Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben

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1 Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben Dr. Josef Mursch-Edlmayr öff. Notar, Neuhofen an der Krems Kremstalstraße 4

2 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) Stichtag

3 Begriffe Gesetzliches Erbrecht Parentelen System Ehegatte/eingetragener Partner Lebenspartner Pflichtteilsrecht Letztwillige Verfügungen Testament/Vermächtnis Schenkung auf den Todesfall

4 Ehegatte/eingetragener Partner Stärkung des gesetzlichen Erbrechtes Gesetzliches Pflegevermächtnis Widerrufswirkung letztwilliger Anordnungen

5 Gesetzliches Erbrecht neben Eltern

6 Gesetzliches Erbrecht neben Kindern

7 Gesetzliches Erbrecht - alt neben sonstigen Vorfahren 1/3

8 Gesetzliches Erbrecht - neu neben sonstigen Vorfahren 1/3 +1/3=1/1

9 Lebenspartner Außerordentliches Erbrecht (3 Jahre gemeinsamer Haushalt) Wohnrecht für 1 Jahr ab Todestag (3 Jahre gemeinsamer Haushalt) Pflegevermächtnis Widerrufswirkung letztwilliger Anordnungen

10 Gesetzliches Erbrecht neben Kindern

11 Gesetzliches Erbrecht neben Eltern

12 ao. Gesetzliches Erbrecht wenn weder Nachkommen (1. Linie) Eltern und deren Nachkommen (2. Linie) Großeltern und deren Nachkommen (3. Linie) Urgroßeltern (4. Linie) vorhanden sind

13 Pflichtteilsrecht Testament (Erbeinsetzung) Schenkung/Übergabe zu Lebzeiten

14 Pflichtteilsrecht Kinder Ehegatte/eingetragener Partner Eltern seit kein Pflichtteil mehr Höhe: halber Erbteil

15 Pflichtteilsrecht

16 Pflichtteilsrecht

17 Pflichtteilsrecht

18 Pflichtteilsrecht

19 Enterbung/Pflichtteilsminderung Gröbliche Vernachlässigung der familienrechtlichen Pflichten Zufügung schweren seelischen Leides in verwerflicher Weise Pflichtteil Nachkommen oder so. Pflichtteilsberechtigte

20 Pflichtteilsrecht Fälligkeit (1 Jahr nach Tod) Stundung (5 bzw. 10 Jahre) 4% Zinsen Enterbungsgründe erweitert Minderungsrecht erweitert

21 Anrechnung von Schenkungen alt neu Vorempfänge Vorschüsse Schenkungen Vorschüsse

22 Anrechnung von Schenkungen Erbteil: nur bei letztwilliger Anordnung oder schriftlicher Vereinbarung Kinder können Anrechnung unter Kindern immer begehren EP kann nicht begehren Kinder können bei EP nicht begehren

23 Fallbeispiel aus der Praxis EP verstirbt; EP + 2 Kinder Nachlass Schenkung Baugrund (Anrechnungsvereinbarung) Berechnung Erbteile = EP 1/3 = Rest Kind = Kind

24 Fallbeispiel aus der Praxis EP verstirbt; EP + 2 Kinder Nachlass Schenkung Baugrund (keine Anrechnungsvereinbarung) Berechnung Erbteile EP 1/3 = Rest Kind 2 begehrt Anrechnung = Kind = Kind

25 Fallbeispiel aus der Praxis mit Anrechnung ohne Anrechnung EP Kind Kind Summe EP Kind Kind Summe

26 Anrechnung von Schenkungen Pflichtteil: immer auf Verlangen des Erben oder eines Pflichtteilsberechtigten bei schriftlicher Vereinbarung

27 Anrechnung von Schenkungen Pflichtteil Zahler ist der Erbe Subsidiäre Haftung des Geschenknehmers Wert zum Zeitpunkt der Schenkung + VPI

28 Fallbeispiel aus der Praxis Familie mit zwei Kindern 1 Wohnhaus Vater Einrichtung, Auto, Geld Baugrund an Kind geschenkt Wert damals Wert heute Vater stirbt, EP ist Universalerbe (Testament) Begräbnis-, Grab-, Verfahrenskosten

29 Pflichtteilsberechnung alt Nachlasspflichtteil für beide Kinder je 1/6 von Schenkungspflichtteil 2. Kind 1/6 von , Summe zahlungspflichtig: Witwe als Universalerbin

30 Pflichtteilsberechnung neu Pflichtteilsberechnung Reiner Nachlass Schenkung VPI = Pflichtteil 1. Kind 1/6= Pflichtteil 2. Kind 1/6= 0 zahlungspflichtig: Witwe als Universalerbin

31 Letztwillige Verfügungen Fremdhändig: Strengere Formvorschriften Mein Wille Zeugenidentität Name, Geb.Datum, Zeugenzusatz eigenhändig Eigenhändig

32 Vermächtnisse Einzelsachen Im Zweifel Vorausvermächtnis Fälligkeit sofort mit dem Ableben bzw. 1 Jahr

33 Pflegevermächtnis 677 (1) ABGB Einer dem Verstorbenen nahe stehenden Person, die diesen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Monate in nicht bloß geringfügigem Ausmaß gepflegt hat, gebührt dafür ein gesetzliches Vermächtnis, soweit nicht eine Zuwendung gewährt oder ein Entgelt vereinbart wurde.

34 Pflegevermächtnis 677 (3) ABGB Nahe stehend sind Personen aus dem Kreis der gesetzlichen Erben des Verstorbenen, deren Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte und deren Kinder sowie der Lebensgefährte des Verstorbenen und dessen Kinder.

35 Vermögensübertragung zu Lebzeiten Vermögen: Immobilien: Grund, Haus, Wohnung Mobilien: Geld, Auto, Schmuck etc.

36 Übergabe von Immobilien Grunderwerbssteuer Seit Grundstückswertverordnung Familienbegriff: Ehepartner, eingetragener Partner, Lebenspartner Eltern Kinder, Enkelkinder etc. Geschwister Nichten, Neffen

37 Übergabe von Immobilien Grunderwerbssteuer Tarif: 0,5 % 2 % 3,5 % ab Achtung! Wirtschaftliche Einheit Vorempfänge (5 Jahre)

38 Schenkung von Mobilien Keine Steuer Freibetrag pro Erwerbsvorgang Wartefrist: 1 Jahr Meldung an Finanzamt ab Meldefrist: 3 Monate Strafandrohung 10%

39 Rechtsvorsorge Schriftliche Dokumentation von Schenkungen Ich, Max Mustermann, bestätige von meinen Eltern als Vorschuss auf meinen späteren Erb- und Pflichtteil Geld in Höhe von insgesamt ,-- erhalten zu haben. Dieser Betrag ist in meine Erbund Pflichtteile einzurechnen Max Mustermann

40 Rechtsvorsorge Pflichtteilsverzicht Allgemeiner oder Besonderer Notariatsaktsform

41 Rechtsvorsorge - T e s t a m e n t Ehepartner/eingetragener Partner/Lebenspartner als Erben Kinder als Ersatzerben Ausgleich für getätigte Schenkungen Anrechnung von Schenkungen

42 Moral von der Geschichte Es kommt auf den Einzelfall an. Rechtsberatung unbedingt einholen! Aktive Gestaltung der Erbfolge

43

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