Rede. des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Guntram Schneider

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Transkript:

Rede des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Guntram Schneider zum Thema Aktionsplan der Landesregierung Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv - Stand der Vorbereitungen - anlässlich der hausinternen Infoveranstaltung des LWL zum Thema Inklusion am 28. Juni 2012 in Münster Es gilt das gesprochene Wort (Redezeit ca. 30 Minuten)

2 Sehr geehrter Herr Landesdirektor, Herr Dr. Kirsch, Sehr geehrte Mitglieder der Landschaftsversammlung, Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich über die Einladung zu ihrer Veranstaltung sehr gefreut. Zeigt sie doch, dass beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe das Thema Inklusion in all seinen verschiedenen Facetten ganz vorne auf der Tagesordnung steht. Aber überraschend ist das natürlich nicht: Denn der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Landesregierung arbeiten in zentralen Bereichen der Sozialpolitik seit vielen Jahren sehr erfolgreich zusammen. Als Minister, der in der Landesregierung federführend für das Thema Inklusion zuständig ist, sind solche zuverlässigen Kooperationspartner unverzichtbar. Und das ganz besonders angesichts der herausragenden Aufgabe, die vor uns liegt: Die Gestaltung eines inklusiven Nordrhein-Westfalens. I. Ausgangssituation

3 Meine Damen und Herren, angesichts der Zahl von 2,6 Mio. Menschen mit Behinderungen in NRW kann man nicht von einer gesellschaftlichen Randgruppe sprechen. Immerhin machen sie rund 14 Prozent der Gesamtbevölkerung NRWs aus. Legt man bei dem Begriff Behinderung die Formulierung der UN-Behindertenrechtskonvention zugrunde, liegt ihr Anteil noch höher. Qualitative Dimension Eines ist ganz klar: Es gibt nicht den typischen Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderungen sind sehr unterschiedlich. Sie unterscheiden sich nach der Art und dem Grad ihrer Beeinträchtigung. Es gibt Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität oder mit geistiger Behinderung, psychisch Beeinträchtigte oder Sinnesbehinderte und vieles mehr.

4 Zwischen allen Erscheinungsformen gibt es Überschneidungen und Unterschiede in der Intensität der Beeinträchtigung. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 sind alle Unterzeichnerstaaten die Verpflichtung eingegangen, allen Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte, wirksame und umfassende Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Die inklusive Gesellschaft Auch das Land NRW hat die Herausforderung angenommen, die UN-BRK umzusetzen. Sozialdemokraten und Bündnis 90/DIE GRÜNEN hatten bereits in Koalitionsvertrag der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, die Antworten auf die Herausforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention einem Aktionsplan zu bündeln, der den Titel tragen soll Eine Gesellschaft für alle NRW inklusiv. Dies wurde auch in der neu vorgelegten Koalitionsvereinbarung noch einmal bestätigt. Damit

5 stellt die Politik für Menschen mit Behinderungen auch in der vor uns liegenden Legislaturperiode ein zentrales Arbeitsfeld der Sozialpolitik der Landesregierung dar. Ziel unserer Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist die inklusive Gesellschaft. Dieses Ziel kann nur schrittweise erreicht werden. Eine Gesellschaft ist inklusiv, wenn sie den Bedürfnissen aller Menschen gerecht wird, ohne dass besondere Anpassungen nötig sind. In der inklusiven Gesellschaft leben alle Menschen unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht gleichberechtigt zusammen. In ihr gibt es keine Barrieren weder in den Köpfen, noch in baulichen oder topografischen Zusammenhängen die nicht überwunden werden können. Existieren Barrieren, müssen Vorkehrungen zu ihrer Überwindung getroffen werden. III. Aktionsplan der Landesregierung

6 Mit unserem Aktionsplan Eine Gesellschaft für alle NRW inklusiv werden wir uns schrittweise auf den Weg in diese inklusive Gesellschaft machen. Unsere Ziele werden wir nicht erreichen, indem wir einen Hebel umlegen und damit morgen alles Notwendige verändert haben. Wir müssen realistisch bleiben. Und wir müssen sorgfältig und nachhaltig arbeiten. Unser Aktionsplan wird deshalb einige unverrückbare Kernelemente haben, die für seine gesamte Laufzeit Gültigkeit haben. Hierzu gehören: Erstens: die kontinuierliche Arbeit an einer neuen Kultur inklusiven Denkens und Handelns. Zweitens: die gleichberechtigte Beteiligung der Menschen mit Behinderungen an allen Vorhaben gemäß dem Grundsatz Nichts über uns ohne uns. Hierzu werden wir einen Inklusionsbeirat einrichten. Drittens: die ständige Überprüfung aller rechtlichen Regelungen im Land auf ihre Übereinstimmung mit der

