Frischfleisch von Schwein/Schaf/Ziege Franz Fleischmann Sachbezeichnung, Tierart 1 kg Nettofüllmenge zu verbrauchen bis TT/MM oder mindestens haltbar bis TT/MM gekühlt lagern bei 2 bis 6 C Verbrauchsfrist/ Temperatur und Lagerbedingungen Gefördert aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Februar 2007 Seite 1 von 11
Grillkotelett gewürzt Franz Fleischmann Sachbezeichnung 500 g Nettofüllmenge zu verbrauchen bis TT/MM oder mindestens haltbar bis TT/MM gekühlt lagern bei 2 bis 6 C Zutaten: Schweinefleisch, Sonnenblumenöl, Gewürze, Senf* (.,.,. ), jodiertes Speisesalz Verbrauchsfrist/ Temperatur und Lagerbedingungen Zutaten * Senf ist eine zusammengesetzte Zutat. Es sind daher sämtliche im Senf enthaltenen Zutaten zu deklarieren. Seite 2 von 11
Rindfleisch Franz Fleischmann Sachbezeichnung 1 kg Nettofüllmenge zu verbrauchen bis TT/MM oder mindestens haltbar bis TT/MM gekühlt lagern bei 2 bis 6 C Referenznummer des/der Tiere geschlachtet in Land (Österreich) Zulassungsnummer (Veterinärkontrollnummer) zerlegt in Land (Österreich) Zulassungsnummer (Vet.k.nr.) Herkunft Österreich oder geboren, gemästet, geschlachtet in Österreich Verbrauchsfrist/ Temperatur und Lagerbedingungen Herkunft Seite 3 von 11
Wildfleisch * Tierart angeben Franz Jäger Forstweg 3, 1234 Wald Sachbezeichnung 1 kg Nettofüllmenge zu verbrauchen bis TT/MM oder mindestens haltbar bis TT/MM gekühlt lagern bei 2 bis 6 C Verbrauchsfrist/ Temperatur und Lagerbedingungen * falls zutreffend, ist zusätzlich Wildbret aus Direktvermarktung unter Nennung des Jagdgebietes zu deklarieren. Seite 4 von 11
Fleisch tiefgekühlt, (Tierart und Teilstück) Franz Fleischmann Sachbezeichnung, Tierart 1 kg Nettofüllmenge im ***-Tiefkühlfach mindestens haltbar bis TT/MM/JJ im Kühlschrank bei 2-6 C 2 Tage haltbar nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren L-010906 Losnummer/Chargennummer tiefgekühlt lagern bei - 18 C Temperatur und Lagerbedingungen Seite 5 von 11
Faschiertes * Franz Fleischer Sachbezeichnung 0,5 kg Nettofüllmenge zu verbrauchen bis TT/MM** gekühlt lagern bei 2 bis 4 C Verbrauchsfrist Temperatur und Lagerbedingungen *) Faschiertes: Gemischtes Faschiertes aus Rind und Schwein kann als Faschiertes bezeichnet werden, sonst ist die Tierart anzugeben, z.b: Rinderfaschiertes. Bei über 50% Rindfleisch ist die %-Angabe Rindfleisch erforderlich. ** Faschiertes darf nur am Tag der Herstellung in Verkehr gebracht werden. Seite 6 von 11
Geflügel- oder Kaninchenfleisch* Franz Fleischer Sachbezeichnung 1,5 kg Nettofüllmenge zu verbrauchen bis TT/MM ** gekühlt lagern bei 2 bis 6 C Verbrauchsfrist Temperatur und Lagerbedingungen * Wird Geflügel oder Kaninchenfleisch nicht am Produktionsbetrieb und durch eine andere Person abgegeben, so ist zusätzlich zu deklarieren: aus bäuerlicher Schlachtung mit Name und Adresse des Produzenten und dem Schlachtdatum; ** bei verpacktem Geflügel (auch vakuumverpackt) ist immer das Verbrauchsdatum anzugeben. Seite 7 von 11
