Bundesland sollte es Pläne geben, wie die öffentlichen Gebäude für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden. Außerdem finden viele Menschen, dass es zu lange dauert, bis alle Bauwerke und der öffentliche Verkehr barrierefrei zugänglich sein werden. Es soll außerdem mehr Informationen zum Thema Barrierefreiheit geben. Die Behinderten-Organisationen fordern, dass alle Menschen, die in ihren Berufen mit Bauen zu tun haben, bei ihrer Ausbildung auch lernen müssen, wie man barrierefrei plant und baut. Schlecht ist es auch, dass man zwar barrierefrei planen muss, aber nach dem Bau niemand kontrolliert, ob ein Bauwerk wirklich barrierefrei ist. 46

B Artikel 10 Recht auf Leben In Österreich wird das Recht auf Leben durch die Europäische Menschenrechts-Konvention garantiert. Menschen mit und ohne Behinderungen haben das gleiche Recht auf Leben. Es gibt aber verschiedene Meinungen darüber, ob Menschen mit Behinderungen vor ihrer Geburt wirklich das gleiche Recht auf Leben haben oder nicht. Zum Beispiel wird besonders viel gestritten, wenn es um den Schwangerschafts-Abbruch geht. Es gibt Leute, die sagen, alles ist in Ordnung und es gibt Leute, die sagen, dass Menschen mit Behinderungen hier benachteiligt werden. Wo gibt es Unterschiede beim Schwangerschafts-Abbruch? Bei einer Abtreibung sind ungeborene Kinder mit schweren Behinderungen schlechter geschützt als ungeborene Kinder ohne Behinderungen. 47

Ungeborene Kinder ohne Behinderungen dürfen bis zum 3. Monat der Schwangerschaft abgetrieben werden. Ungeborene Kinder mit starken Behinderungen dürfen bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden. Eine Schwangerschaft dauert ungefähr 9 Monate. Das heißt, dass die Eltern ein Kind mit starken Behinderungen länger abtreiben dürfen als ein Kind ohne Behinderungen. Wie können ungeborene Kinder mit starken Behinderungen besser geschützt werden? Es gibt mehrere Möglichkeiten: Die Eltern von Kindern mit Behinderungen müssen besser beraten und unterstützt werden. Die Ärzte müssen besser ausgebildet werden. Untersuchungen in der Schwangerschaft sollen nur gemacht werden, wenn es wirklich notwendig ist. Wenn beim ungeborenen Kind Behinderungen festgestellt werden, sollen die Eltern gut beraten werden. Keiner darf Druck auf die Eltern ausüben, damit sie das Kind abtreiben lassen. 48

B Artikel 11 Gefahren und Notlagen Bei einer Katastrophe wird allen Menschen in Österreich geholfen, wenn es notwendig ist. Eine Katastrophe ist zum Beispiel eine Überschwemmung oder ein sehr starker Sturm. Es wird kein Unterschied zwischen Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen gemacht. Jeder Mensch bekommt die Hilfe, die er aufgrund seiner Bedürfnisse braucht. 49

Artikel 12 Gleiches Recht Die österreichische Rechtsordnung soll dafür sorgen, dass alle Menschen gleich behandelt werden. Dazu gehört auch, dass jeder Mensch seine eigenen Entscheidungen treffen kann und auch selbst dafür verantwortlich ist. Menschen mit Behinderungen dürfen aber nicht immer alles selber entscheiden. Wenn sie bei ihren Entscheidungen überfordert sind, entscheidet eine andere Person für sie. Diese andere Person wird auch Sachwalterin oder Sachwalter genannt. So soll verhindert werden, dass Menschen mit Behinderungen Nachteile haben und jemand sie ausnutzen oder betrügen kann. Wer entscheidet, ob Menschen mit Behinderungen eine Sachwalterin oder einen Sachwalter brauchen? Ein Gericht entscheidet das. 50

B Was ist bei einer Sachwalterschaft wichtig? Sachwalterinnen und Sachwalter sind für Personen über 18 Jahre da, die psychisch krank sind oder eine Lernbehinderung haben. Wenn eine Person verwirrt ist und sich nicht mehr auskennt, dann muss die Sachwalterin oder der Sachwalter für sie entscheiden und handeln. Das Gericht bestimmt, wer Sachwalterin oder Sachwalter sein darf. Der Mensch mit Behinderungen darf sagen, von wem er vertreten werden will. Das Gericht muss sich aber nicht daran halten. Es entscheidet, wer die Sachwalterschaft am besten machen kann. Das Gericht bestimmt, welche Entscheidungen die Sachwalterin oder der Sachwalter für die betroffene Person trifft. Das Gericht bestimmt, was die betroffene Person selbst entscheiden kann. 51

