Möglichkeiten zum nachhaltigen Pflanzenschutzmittel-Einsatz

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Transkript:

Möglichkeiten zum nachhaltigen Pflanzenschutzmittel-Einsatz Prof. Dr. habil. Bernd Freier Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Strategien und Folgenabschätzung, Kleinmachnow bernd.freier@jki.bund.de

Das neue EU-Pflanzenschutzrecht von 2009 umfasst vier neue Regelungen: VO 1107/2009 vom 21.10.2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates. Richtlinie 2009/128/EG vom 21.10.2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden Richtlinie 2009/127/EG vom 21.10.2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden VO (EG) 1185/2009 vom 25.11.2009 über Statistiken zu Pestiziden

Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden Erstmalig in Europa umfassende Regelung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Achtung: Pestizide = Pflanzenschutzmittel + Biozide Umsetzung in nationales Recht erfolgte 2011 2012, Novellierung Pflanzenschutzgesetz 2012 Verabschiedung des nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von PSM (NAP) 2013

Artikel 4: Nationale Aktionspläne Artikel 5: Fort- und Weiterbildung Artikel 6: Auflagen für den Verkauf von Pestiziden Artikel 7: Information und Sensibilisierung Artikel 8: Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Geräten Artikel 9: Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen Artikel 10: Unterrichtung der Öffentlichkeit Artikel 11: Schutz der aquatischen Umwelt und des Trinkwassers Artikel 12: Verringerung der Verwendung von Pestiziden bzw. Risiken in bestimmten Gebieten Artikel 13: Handhabung, Lagerung von Pestiziden, Verpackungen und Restmengen Artikel 14: Integrierter Pflanzenschutz

Artikel 14: Integrierter Pflanzenschutz (IPS) 1. in den Mitgliedsstaaten der EU bis zum Jahre 2014 Allgemeine Grundsätze des IPS (Annex III) für alle Landwirte verbindlich 2. Mitgliedstaaten sollen Praktiker unterstützten, auf freiwilliger Basis kultur- bzw. sektorspezifische Leitlinien für den IPS anzuwenden. Diese Leitlinien werden in Nationalen Aktionsplänen verankert.

Annex III: Allgemeine Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes 1. Vorbeugung sollte neben anderen Optionen wie folgt erreicht werden: Fruchtfolge Aussaat, Bodenbearbeitung Sorten, Saatgut Düngung Hygiene natürliche Regulation, ökologische Infrastrukturen 2. Schaderreger müssen mit geeigneten Methoden überwacht werden 3. Schwellenwerte u. a. Entscheidungshilfen anwenden 4. Nichtchemische Maßnahmen anwenden, wenn zufriedenstellende Effekte 5. PSM müssen so spezifisch wie möglich sein und geringste Nebenwirkungen aufweisen 6. Anwendung PSM sollte auf das notwendige Maß begrenzt werden 7. Resistenzmanagement ist durchzuführen 8. Auf der Grundlage von Aufzeichnungen der PSM-Anwendungen muss Anwender Erfolg überprüfen

Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) vom 06. Februar 2012 (BGBl. Jahrg. 2012 Teil I Nr. 7) 3 Abs. 1 Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis umfasst insbesondere 1. die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes, 2. die Gesunderhaltung und Qualitätssicherung der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse durch a) vorbeugende Maßnahmen, b) Verhütung der Einschleppung oder Verschleppung von Schadorganismen, c) Abwehr oder Bekämpfung von Schadorganismen, d) der Förderung natürlicher Mechanismen zur Bekämpfung von Schadorganismen

Artikel 14: Integrierter Pflanzenschutz (IPS) 1. in den Mitgliedsstaaten der EU bis zum Jahre 2014 Allgemeine Grundsätze des IPS (Annex III) für alle Landwirte verbindlich 2. Mitgliedstaaten sollen Praktiker unterstützten, auf freiwilliger Basis kultur- bzw. sektorspezifische Leitlinien für den IPS anzuwenden. Diese Leitlinien werden in Nationalen Aktionsplänen verankert.

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von PSM (NAP) Ein Programm freiwilliger Maßnahmen Neuauflage: 04/2013 Beschlossen vom Bundeskabinett Vergleich zur Version 2008: Umfänglicher: 75 Seiten Mehr Teilziele, mehr Maßnahmen, mehr Indikatoren

Globale Ziele des NAP Die mit der Anwendung von PSM verbundenen Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und den Naturhaushalt sind weiter zu reduzieren Risiken für Naturhaushalt bis 2023-30 % (Basis: 1996 2005) Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen bis 2021 auf <1 % Auswirkungen auf Anwender, Bystander und Anwohner reduzieren Einführung und Weiterentwicklung Pflanzenschutzverfahren mit geringer PSM-Anwendung - IPS und Pflanzenschutzes im Ökolandbau fördern Anwendung von PSM auf notwendiges Maß begrenzen Sicherheit beim Umgang mit PSM verbessern Information der Öffentlichkeit (Nutzen, Risiken) darauf aufbauend 30 Teilziele!

Das notwendige Maß bei der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln beschreibt die Intensität der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die notwendig ist, um den Anbau der Kulturpflanzen, besonders vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit, zu sichern. Dabei wird vorausgesetzt, dass alle anderen praktikablen Möglichkeiten zur Abwehr und Bekämpfung von Schadorganismen ausgeschöpft und die Belange des Verbraucher- und Umweltschutzes sowie des Anwenderschutzes ausreichend berücksichtigt werden. (Anonymus, 2008) So viel wie nötig und so wenig wie möglich! Keine starre Größe!

