- 1 - Alltags- und Studienorganisation in der Schwangerschaft und mit Kind

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Transkript:

- 1 - Alltags- und Studienorganisation in der Schwangerschaft und mit Kind Ab dem Moment, in dem Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren, bewegen Sie vermutlich viele Fragen. Angefangen bei den Veränderungen, die die Schwangerschaft mit sich bringt, über studienorganisatorische Sorgen bis hin zu den Finanzen gibt es eine Reihe ungeklärter Posten. Wenn Sie sich näher mit dem Thema befassen, werden Sie feststellen, dass es zahlreiche Hilfen und Unterstützungen und viele unterschiedliche Möglichkeiten zur Lebens- und Studienplanung gibt und natürlich auch, dass Sie sich als Studentin/Student mit Kind an den Hochschulen Leipzigs in großer Gesellschaft befinden. Leider ist die Organisation des Lebens nun mit vielen bürokratischen Hürden verbunden, vor denen Sie unter Umständen bisher verschont waren und die Sie viel Zeit und Mühe kosten Schon während der Schwangerschaft können Sie viele finanzielle und organisatorische Angelegenheiten für die Zeit nach der Geburt vorbereiten. Beispielsweise können Antragsformulare beschafft, ausgefüllt und kopiert werden, auch wenn die Abgabe erst nach der Geburt, also mit der Geburtsurkunde des neuen Erdenbürgers, möglich ist. Am besten erstellen Sie sich eine individuelle Checkliste für die Zeit vor und nach der Geburt, um keine Termine zu verpassen. Vaterschaftsanerkennung/Sorgerecht Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, empfiehlt es sich, bereits während der Schwangerschaft gemeinsam eine Vaterschaftsanerkennung zu machen. Mit diesem Formular kann der Vater nach der Geburt die notwendigen Behördengänge ohne Vollmacht erledigen und wird auch gleich auf der Geburtsurkunde eingetragen - eine nachträgliche Eintragung ist in der Regel kostenpflichtig. Hinweis: Durch die Vaterschaftsanerkennung entsteht eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Wenn beide Elternteile das wünschen, kann nach der Vaterschaftsanerkennung auch direkt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben Beide Vorgänge können ohne Gebühren im Jugendamt Leipzig vorgenommen Selbstverständlich ist das auch nach der Geburt des Kindes noch möglich. Hinweis: Für die Beurkundungen und Beratungen sind Termine erforderlich, die in der Regel nicht zeitnah vergeben werden, deshalb bitte rechtzeitig anmelden! Stadt Leipzig/Jugendamt Abt. Kindschaftsrecht und Unterhaltsvorschuss Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Telefon: 0341 / 123-4469 Stiftung Hilfen für Familien, Mutter und Kind des Freistaates Sachsen In schwierigen finanziellen Situationen hilft die Stiftung mit einer unbürokratischen Finanzierung der Babyerstausstattung. Dazu ist es notwendig, sich bis zur 20. Schwangerschaftswoche in einer der Beratungsstellen in Leipzig zu melden. Die Adressen können Sie u.a. bei der Sozialberaterin des Studentenwerkes erfragen oder unter: http://www.familie.sachsen.de/96.html Studium und Schwangerschaft Wenn es Ihnen körperlich gut geht, ist es ratsam, während der Schwangerschaft noch möglichst zügig weiter zu studieren. Alle Prüfungen, die jetzt erledigt werden können, fallen später nicht mehr an, wenn es durch das Baby organisatorisch aufwändiger wird. Wenn Sie allerdings merken sollten, dass Sie doch stärker als erwartet mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, ist es möglich, bereits während der Schwangerschaft ein Urlaubssemester einzulegen. Natürlich gilt das auch für Hinderungsgründe, die mit dem Studium zusammen hängen (Chemie, Pharmazie, Sport, usw.). Prüfungen und Scheine können weiter abgelegt

