Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der Vorstellung des ASD Stadt Marl Definition von häuslicher Gewalt Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl Verfahrensschritte bei häuslicher Gewalt
Abteilung 51.5 Allgemeiner Sozialdienst (ASD) und Fachdienste
Organisationsstruktur ASD Abteilungsleitung Sachgebietsleitung Zentralteam im Rathaus Stadtkern Polsum/Alt Marl Brassert Drewer Lenkerbeck/Sinsen Sachgebietsleitung Sozialraumteams in den Stadtteilbüros Marl Mitte Hüls-Süd Marl Drewer Marl Hamm
Krisenintervention Gefährdungsmeldungen Wächteramt Garantenstellung Höchstes Ziel ist das Wohl des Kindes. Nach Möglichkeit ist das Kind in der Familie zu belassen und Familien Unterstützung zu gewähren!!!
Inhalte Sozialraumarbeit Vernetzung (z. B. Arbeitsgruppen, Bewohnerversammlungen, Stadtbezirkskonferenzen) Stadtteilfeste (z.b. Straßenfeste, Zuckerfeste) Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche (z. B. Ferienprogramme, Familienfreizeiten, Eltern- Kind-Gruppen, Fun-Projekte)
Gesetzliche Grundlagen z.b. 8a SGB VIII - Schutzauftrag 27 ff SGB VIII - Hilfe zur Erziehung 27.2 SGB VIII - flexible erzieh. Hilfen 29 SGB VIII - soziale Gruppenarbeit 30 SGB VIII - Erziehungsbeistandschaft
Gesetzliche Grundlagen 31 SGB VIII - sozialpäd. Familienhilfe 32 SGB VIII - Erziehung in einer Tagesgruppe 35a SGB VIII - seelische Behinderung 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige 42 SGB VIII - Inobhutnahme --------------------------------------------------------- 1666 BGB - gerichtl. Maßnahmen
Definition: Häusliche Gewalt Gewalt, die im häuslichen Rahmen aktiv oder passiv erfahren wird Einbeziehung der Gewalt gegen Kinder Physische und psychische Ausprägung Auswirkungen auf Kinder
Häusliche Gewaltmeldungen von der Polizei 2009 38 Meldungen 2010 55 Meldungen 2011 45 Meldungen Alter: 0-2 3-5 6-10 11-14 15-18 19-21 2010 15 15 21 30 13 14 2011 16 7 14 11 11 14
Gefährdungsmeldungen 2010 2011 149 Meldungen 118 Meldungen
UTeilnahmeDatVO 2009 48 Meldungen ( 08-12.2009) 2010 398 Meldungen 2011 247 Meldungen (Stand 17.11.11)
Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl
Zielgruppenorientiert, daraus 5 resultierende Handlungsschwerpunkte: 0-3 Jahre, Kindergartenalter, Grundschulalter, jugendlichen Alter, sichere Räume Exemplarisch: Maßnahmen des MarleKiN (Marler Kindernetz frühe Hilfen in Marl) für Familien mit Kindern im Alter von 0 3 Jahren mit den Schwerpunkten Bindungs- und Beziehungsaufbau, niederschwellige Bildung
Verfahrensschritte bei häuslicher Gewalt Jede Mitteilung, die Anhaltspunkte für Gefährdung beinhaltet, wird schriftlich mit dem Meldebogen aufgenommen. Prüfung der Zuständigkeit und Weiterleitung an die zuständige Fachkraft oder an die Vertretung. Prüfung des Grades der Kindeswohlgefährdung mit einem Vorgesetzten oder einer zweiten Fachkraft.
Bei akuter Gefährdung wird sofort ein Hausbesuch durchgeführt, ggfls. unter Hinzuziehung eines Arztes, der Polizei oder sonstiger Fachkräfte. Ggfls. ist das Kind in Obhut zu nehmen. Bei nicht akuter Gefährdung wird ein Hausbesuch am gleichen Tag oder im Laufe der Woche durch zwei Fachkräfte durchgeführt.
Der erste Eindruck und die vorläufige Einschätzung wird dokumentiert. Mit dem Vorgesetzten oder im Rahmen einer kollegialen Beratung wird der weitere Handlungsplan schriftlich festgehalten. Bei vorhandener Hilfeakzeptanz wird mit der Familie gearbeitet, um die Gefährdung abzuwenden (Einrichtung von Jugendhilfemaßnahmen).
Bei fehlender Hilfeakzeptanz wird geprüft, ob das Familiengericht anzuschreiben ist (Anhörung gem. 8a SGB VIII oder Entzug des Sorgerechts gem. 1666 BGB) oder ob eine regelmäßige Kontrolle durch das Jugendamt ausreichend ist. Wichtig ist eine umfassende Dokumentation. Gefährdungsakten sind prägnant zu markieren.
Bei einem Zuständigkeitswechsel werden alle relevanten Informationen persönlich und schriftlich an die übernehmende Fachkraft gegeben. Der Datenschutz ist zu beachten.
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!