Behinderung der Teilhabe nach erworbener Hirnschädigung subjektive und externe Faktoren

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Transkript:

1 Behinderung der Teilhabe nach erworbener Hirnschädigung subjektive und externe Faktoren Wolfgang Fries In: Seidel, M. (Hrsg.) (2013: Menschen mit erworbenen Hirnschäden (keine) Randgruppe in der Behindertenhilfe?! Dokumentation der Arbeitstagung der DGSGB am 16.3.2012 in Kassel. Materialien der DGSGB, Band 28. Eigenverlag der DGSGB, Berlin, S. 43-48 ISBN 978-3-938931-29-5 Der folgende Beitrag konzentriert sich auf subjektive und einige externe Faktoren, die sich nach erworbener Hirnschädigung als Barrieren für die Teilhabe erweisen können. Zunächst soll noch einmal die gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation, nämlich das SGB IX, zu Rate gezogen werden, worin der Auftrag der Rehabilitation besteht. Das 4 SSGB IX definiert die Aufgaben und Ziele der Rehabilitation folgendermaßen: Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder völlige Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Wesentlich ist in dieser gesetzlichen Vorschrift die Ergänzung in Absatz 2, nämlich dass diese Ziele zu verfolgen sind unabhängig von den Ursachen der Behinderung. Gemeint ist damit, dass alle möglichen Ursachen von Behinderung in dem Rehabilitationsprozess zu berücksichtigen sind. Das wirft die Frage auf, wodurch denn Menschen nach einer erworbenen Hirnschädigung in ihrer Teilhabe am Leben in der sozialen Gemeinschaft eingeschränkt werden. Hindernisse der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen Die Hemmnisse oder Hindernisse oder Barrieren der Teilhabe sind vielgestaltig. Die Abb. 1 gibt einen Überblick. Im Vordergrund der Beeinträchtigung stehen zunächst natürlich die gestörten oder beeinträchtigten Funktionen der Person. Daneben gibt es noch weitere Faktoren, die den betroffenen Menschen daran hindern, am sozialen Leben teilzunehmen. Es sind auf der Seite der betroffenen Person die Kränkungen des Selbstideals, übertriebene oder sogar unrealistische eigene Zielvorgaben, die Beschämung über die eigenen Insuffizienzen, Angst und Depression. Auf der anderen Seite wirken sich aber die Umweltfaktoren,

2 Abb. 1: Die Wirkung förderlicher und hinderlicher Faktoren etwa problematische Rahmenbedingungen struktureller, sozialer und finanzieller Art sowie die Überoder Unterfürsorglichkeit von Angehörigen hemmend aus. Überhaupt können die Erwartungen Dritter sowohl eine förderliche als auch eine hemmende Wirkung entfalten. In der Sprache der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO) (WORLD HEALTH ORGANIZATION 2001) handelt es sich hierbei um Kontextfaktoren, die nicht Teil des Gesundheitsproblems sind, aber auf die Teilhabe Einfluss nehmen (Abb. 2). Abb. 2: Das bio-psycho-soziale Modell in der ICF Es zeigt sich, dass das bio-psychosoziale Modell der ICF, wie es sich in der Beschreibung des Wechselverhältnisses des Gesundheitsproblems einer Person, der Schädigungen der Körperfunktion der Strukturen, der Beeinträchtigung der Aktivitäten und der Beeinträchtigung der Teilhabe in Wechselwirkungen mit den Kontextfaktoren darstellt, bedeutsam ist. Der Stellenwert dieser Kontextfaktoren konnte in einer eigenen Untersuchung an 49 Personen (FRIES & FISCHER 2008) konnten wir nachgewiesen werden. Bei der Einschätzung der Komponenten der

