Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen

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Transkript:

Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen

Wohin soll/kann die Reise gehen? Bericht der Arbeitsgruppe BTHG Andere Leistungsanbieter Budget für Arbeit Zuverdienst als Angebot der beruflichen Teilhabe Standpunkte und Perspektiven

...aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Präambel der Arbeitsgruppe BTHG zur Teilhabe am Arbeitsleben: Es ist Aufgabe der verantwortlichen Leistungsträger, den Menschen mit Behinderungen, die zur Erreichung des Teilhabeziels auf individuelle Unterstu tzung und Förderung angewiesen sind, die im Einzelfall erforderliche Hilfe im notwendigen Umfang und solange zu leisten, wie die Notwendigkeit zur Unterstu tzung und Förderung aus behinderungsbedingten Gru nden fortbesteht

...aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Fokussierung des Themas Teilhabe am Arbeitsleben auf die Eingliederungshilfe Nur selektive Anpassungen und Weiterentwicklungen im Arbeitsförderungs- und Schwerbehindertenrecht Schaffung zusätzlicher Beschäftigung fu r Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Andere Leistungsanbieter Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes können nicht andere Leistungserbringer im Sinne der neuen Leistungsregelung sein ( Begleitprojekt Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2010) Es sollen kein neuen Einrichtungen geschaffen werden, sondern auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden: Anbieter von Bildungsleistungen, Integrationsfachdienste, Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes inkl. Integrationsunternehmen, Beschäftigungsgesellschaften (ASMK Bericht 2013)

Andere Leistungsanbieter Beschäftigung mit arbeitnehmerähnlicher Rechtsstellung außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes, vergleichbar den Leistungen in Werkstätten fu r behinderte Menschen mit bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen an die Leistungsanbieter, die sich an die fu r Werkstätten fu r behinderte Menschen maßgeblichen anlehnen, ohne diese 1:1 zu übernehmen (Bericht der Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz, 2015)

Andere Leistungsanbieter Fazit: Integrationsunternehmen sehen sich demnach nicht in der Gruppe der anderen Leistungsanbieter....Zuverdienstprojekte und angebote könnten sich hier sicherlich verorten

Budget für Arbeit Wahlrecht zwischen einer Werkstattbeschäftigung (oder einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter) und einer tariflich oder ortsu blich entlohnten Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unabhängig davon welcher Leistungsträger zuständig ist mit ggfs. unbefristeten Lohnkostenzuschuss und notwendigen Unterstützungsleistungen am Arbeitsplatz

Budget für Arbeit Als ausschließliche Leistung für voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen zu kurz gegriffen Menschen mit Bedarf finden sich auch im SGB II und III auch hier sind dauerhafte, bzw. mindestens langfristige Unterstützungsleistungen notwendig Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach der UB mit WfbM- Empfehlung sind nicht automatisch voll erwerbsgemindert Eine Zuordnung erwerbsfähig nicht erwerbsfähig ist abhängig vom Arbeitsplatzangebot und nicht von der individuellen Fähigkeit

Budget für Arbeit Fazit: Das Budget für Arbeit muss ALLEN Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen und sich am individuellen Unterstützungsbedarf orientieren. Das Budget für Arbeit bietet für Menschen mit Behinderungen eine gute Perspektive zur Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsunternehmen können bei der Schaffung von Arbeitsplätzen eine herausragende Rolle spielen.

Zuverdienst BTHG bietet die Chance, Zuverdienst als niedrigschwelliges Instrument der beruflichen Teilhabe gesetzlich zu verankern insbesondere für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen mit geringeren Anforderungen an zeitliche Anwesenheitspflicht mit einem Wunsch- und Wahlrecht zum Ort der Teilhabe

Zuverdienst Antrag der Regierungskoalition will Zuverdienst im Rahmen geringfügiger Beschäftigung finanzieren Mindestlohn Arbeitnehmerstatus Notwendig ist daneben ein niedrigschwelliger Zugang zur Teilhabe an Arbeit im SGB IX 33 / BTHG Prämie / Entgelt Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis z. B. bei anderen Leistungsanbietern

Standpunkte und Perspektiven BTHG verfolgt bislang nicht konsequent den Wandel von institutionalisierter Hilfe zu individueller Hilfe:

Standpunkte und Perspektiven Nur mit der konsequenten Verfolgung des Ziels der individuellen bedarfsgerechten Unterstützung unabhängig vom Ort und vom leistbaren Umfang der Teilhabe wird aus dem sich abzeichnenden Reförmchen eine echte Reform... und berufliche Vielfalt Arbeitnehmerähnlicher Rechtsstatus

Standpunkte und Perspektiven Integrationsunternehmen übernehmen seit mehr als 30 Jahren Leuchtturmfunktion für Inklusion im allgemeinen Arbeitsmarkt Mit den derzeitigen politischen Initiativen wird dem Erfolg der Integrationsunternehmen Rechnung getragen 150-Mio.-Programmm der Regierungskoalition Änderungen im Vergaberecht intensiver Austausch mit Politik und Ministerien zum nachhaltigen Ausbau der beruflichen Teilhabe im allgemeinen Arbeitsmarkt

Standpunkte und Perspektiven Wesentliche Veränderungen im Arbeitsförderungs- und Schwerbehindertenrecht notwendig, um die Situation der Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Die Ausgleichsabgabe allein kann das Ziel der beruflichen Teilhabe im allgemeinen Arbeitsmarkt nicht realisieren! Inklusion kann nur als gesamtgesellschaftliche Pflichtaufgabe gelingen.

Die Lösung Ein Leistungsträgerübergreifender Inklusionsfonds, gespeist aus Mitteln aller Rehaträger, ermöglicht eine Teilhabe im allgemeinen Arbeitsmarkt im Rahmen eines Budgets fu r Arbeit für Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Rechtskreis und Status.

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