Kennzeichnungselemente für Fleisch 1. Handelsübliche Sachbezeichnung (Codex Kap. B14) Die Sachbezeichnung ist Fleisch oder Frischfleisch, Faschiertes etc. Die Angabe der Tierart und Teilstücke ist handelsüblich und die Deklaration daher empfehlenswert. Bei Fleisch als Zutat ist die Angabe der Tierart verpflichtend. Tiefkühlprodukte: Zusätzlich zur handelsüblichen Sachbezeichnung ist der Hinweis tiefgefroren, tiefgekühlt, gefrostet oder Tiefkühlkost erforderlich. 2. Name und Anschrift des Erzeugers oder Verpackers oder Verkäufers, Bio-Kontrollnummer, Identitätskennzeichen Durch Name und Anschrift muss zurückverfolgt werden können, wer das Produkt in Verkehr gebracht hat. Wird das Produkt als Bio-Produkt bezeichnet, muss die Bio-Kontrollnummer auf das Etikett. Identitätskennzeichen: Ist der Direktvermarkter ein Schlachtbetrieb, so muss er als solcher zugelassen sein und eine Zulassungsnummer (Veterinärkontrollnummer) haben. Die Angabe dieser Nummer (=Identitätskennzeichen) auf dem Etikett ist aber nur erforderlich, wenn die Vermarktung außerhalb von Österreich (=nicht regional) oder an den Großhandel erfolgt. Beispiel für ein Identitätskennzeichen: 3. Nettofüllmenge Angabe in Gramm oder Kilogramm, bzw. die offizielle Abkürzung g oder kg. Achtung: Die Ziffernhöhe der Nennfüllmenge ist festgelegt! Gramm Packungsgröße in Zentiliter AT N 123 EG Mindestschriftgröße in Millimeter bis 200 bis 20 3 >200 bis 1000 >20 bis 100 4 1000 >100 6 Seite 8 von 11
4. /Verbrauchsfrist Verbrauchsfrist: für leicht verderbliche Produkte, z.b. Frischfleisch, frische Innereien. Bei verpacktem Geflügelfleisch (auch bei Vakuumverpackung) ist immer das Verbrauchsdatum anzugeben. Die Angabe hat mit zu verbrauchen bis TT/MM zu erfolgen. Produkt mit Dehnfolie umhüllt Verbrauchsfrist Lagertemperatur frisches Fleisch von Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Lamm, Ziege, Kitz, Pferd und frische Innereien 3 Tage max. + 4 C Knochen 2 Tage max. 4 C rohes Faschiertes, Wurstbrät, klein geschnittenes Fleisch (z.b. Geschnetzeltes) am Tag der Herstellung max. + 2 bis + 4 C rohe Hühner 5 Tage max. 4 C Flügel, Junges, Innereien 3 Tage max. - 1 bis + 3 C Diese Fristen sind per Erlass festgelegt, für die Angabe des entsprechenden Datums ist der Erzeuger verantwortlich. Die Verbrauchsfrist ist eine Verfallsfrist, d.h. die Ware darf am Tag nach der Verbrauchsfrist nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das kann bei vakuumverpacktem Fleisch angegeben werden (ausgenommen Geflügel). Es ist jenes Datum, bis zu dem die Ware die spezifischen Eigenschaften behält. Weil die Haltbarkeit eines Produktes von den Herstellungsbedingungen, Hygiene, etc. abhängig ist, muss sie der Hersteller wissen bzw. festlegen. Die Angabe hat mit mindestens haltbar bis TT/MM zu erfolgen. Die Angabe mindestens haltbar bis Ende MM/JJ, kann bei Produkten mit einer Haltbarkeit von über 3 Monaten gemacht werden. Dann ist aber auch die Los- und Chargennummer anzugeben. Zusätzliche Angaben zum Mindeshaltbarkeitsdatum bei Tiefkühlprodukten: Aufbewahrungstemperatur - 18 C oder weniger Erforderliche Anlage: z.b. im ***-Tiefkühlfach Lagerfrist beim Letztverbraucher z.b. im Kühlschrank bei 2-6 C 3 Tage haltbar Hinweis: nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren Beispiel: Schweinefleisch tiefgekühlt im ***-Tiefkühlfach mindestens haltbar bis TT/MM/JJ im Kühlschrank bei 2-6 C 3 Tage haltbar, Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren übrig gebliebenes Fleisch, soll nicht am letzten Tag der Verbrauchsfrist oder zum Ende des s tiefgefroren werden! Seite 9 von 11
