Willkommen zur Informationsveranstaltung Fortbildung zur Familienhebamme und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Landesprogramm Familienhebammen in M-V ca. 49 Familienhebammen Lkr. Vorpommern-Rügen 6 FHB Rostock 12 FHB Lkr. Nordwestmecklenburg 1 FHB Lkr. Rostock 10 FHB Lkr. Vorpommern-Greifswald 6 FHB Schwerin 3 FHB Lkr. Ludwigslust-Parchim 6 FHB Lkr. Mecklenburgische Seenplatte 5 FHB 2
Familienhebammen staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation Förderung der Gesundheit von Mutter und Kind psychosoziale und medizinische Beratung und Betreuung von Risikogruppen aufsuchende Tätigkeit interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen 3
Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sind examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (oder andere vergleichbare Berufsgruppen) mit einer Zusatzqualifikation in den Frühen Hilfen Schwerpunkt insbesondere Familien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern, mit Frühgeborenen, Kindern mit Regulationsstörungen (vgl. Berfusverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.v.; Flyer Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in) 4
Frühe Hilfen interdisziplinär zusammenarbeiten Medizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung (Familienhebammen, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in) Kinder- und Jugendhilfe Frühe Hilfen Schwangerschaftsberatung und -begleitung Frühförderung 5
Familienhebammen und Familien-Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/-in haben einen nichtstigmatisierenden Zugang zu Familien Sie sind Vertrauenspersonen, haben Zugang zum häuslichen Bereich, haben eine gute Ausgangsbasis zur Feststellung des weiteren Hilfebedarfes, ihnen gelingt es oftmals besonders gut die Familie zur Annahme weiterer Hilfen zu motivieren. 6
Familienhebammen Hebammen Die Tätigkeiten der Familienhebamme gehen über den in der Hebammenvergütungsvereinbarung festgelegten Rahmen hinaus : Unterschiede im Auftrag Betreuungszeitraum Inhalte der Arbeit = zeitlich und fachlich erweitertes Tätigkeitsspektrum www.frühe-kindheit-online.de Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbandes e. V. 7
Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Einsatzgebiet reicht von der Wochenpflege über die Häusliche Kinderkrankenpflege bis zum Case- Management und der Elternberatung. Einsatzorte sind Kliniken und Ambulanzen, Jugendund Gesundheitsämter, Familienzentren und Elternberatungsstellen. Sie arbeiten als Honorarkräfte oder im Angestelltenverhältnis Quelle: http://www.bekd.de/fileadmin/pdfs/text_wbfgkikp_homep_akt._2012.pdf 8
Rahmenbedingungen des Landesprojekts Voraussetzung: Fortbildung zur Familienhebamme oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Anbindung an das Gesundheitsamt Förderung d. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung & Soziales Zeitbudget von 6h/ Woche regelmäßiges Angebot an Fortbildungen und Supervisionen Förderung der Netzwerkarbeit Unterstützung durch die Koordinierungsstelle 9
Ziele des Landesprogrammes Unterstützung von Familien bis zum 1. Lebensjahr des Kindes Angebot von Beratungs- und Unterstützungsleistungen Überwindung von Zugangsbarrieren Entwicklungsförderung (Früherkennung von Entwicklungsdefiziten) Erhöhung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern ganzheitliche Versorgung durch Netzwerkbildung 10
Zielgruppen junge und jugendliche Mütter/Väter Eltern, die Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder nicht wahrnehmen Mütter/Väter mit Erkrankungen oder Behinderung unsichere oder überforderte Mütter/Väter Familien mit Suchtproblemen Familien in schwierigen finanziellen und/oder sozialen Verhältnissen 11
Aufgaben Beratung zur pflegerischen Versorgung und kindgerechten Ernährung Motivation zur Wahrnehmung der Kinderuntersuchungen Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familie Information zu den Auswirkungen von Suchtmitteln Verbesserung der Mutter-Vater-Kind-Beziehung Abbau von Überforderung und Ängsten bei den Eltern Vermittlung zu Ämtern und Beratungsstellen Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern 12
Gründe für Inanspruchnahme von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen: Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling bei der Mutter bzw. bei den Eltern Minderjährigkeit der Mütter/Eltern bzw. sehr junge Mütter Suchtprobleme (u. a. Drogenprobleme, Suchtproblematik mit Aggressionspotential) Allein erziehende Mutter bzw. getrennt lebende Eltern Materiell und finanziell problematische Verhältnisse Psychische Auffälligkeiten/Erkrankungen der Mutter Gesundheitliche Probleme und Entwicklungsverzögerungen des Kindes (Krankheit des Säuglings, Frühgeburt, motorische Entwicklung) Konflikte auf Paarebene Geistige Behinderung eines Elternteils Fehlende Unterstützung durch Familie und Freunde 13
