Hürden bei der Umsetzung von Teilzeitund Schichtarbeit. Webinar 24. Mai 2016

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Hürden bei der Umsetzung von Teilzeitund Schichtarbeit Webinar 24. Mai 2016

Agenda _Das Bedürfnis nach Flexibilität Teilzeitarbeit Schichtarbeit Praktische Schlussfolgerungen

Schweizer Arbeitsrecht Im Gleichschritt mit dem Zeitgeist? Jahresarbeitszeit Höchstarbeitszeit Gleitende Arbeitszeit Sonntagsarbeit Variabler Lohn Pausenregelung Flexible Zeitmodelle Umsatzlohn Ein gutes Gesetz folgt nicht zwingend jeder Regung des Zeitgeists. Hingegen bietet es Raum für neue Lebens- und damit auch Arbeitsmodelle. Was für eine Arbeitsplatzkategorie Sinn macht, muss für die andere nicht stimmen. 4

Nachfrage und Angebot Flexible Arbeitsmodelle gewinnen an Bedeutung 60 Prozent der arbeitstätigen Frauen arbeiten Teilzeit Bedeutung von Teilzeitarbeit nimmt seit 1991 stetig zu 16 Prozent der Arbeitnehmer leisten Schichtarbeit Fertigungsprozess richtet sich nicht nach dem Arbeitsgesetz Interessen Arbeitnehmer Zeitliche Autonomie gewinnt an Bedeutung Vereinbarkeit Familie Beruf Optimierung Freizeit Optimierung Einkommen: Die Einnahmen den Ausgaben anpassen Interessen Arbeitgeber Variabilisierung der Personalkosten Optimierung Auslastung teurer Anlagen Fixkosten War for Talents Talente halten Talente gewinnen 5

Was kommt danach? Flexibilisierung durch Technologie? These: Die Nachfrage der Arbeitnehmer nach flexiblen Arbeitszeitmodellen wird steigen. Folglich wird auch das Angebot kontinuierlich erhöht werden. 6

Agenda Das Bedürfnis nach Flexibilität _Teilzeitarbeit Schichtarbeit Praktische Schlussfolgerungen

Teilzeitarbeit Ausgangslage Als Teilzeitarbeit wird ein Arbeitszeitmodell angesehen, bei welchem der betreffende Arbeitnehmer regelmässig kürzer arbeitet als vergleichbare Arbeitnehmer in Vollzeit 1. A) Arbeit im Wochensoll B) Arbeit an fixen Tagen Der Mitarbeitende leistet seine Arbeitszeit verteilt über alle Arbeitstage der Woche Beispiel: 50% an fünf Tagen Mo Di Mi Do Fr Der Mitarbeitende leistet an fix vereinbarten Tagen die volle Tagesarbeitszeit Beispiel: 40% an zwei Tagen Mo Di Mi Do Fr 1 Keine Legaldefinition in der Schweiz; vgl. 2 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (DE) 8

Praktische Probleme Nicht abschliessende Aufzählung Was gilt rechtlich? Was wurde vereinbart? Arbeitszeiten? Pensum Überstunden Überzeit Höchstarbeitszeit Lohnanspruch? Krankheit Unfall Aufklärungspflichten (Invalidität) Ferienanspruch? Kurzabsenzen? Versicherungen? Unfall (> 8 Std.) Pensionskasse (> CHF 21 150) Wie soll es umgesetzt werden? Vertragsvorlage? Zeit-Kompensation? Abgrenzungen? Controlling und Reporting? EXEMPLARISCH Berechnung des Durchschnittslohns? Zeitpunkt der Lohnzahlung? Nachweis der Aufklärung? Berechnung des Ferienanspruchs? Umgang mit Kurzabsenzen? Handhabung variabler Pensen? Anpassung Koordinationsabzug (aktuell CHF 24 675)? Aus Zeitgründen beschränke ich mich folgend auf das Problem der Berechnung des Ferienanspruchs bei wechselndem Beschäftigungsgrad. 9

