Erben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen!

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Transkript:

Erben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen!

Die wichtigsten Grundsätze zum Erbrecht Dr. Wilhelm l Grander Öffentlicher Notar 6370 Kitzbühel Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel

Die wichtigsten Grundsätze zum Erbrecht Erbrecht Erbe Verlassenschaft (Nachlass) Erbschaft Arten von Erbrecht Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel

Gesetzliche Erbfolge Eintritt der gesetzlichen Erbfolge Gesetzliche Erben der überlebende Ehegatte die Verwandten der ersten 4 Linien Gesetzliches Erbrecht unehelicher Kinder ACHTUNG: Sondererbfolge Ehegatten- Wohnungseigentum Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel

Der letzte Wille Arten Testament Kodizill Formen Schriftlich, h ohne Zeugen Schriftlich, mit Zeugen Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel

Pflichtteil Pflichterbe (Noterbe) Höhe des Pflichtteils Schenkung auf den Todesfall Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel

Verlassenschaftsverfahren 1. Anzeige des Todesfalls 2. Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär 3. Aufforderung zur Erbserklärung 4. Erbschaftsantretung durch die Erben 5. Errichtung des Inventars durch den Gerichtskommissär 6. Abgabe des Vermögensbekenntnisses 7. Einantwortung, Endbeschluss 8. Bezahlung der Steuern und Gebühren, Unbedenklichkeitsbescheinigung 9. Eintragung in das Grundbuch Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher Notar Kitzbühel

Erben und Schenken - was ändert sich?

Neuerungen bei der Erbschaftsund Schenkungssteuer Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Ehrenbachgasse 29 6370 Kitzbühel Tel: 05356/75443 D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel

Steuersätze und Steuertarife bis in Steuerklasse Euro I II III IV V 7.300,00 2 4 6 8 14 14.600,00 2,5 5 7,5 10 16 29.200,00 3 6 9 12 18 43.800,00 3,5 7 10,5 14 20 58.400,00 4 8 12 16 22 73.000,00 5 10 15 20 26 109.500,00 6 12 18 24 30 146.000,00 7 14 21 28 34 219.000,00 8 16 24 32 38 365.000,00 9 18 27 36 42 730.000,00 10 20 30 40 46 1.095.000,00 11 21 32 42 48 1.460.000,00 12 22 34 44 51 2.920.000,00 13 23 36 46 54 4.380.000,00 14 24 38 48 57 darüber 15 25 40 50 60

SchenkMG 2008 Entstehung t der Steuerschuld! Meldepflicht für Schenkungen Ab 1.8.2008 Keine Meldung von Erbschaften D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel

SchenkMG 2008 Meldepflicht für Schenkungen von: Bargeld Depotwerte Sparbücher Firmenanteile Wenn Erwerber oder Geschenkgeber Steuerinländer D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel

SchenkMG 2008 Keine Meldepflicht: Erwerb zwischen nahen Angehörigen mit Wert bis zu 50.000,- Euro p.a. Erwerb zwischen anderen Personen mit Wert bis zu 15.000,- Euro für 5 Jahre Übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000,- Euro (Hausrat, Kleidung, ) D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel

SchenkMG 2008 Anzeigeverpflichtung: Erwerber, Geschenknehmer Rechtsanwalt, Notar Binnen 3 Monate In elektronischer Form D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel

SchenkMG 2008 Finanzstrafgesetz: Vorsätzlicher Meldeverstoß: Geldstrafe bis 10% des nicht gemeldeten Wertes ( 49a FinStrG) Abgabenhinterziehung unter Vortäuschung einer Schenkung: erschwerender Umstand ( 38 FinStrG) Strafe bis zum 6-fachen der Hinterziehung; bis 7 Jahre Freiheitsstrafe D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel

SchenkMG 2008 Grunderwerbsteuer: Unentgeltliche Erwerbe Schenkungen & Erbschaften 3-facher Einheitswert 2% bei Ehegatten, Kinder Sonst 3,5% D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel

SchenkMG 2008 Von der GRESt ausgenommen: Grundstücksübertragung bei Unternehmensnachfolge (365.000,- Euro Freibetrag) Grundstückschenkung zwischen Ehegatten für gemeinsame Wohnung mit max. 150 m2 D Th Ob Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel

Erben und Schenken - was ändert sich?