- 2 - Studium und Kind Während der ersten sechs Lebensjahre ihres Kindes stehen Ihnen und ggf. dem Vater des Kindes pro Kind insgesamt sechs zusätzliche Urlaubssemester für die Erziehungszeit zu. In den Urlaubssemestern für Schwangerschaft oder Erziehungszeit können Sie nach dem Sächsischen Hochschulgesetz studieren und Prüfungsleistungen erbringen. Diese Art von Urlaubssemestern können unter bestimmten Voraussetzungen auch im laufenden Semester noch nachträglich beantragt Urlaubssemester werden nicht auf Fachsemester angerechnet und verlängern die Förderungshöchstdauer nach BAföG. Zuständig für die Beurlaubung sind die Studentensekretariate der Hochschulen. Hinweis: Urlaubssemester haben Auswirkungen auf den Anspruch auf BAföG, Kindergeld und Unterhaltsleistungen. Unter Umständen ist es möglich, für diese Zeit Sozialleistungen zu beantragen. Kinderbetreuung Wenn Sie das Studium wieder aufnehmen möchten, stellt sich die Frage nach einer Betreuung für ihr Baby. Das Baby mit in Lehrveranstaltungen oder in die Bibliothek zu nehmen, funktioniert normalerweise nur, wenn es und Kommilitonen und Dozenten dafür aufgeschlossen sind, was leider nicht immer selbstverständlich ist. Die Suche nach einer Kinderbetreuung in Leipzig ist oft mühsam und zeitaufwendig. Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten Kindertagesstätte für Ihr Kind sind, steht in der Sozialberatung der Kindertagesstättenkatalog Leipzig zur Ausleihe für Sie bereit. Die Sozialberaterin hilft mit Adressen und Kontakten bei der Suche und informiert Sie auch gern auch über die Finanzierungsmöglichkeiten für einen solchen Platz. Finanzierung der Kinderbetreuung Gestaffelt nach dem Alter und der vertraglich geregelten Betreuungszeit des Kindes erhebt die Stadt zur Finanzierung der Kinderbetreuung Elternbeiträge. In schwierigen finanziellen Situationen ist es möglich, einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von diesen Kosten zu stellen. Stadt Leipzig/Jugendamt/wirtschaftliche Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Telefon: 0341 / 12 34 400 Durch das Studentenwerk gibt es natürlich auch ganz konkrete Angebote zur Kinderbetreuung: Kinderladen des Studentenwerkes Der Kinderladen des Studentenwerkes befindet sich im Obergeschoss des Hörsaalgebäudes am Unicampus Augustusplatz Hier werden Kinder von Studierenden im Alter von 8 Wochen bis 6 Jahren stundenweise betreut. Die Betreuung der Kinder sollte auf ein Semester begrenzt sein und ist zeitlich begrenzt auf 3 Tage in der Woche, jeweils maximal 4 Stunden. Die Betreuung wird über Semesterbeiträge finanziert und ist bei Inanspruchnahme somit kostenfrei. Frau Kummer, Frau Niewert Telefon: 0341 / 9737915 E-Mail: kinderladen@studentenwerk-leipzig.de Kindertagesstätte "Villa Unifratz" Mitten im Grünen, im Studentenwohnhaus Bornaische Straße 138 betreibt das Studentenwerk Leipzig als Träger der freien Jugendhilfe eine Kindertagesstätte mit 27 Plätzen für Kinder von Studierenden ab 8 Wochen bis 6 Jahre.

Frau Feister Telefon: 0341 / 33 83 488 E-Mail: villa@studentenwerk-leipzig.de - 3 - Kindertagesstätte Brüderstraße Anfang 2010 wurde in der Brüderstraße 14-24 ein neuer Kindergarten eröffnet. Er verfügt über 36 Kinderkrippen- und 69 Kindergartenplätze. Im Auftrag des Studentenwerkes betreibt die Fröbel ggmbh Leipzig die Einrichtung. Interessierte Studenten konnten sich bereits seit Beginn 2009 anmelden, so dass jetzt davon ausgegangen wird, dass die Kinderkrippe bis Wintersemester 2011 ausgebucht ist. E-Mail: graeber@froebel-gruppe.de Weitere Angebote zur Kinderbetreuung in Leipzig Alternativ stehen Ihnen in Leipzig umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind zur Verfügung. Leipzig verfügt über ein Netz von ca. 260 Kindertagesstätten, die in öffentlicher und freier Trägerschaft verwaltet und bewirtschaftet Unter www.leipzig.de finden Sie viele notwendige Informationen bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind. Die Betreuung von Kindern außerhalb der Familie ist eine wichtige Entscheidung für Sie. Deshalb ist es ratsam sich vorab zu überlegen, welche Erwartungen an mögliche Betreuungsformen gestellt Für Kinder bis zum Alter von drei Jahren gibt es grundsätzlich zwei Betreuungsmöglichkeiten: Kinderkrippe Die Kindertagesstätte, in der Sie Ihr Kind tagsüber betreuen lassen möchten, kann von Ihnen frei gewählt Entsprechende Informationen über freie Plätze, örtliche Gegebenheiten sowie Bildungs- und Erziehungskonzeptionen der einzelnen Kindertagesstätten, erfragen Sie bitte jeweils vor Ort oder informieren sich der o.g. Homepage. Über www.meinkitaplatz-leipzig.de haben Sie die Möglichkeit, konkret Recherchen zu freien