Frühe Hilfen Hamburg Hamburger Landeskonzeptentwurf gemäß Artikel 10 der Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Gemeinsam vorbereitet von BASFI und BGV Fördern Helfen Schützen
Was hat den Landeskonzeptentwurf begründet? Bürgerschaftliches Ersuchen Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung Schlussfolgerungen des Modellprojektes U6/U7 Bisherige Aktivitäten beim Aufbau Früher Hilfen und des Kinderschutzes Bisherige Aktivitäten im Rahmen Arbeitskreis Frühe Hilfen und Pakt für Prävention (gesund aufwachsen)
Antrag aus der Bürgerschaft Auftrag aus Drs. 20/1939, Oktober 2011: Verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder wirksam mit einem System Früher Hilfen verbinden Hauptanliegen, u. a. : Frühzeitigen, gezielten und wirksamen Zugang zu Familien in schwierigen Lebenslagen finden mit den Zielen Stärkung der Elternkompetenzen, Entlastung in besonderen Problemlagen, hohe Teilnahmequote an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen und deren enge Verknüpfung mit Frühe Hilfe Maßnahmen
Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen, 2012 2015; zum 01.07.2012 in Kraft getreten Erkenntnisse sollen gewonnen werden, ob folgende Maßnahmen eine Verbesserung erreichen können: Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufe, Kompetenzprofil des Bundes Ehrenamtsstrukturen sonstige Maßnahmen (z. B. erfolgreiche Modellansätze)
Einige Ergebnisse des Modellprojektes U6/U7 Evaluationsbericht des UKE liegt seit 06/2012 vor Kein Fall von Kindeswohlgefährdung Erreichbarkeit aller Eltern ist nicht gewährleistet (650 Eltern konnten im Evaluationszeitraum nicht erreicht werden) Ergebnisse und Zahlen Steigerung der Teilnahmerate von Kinderfrüherkennungsuntersuchungen wird gemäß der Erfahrungen aus anderen Ländern vermutet Ergebnisse und Zahlen Verbesserter Gesundheitsschutz konnte (noch) nicht nachgewiesen werden
Schlussfolgerungen Einlade- und Meldewesen kein Instrument des Kinderschutzes, vorrangig eines für Gesundheitsförderung und Prävention Hoher bürokratischer, finanzieller und personeller Aufwand ohne gewünschte Zielerreichung Kaum Kontakte zu Familien mit Hilfe- und Unterstüt-- zungsbedarf durch ÖGD und keine sicherstellende Begleitung (Rückmeldung von Kinderärzten) Weiterentwicklung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen durch Einbindung in Frühe Hilfen gewünscht Keine Fortsetzung des Modellprojektes
Grundprinzipien des Landeskonzeptentwurfes Frühzeitige und gezielte Unterstützung für (werdende) Eltern Wohnortnahe Unterstützung Unterstützung als freiwilliges Angebot Begleitung zu Angeboten und Kompetenzstärkung Unterstützung bei der Nutzung von Angeboten Wahrnehmung der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen Verbindlichkeit für das professionelle System Bessere Zusammenarbeit des Hilfesystems (Gesundheitsund Jugendhilfe): regionale Netzwerke Frühe Hilfen
Verbindlichkeit Regelung verbindlicher Handlungsvorgaben für das professionelle System: zur Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Förderung und Kontrolle der Inanspruchnahme der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen sollen durch das professionelle System gewährleistet werden: Z. B. Hebammen, Kinderärzte/innen, Frühförderinnen, Tagesmütter, Fachkräfte des ÖGD, der Kitas sowie der Jobcenter und Sozialen Dienstleistungszentren Wird psychosozialer Hilfebedarf erkannt Weiterleitung mit Einverständnis an das wohnortnahe Familienteam
Netzwerke Frühe Hilfen - Strukturen Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle bei der BASFI: Systemkoordination Qualifizierung und Fortbildung Entwicklung von Qualitätsstandards Kooperation mit NZFH (u. a. Evaluation und Berichterstellung für den Bund) Die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen und deren Koordination werden bei den bezirklichen Dezernaten Soziales, Jugend und Gesundheit angesiedelt.
Netzwerke Frühe Hilfen - Strukturen Familienteams werden gebildet an einem Familienhebammenstandort (Familienhebamme, Sozialpädagoge/in, verstärkt durch Familienhebammen und z. B. Kinderkrankenpfleger ) Aufgaben (in enger Kooperation mit ÖGD): Abklären der individuellen Hilfebedarfe Weiterleitung ins/im Hilfesystem (passgenaue Hilfen) Begleitung der Schwangeren/Familien von der Schwangerschaft bis zu einem Jahr nach der Geburt durch Familienhebammen Familienbegleitung (Hausbesuche) zu definierten Zeitpunkten (mind. zu den Terminen der Früherkennungsuntersuchungen bis U6)
Bsp.: Maßnahmen Frühe Hilfen als Präventionskette Erkennen unterstützungsbedürftiger Schwangerer/Mütter in der Geburtsklinik durch Mitarbeiter/innen der Geburtsklinik (durch einen sog. Erfassungsbogen ) Klärung des Hilfebedarfs in der Klinik durch Fachpersonal (Klinik- Familienteam im Sinne des Babylotsen-Projektes) Mit Einverständnis der Mütter/Eltern Überleitung zum regionalen Familienteam Aufsuchende Arbeit, Vermittlung ins Hilfesystem, bedarfsgerechte Begleitung der Familie, sowie Sicherstellung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (mind. bis U6) Anbindung der Familien an Eltern-Kind-Zentren und Kitas, von dort wird die Unterstützung der Eltern sowie die Kontrolle der gelben Vorsorgehefte (U7 bis U9) fortgesetzt Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung erfolgt bei jedem Schritt das Vorgehen nach 8a SGB VIII bzw. 4 KKG
Erkennen von Belastungen und Hilfebedarfen Geburtsklinik: Belastungen und Bedarfe erkennen Familienteam: Bedarfe klären; begleiten und helfen ab 6 10 Wochen vor der Entbindung Hilfe und Begleitung über das 1. Lebensjahr bis zur Krippe/Kita Geburt U1 U2 U3 U4 U5 U6 Erkennen Klären Begleiten Klinikpersonal Team Klinik Familienteam Erkennen von Belastungen (Erfassungsbogen); bei (hoher) Belastung: Kontaktaufnahme durch Familienteam in der Klinik in der Klinik klärendes Gespräch: Belastungsgrad Unterstützungsbedarf Hilfemöglichkeiten Überleitung an das wohnortnahe Familienteam bedarfsgerecht Begleiten: u.a. Familienhebamme Helfen: passgenaue Hilfen aus dem regionalen Netzwerk in Anlehnung an SeeYou Babylotse
Nächste Schritte Vorbereitung der Umsetzung des Landeskonzepts und Ausarbeitung konzeptioneller Details gemeinsam mit den Netzwerkpartnern: Beantragung der Fördermittel beim Bund Arbeitsgespräche mit Bezirksämtern (einschl. den Trägern der Familienhebammenstandorte) Geburtskliniken Verbänden (Hebammen, Kinderärzte, Netzwerk der Familien- hebammen u.a.)