Regionales Integrationskonzept Region Nordhorn

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Transkript:

Anne-Frank-Schule, Nordhorn Regionales Integrationskonzept Region Nordhorn 1. Ziele... 1 2. Regionale Voraussetzungen... 1 2.1 Stand der sonderpädagogischen Förderung... 2 3. Regionalkonzept Nordhorn... 3 3.1 Aufgaben... 3 3.2 Organisationsformen der sonderpädagogischen Förderung... 3 3.2.1. Förderung im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung... 3 3.2.2. Förderung in Integrationsklassen... 4 3.2.3. Förderung in Kooperationsklassen (ausgelagerte Klassen der Förderzentren)... 4 3.2.4. Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen in der körperlichen Entwicklung, im Hören und im Sehen... 4 3.2.5. Förderung von Kindern mit anderen Förderschwerpunkten... 4 3.3 Organisationsformen individueller Förderung... 4 3.4 Umsetzung des regionalen Förderkonzeptes an den Schulen... 5 3.5 Organisationsrahmen... 5 3.6 Personalausstattung... 6 3.7 Unterstützungssystem... 7 1. Ziele Das regionale Förderkonzept Nordhorn hat zum Ziel, alle Kinder der Region Nordhorn (Stadt Nordhorn und die Samtgemeinde Wietmarschen) in den dort bestehenden Schulen zu unterrichten und zu fördern. Auch Kinder mit sonderpädagogischem, Förderbedarf sollen nach Möglichkeit in den allgemeinen Schulen (insbesondere in den Grundschulen), zumindest aber in der Region, entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen, erforderliche Hilfen und Unterstützung erfahren. Es ist beabsichtigt, mit diesem Konzept 4 des Nds. Schulgesetzes schrittweise umzusetzen. Dort heißt es, dass Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden sollen. Auf diese Weise soll in der Region Nordhorn dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden. Dafür sollen die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten im Rahmen eines stufenweise zu entwickelnden Konzeptes geschaffen werden. Entsprechend dem Bildungsauftrag der Schule ( 2 NSchG) soll dieses Konzept einen Beitrag dazu leisten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz gestalten. Dies soll insbesondere auch dadurch geschehen, dass alle Kinder die Möglichkeit bekommen, in ihrem sozialen Umfeld gefördert zu werden. Dazu ist es notwendig, dass an allen Schulen präventive Fördermaßnahmen angeboten und integrative Angebote im benötigten Ausmaß eingerichtet werden 2. Regionale Voraussetzungen In der Region Nordhorn befinden sich 17 Grundschulen, vier Orientierungsstufen, fünf Hauptschulen, vier Realschulen, eine Schule für Lernhilfe, eine Schule für Sprachbehinderte und eine Schule für Geistigbehinderte. Alle Schulen gehören zum Dezernat 402 der Bezirksregierung Weser Ems.