5. Losnummer Die Losnummer ist eine frei wählbare Ziffern- oder Buchstabenkombination, mit L beginnend. Der Hersteller soll daraus eindeutig das Produktionsdatum ableiten können, um im Fall eines Produktionsfehlers die betroffene Charge aus dem Verkehr zu nehmen (führen eines Chargenbuches). Bei Produkten die länger als 3 Monate haltbar sind, ist die Losnummer anzugeben gilt z.b. bei Tiefkühlprodukten! Die Angabe der Losnummer kann entfallen, wenn für das Produkt ein auf den Tag genau angegeben wird: z.b. mindestens haltbar bis 31.07.2008. 6. Hinweise auf Temperaturen und Lagerbedingungen Der Hinweis auf die richtige Lagerung ist für die Haltbarkeit von Fleisch wichtig und gehört daher auf das Etikett: gekühlt lagern bei xx C siehe Verbrauchsfristen 7. Zutaten Unter dem Titel Zutaten sind alle Stoffe anzugeben, die bei der Herstellung verwendet wurden und in irgendeiner Form im Endprodukt enthalten sind. Die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, zum Zeitpunkt der Herstellung anzuführen. Beispiel: Grillkotelett Zutaten: Schweinefleisch, Sonnenblumenöl, Gewürze, Senf (Senfkörner, Weinsäureessig, Wasser, Zucker, Gewürze), jodiertes Speisesalz Allergenkennzeichnung: Allergene sind Stoffe, die bekannt sind dafür, dass sie allergische Reaktionen oder Überempfindlichkeit auslösen können. Sind in Fleischprodukten Allergene enthalten und werden diese nicht ohnehin in der Sachbezeichnung oder Zutatenliste genannt, so müssen diese mit dem Wortlaut enthält und dem Allergen gekennzeichnet werden. Allergene sind u.a. Senf, Sellerie, Milch, glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut), Eier, Sesam, Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Pistazie, etc.) Erdnüsse, Sesamsamen Fisch, Soja, Schwefeldioxid und Sulfite. Bio-Produkte: Wird ein Produkt als bio ausgelobt, ist die Kennzeichnung der Bio-Zutaten erforderlich. Kennzeichnung durch * bei der jeweiligen Zutat und der Hinweis: aus biologischer/öko-logischer Landwirtschaft/Landbau/Anbau. Die Abkürzungen kba und kbl sind erlaubt. Seite 10 von 11
8. Gebrauchsanleitung Hinweise für die richtige Verwendung bzw. Zubereitung des Fleisches sind freiwillig möglich, als zusätzliche Information für die Kunden. 9. Herkunft Verpflichtende Rindfleischkennzeichnung (im Verkaufsraum oder am Etikett): Referenznummer des/der Tiere: zur Identifizierung des Tieres oder der Tiergruppe, von der das Fleisch stammt (Ohrmarkennummer oder Code) Geschlachtet in Land (Österreich): Zulassungsnummer (= Veterinärkontrollnummer) des Schlachtbetriebes Zerlegt in Land (Österreich); eine Zulassungsnummer (=Veterinärkontrollnummer) kann nur angegeben werden, wenn der Betrieb eine Zulassungsnummer hat. Direktvermarkter als Zerlege und Verarbeitungsbetrieb brauchen eine Zulassungsnummer nur, wenn sie ins Ausland und an den Großhandel liefern. Herkunft Österreich oder geboren in.. (Land der Geburt), gemästet in (Land/Länder der Mast), geschlachtet in (Land der Schlachtung) Keine Pflicht zur Rindfleischkennzeichnung: bei Rindfleisch gesalzen oder gewürzt Rinderinnereien Faschiertem mit einem Rindfleischanteil von bis zu 50 %. Freiwillige Rindfleischkennzeichnung = Spezifikation bei Auslobung von zusätzlichen Angaben zum Rindfleisch direkt am Etikett z.b.: Haltungsform (z.b. aus Mutterkuhhaltung) Mastverfahren (z.b. Milchkalb) Tierkategorie (z.b. Kalb, Jungrind, ) usw. Pflicht, für ein behördlich zugelassenes Kontrollsystem Bindung per Vertrag (Lizenzverträge z.b. bos, LUQs) Seite 11 von 11