Außer der Sachwalterschaft gibt es noch: Vorsorge-Vollmacht Vertretung durch nächste Angehörige Patienten-Verfügung Was soll bei der Sachwalterschaft noch besser werden? Es sollen keine Entscheidungen gemacht werden mit denen die betroffene Person nicht einverstanden ist. Es gibt noch andere Möglichkeiten als die Sachwalterschaft, wenn man Hilfe bei Entscheidungen braucht. Manche Menschen finden, diese Möglichkeiten sind noch nicht genug. Deshalb soll es noch mehr Möglichkeiten geben. Eine Sachwalterin oder ein Sachwalter darf bis zu 25 Menschen mit Behinderungen vertreten. Das sind zu viele Menschen. Es bleibt zu wenig Zeit, um jeden Menschen wirklich gut unterstützen zu können. Eine Sachwalterin oder ein Sachwalter soll mehr Zeit für die Menschen haben, die sie oder er unterstützt. Die Kosten für eine Sachwalterschaft sind im Jahr 2009 gestiegen. Die Sachwalterschaft soll wieder weniger kosten. 52

B Was soll bei der Vertretung durch Angehörige noch besser werden? Es kommt oft vor, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr selbst über ihr ganzes Geld bestimmen können. Das heißt, sie können nicht mehr selbst bestimmen, wofür sie ihr ganzes Geld ausgeben wollen. Die betroffenen Personen sollen besser mitbestimmen dürfen. Die Vertretung durch Angehörige soll weniger kosten. 53

Artikel 13 Gerichte und Behörden Menschen mit Behinderungen werden unterstützt, wenn sie bei Gericht oder einer Behörde sind. Wer wird unterstützt? Blinde oder sehbehinderte Menschen, wenn sie Unterlagen lesen müssen, weil sie vor Gericht wichtig sind. Sie können sich diese Unterlagen vorlesen lassen. Manche Unterlagen gibt es auch in Brailleschrift. Blinde oder sehbehinderte Menschen, die Brailleschrift gelernt haben, können so mit ihren Fingern lesen. Diese Unterstützung ist kostenlos. Bei einer Verhandlung vor einer Behörde müssen Menschen mit körperlichen Behinderungen den Ort der Verhandlung ohne Barrieren und Gefahren betreten können. 54

B Menschen, die gehörlos sind oder eine Hörbehinderung haben, werden durch Dolmetscher für Gebärdensprache unterstützt. Menschen, die nicht sprechen können oder eine Sprachbehinderung haben, werden durch Dolmetscher für Gebärdensprache unterstützt. Menschen, die jünger als 18 Jahre sind und eine Lernbehinderung haben. Diese jungen Menschen können auch von einer Person befragt werden, die im Umgang mit Menschen mit Lernbehinderung ausgebildet ist und viel Erfahrung hat. Dadurch sollen vor allem Kinder mit Lernbehinderung unterstützt werden. Menschen mit einer psychischen Krankheit oder mit Lernbehinderung können eine Person mitbringen, der sie vertrauen. 55

Was soll noch besser werden? Alle Gerichte sollen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sein. Zum Beispiel sind nicht immer alle wichtigen Unterlagen für blinde oder sehbehinderte Menschen zugänglich. Menschen, die gehörlos und blind sind sollen einen speziellen Dolmetscher bekommen. Die Leute, die am Gericht und bei der Polizei arbeiten sollen besser geschult werden. Sie sollen lernen, welche Bedürfnisse Menschen mit verschiedenen Behinderungen haben und was sie für Unterstützung brauchen. 56

B Artikel 14 Freiheit und Sicherheit Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Freiheit und Sicherheit wie alle anderen Menschen. Wie bei allen anderen Menschen auch, kann es aber sein, dass Menschen mit Behinderungen eine Gefahr für sich selbst oder für andere Menschen sind. Bei Menschen mit einer psychischen Krankheit kann es zum Beispiel vorkommen, dass sie andere Menschen angreifen oder sich selbst verletzen wollen. In diesem Fall dürfen sie gegen ihren Willen: ins Krankenhaus gebracht werden, eingesperrt werden, mit Medikamenten beruhigt werden. 57

Artikel 15 Schutz vor grausamer Behandlung Kein Mensch darf grausam und unmenschlich behandelt oder bestraft werden. Es steht im Gesetz, dass Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen vor grausamer und unmenschlicher Behandlung geschützt werden müssen. Seit 2009 ist dieser Schutz noch besser geworden. Die Polizei und die Gerichte müssen jeden Verdacht einer grausamen Behandlung so schnell wie möglich aufklären. Das heißt, wenn es sein kann, dass ein Mensch grausam behandelt wird, muss die Polizei die Sache untersuchen. 58