Der Einzugsbereich der SfL Anne Frank Schule umfasst derzeit alle Schulen der Region (Stadt Nordhorn und die Gemeinde Wietmarschen). In diesem Teilkonzept werden im Folgenden nur die Zahlen für die ab dem 1. 8. 2000 an dem Projekt beteiligten Schulen dargestellt. 2 Anne-Frank-Schule, Nordhorn Stand 2/2000 Klassen SchülerInnen Schule 1 2 3 4 Ges. 1 2 3 4 Ges. GS Brandlecht 1 1 1 1 4 26 21 19 26 92 GS Klausheide 1 1 1 1 4 14 16 18 20 68 GS Blumensiedlung 3 3 3 3 12 51 57 64 60 232 GS Burgschule 2 2 2 2 8 26 27 28 36 117 GS Marienschule 2 2 2 2 8 32 38 40 43 153 Gesamt 7 7 7 7 28 149 159 169 185 662 Stand 2/2000 Klassen SchülerInnen U.Vers. in % Klassen 1/2 3 4 Ges 1/2 3 4 Ges Anne Frank Schule 1 2 2 5 9 21 25 55 93,4 Stand 2/2000 Abordnungen an andere allgemeine Schulen (Zusammenarbeit und SGV) Lehrerversorgung in der Primarstufe in der SfL 1/2 3 4 Ges. in der SfL+ GS Anne Frank Schule 48 22 47 46 115 163 Im gesamten Kreisgebiet sind für die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache und Sprechen die Astrid Lindgren Schule in Nordhorn, für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung die Eylardusschule in Gildehaus und für die Kinder mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung die Vechtetalschule in Nordhorn zuständig. Die statistische Unterrichtsversorgung der Anne-Frank-Schule - Schule für Lernhilfe Nordhorn beträgt zum Sommer 2000 voraussichtlich 99%. 2.1 Stand der sonderpädagogischen Förderung Zur Zeit werden von der Anne-Frank-Schule in folgenden Schulen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ bzw. in der Prävention gefördert: GS Pestalozzischule: Die GS Pestalozzischule ist eine Volle Halbtagsschule, die im Status eines Schulversuches die veränderte Eingangsstufe und die sonderpädagogische Grundversorgung anbietet. Zur Zeit nehmen 6 der 8 Klassen am Schulversuch teil. Damit auch Schülerinnen und Schüler der nicht im Schulversuch befindlichen Klassen bei einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in der Schule verbleiben können, erfolgte eine Sonderschullehrerzuweisung für alle Klassen der Schule (pro Klasse 2 Stunden). Derzeit befinden sich in der 1. Klasse ein Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen und in einer dritten Klasse 2 Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen und ein Kind mit einer Körperbehinderung und hohem Förderbedarf im Bereich Lernen. Die

GS Pestalozzischule erhält 16 Sonderschullehrersunden im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung GS Blanke: Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Sonderschule 4 Sonderschullehrerstunden für präventive Förderung. GS Blumensiedlung: Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Sonderschule 8 Sonderschullehrerstunden für präventive Förderung. GS Marienschule: Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Sonderschule 4 Sonderschullehrerstunden für präventive Förderung. GS Klausheide: Im Rahmen des Schulversuches Lernen unter einem Dach 8 Stunden Sonderpädagogische Grundversorgung. GS Brandlecht: Im Rahmen des Schulversuches Lernen unter einem Dach 8 Stunden Sonderpädagogische Grundversorgung. Von der Vechtetalschule Nordhorn (Schule für geistig Behinderte) werden im Einzugsbereich der Anne-Frank-Schule folgende integrative Maßnahmen durchgeführt: Zwei Kooperationsklassen in der Grundschule Blanke 3. Regionalkonzept Nordhorn 3.1 Aufgaben Lernschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern in Nordhorn hängen nicht zuletzt mit der besonderen sozialen Lage vieler Familien des Stadt zusammen (Stadt mit hoher Abhängigkeit zur Textilindustrie dadurch bedingt inzwischen hohe Arbeitslosigkeit). Nur ein kleiner Teil der davon betroffenen Schülerinnen und Schüler erhält spezielle Forderung durch die Sonderschule. Der überwiegende Teil verbleibt letzten Endes in den Grundschulen, ohne im ausreichenden Maß individuelle Unterstützung erhalten zu können. Das Regionale Förderkonzept Nordhorn will einen Beitrag dazu leisten, dieses Defizit abzubauen und sowohl die betroffenen Schülerinnen und Schüler als auch die betroffenen Grundschulen bei der dauerhaften Aufgabe der präventiven und integrativen Forderung wirkungsvoll zu unterstützen. Alle Schulen haben den