Platzkapazitäten anzustellen und ggf. eine Reservierung vorzunehmen. Die Aufnahme des Kindes erfolgt direkt in der gewählten Einrichtung. Dort erhalten Sie auch alle weiteren Informationen. Tagespflege In der Tagespflege werden einzelne Kinder oder kleine Gruppen bis max. 5 Kinder von einer Tagespflegeperson betreut. Der Elternbeitrag für Tagespflege und Kindertagesstätten ist identisch. Ebenso gelten die Antragsmöglichkeiten für Ermäßigungen. Geschulte Tagespflegepersonen werden vom Verbund kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) und weiteren freien Trägern der Jugendhilfe vermittelt. Alle Angebote der Kindertagespflege werden vorab vom VKKJ geprüft und im Hinblick auf die fachgerechte Erbringung der Leistung angeleitet und begleitet. Austausch und Netzwerke Studierende mit Kind sind Organisationskünstler zwischen Hörsaal und KiTa. Für den Fall, dass einmal etwas nicht nach Plan läuft, erleichtert es Studium und Leben mit Kind enorm, wenn man sich kleine, tragfähige Netzwerke aufbaut. Die Erfahrungen von anderen studentischen Eltern sind oft nicht mit Gold aufzuwiegen, denn Ihr zukünftiges Alltagsleben unterscheidet sich häufig sehr von dem der Studierenden ohne Kind. An der Universität Leipzig gibt es beim StudentInnenRat eine studentische Elterninitiative (offen für Studierende aller Hochschulen Leipzigs), die mit wichtigen Infos auf ihren Webseiten oft weiterhilft und mit monatlichen Treffen zum Erfahrungsaustausch und zur Pflege von Kontakten einlädt. Antje Wegerich, Christian Keller kinderle@web.de http://wwwstud.uni-leipzig.de/kinderle

- 4 - Sozialberatung Studentenwerk Leipzig In der Sozialberatung des Studentenwerkes erhalten Sie viele Tipps und wichtige Informationen, zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation, zu möglichen finanziellen Hilfen und zu allen speziellen Problemen rund um Schwangerschaft und Studium. Im persönlichen Gespräch und ggf. auch über Kontaktvermittlung zu den zuständigen Ämtern können viele Probleme gelöst Regina Engelhardt StudentenServiceZentrum Goethestraße 6/Erdgeschoss Telefon: 0341 / 9659809 E-Mail: engelhardt@studentenwerk-leipzig.de Fonds zur Unterstützung von Studierenden mit Kind Kinder von Studierenden können pro Semester eine Förderung erhalten, wenn aufgrund des Einkommens der Eltern oder des allein erziehenden Elternteils eine Bedürftigkeit zu erkennen ist. Die Förderung erfolgt einmal im Semester und bewegt sich in der Regel zwischen 80,- und 100,-, bei mehreren Kindern werden maximal 300,- gezahlt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens ein Elternteil des Kindes an einer Leipziger Hochschule eingeschrieben ist und den Semesterbeitrag an das Studentenwerk für das zu fördernde Semester entrichtet hat. Der Antrag kann nur persönlich, unter Vorlage des Studienausweises, bei der Sozialberatung des Studentenwerkes gestellt Letzter Termin für die Antragstellung ist jeweils für das laufende Semester der 15.5. bzw. 15.11. des Jahres. Sollten Ihnen Unterlagen zum Abgabetermin noch nicht vorliegen, können Sie im Ausnahmefall unter Angabe von Gründen eine Fristverlängerung beantragen und die Unterlagen nachsenden. Der Antrag muss jedes Semester neu gestellt siehe unter Sozialberatung BAföG Selbstverständlich können Sie auch als Studierende/r mit Kind weiterhin BAföG erhalten, wenn Sie bisher anspruchsberechtigt waren und weiter studieren. Kinder können sowohl die Höhe als auch die Förderungsdauer des BAföG beeinflussen. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die BAföG-Beratung des Studentenwerks. Im Urlaubssemester wegen Schwangerschaft oder Elternzeit sind Sie nicht BAföG berechtigt. Hinweis: Bitte denken Sie daran, alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse rechtzeitig beim BAföG-Amt einzureichen. Und auch bei Beendigung des Urlaubssemesters gilt, nur ein rechtzeitig gestellter Antrag sichert auch den pünktlichen BAföG-Bezug. Sozialleistungen / Arbeitslosengeld II (ALG II) Studierende, die nicht beurlaubt sind, erhalten keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Regelleistung, Kosten der Unterkunft) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), besser