Swissgrid Medienfrühstück Bern, 23. Januar 2013 1
Swissgrid: die neue Eigentümerin des Schweizer Übertragungsnetzes Pierre-Alain Graf, CEO Bern, 23. Januar 2013 2
Netzüberführung zu Swissgrid: Meilenstein in der Schweizer Stromgeschichte Ausgangslage Herausforderungen Vorgehen 30 Eigentümer 400 Projektbeteiligte 50 000 Verträge 6700 Kilometer Netze 140 Schaltanlagen 12 500 Strommasten Erzielung Konsens bei Vertragsverhandlungen Individuelle Lösungen für betriebliche Überführung Rekrutierung Fachpersonal für die Instandhaltung und den Ausbau des Netzes Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben Paritätische Besetzung relevanter Gremien Kurze Entscheidungswege im Eskalationsfall Schnelle Konsensfindung bei Vertragsverhandlung durch vorherige Abstimmung zwischen den Es Individuelles Vorgehen bei operativer Überführung 3
Die Netzüberführung in 4 Etappen -E Gesellschaften Swissgrid Gesellschaften 2009 / 2010 2011 2012 2013 sg sg sg sg Auslagerung der Übertragungsnetze in separate Netzgesellschaften durch die Eigentümer bis 1. Januar 2009 Durchführung der Due Diligence bei den verschiedenen Netzgesellschaften als Basis für die Bewertung Bewertung der Netzgesellschaften durch unabhängige Experten; Unterzeichnung des Sacheinlagevertrags Neue Netzgesellschaften werden zu Tochtergesellschaften von Swissgrid Basis für Überführung Gewährleistung der Vergleichbarkeit Sicherstellung der Gleichbehandlung Vollzug der Überführung 4
Swissgrid emittiert erfolgreich erste Unternehmensanleihe» Anleihenvolumen: CHF 700 Mio. in zwei Tranchen» Rating Swissgrid: AA» Laufzeiten: 7 und 12 Jahre» Coupon: 1,000% und 1.625%» Erster Handelstag der Swissgrid- Anleihe anfangs Februar 2013 5
Investitionen in das Schweizer Übertragungsnetz bis 2035 Total: CHF 4-6 Mrd. Phase 1 (bis 2023): 8 Netzausbauprogramme Phase 2 (bis 2035): Netzerneuerung und ausbau CHF 2.8 Mrd. Anbindung Europa, Transitachse, Smartgrid 6
Neue Aufgaben von Swissgrid als Netzeigentümerin 1 Strategische Entwicklung des Übertragungsnetzes Swissgrid entwickelt und plant die langfristige Ausgestaltung des Schweizer Übertragungsnetzes. 2 Verantwortung für laufende Netzprojekte Swissgrid übernimmt die laufenden Netzbauprojekte von den bisherigen Eigentümern. 3 Instandhaltung des Übertragungsnetzes Swissgrid koordiniert alle Massnahmen für den Unterhalt des Schweizer Übertragungsnetzes. 4 Finanzierung des Netzausbaus Swissgrid trägt die Verantwortung für die Finanzierung des Netzausbaus. 7
Grosse Herausforderungen stehen an! Das Stromsystem aktiv mitgestalten in der Schweiz und Europa Die Netzinfrastruktur zügig modernisieren und ausbauen Den Betrieb des Netzes sicher und effizient gewährleisten 8
Netzunterhalt und Ausbau aus einer Hand Wolfgang Hechler, Leiter Asset Management & Service Bern, 23. Januar 2013 9
Klare Prioritätensetzung bei der Planung, beim Unterhalt und Ausbau des Netzes Strategie Auf Basis des strategischen Netzes 2020 entwickelt Swissgrid in Abstimmung mit dem Bund, der Branche und den europäischen Netzbetreibern das Zielnetz 2035. Anlagenmanagement Swissgrid harmonisiert die Instandhaltungsrichtlinien und führt neue Prozesse ein für den Unterhalt der Leitungen sowie Schaltanlagen. Projektierung Swissgrid fokussiert auf die seit Jahren in den Bewilligungsverfahren blockierten Netzbauprojekte zur Beseitigung der aktuellen Kapazitätsengpässe, sowie auf den Anschluss der im Bau befindlichen Wasserkraftwerke. 10 10
Enge Zusammenarbeit zwischen Swissgrid und Dienstleistern vor Ort Bis 2014: Instandhaltung durch ehemalige Eigentümer Ab 2015: Instandhaltung durch Dienstleister (gemäss Ausschreibeverfahren) 11 11
Instandhaltung: nationale Planung regionale Bewirtschaftung Frick Uznach Jura Landquart Vevey Bellinzona 12
Wichtige Netzausbauprojekte für eine langfristige Versorgungssicherheit 4 8 Diese Projekte haben Priorität: 1. Gemmi+ 2. Goms+ 3. Bassecourt Romanel 4. Beznau Mettlen 5. Unterwallis 6. Mettlen Ulrichen 7. Pradella La Punt 8. Mettlen Bonaduz 3 1 6 7 5 2 13
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Backup 15
Lange und ineffiziente Bewilligungsverfahren verzögern den dringenden Netzausbau Probleme im Verfahrensprozess (Auswahl) Fehlende Verbindlichkeit von Entscheiden im SÜL, u.a. aufgrund Einsprachemöglichkeiten von Betroffenen sowie Verbänden erst im PGV -> Verfahrensrückweisung an den Start (SÜL) Grossteil der Plangenehmigungsverfahren im Höchstspanungsnetz wird vom ESTI an das BFE weiter gewiesen Keine verbindlichen Prozessfristen für die Beteiligten im Verfahrensprozess (i.e. Projektierer, Behörden, Gerichte) Ungenügender Dialog und zu späte Einbindung der Betroffenen (u.a. Kantone) in den Prozess Beispiel Riniken: nach 26 Jahren zurück ins Bauprojekt Vorprojekt Bauprojekt PGV-ESTI PGV-BFE BVGer BGer (SÜL gibt es seit 2001, Projekt startete deshalb direkt mit PGV) ca. 1986-1988 April 11-Juni 13 1988-2002 2002-Okt. 06 Okt. 06-Juli 08 Jan. 09-Juli 10 Juli 08-Jan. 09 Juli 10-April 11 nicht relevant ca. 24 Monate 16 Monate (bisher) 168 Monate 48 Monate 22 Monate 19 Monate 7 Monate 10 Monate 16