7 UN Behindertenrechtskonvention. Dieses wird mit der Vorlage des Aktionsplanes nicht abgeschlossen sein. Daneben werden wir einen Katalog von Maßnahmen, Projekten und Initiativen entwickeln, die die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen fördern. Dieses Maßnahmepaket ist offen für Veränderungen und Anpassungen im Zeitverlauf. Damit haben wir die Möglichkeit, fachliche Weiterentwicklungen als Ergänzungen zu berücksichtigen. Unser Aktionsplan ist damit ein dynamisches und fortschreibungsfähiges Konzept, mit dem wir auf neue Anforderungen reagieren können. Und: Er wird grundsätzlich auf alle Lebenssituationen und Lebensphasen von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden! Es wird deshalb auch nur einen Aktionsplan der Landesregierung geben. Er wird die Maßnahmen aller Ressorts der Landesregierung bündeln. Ich möchte heute, obwohl der Aktionsplan noch nicht veröffentlicht ist, einige Hinweise auf geplante

8 Maßnahmen aus meinem Zuständigkeitsbereich geben, die auch für die Arbeit des LWL von Bedeutung sein werden: III.1 Teilhabe am Arbeitsleben Für uns ist es ein Anliegen, Menschen mit Behinderungen auf dem Weg in Arbeit zu unterstützen und die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken. Das Thema Arbeit und berufliche Teilhabe wird daher auch ein Schwerpunkt des Aktionsplanes sein. Auch heute noch werden Menschen mit Behinderungen vielfach von Bildungs- und Ausbildungsangeboten und der beruflichen Teilhabe ausgeschlossen. Ausbildung, Arbeit und berufliche Teilhabe sind zentrale Säulen für eine inklusive Gesellschaft. Arbeit bedeutet nicht nur Existenzsicherung, sondern auch soziale Sicherheit, Selbstbestimmung und Anerkennung. Soweit wie möglich sollen auch schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig

9 werden können und voll erwerbsgeminderte Menschen Optionen auch außerhalb der Werkstatt erhalten. Es entspricht der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention, ungeachtet von Art und Schwere der Behinderung jeder und jedem ein Mindestmaß der Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Werkstätten für behinderte Menschen werden dabei in ihrer Bedeutung weder geschmälert, noch zukünftig verzichtbar. Primäres Ziel ist es aber, so vielen Menschen wie möglich außerhalb von besonderen Werkstätten eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dafür hat das MAIS in Kooperation mit den Landschaftsverbänden neue Wege eingeschlagen und auch bereits einige Erfolge erzielt, z. B. im Bereich der Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf für alle Jugendlichen (STAR Schule trifft Arbeitswelt), womit

10 wir dem Automatismus Förderschule Werkstatt entgegenwirken konnten. Im Landesprogramm Integration unternehmen! ist es uns gemeinsam mit den Landschaftsverbänden, der Regionaldirektion und dem Arbeitskreis der Optionskommunen gelungen, 1.183 zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung innerhalb von 3 Jahren zu schaffen. Der Ausbau der Integrationsunternehmen soll fortgesetzt werden so haben es auch die Regierungsfraktionen im neuen Koalitionsvertrag vereinbart. Die Landesregierung setzt sich darüber hinaus in der neuen Koalitionsvereinbarung zum Ziel, den Ausbau weiterer Außenarbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte zu fördern. Insofern wird auch die Vermittlung auf solche Arbeitsplätze durch die Landschaftsverbände unverzichtbar sein. Eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben wird durch die rechtssichere Nutzbarkeit des persönlichen Budgets auch außerhalb der Werkstätten möglich. NRW setzt sich hierbei für eine Modularisierung der

11 Werkstattleistungen und ein leistungsträgerunabhängiges Budget für Arbeit ein. Auf Bundesebene wollen wir erreichen, dass alternative Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der WfbM denselben Rentenund Krankenversicherungsschutz bieten. Wir haben auf dem Weg in den inklusiven Arbeitsmarkt bereits notwendige Schritte eingeleitet. Für eine umfassende Teilhabe am Arbeitsleben sind aber noch viele weitere Schritte erforderlich. Der Aktionsplan stellt kein abgeschlossenes Programm dar, sondern soll weiterentwickelt und fortgeschrieben werden. III.2 Selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderung stärken Meine Damen und Herren, zum Schwerpunkt Wohnen: 2003 ist die Zuständigkeit für ambulante und stationäre Leistungen der Eingliederungshilfen bei den Landschaftsverbänden zusammengeführt worden. Ziel war es, den Menschen mit Behinderungen außerhalb von Sonderwohnformen mehr Autonomie zu ermöglichen. Deshalb wurden ambulant betreute

