Kundeninformation zur Novellierung der Trinkwasserverordnung Bad Homburg, 13. Juni 2012
Sinn und Zweck der TrinkwV In 1 der deutschen Trinkwasserverordnung heißt es konkretisierend: Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen. 2
Was sind Legionellen, warum sind sie gefährlich? 3
Was sind Legionellen, warum sind sie gefährlich? Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien. Sie kommen ubiquitär (überall verbreitet) z. B. in Oberflächenwässern natürlich vor Die Gefahr eines hohen Legionellenaufkommen (und nur dann besteht eine Gefahr für den Menschen) besteht vor allem im warmen Wasser (25-55 C) mit geringen Austauschraten, z. B. in sog. Totstrecken oder auch bei Leerstand. Hier kann ein Biofilm entstehen, der Legionellenwachstum fördert Für den Menschen gefährlich/ungesund ist das Einatmen von belastetem Aerosol (Wasserdampf z. B. beim Duschen). In Folge kann es zu einer tödlich verlaufenden Lungenentzündung (Legionärskrankheit) oder schweren Infektionen (Pontiac-Fieber) kommen 4
Was sind Legionellen, warum sind sie gefährlich? Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Die eigentliche "Legionärskrankheit" zeigt sich in einer schweren Lungenentzündung, unbehandelt in 15-20% der Fälle tödlich verlaufend. In Deutschland rechnet man jährlich mit 6.000 bis 10.000 Erkrankungsfällen und etwa 1000-2000 Todesfällen. 5
Umfang? Betroffen von der Untersuchungspflicht auf Legionellen sind praktisch alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern in Deutschland ca. 2 Millionen. 6
Was wurde in der TrinkwV novelliert? Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit Duschen sind dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden ( 13 Anzeigepflichten) Großanlagen sind jährlich auf Legionellen zu überprüfen ( 14 Untersuchungspflichten) Das Ergebnis der Untersuchung ist dem Gesundheitsamt und den Verbrauchern mitzuteilen ( 16 und 21 Informations- und Berichtspflichten) Verantwortlich hierfür ist der Betreiber der Trinkwassererwärmung 7
Welche Häuser sind betroffen? Es gibt einen zentralen Warmwassererwärmer? Es liegt eine gewerbliche Tätigkeit (Vermietung) vor? Es sind Duschen vorhanden? Ein Speicher > 400 Liter Speichervolumen oder Rohrsystem > 3 Liter Inhalt zwischen Ausgang Trinkwasserspeicher und weitest entferntester Entnahmestelle ist vorhanden? ja nein 8
Was ist zu tun?? 9
Geschäftsverteilung KALORIMETA)Ressort Bereich Vertrieb Hr. Bones Assistenz Fr. Diekmann Abteilung Gruppe Region NORD Hr. Mrotzek Region WEST Hr. Krzyzowski Die Dienstleistung von KALORIMETA Vertriebsinnendienst u.marketing Fr. Hopf Wärmedirektservice (IKW) Fr. Andresen Region OST Fr. Lenzko Region SÜD Hr. Brück - GBL Flensburg-Kiel - GBL Hamburg Nord - GBL Hamburg Mitte - GBL Hamburg Ost - GBL Lübeck-Neumünster - GBL Weser-Ems - GBL Hannover-Kassel - GBL Westfalen - GBL Rhein-Ruhr - GBL Duisburg-Niederrhein - GBL Rheinland Kündigungen u. Sondervertragsabwicklung Hr. Stelter Zentrales Key Account Management Hr. Bones TKD, AD-Vergütung H. Kutschkau Help Desk / AD-EDV- Anwendungen - GBL Mecklenburg Vorpommern - GBL Berlin-Mitte - GBL Potsdam - GBL Berlin Süd - GBL Magdeburg - GBL Halle-Leipzig - GBL Sachsen/ Heiko-Mess - GBL Rhein-Main - GBL Mittelhessen - GBL Nordbayern - GBL Baden-Württemberg - GBL Süd-Württemberg -GBL Bayern / BAVARIA- Therm KAM- Innendienst Fr. Parchmann -GBL Thüringen
Bestandsaufnahme 13 1. Anzeigepflicht der Großanlage Grunddatenblatt TrinkwV: Aufnahme der Bestandsanlage Meldung zum zuständigen Gesundheitsamt Erfassung der wesentlichen Merkmale zum Aufbau und Ergänzung der Daten im KaloSystem 2. Information der Mieter über Zusatzkosten 3. Ggf. Montage von Probenahmeventilen 11
Jährliche orientierende Untersuchung 14 Grundlagen sind: DIN EN ISO 19458 DVGW-Arbeitsblatt W 551 1. Probe am Ausgang TWE 2. Probe am Ende der Steigestränge 3. Probe am Eingang TWE 12
Jährliche orientierende Probenahme 14 Die Probe wird von einem zertifizierten unabhängigen Probenehmer entnommen Die Probestelle wird thermisch oder chemisch desinfiziert Die Analyse der Probe muss innerhalb von max. 24h im akkreditierten Labor bearbeitet werden KALORIMETA stellt die Logistik und den Transport sicher Probenahme: Werksbild Gebr. Kemper GmbH 13
Analyse 15 Die Probe wird im akkreditierten Labor umgehend verarbeitet und 10 Tage bei 36 C im einem Klimaschrank gelagert Danach wird das Ergebnis ausgezählt und ggf. weiter untersucht 14
Informationspflicht 16 und 21 Das Ergebnis wird innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt Ebenso informieren wir den Nutzer, der uns von der Verwaltung genannt wurde Das Ergebnis wird für 10 Jahre archiviert Wird der technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml erreicht bzw. überschritten, sind weitere Maßnahmen durchzuführen: in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt sind u.u. auch Sanierungen erforderlich 15
Unser Dienstleistungsangebot EINMALIG JÄHRLICH Erfassung der Anlage, Erstellung des Grunddatenblattes Meldung der Liegenschaften an das Gesundheitsamt Bei Bedarf Einbau der Ventile zur Probenahme Regelmäßige Probenahme vor Ort durch einen zertifizierten Probenehmer und orientierende Untersuchung in einem akkreditierten Labor Protokollierung der Probeentnahme Sicherstellung der Logistik und Einhaltung der Fristen Kommunikation mit dem Labor, Kunde, Gesundheitsamt und Mieter Übermittlung des Ergebnisses Dokumentation und 10-jährige Archivierung Umlage in der Abrechnung 16
Ihre KALORIMETA-Vorteile Bestandsanlagen sind bekannt und im System erfasst Grunddatenblatt basiert auf Vorgaben der Gesundheitsämter Zertifizierung/regelmäßige Schulungen von Probenehmern Flächendeckende Organisation Übersicht der Gesundheitsämter in Deutschland Erfahrung im Umgang mit Mietern und Terminierungen Einbindung in bewährte Daten-Prozesse Zentrale Kommunikation und Logistik zum Labor und den Gesundheitsämtern Restantenverfolgung, Dokumentation und Archivierung im vorhandenem KALO-System Standardisierte Mieterinformation 17
Vertrag mit KALORIMETA Erfüllung der Anforderungen aus der novellierten TrinkwasserVO 01.11.2011 zur jährlichen Legionellenprüfung WOHNUNGS- GESUNDHEITS- WIRTSCHAFT ÄMTER KALORIMETA Labor Bitte kündigen Sie die Umlage der neuen Betriebskosten den Mietern rechtzeitig (vor dem neuen Abrechnungsjahr) an! 18
?????? noch Fragen?????????? 19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20