Auftrag, alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu unterrichten und zu fördern. Sonderschulen wird zur Umsetzung dieses allgemeinen Auftrages in 14 (Abs. 4) des NSchG der spezielle Auftrag gegeben zugleich Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu sein, die andere Schulen besuchen. Das Förderzentrum unterstützt die schulische Integration förderungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Sonderschulen und den anderen Schulen der Stadt Nordhorn, wobei sich die beteiligten Sonderschulen schrittweise zu Förderzentren entwickeln sollen. Die Umsetzung des regionalen Konzeptes für die gesamte Region, also mit allen zugeordneten Grundschulen, ist einerseits aus Kapazitätsgründen und andererseits aufgrund noch nicht vorhandener Bereitschaft der Schulen zur Mitarbeit auf mehrere Jahre angelegt. Der im Schuljahr 1999/2000 begonnene Schulversuch mit den Grundschulen: GS Klausheide und GS Brandlecht soll zum Schuljahr 2000/2001 um die GS Blumensiedlung, die GS Burgschule und die GS Marienschule erweitert werden. An diesen Schulen soll die Sonderpädagogische Grundversorgung in allen Jahrgängen angeboten werden. In den folgenden Jahren soll die Sonderpädagogische Grundversorgung auf die anderen Grundschulen im Einzugsbereich des Förderzentrums Anne-Frank-Schule ausgeweitet werden, so dass spätestens nach zehn Jahren ein regionales Integrationskonzept für den Einzugsbereich der Anne- Frank-Schule flächendeckend verwirklicht ist. 3.2 Organisationsformen der sonderpädagogischen Förderung 3.2.1. Förderung im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung Im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung sollen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule ihres Einzugsbereiches (zuständige Schule) gemeinsam mit anderen Kindern erzogen und unterrichtet werden. Diesen Schulen wird pro Klasse ein festgelegter Ansatz an Sonderschullehrerstunden zugeteilt. Diese Sonderschullehrerstunden können je nach 3

speziellem Bedarf in Absprache mit der Sonderschule an der Schule eingesetzt werden, um die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten. Tätigkeitsfelder der SonderschullehrerInnen sind die Unterrichtung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (L,S,E) und die Maßnahmen zur Prävention (sprachliche, kognitive und soziale Förderung). Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache erhält die Anne-Frank-Schule Unterstützung durch die Astrid Lindgren Schule in Form eines noch auszugestaltendem Unterstützungs und Beratungssystems. Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotionale Entwicklung erhält die Anne-Frank- Schule Unterstützung durch die Eylardusschule. Ein entsprechendes Konzept ist von der Eylardusschule erarbeitet und zur Genehmigung vorgelegt. Zusätzlich sollte bei zukünftigen Stellenbeschreibungen auf entsprechende Qualifikationen der Lehrkräfte in diesen Fachrichtungen geachtet werden. 3.2.2. Förderung in Integrationsklassen Bei Kindern, für die die Eltern die Einrichtung einer Integrationsklasse beantragt haben, wird der Schule nach festgelegtem Schlüssel für die Klasse eine Anzahl an Sonderschullehrerstunden zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Einrichtung von Integrationsklassen sind (siehe Erlass) das Vorhandensein mindestens eines Kindes, das lernzieldifferenten Unterricht erhalten muss. In Integrationsklassen werden in der Regel Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung beschult, je nach Situation ist es aber ebenfalls möglich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in anderen Bereichen in diesen Klassen zu beschulen. 3.2.3. Förderung in Kooperationsklassen (ausgelagerte Klassen der Förderzentren) In bestimmten Fällen ist eine Auslagerung von Klassen des Förderzentrums an eine andere allgemeine Schule im Einzugsbereich des Förderzentrums angezeigt (Dies betrifft den Primar und den Sekundarbereich). Diese Klassen können Kinder unterschiedlicher Behinderungsarten und Klassenstufen umfassen. Die Unterrichtsorganisation kann je nach Bedarf und Möglichkeiten variabel gestaltet sein: Die Kinder werden anderen Klassen zugeteilt und in diesen Klassen von Haupt- und SonderschullehrerInnen gemeinsam unterrichtet. (Team-Teaching) Die Kinder nehmen einen bestimmten Anteil der Stunden am Unterricht ihrer Klasse (Klasse der Sonderschule) und einen Anteil am Unterricht der zugeordneten Klassen teil. Die Kinder werden in ihrer Klasse unterrichtet und nehmen an besonderen gemeinsamen Projekten mit den anderen Klassen teil. 3.2.4. Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen in der körperlichen Entwicklung, im Hören und im Sehen Bei Kindern mit Beeinträchtigungen in diesen Bereichen erfolgt eine Unterstützung durch die entsprechenden überregionalen Förderzentren im Rahmen der mobilen Dienste. Dies sind für den Einzugsbereich der Anne-Frank-Schule z. Zt. die: Anne Frank Schule, Osnabrück für den Bereich der körperlichen Entwicklung und den Bereich Sehen Karl Orff Schule, Lingen für den Bereich Hören 3.2.5. Förderung von Kindern mit anderen Förderschwerpunkten Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in anderen Bereichen erfolgt eine Unterstützung durch anderen dem Förderschwerpunkt entsprechende überregionalen Förderzentren. 3.3 Organisationsformen individueller Förderung Bei der Umsetzung des regionalen Förderkonzeptes muss einerseits der präventive Charakter des Förderunterrichts und andererseits die Arbeit mit den Kindern, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, berücksichtigt werden, wobei der Schwerpunkt in der Prävention liegen sollte. Um eine individuelle Förderung aller Kinder zu gewährleisten, sollten unterschiedliche Organisationsformen gewählt werden: Innere Differenzierung Offenere Unterrichtsformen 4

5 Förderunterricht (klassenbezogen) Förderunterricht für Ausländer/Aussiedler Förderunterricht nach Förderkonzept Kooperation mit Sonderschulen Sonderpädagogische Grundversorgung 3.4 Umsetzung des regionalen Förderkonzeptes an den Schulen Um ein ganzheitliches Förderangebot für jedes einzelne Kind zu gewährleisten, muss eine pädagogische Verbindung aller möglichen Fördermaßnahmen bestehen. Die sonderpädagogische Grundversorgung erhält im Rahmen des vorliegenden regionalen Förderkonzeptes besondere Bedeutung und findet daher bei der Beschreibung der Umsetzung stärkere Berücksichtigung. In Zusammenarbeit der Sonderschullehrkraft mit der Grundschullehrkraft wird nach Abschluss einer diagnostischen Phase ein Förderprogramm entwickelt, indem der RRL Bezug und die allgemeine Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden. Danach findet eine Entscheidung statt wie die Kinder zu fördern sind: Förderung in Kleingruppen (klassen oder jahrgangsübergreifend oder epochal) Team-Teaching wechselseitige Unterrichtshospitationen Team-Teaching dient der Integration von Förderkonzepten im regulären Unterricht und soll die Grundschullehrerin oder den Grundschullehrer phasenweise entlasten. In regelmäßigen Besprechungen findet eine Vor und Nachbereitung statt. Hier können Unterrichtseinheiten gemeinsam entwickelt werden, in denen auch versucht wird, die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernwege der Kinder methodisch zu berücksichtigen. Außerdem werden aktuelle pädagogische Probleme diskutiert, aber auch Unterrichtsmaterialien hergestellt, die dann ökonomischerweise von allen Grundschulkollegen eingesetzt werden können. Ziel solcher Maßnahmen ist das gemeinsame Entwickeln des Förderprozesses durch die Grundschul und die Sonderschullehrkraft. Damit findet ein wechselseitiger Kompetenztransfer statt. Elterngespräche und Elternabende sollten von Grundschul und Sonderschullehrkraft gemeinsam vorbereitet und je nach Bedarf zusammen durchgeführt werden. Von der Sonderschullehrkraft werden außerschulische Maßnahmen (wie z.b. Ergotherapie, Krankengymnastik, Unterbringung in der Tagesgruppe) den Eltern als zusätzliche Hilfen empfohlen und gegebenenfalls initiiert. Jede Schule muss bei der Umsetzung des Konzeptes alle regionalen Gegebenheiten und Besonderheiten berücksichtigen, eigene Wege finden und flexibel auf die sich ändernden konkreten Bedingungen reagieren. 