Die Rolle der Bank bei der Übergabe von Finanzvermögen Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer

Todesfall Partner für Sie in schwierigen Zeiten Hilfe bei diversen Erledigungen, Behörden, Versicherungsangelegenheiten M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.

Erbschaft Optimale Weiterbetreuung und Beratung der Erben in allen Finanzangelegenheiten M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.

Geplante Vermögensübergabe Zu Lebzeiten: Beratung und rechtzeitige Weichenstellung Hilfe bei Vermögensnachfolgeplanung l Netzwerke zu Notaren, Steuerberater, Rechtsanwälte M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.

Bankgeheimnis 38 BWG: Kreditinstitute { } dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden { } anvertraut worden sind, nicht offenbaren oder verwerten. M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.

Bankgeheimnis Ausnahmen: gerichtlich eingeleitetes Finanzstrafverfahren Verlassenschaftsabhandlung Kunde offenbart ausdrücklich und schriftlich zur Auskunft an Dritte gegenüber Vormundschafts- und Pflegschaftsgericht M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.

Ablauf Verlassenschaft legitimierte i t Spar- und Girokonten, Vermögenswerte (Verfügung mit Unterschrift) M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.

Ablauf Verlassenschaft legitimierte i t Spar- und Girokonten, Vermögenswerte (Verfügung mit Unterschrift) Verlassenschaftssperre M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.

Ablauf Verlassenschaft legitimierte i t Spar- und Girokonten, Vermögenswerte (Verfügung mit Unterschrift) Verlassenschaftssperre Verlassenschaftsaufnahme durch den Notar als Gerichtskommissär M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.

Ablauf Verlassenschaft Einantwortungsbeschluss vom Gericht Auszahlung an die Erben M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.

Die KundenbetreuerInnen der Raiffeisen RegionalBank sind Ihre Partner bei einer Vermögensübergabe wir unterstützen Sie gerne! M (FH) Ch i ti D Mag.(FH) Christian Daxer Kundenbetreuer St. Johann i.t.

Praxisbeispiele

Schenkung einer Wohnung Schenkung an die Lebensgefährtin Wohnung hat EW 20.000,- Euro Bisher: SchSt 17.700,- Euro (29,5% von 3-fachen EW = 60.000,- Euro) Neu: GRESt 2.100,- Euro (3,5% von 3-fachen EW = 60.000,- Euro) Tipp: Warten bis 1.8.2008

Schenkung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses Wohnhaus: EW 50.000,- Euro Übergeber: Vater Beschenkter: Sohn Zurückbehaltung Wohnrecht mit Zurückbehaltung Wohnrecht mit 70.000,- Euro

Schenkung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses Bisher: SchSt von 150.000,- Euro abzüglich 70.000,- Euro GRESt von 70.000,- Euro Belastung SchSt+GRESt: S S 7.800,- Euro Neu: 2% GRESt von 150.000,- Euro = 3.000,- Euro Tipp: Warten bis 1.8.2008

Keine ErbSt bei Lebensversicherungen Versicherungsnehmer, Begünstigte Person, Prämienzahler Mann ist Versicherungsnehmer und Frau ist begünstigte Person bisher: ErbSt neu: keine e ErbSt

Schenkung eines Sparbuches Vater schenkt Sparbuch in Höhe von 100.000,- Euro an Tochter - bisher: SchSt i.h.v. 6.000,- Euro - Neu: keine Schenkungsteuer! - aber Meldepflicht (> 50.000,- 000 Euro) - Tipp: mit Sparbuchschenkung warten bis 1.8.2008

Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel

Erben und Schenken - was ändert sich? Wir wünschen eine gute Heimreise! Dr. Thomas Obermoser Steuerberater Kitzbühel