Der Behandlungsindex (BI) stellt die Anzahl von Pflanzenschutzmittel- Anwendungen auf einer Fläche unter Berücksichtigung von reduzierten Aufwandmengen und Teilflächenbehandlungen dar, wobei bei Tankmischungen jedes Pflanzenschutzmittel gesondert zählt. (Anonymus, 2008)

Behandlungsindex Behandlungsindices im Mais, Winterweizen und Tafelapfel Ergebnisse aus dem Netz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz 40 35 30 25 20 15 Mais Winterweizen Apfel 10 5 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Ausschöpfung der zugelassenen Aufwandmengen in Winterweizen und Winterraps in den Vergleichsbetrieben in Deutschland Kultur Kategorie 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Herbizide 66 % 69 % 68 % 69% 76 % 71 % 70 % Winterweizen Fungizide 58 % 60 % 57 % 57% 59 % 61 % 58 % Insektizide 87 % 89 % 91 % 92% 96 % 91 % 91 % Wachstumsregler 46 % 44 % 44 % 44% 44 % 42% 44 % Winterraps Herbizide 73 % 74 % 75 % 75% 75 % 79 % 75 % Fungizide 1 86 % 80 % 84 % 83% 80 % 83 % 84 % Insektizide 97 % 100 % 100 % 100% 98 % 99 % 99 % Wachstumsregler / Fungizide 2 47 % 52 % 48 % 47% 48 % 51 % 49 % 1 Fungizide: ab BBCH 60, 2 Wachstumsregler/Fungizide: bis zur Blüte

Anteil der echten Teilflächenbehandlungen in Winterweizen, Wintergerste und Winterraps in den Vergleichsbetrieben in Deutschland in den Jahren 2007 bis 2012, Mittelwerte Schlagfläche < 20 ha Schlagfläche Schlagfläche < 50 ha > 50 ha Herbizide 2007-2012 3,0 % 6,5 % 10,6 % 3,7 % Fungizide 0,4 % 1,4 % 1,1 % 0,7 % Insektizide 0,7 % 3,4 % 5,2 % 1,9 % Wachstumsregler 0,4 % 1,1 % 0,6 % 0,6 % Wachstumsregler / Fungizide bis zur Blüte bei Winterraps 0,0 % 0,5 % 0,3 % 0,2 %

Bewertung der chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen in Winterweizen in den Vergleichsbetrieben Herbizide Fungizide Insektizide 2007 Wachstumsregler 6,4 % 15,8 % 20,6 % 1,8 % 11,3 % 2008 6,7 % 16,8 % 37,8 % 7,9 % 14,2 % 2009 4,9 % 11,2 % 31,5 % 3,7 % 10,2 % 2010 4,2 % 10,7 % 39,7 % 7,3 % 10,8 % 2011 4,7 % 11,0 % 17,6 % 5,9 % 8,9 % 2012 8,9 % 10,8 % 26,2 % 3,9 % 10,2 %

Bewertung der chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen in Winterraps in den Vergleichsbetrieben Herbizide Fungizide Insektizide 2007 Wachstumsregler/ Fungizide 5,0 % 3,7 % 22,5 % 11,5 % 12,3 % 2008 11,1 % 10,1 % 31,0 % 16,8 % 18,2 % 2009 9,7 % 12,4 % 16,3 % 11,3 % 12,6 % 2010 4,9 % 10,3 % 17,8 % 7,9 % 10,7 % 2011 3,7 % 8,6 % 11,2 % 12,4 % 8,8 % 2012 3,9 % 22,4 % 21,0 % 13,6 % 13,7 %

Das Modellvorhaben Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz

Zielstellung 1. Demonstration des integrierten Pflanzenschutzes in einzelnen Betrieben repräsentativer Regionen bei intensiver Beratung 2. Analyse wichtiger Kennziffern zur Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes (z. B. Behandlungsindex) 3. Kommunikation der Ergebnisse mit allen relevanten Interessengruppen und Schlussfolgerungen für die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, insbesondere der Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz

Intensität der Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in Demonstrations- und Vergleichsbetrieben, Winterraps, ERA 1002, MV, 2012 10 Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz Vergleichsbetriebe Pflanzenschutz 8 Behandlungsindex 6 4.. 2 n = 19 n = 15 0

Flyer und Homepage http://www.bmelv.de/shareddocs/standardartikel/ Landwirtschaft/Pflanze/Pflanzenschutz/ AktionsplanPflanzenschutzmittel.html www.nap-pflanzenschutz.de www.ble.de > Forschungsförderung > Modell- und Demonstrationsvorhaben > Pflanzenschutz http://demo-ips.jki.bund.de

Fazit Reduktionspotenziale ergeben sich ausschließlich aus der Nichteinhaltung des es: bei Insektiziden 20-30 %, ansonsten ca. 12 % Notwendig: stärkere Umsetzung des Instrumentariums des integrierten Pflanzenschutzes bei entsprechender Beratung (Defizit!) stärkere Beachtung der Effekte von Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Aussaattermin und Sorte billige Insektizide verleiten zu unnötigen Anwendungen Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz helfen