Fachtag: Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen in den Frühen Hilfen nach

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1 Fachtag: Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen in den Frühen Hilfen nach 1 Abs. 4 KKG ( in Essen) Netzwerkarbeit Frühe Hilfen in NRW gefördert vom:

2 Frühe Hilfen sind möglichst frühzeitige, koordinierte und multiprofessionelle Angebote im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter. Legaldefinition ( 1 Absatz 4 KKG) 2

3 Zentrale Ziele der Frühen Hilfen Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig verbessern Alltagspraktische Unterstützung Insbesondere Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Eltern Beitrag zum gesunden Aufwachsen von Kindern leisten Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Teilhabe sichern 3

4 Beteiligte an der Erbringung der Frühen Hilfen Gesundheitswesen Fünftes Sozialgesetzbuch SGB V Kinder- und Jugendhilfe Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII Schwangerschaftsberatung Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG Frühe Hilfen Frühförderung Neuntes und Zwölftes Sozialgesetzbuch SGB IX und SGB XII Materielle Sicherung SGB II Vgl. Abb. NZFH, Reinhold Schone 4

5 Gesetzliche Einbettung und Ausstattung der Bundesinitiative Frühe Hilfen Bundeskinderschutzgesetz seit dem 1. Januar 2012 (BKiSchG 3 Abs. 4 KKG) Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung Aufbau verbindlicher flächendeckender Strukturen der Zusammenarbeit im Bereich der Frühen Hilfen, Stärkung des kommunalen Engagements in den Frühen Hilfen über die Förderung und Aus- sowie Aufbau von Bundesebene: Koordinierung durch das NZFH Landesebene: Koordinierungs- Stellen Frühe Hilfen Kommunale Netzwerke Frühe Hilfen aufsuchende, einzelfallbezogene, längerfristige Begleitung durch FamHeb und FGKiKP Einsatz von Ehrenamtlichen in Frühen Hilfen Fördervolumen: 177 Mio. EUR bis Ende2015 NRW 2012: 6 Mio 2013: 9,3 Mio 2014: 10,3 Mio 2015: 10,3 Mio ab 2016 Bundesfonds zur Sicherstellung Frühe Hilfen: jährlich 51 Mio. EUR Folien-Quelle: NZFH, ergänzt durch LK Frühe Hilfen NRW

6 Arbeitsgruppen - Konsultationskreis NRW-Vernetzungsprogramme - Austausch MGEPA - AG FamHeb/FGKiKP - Runder Tisch Geburtshilfe Zusammenarbeit in NRW Landeskoordinierungsstelle NRW im MFKJKS Beirat Landesjugendämter in Kooperation Verteilung der Fördermittel Fachliche Begleitung 186 förderberechtigte Kommunen mit eigenem Jugendamt Netzwerkkoordinierende, FamHeb/FGKiKP, deren Einsatzkoordinierende, Einsatzkoordinierende von Ehrenamtlichen durch Beauftragung oder Förderung Auftragneh mer/ Förderemp fänger 6

7 Das Netzwerk Frühe Hilfen ist ein. systemübergreifendes Strukturnetzwerk mit dem Ziel, die multiprofessionelle Angebotsstruktur für Familien quantitativ und qualitativ zu verbessern (NZFH 2013: Kompetenzprofil NK, S.10) 7

8 Wie sollen die Familien vom Netzwerk Frühe Hilfen profitieren? Gestaltung und stete Verbesserung der Angebote Früher Hilfen nach den Bedürfnissen der Familien vor Ort, z.b. im Hinblick auf: Nutzen, Zugänglichkeit, Niedrigschwelligkeit, Attraktivität etc. Welchen Nutzen sollen die Familien von den Angeboten haben? Mehr Teilhabemöglichkeiten Entlastung und Kompetenzstärkung Erhöhung des Wohlbefindens Verhinderung/Reduzierung negativer Folgen auf Gesundheit Entwicklung Bildungserfolg Teilhabe 8

9 Wie können die Netzwerkteilnehmenden vom Netzwerk Frühe Hilfen profitieren? Informationen erhalten und geben Eigene Qualifizierung Teilnahme und Mitwirkung an der Beratung planerischer, konzeptioneller und strategischer Fragen im Bereich der Frühen Hilfen gesetzlicher Auftrag Fortbildung und Lernort Ideenschmiede Kontaktdrehscheibe prozesssteuernde Quasi- Organisation Entwicklungsstufen in Netzwerken, Grafik nach Johanna Nolte, 9

10 Abgrenzung Frühe Hilfen vs. Schutzauftrag Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen Handlungsauslöser Erste Signale schwache Hinweise auf misslingende Erziehungsprozesse Handlungszeitpunkt Vor oder bei der Entstehung von Problemen Als Einstieg in Hilfeprozesse Fachlicher Ansatzpunkt Gewährleistung einer niedrigschwelligen Hilfe- Infrastruktur Angebot von alltagsorientierten Hilfen Handlungsprinzipien Vertrauen als Handlungsgrundlage Freiwilligkeit als Grundprinzip Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gewichtige Anhaltspunkte ( 8a SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung Bei Überschreitung der Gefährdungsschwelle bei Verweigerung der Annahme von notwendigen und geeigneten Hilfen Sicherung von geeigneten Interventionsstrukturen (Inobhutnahme, Vormundschaften) im Gefährdungsfall Kontrolle von Eltern zum Schutz des Kindes Ggf. unfreiwillige Eingriffe und Ausübung von Zwang Nach Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster 10

