Gleichstellung in der Europäischen Strukturpolitik im Bund und in den Operationellen Programmen der Länder am Beispiel des EFRE

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Transkript:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Gleichstellung in der Europäischen Strukturpolitik im Bund und in den Operationellen Programmen der Länder am Beispiel des EFRE Beitrag zur Fachtagung Regionale Entwicklung und Wirtschaftsförderung fachliche Beispiele für Gleichstellung in den Europäischen Strukturfonds Humboldt-Universität Berlin Christel Langhoff 4.Dezember 2008

Inhalt meines Beitrags: 3. Chancengleichheitsziele im Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) für den Einsatz der EU-Strukturfonds in der Bundesrepublik Deutschland 2007-2013, Zusammenarbeit von Bund und Ländern und auf EU-Ebene 4. Verankerung des Querschnittsziels (QZ) in den Operationellen Programmen der Bundesländer am Beispiel des EFRE (Ergebnisse Länderbefragung) 5. Empfehlungen 6. Ausblick <04.12.2008> MASGF 2

Chancengleichheit ist Querschnittsthema im NSRP Im NSRP bekennt sich die Bundesregierung uneingeschränkt zur Verpflichtung, Chancengleichheit von Frauen und Männern als Querschnittsthema in allen Politikbereichen umzusetzen. Sie ist, so heißt es im NSRP eine wichtige Bedingung, um Wachstum,Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu stärken und zur Verwirklichung der Neuausrichtung der Lissabon-Strategie beizutragen. Dazu sollen Fragen der Chancengleichheit in allen Phasen des EU- Strukturfondseinsatzes systematisch berücksichtigt werden und für bestehende strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligungen ausgleichende Maßnahmen gefördert werden. <04.12.2008> MASGF 3

Die Chancengleichheitsziele des NSRP Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Potenziale von Frauen, Männern und Familien Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit, Abbau der beruflichen horizontalen und vertikalen Geschlechtersegregation Stärkung des Unternehmertums und der Existenzgründung von Frauen Förderung der Geschlechtergerechtigkeit in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation <04.12.2008> MASGF 4

Operationalisierung durch die Bundesländer Den Bundesländern sorgen im Rahmen der Operationellen Programme für: die Spezifizierung der Ziele und die Definition der materiellen und finanziellen Indikatoren die Festlegung entsprechender geschlechtsspezifischer Controlling-, Monitoring- und Evaluationsinstrumente die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und der Berücksichtigung der Gender-Perspektive die Ergreifung erforderlicher Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auf den verschiedenen Stufen der Durchführung der Fondstätigkeiten <04.12.2008> MASGF 5

Zusammenarbeit NSRP-Begleitgremium AG-Arbeit auf Bund-Länder-Ebene AG-Arbeit in den Bundesländern Zusammenarbeit auf EU-Ebene in der High Level Group on Gender Mainstreaming in the Structural Funds, angesiedelt bei der GD Regio <04.12.2008> MASGF 6

Initiative zur Erstellung einer Ländersynopse als Basis für die Indikatorenbildung Es müssen geeignete Indikatoren gebildet werden, die den Fortschritt in Bezug auf die Chancengleichheitsziele im NSRP beim Einsatz der Strukturfonds EFRE und ESF abbilden. Dies ist auch für die Berichterstattung der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission erforderlich, für die die Bundesländer Informationen und Daten zuarbeiten müssen. Initiative Brandenburgs für die Erarbeitung einer Ländersynopse als Basis für die Indikatorenbildung. Zustimmung der Ländervertreter/innen und Partner im NSRP-Begleitgremium am 07.09.2007. Erstellung der Ländersynopse auf Basis der von den EFRE- und ESF- Verwaltungsbehörden der Bundesländer übermittelten Daten. Erstellungs- und Abstimmungsprozess: Januar bis April 2008. <04.12.2008> MASGF 7

Fragestellungen für die Ländersynopse In welchen Prioritätsachsen / Schwerpunktfeldern Ihres OP s wird das Querschnittsziel Chancengleichheit / Geschlechtergerechtigkeit verfolgt? Welche spezifischen Ziele zur Förderung der Chancengleichheit werden vorgesehen? Mit welchen gleichstellungsrelevanten Indikatoren sollen Erfolg und Output gemessen werden? Ist eine Zuordnung der vorgesehenen Ziele zu den Chancengleichheitszielen des NSRP möglich? Liegen für das Querschnittsziel Chancengleichheit bereits Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben gem. Art. 65a VO (EG) 1083/2006 vor? (Projektauswahlkriterien) Besteht für das Querschnittsziel Chancengleichheit in den Strukturfonds eine AG in Ihrem Bundesland bzw. wird vorgesehen? <04.12.2008> MASGF 8