bekannt unter dem Namen Arbeitslosengeld 2 (ALG II). Bei sehr geringen Einkünften und wenig Vermögen steht Ihnen aber unter Umständen ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarfszuschlag in Höhe von max. 61 für Alleinstehende und von max. 55 zu, wenn Sie in einer Partnerschaft leben. Außerdem können Sie dann einen Einmalbedarf für Schwangerschaft und Geburt beantragen, die sogenannte Babyerstausstattung. Diese umfasst aber nicht nur Kleidung und Windeln fürs Baby, sondern auch die Kosten für Umstandskleidung und Klinikbedarf der werdenden Mutter, die Kosten für Ausstattungsgegenstände der Wohnung, die nun für den neuen Erdenbürger angeschafft werden müssen, wie Bettchen, Wickelkommode und natürlich für den Kinderwagen. Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig, je konkreter und vollständiger sie diese Ansprüche geltend machen, je höher sind Ihre Chancen, dass die tatsächlichen Kosten im voraus geleistet Um Ihre finanzielle Situation zu prüfen, benötigt die Arbeitsagentur aber immer von Ihnen einen kompletten Antrag auf ALG II.

- 5 - Die Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt, wenn Sie den Antrag zu spät einreichen. Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, wird nicht nur das eigene, sondern auch das Einkommen der Partnerin/des Partners herangezogen, um Ihre evtl. Ansprüche zu berechnen. Sie leben dann in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung ein Urlaubssemester anmelden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf ALG II, um Ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können, da im Urlaubssemester ja kein Unterhalts- oder BAföG-Anspruch besteht. Für Ihr Kind besteht ein Anspruch auf Sozialgeld im Rahmen des ALG II unabhängig vom BAföG- Anspruch der Eltern. Alleinerziehende können unabhängig von der Inanspruchnahme von Urlaubssemestern den Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende in Höhe von max. 129 beantragen. Neben den eben erwähnten Mehr- und Einmalbedarfen setzen sich die ALG II-Leistungen aus dem Regelsatz, also dem Geld für Lebensmittel, Strom, Kleidung, Körperpflege usw. und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Natürlich wird nur der Mietanteil der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übernommen, die auch tatsächlich ALG II berechtigt sind! Jobcenter Leipzig Georg-Schumann-Straße 150 04159 Leipzig Kindergeld Für das erste und zweite Kind erhalten sie vom Staat jeweils184 Euro pro Monat Kindergeld. Auch dieser Antrag kann erst nach der Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde gestellt Familienkasse Leipzig/Bundesagentur für Arbeit Georg-Schumann-Straße 150 / Haus 1 04159 Leipzig Elterngeld Bitte beachten Sie, dass die Bundesregierung rückwirkend zum 1.1.2011 Änderungen des Elterngeldgesetzes plant, Art und Umfang sind zurzeit noch nicht bekannt! Die Höhe des Elterngeldes beträgt zwischen 300 und 1800 und ist abhängig von Ihrer bisherigen Einkommenshöhe. Es werden 65-67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens in den letzten 12 Monaten vor der Geburt gezahlt. Bei einem Nettoeinkommen von unter 1000 gelten höhere Prozentsätze, die nach einem speziellen Schlüssel berechnet Lag bisher kein Einkommen oder ein Einkommen unter 300 vor, wird der Mindestsatz in Höhe von 300 ausgezahlt. Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld voll angerechnet. Es ist möglich, den Auszahlungszeitraum des Elterngeldes zu verdoppeln bei halber monatlicher Leistung. Ein Elternteil kann für höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Bei Alleinerziehenden oder wenn beide Partner abwechselnd Elternzeit nehmen, kann das Elterngeld für zusätzliche zwei Monate gezahlt Vorraussetzung für die Partnermonate ist, dass sich bei einem der beiden Elternteile zwei Monate lang das Erwerbseinkommen vermindert. Zeiträume, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Elterngeld-Bezugsmonate der Mutter, verlängern also nicht den Anspruch über den 12./14. Lebensmonat hinaus. Beantragt wird das Elterngeld nach der Geburt des Kindes. Stadt Leipzig/Jugendamt Sachgebiet Eltern- und Erziehungsgeld Naumburger Straße 24-26 Telefon: 0341/1234641