VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Beschuldigter 48-56 Definition Konkreter Tatverdacht Ermittlung oder Ausübung von Zwang Angeklagter nach Anklageerhebung Rechte des Beschuldigten 49 Sowohl gegenüber dem Gericht und der StA als auch gegenüber der Kripo Informationsrecht Recht auf Verteidiger Akteneinsichtsrecht Äußerungs- bzw Schweigerecht Beweisantragsrecht Einspruchs- und Beschwerderecht Recht zur Beantragung der Einstellung des Verfahrens Recht auf Dolmetscher Rechtsmittelrecht 1
Umgehungsschutz ( 152) Umgehung der Rechte des Beschuldigten durch Erkundigungen unzulässig Bei sonstiger Nichtigkeit Rechtsbelehrung ( 50) Umfassende Verpflichtung zur Belehrung Ausnahme: Gefährdung des Ermittlungszwecks Recht auf Akteneinsicht ( 51-53) In Akte der Kripo, StA und des Gerichts Beschränkungsmöglichkeiten Zeugenschutz Gefährdung des Ermittlungszwecks Spezialregelung für Haftsachen Beweisantragsrecht ( 55) Form Beweisthema Beweismittel Informationen zur Durchführung des Beweises Begründung Erledigung Im Ermittlungsverfahren: Kripo; subsidiär StA Im Zwischenverfahren: Vorsitzender In HV: Vorsitzender/Schöffengericht 2
Beweisantragsrecht ( 55) Ablehnungsgründe (Abs 2) Unzulässigkeit, Unverwertbarkeit, Unmöglichkeit Unerheblichkeit des Beweisthemas Ungeeignetheit des BM Erwiesenes Beweisthema Vorbehalt der Beweisaufnahme (Abs 3) 57-63 Wer kann Verteidiger sein? Rechtsanwälte und sonst Vertretungsbefugte Personen mit Lehrbefugnis für Straf- und Strafprozessrecht Vollmacht erforderlich Rechte = jene des Beschuldigten Bei widersprechenden Erklärungen: Beschuldigter maßgebend Grenze der Verteidigung: strafbares Verhalten Beiziehung des Verteidigers bei Vernehmungen im EV 164 Beratung mit Verteidiger vor Vernehmung Kein aktive Beteiligung des Verteidigers an Vernehmung Ergänzendes Fragerecht Keine Beratung über die Beantwortung von Fragen Beiziehung kann untersagt werden 3
Verteidigergespräche mit dem Beschuldigten Jeder festgenommene Beschuldigte hat das Recht mit Verteidiger Kontakt aufzunehmen Beschränkungsmöglichkeiten Überwachungsmöglichkeit durch StA: mit Kenntnis des Beschuldigten; max 2 Monate Ausschluss des Verteidigers: 60 Wahlverteidiger: 58 Vollmacht durch Beschuldigten Mehrfachverteidigung möglich Notwendige Verteidigung: 61 Abs 1 U-Haft: gesamtes Verfahren Unterbringungsverfahren nach 21 StGB: gesamtes Verfahren Unterbringungsverfahren nach 22 und 23 StGB: nur in der HV In HV vor dem Geschworenengericht In HV vor dem Schöffengericht In HV vor Einzelrichter Wenn Strafdrohung 3 Jahre übersteigt Ausnahmen: 129 Z 1-3; 164 Abs 4 StGB RM-Verfahren: gegen kollegialgerichtliche Urteile Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens ( 363a) Verfahrenshilfe: 61 Abs 2 Auf Antrag des Beschuldigten Beeinträchtigung des Unterhalts bei voller Kostentragung Bei Erforderlichkeit Jedenfalls erforderlich in den Fällen der notwendigen Verteidigung Bei schwieriger Sach- oder Rechtslage 4
Amtsverteidiger: 61 Abs 3 Im Falle notwendiger Verteidigung Beigebung eines Amtsverteidigers durch das Gericht Kostentragung durch Beschuldigten (Ausnahme: Verfahrenshilfe) Machthaber 455 Abs 2 BG-Verfahren Anstelle des Beschuldigten Muss ein Verteidiger sein Nur für HV in 1. Instanz BR kann persönliches Erscheinen des Beschuldigten verlangen StA StA als Mutant Im Ermittlungsverfahren: Leiter des Verfahrens Im Hauptverfahren r Vertreter der Anklage und eigentlicher Prozessgegner des Angeklagten 5
Privatankläger: 71 PA-Delikte: Auf Verlangen des Verletzten ZB 166; 111, 115 StGB; Immaterialgüterstrafrecht Opfer als Ankläger PA = Anklageschrift/Strafantrag Kein Ermittlungsverfahren Rechte des PA Wie StA Ausnahme: kein Weisungsrecht gegenüber Kripo Nichterscheinen des PA in HV: Einstellung mit Beschluss Beweisrecht: PA als Zeuge Opfer: 65-70 Umfassender Opferbegriff Gewalt- oder Sexualtatopfer Nahe Angehörige des Getöteten oder angehörige Zeugen der Straftat Sonst durch eine Straftat Geschädigte Opfer Rechte Beteiligungsrecht Recht auf Vertretung Akteneinsicht Informations- und Verständigungsrecht Dolmetscher Anwesenheits- und Fragerecht Prozessbegleitung: bestimmte Opfer Besondere Rechte für Opfer von Sexualdelikten Fortführungsantrag 6
Privatbeteiligte: 67-69 Opfer, die sich dem Strafverfahren durch Erklärung anschließen (Adhäsionsverfahren) Schadenersatzansprüche Erklärungspflicht Begründung Bis zum Schluss des Beweisverfahrens Bezifferung der Höhe des Anspruchs Privatbeteiligte Spezielle Rechte Beweisantragsrecht Recht zur Subsidiaranklage Recht auf Ladung zur HV Allgemeines Akteneinsicht Beschwerderecht gegen Einstellung ( 87) Verfahrenshilfe Privatbeteiligte Entscheidung über PB-Ansprüche Im Urteil Schuldspruch Vollständige oder teilweise Zuerkennung Verweisung auf den Zivilrechtsweg Freispruch: Verweisung auf Zivilrechtsweg Rechtsmittel Schuldspruch und Verweisung auf Zivilrechtsweg: Berufung Freispruch: NBeschwerde bzw NBerufung gem 281 Abs 1 Z 4 unter ganz engen Voraussetzungen 7
Subsidiarankläger: 72 PB, der die Anklage aufrecht erhält Nur im Hauptverfahren zulässig Nach Rücktritt von der Anklage durch StA Rücktritt des StA in HV: Subsidiarerklärung sofort Rücktritt des StA außerhalb der HV: Subsidiarerklärung innerhalb eines Monats Unzulässig nach Diversion In HV: SA hat die gleichen Rechte wie StA Rechtsmittel: wie PB Kostenrisiko bei Freispruch ( 390) Haftungsbeteiligter: 64 Keine Angeklagten Haften für Geldbußen, Geldstrafen oder für Verfahrenskosten oder Sind von der Abschöpfung der Bereicherung, dem Verfall oder einer Einziehung betroffen Rechtsstellung: Rechte des Angeklagten Vertreter: 73; Beratung und Unterstützung für Haftungsbeteiligte Opfer PB PA SA 8