11 Fördervoraussetzungen im Bereich Netzwerk Netzwerkpartner nach Art. 2. Abs. 3 B-L-VV sollen eingebunden werden Vorhaltung einer Koordinierungsstelle und Einsatz einer fachlich qualifizierten Koordinierungsperson Qualitätsstandards und Vereinbarungen für die verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk (auch zum Umgang mit Einzelfällen) Festlegung und Überprüfung von Zielen und Maßnahmen auf Grundlage der Jugendhilfeplanung Rat- und Kreistagsbeschluss soll bis Ende 2015 vorliegen 11

12 Aktuelle Situation in NRW 12

13 Überblick Mitteleinsatz 2012 Förderbereich Netzwerke Frühe Hilfen 46,81% Förderbereich FamHeb/FGKiKP 33,63% Förderbereich Ehrenamt 10,38% Förderbereich Sonstige Maßnahmen 9,17% Ist-Stand Mitteleinsatz der Kommunen in den Förderbereichen 2012, gesamt rd 6 Mio. 13

14 Akteure im Netzwerk Frühe Hilfen Einbeziehung erfolgt Im Aufbau keine Angabe Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe 86,0 %* 12,4 %* 1,6 %* FamHeb/FGKiKP** 80,8 %* 16,6 %* 2,6 %* Hebammen 78,9 %* 17,9 %* 3,2 %* Beratungsstellen nach den 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes 76,7 %* 19,5 %* 3,8 %* Einrichtungen der Frühförderung 69,7 %* 23,8 %* 6,5 %* öffentliche Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 68,7 %* 23,2 %* 8,1 %* Kinderärzte und -ärztinnen 65,9 %* 29,2 %* 4,9 %* Geburts- und Kinderkliniken 56,2 %* 36,8 %* 7,0 %* Quelle: NRW Daten aus den teilweise ungeprüften Verwendungsnachweisen 2013 ; *Stand: (2013 haben 185 Jugendämter eine Förderung über die BI erhalten), **Insgesamt waren nur 151 Jugendamtsbezirke verpflichtet diese Angabe zu machen 14

15 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Jugendamtsbezirke beim Jugendamt eingerichtet 86,5 %* beim Jugendamt im Aufbau 6,5 %* bei einer anderen Institution 4,8 %* keine Angabe 2,2 %* insgesamt 100,0 %* Quelle: NRW Daten aus den teilweise ungeprüften Verwendungsnachweisen 2013 ; *Stand: (2013 haben 185 Jugendämter eine Förderung über die BI erhalten) 15

16 Elemente des Netzwerkes mit Zuständigkeit Frühe Hilfen Jugendamtsbezirke Koordinierungsstelle 93,5 %* Arbeitsgruppen 66,0 %* Plenum/ Netzwerkkonferenz 58,9 %* Steuerungsgruppe 47,0 %* Arbeitsgemeinschaft gemäß 78 SGB VIII 32,4 %* Quelle: NRW Daten aus den teilweise ungeprüften Verwendungsnachweisen 2013 ; *Stand: (2013 haben 185 Jugendämter eine Förderung über die BI erhalten) 16

17 Vollzeitstellenäquivalente der Netzwerkkoordinierenden in NRW Kommune Kreisfreie Städte (N=19) Kreise (N=22) Große kreisangehörige Städte (N=29) Mittelgroße kreisangehörige Städte (N=84) Durchschnittliche Vollzeitstellenäquivalente 1,2 VZ 0,7 VZ 0,7 VZ 0,5 VZ davon 43 Städte 0 bis 0,2 VZ Quelle: NRW Daten der NZFH Evaluation ; *Stand (insgesamt haben in NRW 175 Jugendamtsbezirke an der Evaluation teilgenommen ; bei dieser Frage gab es 21 ungültige Angaben, diese wurden nicht in die Berechnung mit einbezogen) 17

18 Erfahrungen aus der Praxis der Netzwerke Frühe Hilfen Stärkere Beteiligung des Gesundheitswesens gewünscht Klärung von strukturellen Rahmenbedingungen des Netzwerks Suche nach geeigneter Netzwerkstrategie Frühe Hilfen Fragen zum Kompetenzprofil Netzwerkkoordination des NZFH, Aufgaben und Stellenumfang 18

19 Was erschwert die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe in den Frühen Hilfen? Keine ausreichende gesetzliche Grundlage/Finanzierung zur Teilnahme an der Netzwerkarbeit Beratung von Eltern zu Unterstützungsbedarfen und Angeboten Akteure des Gesundheitswesen haben eher Interesse an fallbezogener Arbeit Mangel an geeigneten Instrumenten zur Einschätzung psychosozialer Belastungen Unklarheit in der fallbezogenen Weitervermittlung von Familien zu passenden Hilfen Unterschiedliche Verständnisse/Sprachen Unterschiedliche Arbeitsbedingungen 19

20 Ausblick Arbeitshilfe zur Zusammenarbeit im Netzwerk Frühe Hilfen Empfehlung im Zwischenbericht des Landes NRW an den Bund und in Eckpunkten zur Ausgestaltung des Bundesfonds ab 2016 Schaffung einer rechtlichen Einbindung des Gesundheitswesens im Rahmen der Frühen Hilfen, z.b. Regelung der Vergütung der Netzwerkarbeit von Freiberuflern aus dem Gesundheitsbereich NZFH- und Landesmodellprojekte Kooperation mit Geburtskliniken (KinderZukunft NRW, Guter Start ins Kinderleben, Babylotse) KVBW-Projekt Vernetzung von vertragsärztlichen Qualitätszirkeln mit Angeboten Früher Hilfen des NZFH 20

21 Landeskoordinierungsstelle NRW Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Abt. Kinder und Jugend Referat 323 Désirée Frese (Referentin, Schwerpunkte: fachlich-konzeptionelle Fragen der Frühen Hilfen und Netzwerkkoordination) Haroldstraße Düsseldorf desiree.frese@fruehehilfen.nrw.de 0211/

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