B Artikel 16 Schutz vor Gewalt Das Gesetz schützt Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen vor Gewalt. Für Menschen mit Behinderungen gibt es zusätzlich auch eigene Gesetze, die ihre Behinderungen berücksichtigen und sie besonders vor Gewalt schützen. Wann werden Menschen mit Behinderungen besonders vom Gesetz geschützt? Wenn sie wegen ihrer Behinderungen sich nicht selbst wehren können und andere Menschen das böswillig ausnutzen. Wenn ein Mensch wegen seiner Behinderungen nicht selber entscheiden kann, mit wem sie oder er eine sexuelle Beziehung haben will. Zum Beispiel können Menschen mit einer psychischen Krankheit so verwirrt sein, dass andere Menschen sie leicht sexuell ausnutzen können. 59

Wann wird jemand bestraft? Wenn jemand einem Menschen mit Behinderungen seelisch oder körperlich schadet. Wenn jemand Menschen mit Behinderungen sexuell ausnutzt. Menschen mit Behinderungen bekommen Hilfe, wenn sie ein Opfer von Gewalt werden und seelisch oder körperlich leiden. Es wird auch ihren Angehörigen geholfen. Das steht so im Gesetz. Wie sieht diese Hilfe aus? Es kommt darauf an, welche Hilfe für den Menschen mit Behinderungen am besten geeignet ist. Hier einige Beispiele, welche Hilfen es für Opfer von Gewalt gibt: Bei Opfern von Gewalt und Verbrechen gibt es besondere Hilfen vom Staat. Der Staat hilft zum Beispiel mit Geld, wenn jemand wegen eines Verbrechens nicht mehr arbeiten kann. Das Bundes-Sozialamt berät Opfer von Verbrechen. 60

B In den Bundesländern gibt es Stellen, wo man sich beraten, informieren und unterstützen lassen kann. Organisationen, die Frauen mit Behinderungen und deren Angehörige unterstützen, werden vom Staat gefördert. Was soll noch besser werden? Menschen mit Behinderungen, die in Heimen leben, müssen noch besser vor Gewalt geschützt werden. Manche Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind so groß, dass nicht jede Person selbstbestimmt leben kann. Besonders viele Menschen mit Lernbehinderung sind hier betroffen. Deshalb soll es mehr kleinere Einrichtungen und mehr Wohn-Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen geben. 61

Artikel 17 Schutz bei medizinischen Behandlungen So wie alle anderen Menschen auch, haben Menschen mit Behinderungen das Recht, dass sie niemand ohne ihre Zustimmung medizinisch behandeln darf. Bei medizinischen Behandlungen durch eine Ärztin oder einen Arzt müssen die betroffenen Personen deshalb immer mit der Behandlung einverstanden sein. Wenn ein Mensch mit Behinderungen wegen seiner Beeinträchtigung diese Entscheidung nicht selber treffen kann, dann entscheidet seine Sachwalterin oder sein Sachwalter für ihn. Was muss die Sachwalterin oder der Sachwalter bei der Entscheidung über eine medizinische Behandlung beachten? Die Entscheidung muss den Wünschen der betroffenen Person entsprechen. Nur wenn die medizinische Behandlung gut für die Gesundheit der betroffenen Person ist, darf die Sachwalterin oder der Sachwalter zustimmen. 62

B Bei Schwangerschafts-Abbruch und Sterilisation müssen die betroffenen Personen immer einverstanden sein. Es muss in diesen Fällen zusätzlich auch immer das Gericht einverstanden sein. Was soll noch besser werden? Die medizinische Behandlung von Menschen mit Behinderungen muss noch besser kontrolliert werden. Die Sterilisation von Frauen mit Behinderungen soll besser kontrolliert werden, damit eine Sterilisation nur mit ihrer Zustimmung gemacht werden kann. Es muss klarer gesagt und gezeigt werden, warum eine medizinische Behandlung gemacht wird. 63

Artikel 18 Wohnort und Staatsbürgerschaft Menschen mit Behinderungen dürfen wohnen, wo sie wollen. Das österreichische Gesetz behandelt hier alle Menschen gleich. Menschen mit Behinderungen haben auch das Recht auf eine Staatsbürgerschaft. Zum Beispiel bekommen sie einen Reisepass. So können Sie in ein anderes Land reisen und wieder nach Österreich einreisen, wann immer sie wollen. Auch hier behandelt das österreichische Gesetz alle Menschen gleich. 64