Berechnung des Ferienanspruchs Ausgangslage Problemstellung Art. 329a OR 1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier Wochen, dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewähren. 2... 3 Für ein unvollständiges Dienstjahr sind Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr zu gewähren. Die Ausgangslage ist einfach. Wie aber berechnet sich der Anspruch bei Teilzeitarbeit mit variablen Beschäftigungsgraden? Die Berechnung des Anspruchs sollte in Stunden erfolgen. Basis für die Berechnung bildet der Anspruch eines Vollzeitpensum multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad und der Beschäftigungsdauer pro rata. 10

Anspruch der Mitarbeitenden Beispiel aus der Praxis FALLBEISPIEL Andrea Müller arbeitet Teilzeit. Nachdem sie bis zum 31.12.2015 regelmässig 40% an fixen Tagen arbeitete, wurde der Beschäftigungsgrad per 01.01.2016 auf 60% erhöht. Neu wird die Arbeit im Wochensoll erbracht (100% = 40 Std.). Das Arbeitsverhältnis endet am 31.08.2016. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin sind sich über den Feriensaldo uneinig. Der Ferienanspruch pro Jahr beträgt 5 Wochen. Der Feriensaldo per 31.12.2015 betrug 14 Tage. Wie hoch ist der Feriensaldo beim Austritt? Anspruch BG 40% 14 Tage x 8 Stunden x 40% = 44.8 Stunden Anspruch BG 60% 25 Ferientage / 12 Monate x 8 Monate x 8 Stunden x 60% = 80.0 Stunden Anspruch per 31.08.2016 124.8 Stunden 11

Agenda Das Bedürfnis nach Flexibilität Teilzeitarbeit _Schichtarbeit Praktische Schlussfolgerungen

Schichtarbeit Ausgangslage Mindestens zwei Gruppen von Arbeitnehmenden arbeiten gestaffelt und abwechslungsweise am gleichen Arbeitsplatz 1. Schichtarbeit kann rund um die Uhr geleistet werden Unterschieden werden 2- bis 5-Schicht Modelle Nacht-, Sonntagsarbeit und ununterbrochener Betrieb erfordern Bewilligung Schichtarbeit wird grundsätzlich mit dem Basislohn vergütet Oft werden Zeitzuschläge oder sog. Inkonvenienzzuschläge vergütet Nachtarbeit ist durch Zeitzuschläge zu kompensieren Beispiel: 4-Schicht Vorwärtsrotation 1 Art. 34 Abs. 1 ArGV1 13

Praktische Probleme Nicht abschliessende Aufzählung Was gilt rechtlich? Lohn und Lohnzulagen Zeitzuschläge (10%) Zustimmung und Mitwirkung der Mitarbeiter Gesetzliche Verbote Gebote Höchstarbeitszeit Überzeit an Sonntagen Ruhezeiten Bewilligungspflicht Wie soll es umgesetzt werden? Anspruch und Höhe? Berechnung und Zeitpunkt Handhabung und Dokumentation Personalkommission Schichtplanung Rotationen Controlling Zeitpunkt und Begründung EXEMPLARISCH Aus Zeitgründen gehe ich folgend nur auf das Problem der Berechnung des Verdienstes bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit ein. 14

Berechnung der Entschädigung 1/2 Ausgangslage Problemstellung Art. 322 OR 1 Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer den Lohn zu entrichten, der verabredet oder üblich [...] ist. [...] Art. 17b ArG 1 Dem Arbeitnehmer, der nur vorübergehend Nachtarbeit verrichtet, hat der Arbeitgeber einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent zu bezahlen. 2 Arbeitnehmer, die dauernd oder regelmässig wiederkehrend Nachtarbeit leisten, haben Anspruch auf eine Kompensation von 10 Prozent der Zeit, während der sie Nachtarbeit geleistet haben. [...] Art. 19 ArG [...] 3 Vorübergehende Sonntagsarbeit wird bewilligt, sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Dem Arbeitnehmer ist ein Lohnzuschlag von 50 Prozent zu bezahlen 15