12 Wohnangebote in der Heimatregion als Alternative zum Wohnheim geschaffen. Diese Ambulantisierung hat für viele erwachsene Menschen mit Behinderungen erstmals ein eigenständiges Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht. Die Landesregierung hat im neuen Koalitionsvertrag festgelegt, dass ein Ausführungsgesetz die Zuständigkeit der Landschaftsverbände für alle stationären wie ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen dauerhaft regeln wird. Denn es bleibt unser Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen- mit Unterstützung - ein so normales Leben wie möglich außerhalb von Heimen führen können. Mittendrin statt nur dabei! Die Grenzen zwischen ambulant und stationär sollen überwunden werden, um auch Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf ein stärker selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

13 Damit eine dauerhafte Unterstützung des behinderten Familienmitglieds außerhalb der Familie vorstellbar wird, müssen Angebote Sicherheit und Geborgenheit bieten. Ambulante Hilfen müssen also verlässlich, flexibel und auch für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zugänglich sein. Der Wunsch der Menschen steht dabei im Mittelpunkt. Das heißt: Niemand darf gezwungen werden, in einer Wohnform zu leben, die er nicht wünscht, und soll sich darauf verlassen können, dass die für ihn passgenaue Wohnform gefunden wird. Damit Menschen mit Behinderung ihre Wünsche auch einfordern und ihre Rechte wahrnehmen können, müssen sie auch Beratung in Anspruch nehmen können. Dafür möchte ich in Zusammenarbeit mit den beiden Landschaftsverbänden sowie der Freien Wohlfahrtspflege eine möglichst landesweit einheitliche anbieterübergreifende und leistungsträgerunabhängige Beratungsstruktur entwickeln und mit den Quartiersstrukturen vernetzen.

14 III.3 Weiterentwicklung des Leistungsrechtes für Menschen mit Behinderungen Da ich weiß, dass die Weiterentwicklung des Leistungsrechts für Sie sehr wichtig ist, möchte ich darauf noch eingehen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kann nicht allein durch die Weiterentwicklung des Sozialrechts erreicht werden! Der Weg in ein inklusives Gemeinwesen erfordert den Blick über den Rand des Sozialrechtes hinaus. Dennoch gilt: Die Weiterentwicklung des Sozialrechts ist für den Fortschritt in der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen unverzichtbar! Die Diskussion hat nun einen neuen Schub erhalten. Ziel des Reformprozesses ist der Wechsel von der Angebotsorientierung zur Personenzentrierung! Also: die Entwicklung zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung, die Entwicklung eines flexiblen Hilfesystems, das bei der Finanzierung nicht mehr

15 zwischen ambulanten und stationären Hilfen unterscheidet. Wir wollen eine landeseinheitliche individuelle Hilfeplanung als wichtiges Instrument zur Steuerung von erforderlichen Leistungen und Kosten. Und natürlich brauchen wir die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe, um die erreichten Standards abzusichern und die Kommunen zu entlasten. Wir können den Bund da nicht aus der Verantwortung entlassen. Daher werden wir die Forderung nach einem Bundesleistungsgesetz aufrechterhalten. III.3 Weitere Maßnahmen unseres Aktionsplanes In unserem Aktionsplan wird ein Maßnahmenkatalog enthalten sein, der über die bereits angesprochenen Punkte weit hinausgeht. Von der Barrierefreiheit, bis zur Politischen Partizipation, von Frühförderung über inklusive Schule bis hin zum Thema Alter und Behinderung ist darin alles enthalten.

16 Meine Damen und Herren, Sie warten alle schon sehr ungeduldig auf den Aktionsplan. Und ich verstehe Ihre Ungeduld, weil auch ich ihn lieber heute als morgen vorlegen würde. Ich kann Ihnen heute mitteilen, dass die förmliche Ressortabstimmung nunmehr eingeleitet wurde, so dass der Aktionsplan hoffentlich noch vor den Sommerferien im Kabinett beschlossen werden kann. Ich freue mich schon jetzt auf viele weitere anregende und konstruktive Diskussionen mit Ihnen auf dem Weg hin zu einem inklusiven Nordrhein-Westfalen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!