B Artikel 19 Unabhängiges Leben Menschen mit Behinderungen haben das Recht selbst zu entscheiden, wie sie leben wollen. Das ist nur möglich, wenn Bund und Bundesländer sie dabei unterstützen. Dann können Menschen mit Behinderungen, unabhängig leben, genauso wie alle Menschen ohne Behinderungen. Wie werden Menschen mit Behinderungen unterstützt? Menschen mit Behinderungen werden vom Bund und den Bundesländern dabei unterstützt, ein unabhängiges Leben zu führen. Zum Beispiel durch Langzeit-Pflege und persönliche Assistenz. Einige Menschen mit Behinderungen zahlen aufgrund ihrer Behinderungen weniger Steuern. Was ist Langzeitpflege? Langzeit-Pflege bedeutet, dass ein Mensch für sehr lange Zeit auf Hilfe und Pflege angewiesen ist. Viele Menschen mit Behinderungen brauchen ihr ganzes Leben lang Pflege. 65

Was ist das Ziel von Langzeit-Pflege? Menschen, die Pflege brauchen und deren Angehörige werden mit Geld unterstützt. Menschen, die Pflege brauchen, sollen auch Hilfe von Pflegerinnen und Pflegern und anderen Menschen bekommen. Diese Hilfe nennt man auch soziale Dienstleistungen. Damit soll den betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Menschen, die Pflege brauchen, sollen am öffentlichen Leben teilnehmen können. Menschen, die Pflege brauchen, sollen so lange wie möglich zu Hause bleiben können und dort gepflegt werden. Wer bekommt das Pflegegeld? Alle Menschen, die im Monat mehr als 60 Stunden Pflege brauchen, bekommen Pflegegeld. Egal wie viel Geld sie verdienen, Egal wie viel Geld sie gespart haben, Egal wieso sie Pflege brauchen. 66

B Wie hoch ist das Pflegegeld? Es wird festgestellt, wie viel Pflege ein Mensch braucht. Manche Menschen brauchen mehr Pflege und manche weniger. Wenn man wenig Pflege braucht, bekommt man 154,20 Euro im Monat. Wenn man ganz viel Pflege braucht, kann man bis zu 1655,80 Euro im Monat bekommen. Wer macht die Pflege? Die meisten betroffenen Menschen werden von ihren Angehörigen gepflegt. Bei den Angehörigen sind es viel mehr Frauen als Männer, die diese Aufgabe übernehmen. Damit die Angehörigen unterstützt werden oder wenn es keine Angehörigen gibt, können betroffene Menschen soziale Dienstleistungen bekommen. Dafür sind die Bundesländer und Gemeinden verantwortlich. 67

Was kosten soziale Dienstleistungen? Soziale Dienstleistungen kosten Geld und müssen von den betroffenen Menschen bezahlt werden. Dabei wird aber beachtet, wie viel die betroffenen Menschen verdienen. Das heißt, dass jemand der wenig Geld verdient, auch weniger für seine sozialen Dienstleistungen bezahlen muss als jemand der viel Geld verdient. Wie unterstützt das BMASK den Pflege-Bereich? Zum Beispiel: Soziale Dienstleistungen werden gefördert, wenn die Angehörigen die Pflege nicht machen können. Angehörige, die betroffene Personen pflegen, werden gefördert. Es gibt ein Pflege-Telefon für Auskünfte. Die Telefonnummer ist 0800 20 16 22. Es gibt Informationen im Internet für pflegende Angehörige. Die Adresse der Internetseite ist: www.pflegedaheim.at. 68

B Was soll noch besser werden? Es soll noch mehr Angebote geben, damit pflegebedürftige Menschen noch unabhängiger leben können. Es soll mehr Pflegegeld geben. Viele pflegebedürftige Menschen müssen in einem Heim wohnen, obwohl sie lieber zu Hause wohnen würden. Deshalb muss es mehr Möglichkeiten für pflegebedürftige Menschen geben, damit sie selbst bestimmen können, wo sie leben und wohnen wollen. Was ist persönliche Assistenz? Eine persönliche Assistentin oder ein persönlicher Assistent unterstützt und begleitet Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben oder an ihrem Arbeitsplatz. Bei den Aufgaben, die Menschen mit Behinderungen nicht alleine machen können, werden sie von einer persönlichen Assistentin oder einem persönlichen Assistenten unterstützt. Die persönliche Assistentin oder der persönliche Assistent helfen auch beim Arbeitsweg, in der Freizeit und bei persönlichen Bedürfnissen, wie zum Beispiel beim Essen oder bei der Toilette. 69