Vermittlungswege Jugendamt Kinderärztin/-arzt Hebammen/Familienhebammen selbst Entbindungsstation/Kinderklinik Hebammen Kolleginnen Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe Beratungsstelle/Schwangerschaftsberatungsstelle Frauenärztin/-arzt Familie selbst Frühförderstelle Kindertageseinrichtung Familienpflege Projektpartner aus städtischen Projekten 14
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 15
Die Landeskoordinierungsstelle Familienhebammen in MV Unterstützung des Landesprogrammes Familienhebammen in MV in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Enge Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierungsstelle Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Ansprechpartner für Familienhebammen und Gesundheitsämter bei Sonderfällen und individuellen Fragestellungen, sowie für weitere Professionen und Institutionen Vertretung der Interessen der Familienhebammen auf Landesebene Qualifizierungsmaßnahmen Öffentlichkeitsarbeit für Familienhebammen
Zusammenarbeit, Abstimmung, Informationsaustausch Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen Landeskoordinierungsstelle Familienhebammen Koordinierungsstellen der öffentlichen Jugendhilfeträger Koordinatoren der Gesundheitsämter Sozialraumkoordinatoren Familienhebammen / Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Akteure Familien
Rahmen der Fortbildung Befähigung, den anspruchsvollen Aufgaben der Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in professionell gerecht zu werden. Modulform & berufsbegleitend Zeitraum: 1 Jahr mit 10 Terminen (10 Module = 200 UE) Start 08.08.2013 Kursgröße zw. 12-16 Teilnehmern Grundlagen- und Aufbaukurs (je 5 Module = 5 Termine) Nach dem Grundlagenkurs > Praxiserfahrung (Zwischenzertifikat) Bereitschaft zum selbstgesteuerten und lebenslangen Lernen (Selbststudium)
Wird gefördert durch: Kosten Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Eigenanteil: 300,- Prämien- und Bildungsgutschein Zusätzliche Kosten: Übernachtungskosten Doppelzimmer (inkl. Frühstück) 29,50 Euro Einzelzimmer (inkl. Frühstück) 35,00 Euro Mittagessen (vegetarisch möglich) 5,50 Euro Abendessen 5,50 Euro
Curriculum Basis der Ziele und Inhalte bilden: Kompetenzprofil Familienhebammen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen Lehrplan zur Weiterbildung von Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in vom Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.v. die Familiengesundheitsschwester Curriculum (WHO) Empfehlungen des Deutschen Hebammenverbandes e.v..
Erhältlich unter http://www.fruehehilfen.de/filea dmin/user_upload/fruehehilfen.d e/downloads/kompetenzprofil_f amilienhebammen_02.pdf als Download oder kostenlos zu bestellen. Weitere kostenlose Publikationen unter www.fruehhilfen.de: Leitfaden Familienhebammen Frühstart. Familienhebammen im Netzwerk Frühe Hilfen Datenschutz bei den Frühen Hilfen Zukünftig: Kompetenzprofil Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
Inhalt der Fortbildung Die Inhalte bauen aufeinander auf Grundsätzlich > moderne Erwachsenenbildung wird angewandt Problemorientiertes Lernen Handlungsorientiertes Lernen Erfahrungsorientiertes Lernen Soziales Lernen Gewährleistung des Theorie- Praxis-Transfer durch (Vor)- Erfahrungen und deren Praxisbeispiel für Seminarinhalte, insbesondere für Fallbesprechungen. Teilnehmer- und Prozessorientiert Klein- und Lerngruppenarbeit
Inhalte der Module Modul I + VI Qualitätsentwicklung (3 Tage) Modul II + VII Gesundheit und Entwicklung des Säuglings (3 Tage) Modul III + VIII Gesundheit und Entlastung der primären Bezugsperson (3 Tage) Modul IV + IX Beziehung und Interaktion der primären Bezugsperson mit dem Säugling (3 Tage) Modul V + X Kooperation ( 3 Tage)
Voraussetzung für die Zulassung zum Abschluss eine abgeschlossene Ausbildung als Hebamme, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in eine 2-jährige Berufserfahrung. Eine Berufstätigkeit ist erwünscht. Die Fehlzeit darf 10% des Gesamtumfangs nicht überschreiten.
Abschluss und Zertifikat Kolloquium: mündliche Präsentation eines Fallbeispiels aus der Praxis Nach erfolgreichem Abschluss: qualifiziertes durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales anerkanntes Zertifikat.
Erfahrungen aus der Praxis: Andrea Falmann und Kathrin Schulz
Offene Fragen & Anmerkungen
Kontakt Landeskoordinierungsstelle Familienhebammen in M-V Stefanie Bärwald Lübecker Straße 24 a 19053 Schwerin Tel. 0385 77 88 38 46 Fax 0385 7 58 94 90 @: baerwald@familienhebammen-in-mv.de Internet: www.familienhebammen-in-mv.de