Wärmewende im Heizungskeller Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg Daniel Bearzatto Geschäftsführer
Unser Ziel ist eine effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung im Landkreis Tübingen. 2
Unsere Leistungen Haushalte Kommunen Gewerbe & Handwerk Schulen Erstberatung Telefonberatung Stromsparcheck Sanierungsfahrpläne Energiebilanzen Einstiegsberatung Energiekonzepte Quartierskonzepte Energiemanagement Erstberatung Fördermittelcheck Vermittlung an Energieberater VR-Kinderakademie Unterrichtseinheiten 3
Betriebliche Energieeffizienz Neu ab 2016 Unsere Angebote für Unternehmen: Initialberatung im Betrieb Fördermittelcheck Bund, Land, EU Vermittlung von Energieberatern Veranstaltungen und Netzwerke Öffentlichkeitsarbeit 4
Das neue EWärmeG
Energiegesetze für Häuslebauer und Sanierer Energieeinsparverordnung (EnEV) Geltungsbereich: Deutschland Regelung: Gebäudehülle und Anlagentechnik Zeitpunkt: Neubau und Sanierung von Gebäuden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Geltungsbereich: Deutschland Regelung: Pflichtanteil erneuerbarer Energien Zeitpunkt: Neubau von Gebäuden Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Geltungsbereich: Baden-Württemberg Regelung: Pflichtanteil erneuerbarer Energien Zeitpunkt: Austausch der zentralen Heizungsanlage 6
Die Novelle des EWärmeG Alte Regelung Neue Regelung 10 % 15 % Solarthermie 10 % Biogas 10 % Biogas 10 % Sanierungs -fahrplan 5 % 7
Erfüllungsoptionen (Wohn- und Nichtwohngebäude) Solarthermie Holzheizung Wärmepumpe Bioöl Biogas Nahwärme Photovoltaik Dämmung Einzelraumfeuerung Kraft- Wärme- Kopplung Sanierungsfahrplan Wärmerückgewinnung 8
Entstehen der Nutzungspflicht Auslösen der Nutzungspflicht: Austausch eines zentralen Wärmeerzeugers von Raumwärme Raumwärme und Warmwasser Erstmaliger Einbau eines zentralen Wärmeerzeugers Anschluss an ein Nahwärmenetz Ausnahmen: Anlagen, die Wärme für ein Wärmenetz nach KWKG erzeugen Private Wärmenetze > 1.500 kw Foto: Zukunft Erdgas 9
Bestätigung und Nachweise Bestandsschutz Nachweis bei unterer Baurechtsbehörde Nachweisfrist 18 Monate Bestätigung durch Sachkundigen Geldbuße bei Nichteinhaltung des EWärmeG oder falschen Angaben auf Nachweisen 10
Ausnahmen und Befreiung Entfallen der Nutzungsplicht, wenn ALLE Erfüllungsoptionen technisch oder baulich unmöglich sind denkmalschutzrechtlichen Vorschriften widersprechen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen Befreiung Unzumutbare Belastung wegen besonderer Umstände im Einzelfall Antragstellung bei unterer Baurechtsbehörde 11
Sanierungsfahrplan Inhalte: Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik Individuelle Maßnahmenempfehlungen Kosten, Einspareffekte, Fördermöglichkeiten Anforderungen zur Anerkennung im EWärmeG: Nicht älter als 5 Jahre bei Heizungstausch BAFA Vor-Ort-Beratung gleichwertig 12
Staatliche Fördermittel
Fördergeber für Privathaushalte 14
KfW-Förderung für Wohngebäude (z. T. auch L-Bank mit abweichenden Programmnamen) Neubau Gebäudebestand Erneuerbare Energien Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (zum BAFA-Programm) Energieeffizient Bauen Altersgerecht Umbauen Erneuerbare Energien Photovoltaik Baubegleitung Erneuerbare Energien Speicher Wohneigentumsprogramm 15
Energieeffizient Bauen Konditionen der L-Bank Baden-Württemberg Heute Max. 50.000 pro Wohneinheit Zinssatz: ab 0,75 % Tilgungszuschüsse: KfW-Effizienzhaus 40: 12,0 % KfW-Effizienzhaus 55: 7,0 % Ab 01.04.2016 Max. 100.000 pro Wohneinheit Zinssatz:? Tilgungszuschüsse: KfW-Effizienzhaus 40 Plus:? KfW-Effizienzhaus 40:? KfW-Effizienzhaus 55:? 16
Energieeffizient Sanieren Konditionen der L-Bank Baden-Württemberg Einzelmaßnahmen Max. 50.000 pro Wohneinheit Zinssatz: 0,75 % Tilgungszuschuss: 9,5 % KfW-Effizienzhaus Max. 100.000 pro Wohneinheit Zinssatz: ab 0,75 % Tilgungszuschüsse: KfW-Effizienzhaus 55: 32,5 % KfW-Effizienzhaus 70: 25,5 % KfW-Effizienzhaus 85: 19,5 % KfW-Effizienzhaus 100: 16,0 % KfW-Effizienzhaus 115: 13,5 % 17
Energieeffizient Sanieren Heizungs-/ Lüftungspaket Neuer Förderbaustein der KfW ab 01.01.2016 Investitionszuschuss 15 % Zuschuss Max. 7.500 pro Wohneinheit Kredit + Tilgungszuschuss Max. 50.000 pro Wohneinheit Zinssatz: ab 0,75 % Tilgungszuschuss: 12,5 % Beginn der Maßnahmen ab 01.01.2016 / Antragstellung ab 01.04.2016 Heizungspaket: Einbau moderner Heizungsanlage auf Basis fossiler Energieträger + Optimierung Lüftungspaket: Einbau moderner Lüftungsanlage + weitere förderfähige Maßnahme 18
BAFA-Förderung für Wohngebäude Solar Biomasse Wärmepumpen Warmwasserbereitung Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung Erweiterung Bestandsanlage Pelletofen Pelletkessel (+ Pufferspeicher Hackschnitzelkessel + Pufferspeicher Scheitholzvergaserkessel + Pufferspeicher Energieberatung Gasbetriebene Wärmepumpen Luft/Wasser Wärmepumpe Wasser/Wasser oder Sole/Wasser Wärmepumpe 19
Der Weg zur Förderung KfW / L-Bank BAFA Energieberatung Planung Energieberatung Planung Zuwendungsbescheid Beantragung und Bestätigung Beantragung und Bestätigung Durchführung Durchführung Zuwendungsbescheid 20
Hilfe und Unterstützung bei Energiefragen
Gute Adressen für erstklassige Informationen Unabhängige Energieberatung in Ihrem Rathaus Ammerbuch 07073 / 9171 7144 Hirrlingen 07478 / 931 10 Neustetten 07472 / 936 511 Bodelshausen 07471 / 708 110 Kirchentellinsfurt 07121 / 900 530 Ofterdingen 07473 / 378 011 Dettenhausen 07157 / 126 32 Kusterdingen 07071 / 130 817 Rottenburg am Neckar 07472 / 165 324 Dußlingen 07072 / 929 931 Mössingen 07473 / 370 401 Landratsamt Tübingen 07071 / 207 5403 Gomaringen 07072 / 915 522 Nehren 07473 / 378 522 Starzach 07483 / 1880 22
Unsere Kontaktdaten Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen ggmbh Wilhelm-Keil-Straße 50 72072 Tübingen Telefon: 07071 207 5402 info@agentur-fuer-klimaschutz.de www.agentur-fuer-klimaschutz.de 23