Was ist das Ziel von persönlicher Assistenz? Menschen mit Behinderungen sollen eigenständig und unabhängig leben können. Was soll bei der persönlichen Assistenz noch besser werden? Es sollen noch mehr Menschen mit Behinderungen gefördert werden. Die Förderungen sollen in allen Bundesländern gleich sein. Menschen mit Lernbehinderung bekommen oft keine persönliche Assistenz. Auch sie sollen diese Unterstützung öfter bekommen. 70

B Artikel 20 Persönliche Mobilität Es ist sehr wichtig, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und unabhängig leben können. Dafür ist es zum Beispiel wichtig, dass sie alle Verkehrsmittel benützen können und sich selbständig fortbewegen können. Menschen mit Behinderungen brauchen dabei oft Unterstützung. Das gilt für die Arbeit und für das Privatleben. Wo werden Menschen mit Behinderungen unterstützt? Wenn sie den Führerschein machen wollen. Hier gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, die Führerschein-Prüfung in Gebärdensprache zu machen. Wenn sie mit dem Flugzeug, der U-Bahn, dem Bus oder der Straßenbahn fahren wollen. Wenn die benötigte Unterstützung etwas kostet, werden Menschen mit Behinderungen gefördert. Das heißt, sie bekommen zum Beispiel Geld für einen Blinden-Führhund, Lesegeräte oder Rollstühle. 71

Was soll noch besser werden? Es gibt zu viele verschiedene Stellen, für die Förderungen von Menschen mit Behinderungen. Dadurch kann es schwierig sein, eine Förderung zu beantragen. Deshalb müssen die Förderungen einfacher und verständlicher werden. Alle sollen wissen, wo sie ihre Förderungen bekommen können. Es gibt viele Förderungen für den Arbeitsplatz, aber nur wenige für das Privatleben. Es soll mehr Förderungen für das Privatleben geben. Die Förderungen müssen in allen Bundesländern gleich sein. Auf dem Land muss die Barrierefreiheit noch verbessert werden. Zum Beispiel gibt es auf dem Land weniger barrierefreie Bushaltestellen als in der Stadt. 72

B Artikel 21 Recht auf freie Meinung und Information Menschen mit Behinderungen haben wie allen anderen Menschen auch, das Recht auf eine freie und eigene Meinung. Sie haben auch das Recht auf Informationen. Das ist wichtig, weil ein Mensch nur eine Meinung zu einer Sache haben kann, wenn es über diese Sache Informationen gibt. Diese Informationen müssen barrierefrei sein, so dass jeder Mensch sie bekommen und verstehen kann. Informationen im Internet: Es steht im Gesetz, dass die Informationen von Behörden im Internet barrierefrei sein müssen. Zum Beispiel müssen die Informationen im Internet so gemacht sein, dass ein Computer-Programm die Informationen für blinde Menschen vorlesen kann. 73

Informationen im Fernsehen: Es steht im Gesetz, dass der ORF immer mehr Informationen barrierefrei anbieten muss. ORF ist eine Abkürzung und bedeutet Österreichischer Rundfunk. Das Angebot vom ORF für Menschen mit Behinderungen wird immer größer. Der ORF hat zum Beispiel versprochen, dass die Hälfte des Fernseh-Angebotes der Sender ORF 1 und ORF 2 bis Ende 2016 Untertitel bekommt. In den Untertiteln steht geschrieben, was die Menschen im Fernsehen sagen. Das ist zum Beispiel wichtig für gehörlose Menschen. So können sie die Informationen im Fernsehen verstehen. Wie werden barrierefreie Informationen gefördert? Fernseh-Sender, wie zum Beispiel der ORF werden gefördert, wenn sie barrierefreie Informationen anbieten. Das heißt sie bekommen Geld, wenn sie barrierefreie Informationen anbieten. 74

B Was soll noch besser werden? Barrierefrei bedeutet auch, dass Informationen in Gebärdensprache und in Leichte Sprache übersetzt werden. Hier soll es noch mehr Angebote geben. Es soll mehr Übersetzungen in Gebärdensprache, mehr Informationen in leichter Sprache und mehr Untertitel geben. Die barrierefreien Angebote im Internet sollen noch besser werden. Es sollen mehr Menschen mit Behinderungen beim Fernsehen arbeiten. Zum Beispiel gibt es keine Fernseh-Sendung, die von einem Menschen mit Behinderungen geleitet wird. Menschen mit Behinderungen sollen beim ORF mitbestimmen dürfen. 75