3 Gesundheit an der Beeinträchtigung der Teilhabe durch das therapeutische Team zeigte sich, dass die Kontextfaktoren mit einem ganz erheblichen Anteil, nämlich zu 40% zu der Gesamtbehinderung beitragen (Abb. 3). Abb. 3: Komponenten der Beeinträchtigung der Teilhabe Über diese allgemeine Betrachtung hinaus lohnt sich eine vertiefte Betrachtung einzelner Faktoren. Welche Faktoren wirken sich förderlich auf die Rückgewinnung oder Förderung von Teilhabechancen aus? Im Folgenden sollen einzeln besprochen werden, wie Resilienz, Zuversicht (das Optimismus- Gen ), das Selbstkonzept (Identität), die Flexibilität oder Anpassungsfähigkeit und schließlich auch der Humor wirksam werden. Unter Resilienz verstand man ursprünglich nur die Stärke eines Menschen, Lebenskrisen (schwere Krankheiten, Arbeitslosigkeit, Verluste Nahestehender usw.) ohne lange Beeinträchtigung zu überstehen. Personen, die eine hohe Resilienz aufweisen, haben erlernt, dass sie es selbst sind, die über eigenes Schicksal bestimmen. Ihnen ist eine sogenannte Kontrollüberzeugung zu Eigen; sie selbst sind die Kontrolleure, die Steuerleute ihres Schicksals. Sie vertrauen also nicht auf Glück oder Zufall, sondern sie nehmen die Dinge selbst in die Hand. Sie ergreifen die Möglichkeit, die sie sich bietet. Sie haben auch ein realistisches Bild von ihren Fähigkeiten. In der heutigen Persönlichkeitspsychologie werden auch Menschen als resilent bezeichnet, die eines der drei häufigsten big five Persönlichkeitsprofile aufweisen. Das big five oder 5 Faktorenmodell umfasst folgende Merkmale: Neurotizismus, Extraversion, Offenheit für Erfahrungen, Verträglichkeit und Rigidität oder Gewissenhaftigkeit. Zu den wesentlichen personbezogenen Faktoren, die sich als Barriere der Teilhabe in der Person selbst erweisen kann, gehören psychische Instabilität (NEO-FFI Neurotizismus), Angst, Depression und ein negatives Selbstkonzept (MARINO et al., 2012). Darüber hinaus lehrt die ärztliche Erfahrung, dass sich Menschen mit erworbener Hirnverletzung häufig wegen ihrer Behinderung und der damit wahrgenommenen Abweichung von der eigenen oder von der vermuteten sozialen Norm schämen. Häufig kommt es dann aufgrund der schambedingten Hemmung sozialer Aktivitäten oder sozialer Entfaltung zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Teilhabe. Diese durch die Scham bedingte Beeinträchtigung der Teilhabe kann stärker ausgeprägt sein, viel wirksamer sein als die Behinderung durch das eigentliche funktionelle Defizit. Die Bedeutung von Scham wurde empirisch untersucht bei Menschen mit neurologischen Krankheiten wurde im Vergleich zu orthopädischen Patienten (Fries et al., 2010). Abb. 4 stellt das Ausmaß der Scham bei neurologischen und orthopädischen Patienten im Vergleich dar. Es fällt sofort ins Auge, dass neurologische Patienten mehrheitlich (55 %) über Scham berichten. Dazu im deutlichen Kontrast stehen die Befunde bei orthopädischen Patienten, bei denen

4 nur 17 % über Scham berichten. Dabei unterschied sich die generelle, nicht anlassbezogenen (d.h. nicht krankheitsbezogene) Schamneigung für beide Patientengruppen nicht. Abb. 4: Scham bei neurologischen und orthopädischen Patienten im Vergleich Unter der Betrachtung der Rehabilitation im Hinblick auf Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit muss eine nachhaltige rehabilitative Therapie daher nicht allein die Überwindung der funktionellen Defizite in den Blick nehmen, vielmehr muss sie unbedingt die fördernden und die hemmenden Kontextfaktoren, d.h. das Lebensumfeld und die Lebenswirklichkeit des Patienten in die Behandlung einschließen. Die komplexe Verflechtung der Faktoren, die zu einer Beeinträchtigung in der Teilhabe beitragen, und die daraus ableitbaren notwendigen und vielfältigen therapeutischen Interventionen sind schematisch in Abb. 5 dargestellt. Nur das funktionelle Defizit zu verbessern reicht nicht aus, wenn die in der Person begründeten Faktoren und die Umweltfaktoren nicht berücksichtigt werden. Denn die ökologische Wirksamkeit der Rehabilitation ist daran zu messen, in welchem Maß die erworbenen Verbesserungen tatsächlich im Alltag und im wirklichen sozialen Umfeld für den Patienten nutzbar sind, genutzt werden und auch langdauernd nutzbar bleiben.. Dies kann nur durch eine angemessene Nachsorge im interdisziplinären Kontext ausreichend sichergestellt werden.

5 Abb. 5: Bio-psycho-soziale Therapienansätze Literatur FRIES, W., FISCHER, S. (2008): Beeinträchtigungen der Teilhabe nach erworbenen Hirnschädigungen: Zum Verhältnis von Funktionsstörungen, personbezogenen und umweltbezogenen Kontextfaktoren eine Pilotstudie. Rehabilitation 47; 265-274 FRIES, W., SCHÄFER, S. (2010): Scham nach erworbener Hirnschädigung - Eine Pilotstudie. Z. für Neuropsychologie 21 (3), 182 MARINO, J., FRIES, W., DIEHL, S. (2012) Personbezogene Kontextfaktoren bei Patienten mit einer erworbenen Hirnschädigung in der ambulanten teilhabebezogenen Rehabilitation: Therapeuteneinschätzung und psychometrische Verfahren. Neurol Rehabil 18 (6): 381 WORLD HEALTH ORGANIZATION (ed.) (2001) International Classification of Functioning, Disability and Health: ICF. WHO, Geneva. (deutsch: Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information DIMDI (Hrsg.) (2005): Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation. DIMDI. Köln.) Autor Prof. Dr. med. Wolfgang Fries Praxis für interdisziplinäre neurologische Komplexbehandlung und Nachsorge Pasinger Bahnhofsplatz 4; 812141 München