3.5 Organisationsrahmen Rechtzeitig vor den jährlichen Sommerferien (unverzüglich nach Feststehen der individuellen Förderbedarfs und der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Lehrerstunden) ist durch die Leiterinnen bzw. die Leiter der Förderzentren eine Regionalkonferenz aller Schulleiterinnen und Schulleiter der am Regionalkonzept beteiligten Schulen einzuberufen mit dem Ziel, den bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten Umfang des Förderbedarfs aller Kinder nach Dringlichkeit miteinander abzuwägen, über die Verteilung der Lehrerstunden gemeinsam zu beraten und entsprechende Verabredungen zu treffen. Grundlage für die Ermittlung sind sowohl die Kinder, bei denen durch Bestandsaufnahmen in den einzelnen Klassen Förderbedarf festgestellt wurde (Prävention), als auch die Kinder, bei denen durch das Feststellungsverfahren sonderpädagogischer Förderbedarf ermittelt wurde. Die letzte Entscheidung über den Einsatz der Sonderschullehrkräfte liegt bei den Leitungen der Förderzentren in Absprache mit der Bezirksregierung. Die unterschiedlichen Sonderschulen stellen Sonderschullehrerstunden für das Projekt in Abhängigkeit zum statistischen Anteil der jeweiligen Behinderung. Die Gesamtkonferenzen der Grundschulen beschließen Grundsätze für eine individuelle Umsetzung des Regionalkonzeptes für die jeweilige Schule und verteilen die der Schule zugewiesenen Stunden.

In regelmäßigen Besprechungen sollen der Einsatz der Sonderschullehrkräfte koordiniert, Erfahrungen ausgetauscht werden Das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wird gemäß Erlasslage von den Schulleitungen der Grundschulen und Förderzentren eingeleitet. Der Antrag soll in der Regel im Laufe der 2. Klasse, spätestens in der 4. Jahrgangsstufe gestellt werden. In Einzelfällen kann dies bereits vor der 2. Klasse geschehen. Kinder, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, werden lernzieldifferent nach den RRL der Schule für Lernhilfe unterrichtet und erhalten entsprechende Zeugnisse. 3.6 Personalausstattung Die Perspektive der Ressourcenfrage ist als zentrales Problem der Entwicklung und ihrer Akzeptanz ernst zu nehmen. Die Regionalisierung der sonderpädagogischen Förderung benötigt einen verlässlichen Ressourcenrahmen. Die Ressourcen sollen in ein neues Personalkonzept einfließen, das sowohl inhaltlich den Förderschwerpunkten Lernhilfe, Sprachbehinderung, Erziehungshilfe als auch quantitativ dem regional unterschiedlichen Bedarf entspricht. Für die Region Nordhorn heißt das: Um dem hohen sonderpädagogischen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler in dieser Region gerecht werden zu können, ist für die o. g. Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Sprechen und sozial-, emotionale Entwicklung eine Ausstattung des Förderzentrums mit mindestens 2 Sonderschullehrerstunden / Grundschulklasse des Einzugsbereiches erforderlich. Die Verteilung dieser Sonderschullehrerstunden erfolgt je nach Bedarf und Absprache (siehe 3.5). Im Schuljahr 2000/2001 gibt es in den 17 Grundschulen der Region voraussichtlich 154 Klassen, hieraus ergibt sich ein Bedarf von 308 Sonderschullehrerstunden. Zur Zeit werden bereits 163 Stunden von Sonderschullehrkräften der Anne-Frank-Schule in Nordhorn im Primarbereich erteilt (Da der Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule und der Eylardusschule die gesamte Grafschaft umfasst, können die Stunden im Primarbereich dieser Schulen nur anteilig berechnet werden. Diese Stunden sind in diesem Konzept nicht berücksichtigt): 6 115 Stunden im Primarbereich der SfL Anne-Frank-Schule 48 Stunden Zusammenarbeit der Anne-Frank-Schule Es fehlen also 145 Sonderschullehrerstunden. (Stand 2/2000) Für die Ausweitung des bestehenden Schulversuches zum Schuljahr 2000/2001 ist eine Versorgung mit Sonderschullehrerstunden in folgendem Umfang erforderlich: Schule Klassenzahl Stundenbedarf z. Zt. schon eingesetzte Stunden tatsächlicher zusätzlicher Bedarf GS Blumensiedlung 12 24 8 16 GS Burgschule 8 16-16 GS Marienschule 8 16 4 12 Gesamt 28 56 12 44 Bei einer Unterrichtsversorgung der Anne-Frank-Schule von 99 % ist eine Versorgung nur durch eine entsprechende Zuweisung von Sonderschullehrerstunden durch die Schulbehörde möglich. Der Bedarf im Primarbereich der Sonderschulen wird sich in dem Umfang verringern, wie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grundschulen verbleiben. Nach Abschluss dieser 1. Phase müssen weitere Überlegungen angestellt werden, eine Sonderpädagogische Grundversorgung auch in der Schulen der Sek I gewährleisten zu können.

