Wien, 08.08.2016 O F F E N E R B R I E F Betrifft: Verschuldungspolitik und Bankenrettungen auf Kosten der Bevölkerung Sehr geehrte Damen und Herren Verantwortungsträger der Republik Österreich! In den letzten Jahren wurde der Umstand, dass Giralgeld bei der Kreditvergabe der Geschäftsbanken nicht verliehen, sondern buchungstechnisch (und zwar als Schuldschein der Bank ) erzeugt wird, nicht nur theoretisch erklärt und begründet, sondern ist nunmehr auch durch ein Experiment von Univ.-Prof. Dr. Richard Werner empirisch bewiesen 1. Es handelt sich daher um eine wissenschaftliche Tatsache! Keine Bank ist gezwungen, sich Geld zu leihen, kein Unternehmer und erst recht kein Staat. Es ist damit erwiesenermaßen zutiefst irrational zu behaupten, es gäbe durch Bankschulden erzeugte, häufig als alternativlos bezeichnete Sachzwänge wie bspw. Kürzungen im Sozial- und Bildungsbereich oder die weitere Erhöhung der Abgabenlast. Die gegenwärtigen buchtechnischen Verschuldungsprobleme können auf dieselbe Art und Weise gelöst werden, wie sie entstanden sind, nämlich buchtechnisch. Eine einfache Methode der rein buchtechnischen Bankensanierung ohne Verschwendung eines einzigen Cents an Steuermitteln mittels Debt Equity Swap sowie einen Formulierungsvorschlag für die dazu erforderliche Gesetzgebung entnehmen Sie bitte der Beilage. Es ist absehbar, dass mehrere Großbanken demnächst Hilfe brauchen werden. In diesem Zusammenhang wollen wir insbesondere auf die Haftungen der AVZ-Stiftung für die Bank Austria aufmerksam machen. Dazu stellen sich mehrere wesentliche Fragen wie z.b.: Aus welchem Grund ist die Bank Austria verkauft worden? Wer hat diese Entscheidung getroffen? Wer hat vom Verkauf profitiert, und welche Gelder sind wohin bzw. an wen geflossen? Wie hoch ist der tatsächliche Umfang der Haftungen, die mit der AVZ-Stiftung und der Stadt Wien vereinbart wurden? Wurden die Provisionen für diese Haftungen korrekt ausbezahlt? Wer hat diese Haftungsprovisionen erhalten und wofür wurden sie verwendet? Warum wird die Haftung nach 92 Absatz 9 Bankwesengesetz weiter zu Gunsten von Finanzkonzernen aufrechterhalten, obwohl eine Reihe namhafter Juristen diese Haftung als europarechtswidrig beurteilen? 1 Einen deutschsprachigen Artikel mit einer Zusammenfassung von Prof. Werners Studie finden Sie hier: http://www.free21.org/wp-content/uploads/2015/10/03-mannsberger-geld-aus-dem-nichts-th2.pdf Für die an Vertiefung Interessierten verweisen wir auf den (Nicht-) Diskurs in der Wissenschaft zu diesem Thema: https://www.kreditopferhilfe.net/de/irrlehren 1/2
Wir halten hiermit ausdrücklich fest, dass Sie als Verantwortungsträger der Republik Österreich nach diesem Brief und dem beigelegten Lösungsvorschlag für die Verschuldungsprobleme nicht mehr behaupten werden können, Sie hätten keine sozial gerechteren Lösungen gekannt. Sollten Sie sich weiterhin dafür entscheiden, Bankensanierungen auf Kosten der Bürger und der gutgläubigen Bankkunden (bspw. durch das Rasieren der Sparguthaben) durchzuführen, offenbaren Sie dadurch unmissverständlich, dass Sie die Interessen einer rein parasitären Finanzbranche anstatt die der Bevölkerung vertreten. Wir fordern Sie auf, die zur Bank Austria und zu den Haftungen der AVZ-Stiftung gestellten Fragen zu beantworten und zum angeschlossenen Gesetzesvorschlag für zukünftig anstehende Bankensanierungen Stellung zu nehmen. Als spätesten Termin für Ihre geschätzte Rückäußerung merken wir uns den 16.08.2016 vor. Mit freundlichen Grüßen, das Team des KOV Kreditopfervereins Beilage: Gesetzesvorschlag zur buchtechnischen Bankensanierung Dieses Schreiben geht an: die Regierungsmitglieder und alle Nationalratsabgeordneten die Clubs der Parlamentsparteien den Rechnungshof das Institut für Höhere Studien das Wirtschaftsforschungsinstitut 2/2
Gesetzesvorschlag zur buchtechnischen Bankensanierung Der Debt Equity Swap stellt die Umwandlung von bilanziellen Schulden (Debt) in eine Direktbeteiligung des Gläubigers am Unternehmen des Schuldners (Equity) dar und wird routinemäßig im Zuge von Insolvenzverfahren an realwirtschaftlichen Unternehmen (v.a. von Banken bzw. von Industrieländern an Schwellenländern) durchgeführt (siehe z.b. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/debt-equity-swap/debt-equity-swap.htm bzw. Internet- Suchergebnisse zu Debt Equity Swap ). Er stellt die letzte Stufe der Enteignung der Realwirtschaft durch die Finanzwirtschaft dar, wenn eine Schein-Forderung, die durch wertloses Fiat Money (das geschöpft und niemals verliehen wird) in einen Eigentumsanteil transferiert wird. Prolog: Zur sogenannten Insolvenz von Nationalstaaten Dass Nationalstaaten (entgegen diesbezüglicher Versuche der Bankenlobby) schon aus rein logischen Gründen niemals insolvent werden können, ergibt sich aus folgenden Überlegungen: 1. Der Nationalstaat als Gesetzgeber Wenn der Nationalstaat als Gesetzgeber fungiert, so steht er damit (als öffentlich-rechtliche Körperschaft) natürlich auch über dem Handelsrecht, somit auch über dem Insolvenzrecht, womit dieses auf ihn selbst auch nicht anwendbar ist. 2. Der Nationalstaat als handelsrechtliche Firma Sollte man die Nationalstaaten hingegen als handelsrechtliche Firmen betrachten (die damit auch dem Handelsrecht und somit auch dem Insolvenzrecht unterlägen), so stellen sich hingegen folgende Fragen: a. Wer ist der über den Nationalstaaten stehende Gesetzgeber, der handels- und insolvenzrechtliche Regeln erzeugt und wie ist dieser (demokratisch oder wie sonst?) legitimiert? b. Falls die Nationalstaaten den Status handelsrechtlicher Firmen besäßen, so wäre die Bevölkerung deren Personal. Das Personal besitzt in der Insolvenz aber Gläubiger- und niemals Schuldnerstatus. Es wären daher die rechtlichen Eigentümer der handelsrechtlichen (Staats-)Firmen ausfindig zu machen und in die Haftung zu bringen, um die Forderungen des Personals (der Bevölkerung, als Teil der Gläubiger) zu erfüllen. Austeritätsmaßnahmen träfen jedenfalls das Personal, daher die Gläubiger und nicht die Schuldner (die rechtlichen Eigentümer der handelsrechtlichen Firmen, die als Nationalstaaten firmieren). 1/3
Buchtechnische Bankensanierung ohne Einsatz von Steuergeld Die buchtechnische Sanierung realwirtschaftlicher Unternehmen (z.b. indem ein Bankkredit in eine Beteiligung der Bank am Unternehmen umgewandelt wird), erfolgt einfach durch Ausbuchung des Kredits (Aktivseite) und entsprechende Erhöhung des Eigenkapitals (der Beteiligung der Bank, Passivseite): Bankverbindlichkeit an Einlage Bank (Eigenkapital) Die Buchungstechnik erfolgt in folgenden drei Schritten: 1) Ausfall der Kreditforderung Aufwand an Forderung = Bilanzverkürzung 2) Auflösung der Sichteinlage (= Verbindlichkeit) auf Bilanzebene Verbindlichkeit gegenüber Kunden an außerordentlichen Ertrag = Passivtausch 3) Dotierung der Umlaufsicherungsrücklage Dotierung Rücklage an Rücklage zur Umlaufsicherung = Gewinnverwendungsrechnung Schritt 2 stellt den eigentlichen Debt Equity Swap dar, durch welchen sich der entsprechende Betrag an Giralgeld inhaltlich in Vollgeld umwandelt (aus einem Bankenschuldschein wird Eigentum des Bankkunden bzw. des Staates als Repräsentant der Bevölkerung). Darstellung im Bilanzbild: Aktiva Passiva - Forderung (1) - Eigenkapital (2) - Verbindlichkeit + Eigenkapital 2/3
Musterhafte Gesetzesformulierung Die gesetzliche Umsetzung (im entsprechenden Gesetz, in Österreich das Bankwesengesetz) könnte wie folgt lauten: XY Buchtechnische Bankensanierung (1) Wenn bei einer Bank bzw. einem Kreditinstitut mehr als X% der Kredite als uneinbringlich abgeschrieben werden müssen, so muss ein diesem Betrag entsprechender Wert zum Jahresende der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden als außerordentlicher Ertrag aufgelöst werden. Zugleich ist dieser Betrag im Rahmen der Gewinnverwendungsrechnung als gebundene Rücklage ( Umlaufsicherungsrücklage ) in die Bilanz einzustellen. Es handelt sich bei diesem neuen Eigenkapital um (anteiliges) Eigentum des Staates bzw. der Bankkunden. Durch diese einfache Regelung werden folgende Probleme gleichzeitig gelöst: 1) Keine Bank kann jemals wieder durch Kreditausfälle Verluste erleiden, da gegengleich die Sichteinlagen (auf Bilanzebene) als Ertrag aufgelöst werden, womit der Aufwand des Forderungsausfalls in voller Höhe neutralisiert wird. 2) Das Kreditrisiko einer Bank reduziert sich dadurch auf null. 3) Aus diesem Grund haben Banken ab diesem Zeitpunkt auch keinen Grund mehr, Kredite zu verweigern oder übermäßig hohe Sicherheiten zu verlangen. 4) Der Staat beteiligt sich über die Kreditausfälle (und die dann entstehende Eigenkapitalposition Umlaufsicherungsrücklage ) an der Bank und wird so zum Mitentscheider (auch und v.a. hinsichtlich Kreditvergaben bzw. eventuell sogar bei einer Geldschöpfung durch Grundeinkommen ) 5) Alle diese Schritte (Bankensanierung + Senkung des Kreditrisikos auf Null + Beteiligung des Staats an den Banken) erfolgen, ohne dass ein einziger Cent Steuergeld dafür benötigt wird. Es bedarf nur einer vernünftigen Gesetzgebung! 3/3