AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT

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Transkript:

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT

Flüchtlingshilfe 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 2

Flüchtlingshilfe Die wichtigsten Erleichterungsregelungen (01.08.2015 31.12.2016) Spendenaktionen zur Hilfe von Flüchtlingen auch ohne Satzungszweck Mildtätigkeit (Achtung Zuwendungsbestätigung), kein Nachweis der Hilfsbedürftigkeit direkte finanzielle Unterstützung aus freien Rücklagen finanzielle Unterstützung anderer Einrichtungen, die die Förderung der Flüchtlingshilfe unterstützt ( 58 Nr. 2 AO) 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 3

Flüchtlingshilfe Vereinfachter Zuwendungsnachweis ohne beitragsmäßige Beschränkung (Bareinzahlungsbeleg, Buchungsbestätigung Bank oder PC-Ausdruck Onlinebanking) Arbeitslohnspende steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig Umsatzsteuerbefreiung für Integrationskurse und Deutschkurse beitragsfreie Mitgliedschaft von Flüchtlingen möglich (auch ohne entsprechende Satzungsbestimmungen), FM Schleswig- Holstein 13.11.2015 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 4

Spendenarten Geldspende Sachspende Aufwandsspende 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 5

Aufwandsspenden Gegenüber der Körperschaft werden durch den Spender Nutzungen oder Leistungen erbracht. Ein Anspruch des Leistenden auf Bezahlung durch die Körperschaft ist rechtswirksam entstanden. Körperschaft muss in der Lage sein, die Zahlung zu leisten. Verzichtet der Leistende jetzt auf den Geldanspruch gegenüber der Körperschaft, hat er eine Aufwandsspende geleistet. 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 6

Aufwandsspenden Aufwandsspenden sind also Geldspenden, bei denen das Geld nicht fließt. (abgekürzter Zahlungsfluss) Formale Randbedingungen beachten 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 7

Aufwandsspenden Beispielfall: Ein Mitglied eines gemeinnützigen Sportvereins fährt mit seinem privaten PKW die Spieler der Kindermannschaft an den Wochenenden zu den Auswärtsspielen. Das Vereinsmitglied möchte diese Tätigkeit ehrenamtlich ausführen. Kann der Verein eine Zuwendungsbestätigung für das Vereinsmitglied ausstellen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 8

Aufwandsspenden Die Erteilung einer Zuwendungsbescheinigung ist möglich, wenn nachfolgend dargestellte Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Das Vereinsmitglied hat aufgrund der Vereinssatzung (ein einfacher Beschluss des Vorstandes ist nicht ausreichend) oder eines rechtswirksam geschlossenen Vertrages einen Rechtsanspruch auf einen Auslagenersatz, der nicht bereits unter der Bedingung des Verzichtes eingeräumt wurde. Der Verein ist wirtschaftlich in der Lage, den Auslagenersatz zu leisten. 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 9

Aufwandsspenden 2. Der Aufwandsersatz ist der Höhe nach angemessen. Bei Fahrtkostenersatz für PKW-Nutzung ist es beispielsweise sinnvoll, die lohnsteuerliche Obergrenze für Reisekostenersatz, 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, auch hier als Obergrenze zu verwenden. 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 10

Aufwandsspenden 3. Das Vereinsmitglied muss nachträglich auf den Erstattungsanspruch zugunsten des gemeinnützigen Vereins verzichten und verfügen, dass der Betrag dem Spendenkonto gutgeschrieben wird. Dies sollte durch ausdrückliche schriftliche Erklärung des Spenders dokumentiert werden. 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 11

Aufwandsspenden 4. Eine Auszahlung des Betrages durch den Verein ist nicht mehr erforderlich. Es reicht aus, wenn der Verein nach erfolgter Verzichtserklärung den Anspruch auf Auslagenersatz auf Spendeneinnahmen umbucht. 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 12

Spendenhaftung Ausstellerhaftung vorsätzliche oder grob fahrlässige Ausstellung von unrichtigen Zuwendungsbestätigungen Veranlasserhaftung - Spendenfehlverwendung (Bsp. Verlustausgleich wgb) 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 13

Tätigkeitsbericht Darstellung der satzungsbezogenen Tätigkeiten keine Formvorschriften keine Aufnahme von nicht begünstigten bzw. nicht satzungsbezogenen Tätigkeiten Abgleich mit der Satzung 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 14

Tätigkeitsbericht Art, Zahl und Umfang der Veranstaltungen, Kurse, Projekte u.ä. Zahl der betreuten Personen, aktiven Sportlern usw. Abteilungen und Tätigkeitsbereiche Teilnahme an Sportveranstaltungen (Wettkämpfe, Turniere, Ligen usw.) besondere Daten (Jubiläen) Art und Umfang öffentlicher Förderung Kooperation mit anderen Organisationen besondere Projekte (Darstellung Angebote, Teilnehmerzahl) ehrenamtliche Helfer und Übungsleiter 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 15

Zuschuss von Kommunen Vertrag zwischen Sportverein und Kommune über die Pflege und Wartung der Sportanlage Urteil des Thüringer Finanzgerichts: Vorlage Leistungsaustausch -> umsatzsteuerbar keine Vorlage von Steuerbefreiung -> umsatzsteuerpflichtig keine Zuordnung zum Zweckbetrieb -> 19% Umsatzsteuer -> ertragsteuerpflichtig -> keine Ehrenamtspauschale möglich 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 16

Steuerliche Einordnung Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Ertragsteuer: steuerfrei Umsatzsteuer: nicht steuerbar Vermögensverwalt ung Ertragsteuer: steuerfrei Umsatzsteuer: steuerbar, 7% Umsatzsteuer Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Ertragsteuer: steuerfrei Umsatzsteuer: steuerbar (außer Zuschüsse), 7% Umsatzsteuer steuerpfl. wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Ertragsteuer: steuerpflichtig Umsatzsteuer: steuerbar 19% Umsatzsteuer Umsatzsteuerbefreiung möglich 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 17

Umsatzsteuer nicht steuerbar steuerbar kein Leistungsaustausch steuerfrei 4 UStG steuerpflichtig 7% Umsatzsteuer Bsp.: Bücher, Blumen, gemeinnützige 19% Umsatzsteuer 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 18

Kleinunternehmerregelung 19 UStG Kleinunternehmer ist, wer: - Umsatz von 17.500 im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschreitet und - im laufenden Kalenderjahr einen Umsatz von 50.000 voraussichtlich nicht überschreiten wird 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 19

Kleinunternehmerregelung Folgen für den Verein als Kleinunternehmer : 1. die geschuldete Umsatzsteuer wird nicht erhoben 2. Unternehmer hat keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug 3. kein gesonderter Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnungen, wird trotzdem USt gesondert ausgewiesen, wird diese geschuldet 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 20

Vielen Dank für Ihr Interesse. 99096 Erfurt, Goethestraße 21/22 Tel. 0361/340660, post@ruschel-collegen.de www.ruschel-collegen.de 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 21