Ergebnisse: bevorzugte Schwerpunktfelder für die Förderung der Chancengleichheit mit dem EFRE Förderung von Innovation, Forschung & Entwicklung, Bildung (14) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit / Stärkung der unternehmerischen Basis (13) Entwicklung und Ausbau der Infrastruktur für nachhaltiges Wachstum / Abbau regionaler Disparitäten und Ausbau spezifischer regionaler Potenziale durch nachhaltige Regionalentwicklung (10) <04.12.2008> MASGF 9

Ergebnisse: Vorgaben und spezifische Ziele zur Förderung der Chancengleichheit mit dem EFRE Im Rahmen von Projektauswahlkriterien wird die Förderung von Projekten mit negativen bzw. diskriminierenden Einflussnahmen auf die Querschnittsziele ausgeschlossen. Spezifische Ziele in den EFRE-OP s haben 7 Bundesländer benannt, insbesondere in den Bereichen: o o o o Infrastruktur Kinderbetreuung, soziale / familienfreundliche Stadtentwicklung, familienfreundliche Personalpolitik / Vereinbarkeit von Beruf und Familie Stärkere Nutzung der Potentiale von Frauen und Männern für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen Erhöhte Beteiligung von Frauen an Erwerbstätigkeit und Unternehmertum Überwindung geschlechtsspezifischer Ungleichgewichte in Berufsgruppen und Branchen (horizontalte Geschlechtersegregation) sowie in Hierarchieebenen und beim Entgelt (vertikale Geschlechtersegregation) <04.12.2008> MASGF 10

Ergebnisse: Zuordnung zu den Chancengleichheitszielen im NSRP 14 von 16 EFRE-Verwaltungsbehörden der Bundesländer haben die Möglichkeit der Zuordnung zu den Chancengleichheitszielen im NSRP bejaht. Sie werden in Projekten von Bedeutung sein, auch wenn sie z.t. nicht als spezifische Ziele in den EFRE-OP s benannt sind: o Stärkung des Unternehmertums und der Existenzgründung von Frauen (14) o Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer (13) o o o Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit, Abbau der beruflichen horizontalen und vertikalen Geschlechtersegregation (13) Förderung der Geschlechtergerechtigkeit in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovaton (11) Berücksichtigung der Bedürfnisse und Potenziale von Frauen, Männern und Familien (9) <04.12.2008> MASGF 11

Ergebnisse: bereits gebildete Indikatoren Personenbezogenen Indikatoren der EFRE-Förderung werden von den Bundesländern i.d.r. geschlechtsspezifisch erfasst, insbes.: o Geschlechtsdifferenzierte Erfassung aller Teilnehmerdaten o Anzahl geschaffener / gesicherter Arbeitsplätze nach Geschlecht Darüber hinaus haben einige Bundesländer weitere spezifische Indikatoren in den Bereichen gebildet, darunter: o Anzahl Gründungen durch Frauen; Anzahl Gründungsberatungen für Frauen o Anzahl geförderter Teilnehmerinnen an Qualifizierungsmaßnahmen o Anzahl Beratungen zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen o Anzahl Personalkostenzuschüsse für Frauen o Anzahl geförderter Unternehmen mit familienfreundlichen Vorhaben o Anzahl geförderter Projekte zur Kinderbetreuung Ein Teil der Bundesländer sieht vor, Indikatoren zum QZ Chancengleichheit im EFRE im Rahmen des Monitoring zu entwickeln. <04.12.2008> MASGF 12

Ergebnisse: bestehende Kooperationsstrukturen in den Bundesländern EU-fondsübergreifende Arbeitsgruppen bestehen derzeit in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg/Vorpommern und Thüringen Fondsspezifische Arbeitsgruppen bestehen nicht <04.12.2008> MASGF 13

Empfehlungen für den EFRE Erprobung von Vorhaben, Modellen und Methoden zur Förderung der Chancengleichheit / Familienfreundlichkeit in der Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung Fachlicher Austausch und Verbreitung erfolgreicher Ansätze und Methoden Einbeziehung und Beteiligung von Interessenvertretungen, Verbänden, Vereinen für Familie, Gleichstellung und Chancengleichheit bereits in die Planungsprozesse der Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung sowie in die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen Berücksichtigung von Aspekten der Chancengleichheit, Familienfreundlichkeit und Gleichstellung in der EFRE- Öffentlichkeitsarbeit <04.12.2008> MASGF 14

Ausblick Fortsetzung der Kooperation zum QZ Chancengleichheit in den Strukturfonds in Bund-Länder-AG Konstituierende Sitzung einer fonds- und zielgebietsübergreifenden AG am 8.01.2009, zu der BMWi einladen wird Aufgaben und Ziele: Fachlicher Austausch, gegenseitige Unterstützung, Vorstellung von Vorhaben und Good Practice für den EFRE und ESF, Bildung geeigneter Indikatoren für Fortschrittsmessung und Berichterstattung Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: christel.langhoff@masgf.brandenburg.de (0331-866 5344) <04.12.2008> MASGF 15