Für die Schulleitungen der Förderzentren müssen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grundschulen anteilig auf die Schülerzahl im Förderzentrum angerechnet werden (wichtig für Besoldung und Konrektor/innen Stelle) und als fiktive Klassen berücksichtigt werden (wichtig für Anrechnungsstunden der Schulleitungsmitglieder). Berechnung für die Region Nordhorn: ca. 3500 Schüler und Schülerinnen (wegen der unterschiedlichen Einzugsgebiete der beteiligten Sonderschulen kann die Berechnung nicht exakt durchgeführt werden), davon 5,7% mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernhilfe, Sprachbehinderung, Erziehungshilfe = ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Für die Schülerzahl im Förderzentrum sollten sie zur Hälfte (also 100), für die Anzahl der Klassen sollten bei einer Klassenfrequenz von 10 Sch./KI. = 20 Kl., also zehn Klassen für die Anrechnungsstunden, berücksichtigt werden. 3.7 Unterstützungssystem Um die angestrebten Ziele des regionalen Förderkonzeptes schrittweise umsetzen zu können, ist es notwendig, die beteiligten Schulen und Lehrkräfte auf die neuen Aufgaben vorzubereiten und die präventive und integrative Arbeit fortlaufend fachlich zu begleiten und zu unterstützen. Dazu wird ein Bündel von vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen angestrebt: Einrichtung eines Arbeitskreises Regionales Integrationskonzept Nordhorn, der koordinierende und organisierende Aufgaben für alle Aspekte des regionalen Förderkonzepts wahrnimmt. Er besteht aus Vertreter/innen der teilnehmenden Schulen, dem zuständigen RSD in der Bezirksregierung, der Fachberaterin / dem Fachberater für den Fachbereich Integration und sonderpädagogischer Förderbedarf. Fortbildungsangebote zur präventiven und integrativen Förderung im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung Unterstützung von pädagogischen Klausurtagungen zum Thema regionales Förderkonzept' der mitarbeitenden Schulen durch Mitglieder des Arbeitskreises Unterstützung von Dienstbesprechungen und Konferenzen zum Thema regionales Förderkonzept'' durch Mitglieder des Arbeitskreises Angebote von zentralen Lehrerfortbildungskursen zur präventiven und integrativen Förderung durch die regionale Lehrerfortbildung und das NLI weitere Maßnahmen werden fortlaufend und aus aktuellem Anlass im Arbeitskreis Regionales Integrationskonzept Nordhorn beraten. Beratung und Unterstützung durch den Schulpsychologischen Dienst für den Landkreis Grafschaft Bentheim 7

8 GS Altendorfer Schule GS Blanke GS Südblanke GS Elisabethschule GS Brandlecht Regionales Konzept Nordhorn GS Ernst Moritz Arndt GS Stadtflur GS Am Roggenkamp Förderzentren Anne Frank Schule Vechtetalschule Astrid-Lindgren- Schule Eylardusschule GS Pestalozzischule GS Klausheide GS Bookholt GS Waldschule GS Marienschule GS Blumensiedlung GS Burgschule GS Lohne GS Wietmarschen