Berechnung des Stundenlohns Exkurs Drei unterschiedliche Arten der Berechnung stehen zur Auswahl: Jahressollstunden Jahresverdienst / Jahressollstunden CHF 100 000 / 2 104 = CHF 47.55 Durchschnittsberechnung Monatsverdienst / 21.75 / Tagessollstunden CHF 8 334 / 21.75 / 8 = CHF 47.90 Effektive Berechnung Verdienst der letzten max. 12 Monate / Sollstunden der gleichen Periode CHF 80 000 / 1 680 = CHF 47.60 16

Berechnung der Entschädigung 2/2 Ausgangslage Problemstellung Art. 324a OR 1 Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgeber für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten [...]. BGE 132 III 172 Orange-Entscheid Lohn inklusive sonstige Entschädigungen und Zulagen, d.h. auch Entschädigungen für Nacht- und Sonntagsarbeit. Wann besteht Anspruch auf Zulagen und wie sind diese im Falle einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung zu behandeln? Zulagen Zuschläge sollten in einem Personalreglement geregelt werden. Zudem sollte für die Berechnung des massgebenden Lohnes auf die durchschnittlich ausbezahlten Zulagen während max. 1 Jahres abgestellt werden. 17

Anspruch des Mitarbeitenden Beispiel aus der Praxis FALLBEISPIEL Der Jahreslohn beträgt CHF 65 000. Im Referenzjahr wurden CHF 15 000 an Zulagen an den Mitarbeitenden ausbezahlt. Das entspricht CHF 1 250 p.m. In den Lohnersatz einzurechnen ist der Ferienlohn. Dieser ist selbst ein Durchschnittswert, der dem Mitarbeitenden gemäss Rechtsprechung als Lohn zusteht. 18

Agenda Das Bedürfnis nach Flexibilität Teilzeitarbeit Schichtarbeit _Praktische Schlussfolgerungen

Praktische Schlussfolgerungen Herausforderung als Chance verstehen Eine klare Regelung im Vertrag verhindert unterschiedliche Interpretationen. Zeiterfassungssysteme, auch bestehende, sind auf die Unternehmensstrategie sowie die Kostenstruktur des Unternehmens abzustimmen. Bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems sollten gleichzeitig die Personalprozesse hinterfragt und gegebenenfalls optimiert werden. Teilzeitarbeit Trennung von Arbeitsmodellen im Wochensoll bzw. an fixen Tagen (massgeschneiderter Vertrag) Berechnung der Ferienansprüche in Stunden und nicht in Tagen Wechselnde Beschäftigungsgrade und die entsprechenden Ansprüche sind sauber zu dokumentieren Schichtarbeit Einführung bzw. Optimierungen müssen exakt modelliert werden Nebst den effektiven Zulagen sind auch Ferienzulagen als Lohnbestandteil zu berücksichtigen (Zulagen klar definieren) Durchschnittsberechnungen sollten maximal 12 Monate umfassen Kompensation von Ausgleichsruhezeit 20

ELFENAU SCHWEIZ AG Feldeggstrasse 28 8008 Zürich info@elfenau.com +41 43 544 44 27 CHE-499.151.549 MWST Berner Kantonalbank CH84 0079 0016 9386 7678 6 Die ELFENAU SCHWEIZ AG ist eine Aktiengesellschaft und als solche im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen. Unser Aktienkapital ist voll liberiert. Wir sind auf Schweizer Gesellschafts-, Vertrags-, und Arbeitsrecht spezialisiert. Die Mehrzahl unserer Kunden sind Unternehmer mit typischerweise 20-200 Mitarbeitenden. Wir bieten kombinierte Rechts- und Wirtschaftsdienstleistungen an und sind dabei insbesondere auf Fragestellungen der Arbeitszeiterfassung und des internationalen Handels spezialisiert. Ausländische Kunden unterstützen wir bei der Ansiedlung in der Schweiz. Dr. Emanuel Tschannen ist Rechtsanwalt und hat an der HEC Paris ein Executive MBA absolviert. Emanuel Tschannen ist auf Vertrags-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht spezialisiert und im Anwaltsregister der Kantons Zürich eingetragen. Er ist Mitglied des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) und des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV).