Das Bundeskinderschutzgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Bundeskinderschutzgesetz"

Transkript

1 Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Das Bundeskinderschutzgesetz Frühe Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung als interdisziplinäre Herausforderung Vortrag zur 3. Kinderschutzkonferenz am Dortmund

2 Reinhold Schone

3 Übersicht 1. Das Bundeskinderschutzgesetz 2. Kinderschutz Von was reden wir? 3. Herausforderungen 1. auf der fachlichen Ebene 2. auf der Ebene der Träger 3. auf der Ebene der Infrastruktur 4. Kinderschutz als Planungsaufgabe 5. Fazit Reinhold Schone

4 Überblick über das BKiSchG Art. 1: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Art. 2: Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Art. 3: Änderung anderer Gesetze (SGB IX) Art. 4: Evaluation (bis zum ) Art. 5: Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Ermächtigung zur Veröffentlichung des Gesetzestextes) Art. 6: Inkrafttreten ( )

5 Bundeskinderschutzgesetz Neues Gesetz neue Herausforderungen?! Ziele des Gesetzes (laut Gesetzesbegründung): Einrichtung von Netzwerken im Kinderschutz auf örtlicher Ebene Ausbau von Hilfen zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz (frühe Hilfen) u.a. durch den Einsatz von Familienhebammen Qualifizierung des Schutzauftrages des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung Verbesserung der Zusammenarbeit der Jugendämter bei Umzug von Familien Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfeträger zur Qualitätsentwicklung sowie zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit der freien Jugendhilfe als Grundlage für die Finanzierung Erweitertes Führungszeugnis für alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen Erweiterung auch auf ehrenamtliche Personen durch (Vereinbarungen)

6 Bundeskinderschutzgesetz Neues Gesetz neue Herausforderungen?! Ziele des Gesetzes (laut Gesetzesbegründung): Einrichtung von Netzwerken im Kinderschutz auf örtlicher Ebene Ausbau von Hilfen zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz (frühe Hilfen) u.a. durch den Einsatz von Familienhebammen Qualifizierung des Schutzauftrages des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung Verbesserung der Zusammenarbeit der Jugendämter bei Umzug von Familien Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfeträger zur Qualitätsentwicklung sowie zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit der freien Jugendhilfe als Grundlage für die Finanzierung Erweitertes Führungszeugnis für alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen Erweiterung auch auf ehrenamtliche

7 Übersicht 1. Das Bundeskinderschutzgesetz 2. Kinderschutz Von was reden wir? 3. Herausforderungen 1. auf der fachlichen Ebene 2. auf der Ebene der Träger 3. auf der Ebene der Infrastruktur 4. Kinderschutz als Planungsaufgabe 5. Fazit Reinhold Schone

8 Kinderschutz ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitäten der Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen (breites Verständnis) ist andererseits ein spezieller Begriff für die Aufgabe der Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche (enges Verständnis)

9 Kinderschutz ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitäten der Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen (breites Verständnis) ist andererseits ein spezieller Begriff für die Aufgabe der Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche (enges Verständnis)

10 Grundlegendes Ziel früher Hilfen ist es, in präventiver Orientierung riskante Entwicklungen von Kindern und ihren Familien bereits in ihrer Entstehung zu erkennen und zu bearbeiten und damit einer Verfestigung von Problemlagen entgegenzuwirken bzw. sie abzumildern.

11 Früherkennungssysteme zielen auf frühe Hilfen in doppelter Hinsicht 1. Zum einen unter zeitlicher Perspektive bezogen auf den Entstehungsprozess von Krisen allgemein 2. Zum anderen unter biographischer Perspektive bezogen auf die Entwicklungsphasen von Kindern

12 Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Altersschwerpunkt der 0 bis 3- Jährigen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. tragen damit maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Recht auf Schutz Förderung und Teilhabe. (Nationales Zentrum Frühe Hilfen Begriffsbestimmung 2009)

13 Frühe Hilfen als interdisziplinärer Ansatz SGB V Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Gesundheitswesen Schwangerschaftsberatung Schwangersachaftskonfliktgesetz SchKG Frühe Hilfen Frühförderung SGB IX Materielle Sicherung SGB II, III, XII

14 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. ( 1666 Abs. 1 BGB) Es geht also um die Abwendung einer Gefährdung einer gegenwärtig in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, S. 350 = NJW 1956, S. 1434)

15 Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung geschieht aufgrund einer fachlichen (und rechtlichen) Bewertung von Lebenslagen hinsichtlich der möglicher Schädigungen, die die Kinder in ihrer weiteren Entwicklung aufgrund dieser Lebensumstände erfahren können; der Erheblichkeit der Gefährdungsmomente (Intensität, Häufigkeit und Dauer des schädigenden Einflusses) bzw. der Erheblichkeit des erwarteten Schadens; des Grades der Wahrscheinlichkeit (Prognose) eines Schadenseintritts (Es geht um die Beurteilung zukünftiger Einflüsse, vor denen das Kind zu schützen ist); der Fähigkeit der Eltern(teile), die Gefahr abzuwenden bzw. die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen; der Bereitschaft der Eltern(teile), die Gefahr abzuwenden bzw. die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

16 Handlungsschwellen Gelingen des Aufwachsen Erhebliche Schädigung

17 Handlungsschwellen Gelingen des Aufwachsen Erhebliche Schädigung Frühe Hilfen

18 Handlungsschwellen Gelingen des Aufwachsen Erhebliche Schädigung Frühe Hilfen Gefährdungsschwelle

19 Allgemeine Soziale Infrastruktur Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe unter dem Aspekt Kinderschutz Allgemeine Jugendhilfeangebote Gesundheitswesen Schule Job Center etc. Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige Maßnahmen nach Feststellung einer Gefährdung bei der Risikoabschätzung gemäß 8a Abs. 1 Anrufung d. Gerichts nach 8a Abs. 3 Inobhutnahme Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie Beratung und Unterstützung für Eltern Eine dem Wohle d. Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet Das Kindeswohl ist gefährdet Gesamtverantwortung des Staates zur Schaffung positiver Lebensbedingungen einschließlich der Reinhold Schone Bereitstellung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe (Nach Jakob 2006)

20 Allgemeine Soziale Infrastruktur Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe unter dem Aspekt Kinderschutz Allgemeine Jugendhilfeangebote Gesundheitswesen Schule Job Center etc. Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige Maßnahmen nach Feststellung einer Gefährdung bei der Risikoabschätzung gemäß 8a Abs. 1 Anrufung d. Gerichts nach 8a Abs. 3 Inobhutnahme Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie Beratung und Unterstützung für Eltern Frühe Hilfen Eine dem Wohle d. Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet Gefährdungsschwelle Das Kindeswohl ist gefährdet Gesamtverantwortung des Staates zur Schaffung positiver Lebensbedingungen einschließlich der Reinhold Schone Bereitstellung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe (Nach Jakob 2006)

21 Allgemeine Soziale Infrastruktur Leistungen und Maßnahmen der Jugendhilfe unter dem Aspekt Kinderschutz Allgemeine Jugendhilfeangebote Gesundheitswesen Schule Job Center etc. Gelingen des Aufwachsen Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie Beratung und Unterstützung für Eltern Frühe Hilfen Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Hilfe für junge Volljährige Eine dem Wohle d. Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet Maßnahmen nach Feststellung einer Gefährdung bei der Risikoabschätzung gemäß 8a Abs. 1 Anrufung d. Gerichts nach 8a Abs. 3 Inobhutnahme Gefährdungsschwelle Erhebliche Schädigung Das Kindeswohl ist gefährdet Gesamtverantwortung des Staates zur Schaffung positiver Lebensbedingungen einschließlich der Reinhold Schone Bereitstellung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe (Nach Jakob 2006)

22 Zur Notwendigkeit einer fachlichen und begrifflich Differenzierung in der Kinderschutzdebatte Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Zielsetzung Erhalt bzw. Eröffnung positiver Entwicklungsmöglichkeiten und Teilhabechancen von Kindern Verhinderung negativer Entwicklungen Vermeidung von Kindesvernachlässigung und Misshandlung Schutz von Minderjährigen vor Gefahren für ihr Wohl (erheblichen Schädigungen) Abwehr konkret identifizierbarer Gefährdungen Beendigung von Kindesvernachlässigung und Misshandlung

23 Zur Notwendigkeit einer fachlichen und begrifflich Differenzierung in der Kinderschutzdebatte Handlungsauslöser Handlungszeitpunkt Fachlicher Ansatzpunkt Handlungsprinzipien Auftrag zur Gewährleistung von Frühen Hilfen Geburt eines Kindes Beratungsbedarf von Eltern erste Signale für misslingende Erziehungsprozesse Vor oder bei der Entstehung von Problemen Als Einstieg in Hilfeprozesse Gewährleistung einer niedrigschwelligen Hilfe- Infrastruktur Angebot von alltagsorientierten Hilfen Vertrauen als Handlungsgrundlage Freiwilligkeit als Grundprinzip Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gewichtige Anhaltspunkte ( 8a SGB VIII) für eine Kindeswohlgefährdung Bei Überschreitung der Gefährdungsschwelle bei Verweigerung von Hilfen Sicherung von geeigneten Interventionsstrukturen (Inobhutnahme, Vormundschaften) im Gefährdungsfall Kontrolle von Eltern zum Schutz des Kindes Ggf. unfreiwillige Eingriffe und Ausübung von Zwang

24 Übersicht 1. Das Bundeskinderschutzgesetz 2. Kinderschutz Von was reden wir? 3. Herausforderungen 1. auf der fachlichen Ebene 2. auf der Ebene der Träger 3. auf der Ebene der Infrastruktur 4. Kinderschutz als Planungsaufgabe 5. Fazit Reinhold Schone

25 Bundeskinderschutzgesetz Neues Gesetz neue Herausforderungen?! Zentrale Herausforderungen auf der fachlichen Ebene Konzeptionelle Einbindung und Verortung von Familienhebammen im Angebot früher Hilfen Konzeptionelle Fundierung der Kompetenzen insoweit erfahrener Fachkräfte Risikoeinschätzung durch andere Professionen Keine Hausbesuche werden begründungspflichtig

26 Bundeskinderschutzgesetz Neues Gesetz neue Herausforderungen?! Zentrale Herausforderungen auf der Ebene der Träger Schaffung eines qualifizierten Gefährdungsmanagements der Jugendämter Bereitstellung/Bezahlung insoweit erfahrener Fachkräfte Neue Vereinbarungen mit freien Trägern Entwicklung von Qualitätskriterien für alle Felder der Jugendhilfe (auch und gerade im Kontext des Kinderschutzes) z.b. Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen

27 Bundeskinderschutzgesetz Neues Gesetz neue Herausforderungen?! Zentrale Herausforderungen auf der Ebene der Ebene der Infrastruktur Ausbau der Frühen Hilfen Schaffung eines Informationssystems für Eltern Beratung von der Schwangerschaft an Errichtung eines Systems von Familienhebammen Schaffung von verbindlichen Netzwerkstrukturen

28 Netzwerk im Kinderschutz Kindergarten Beratungsstellen Kinderärzte Polizei und Ordnungsbehörden Interdisziplinäre Frühförderstellen Gesundheitsämter Krankenhäuser Familiengerichte Frauenhäuser Ambulante Psychotherapie Familienbildungsstätten Sozialpädiatrische Zentren Jugendamt Kinderpsychiatrie Sozialämter Müttergenesung Agentur für Arbeit/ Job-Center Schule Gemeinsame Servicestellen Schwangerschaftskonfliktberatung

29 Netzwerk im Kinderschutz Jugendamt

30 Netzwerk im Kinderschutz Jugendamt

31 Netzwerk im Kinderschutz

32 Netzwerk im Kinderschutz Jugendamt

33 Netzwerk im Kinderschutz Jugendamt

34 Netzwerk im Kinderschutz Kindergarten Beratungsstellen Kinderärzte Polizei und Ordnungsbehörden Interdisziplinäre Frühförderstellen Gesundheitsämter Krankenhäuser Familiengerichte Frauenhäuser Ambulante Psychotherapie Familienbildungsstätten Sozialpädiatrische Zentren Jugendamt Kinderpsychiatrie Sozialämter Müttergenesung Agentur für Arbeit/ Job-Center Schule Gemeinsame Servicestellen Schwangerschaftskonfliktberatung

35 Bundeskinderschutzgesetz Neues Gesetz neue Herausforderungen?! Zentrale Herausforderungen auf der Ebene der Ebene der Infrastruktur Ausbau der Frühen Hilfen Schaffung eines Informationssystems Beratung von der Schwangerschaft an Errichtung eines Systems von Familienhebammen Schaffung von verbindlichen Netzwerkstrukturen

36 Bundeskinderschutzgesetz Neues Gesetz neue Herausforderungen?! Zentrale Herausforderungen auf der Ebene der Ebene der Infrastruktur Ausbau der Frühen Hilfen Schaffung eines Informationssystems Beratung von der Schwangerschaft an Errichtung eines Systems von Familienhebammen Schaffung von verbindlichen Netzwerkstrukturen Schaffung von verbindlichen Netzwerkstrukturen

37 Bundeskinderschutzgesetz Neues Gesetz neue Herausforderungen?! Zentrale Herausforderungen auf der Ebene der Ebene der Infrastruktur Ausbau der Frühen Hilfen Schaffung eines Informationssystems Beratung von der Schwangerschaft an Errichtung eines Systems von Familienhebammen Schaffung von verbindlichen Netzwerkstrukturen Schaffung von verbindlichen Netzwerkstrukturen Gefahr: Wenn es nicht gelingt, die Aufgaben der fallunabhängigen Netzwerkbildung und der Qualitätsdiskussion unter dem Dach einer deutlich aufgewerteten Jugendhilfeplanung zu verankern werden wir es zukünftig mit Doppelstrukturen bzw. Dreifachstrukturen in den Jugendämtern zu tun haben.

38 Übersicht 1. Das Bundeskinderschutzgesetz 2. Kinderschutz Von was reden wir? 3. Herausforderungen 1. auf der fachlichen Ebene 2. auf der Ebene der Träger 3. auf der Ebene der Infrastruktur 4. Kinderschutz als Planungsaufgabe 5. Fazit Reinhold Schone

39 Kinderschutz als Planungsaufgabe Durch die Diskussion um Frühe Hilfen und durch das Bundeskinderschutzgesetz wachsen die Aufgaben der Jugendhilfeplanung insbesondere bezüglich folgender Aufgabendimensionen: Planung interdisziplinärer Angebotsformen (von der Ressortplanung zur Planung interdisziplinärer Angebotsstrukturen im Kontext Früher Hilfen) Verstärkung des Aspektes der Planung qualitativ bedarfsgerechter ( geeigneter ) Angebote im Kontext der Anforderung flächendeckender Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

40 Kinderschutz als Planungsaufgabe Jugendhilfeplanung muss im Kontext des Kinderschutzes (insbesondere der Frühen Hilfen) ihr Selbstverständnis darlegen, dass sie sich nicht nur als Ressortplanung für das Jugendamt versteht, sondern dass sie ihren Planungsaufgaben im Sinne des 1 Abs. 3 (positive Lebensbedingungen schaffen und erhalten) als Querschnittsaufgabe einer fördernden Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien insgesamt wahrnimmt (von der Jugendhilfeplanung zur integrierten Sozialplanung).

41 Übersicht 1. Das Bundeskinderschutzgesetz 2. Kinderschutz Von was reden wir? 3. Herausforderungen 1. auf der fachlichen Ebene 2. auf der Ebene der Träger 3. auf der Ebene der Infrastruktur 4. Kinderschutz als Planungsaufgabe 5. Fazit Reinhold Schone

42 Fazit Ein fachlich differenzierter Umgang mit der Chiffre Kinderschutz und eine klare Benennung dessen, was jeweils gemeint ist, ist Voraussetzung dafür, dass an den vielen aufgemachten Baustellen Fortschritte erzielt werden können.

43 Fazit Ein fachlich differenzierter Umgang mit der Chiffre Kinderschutz und eine klare Benennung dessen, was jeweils gemeint ist, ist Voraussetzung dafür, dass an den vielen aufgemachten Baustellen Fortschritte erzielt werden können. Die größte Herausforderung besteht darin, inhaltlich fachliche (Brücken-)Konzepte zwischen den Disziplinen stetig kreativ (weiter) zu entwickeln, die dem Ziel dienen, gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen (Frühe Hilfen) und Kinder ggf. wirkungsvoll zu schützen (Schutzauftrag).

44 Fazit Ein fachlich differenzierter Umgang mit der Chiffre Kinderschutz und eine klare Benennung dessen, was jeweils gemeint ist, ist Voraussetzung dafür, dass an den vielen aufgemachten Baustellen Fortschritte erzielt werden können. Die größte Herausforderung besteht darin, inhaltlich fachliche (Brücken-)Konzepte zwischen den Disziplinen stetig kreativ (weiter) zu entwickeln, die dem Ziel dienen, gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen (Frühe Hilfen) und Kinder ggf. wirkungsvoll zu schützen (Schutzauftrag). Ein innovativer und zukunftsgerichteter Ausbau des Kinderschutzes (Frühe Hilfen und Schutzauftrag) ist auf eine starke, ressortübergreifende Jugendhilfeplanung angewiesen. Ihre gestaltenden Akteure müssen Teil der Jugendhilfeplanung selbst sein.

45 Statt einer Zusammenfassung Die Frage, wann und in welcher Weise der private Lebensraum eines Kindes und einer Familie vom Staat beobachtet, bewertet und zum Gegenstand einer Intervention gemacht werden kann und soll, berührt die grundlegende Frage des Verhältnisses von Öffentlichkeit und Privatheit, von gesellschaftlicher Kontrolle und individueller Freiheit, von eigenständigem Elternrecht auf Erziehung und Gewährleistung des Kindeswohls. Wie diese Frage in der Gesellschaft diskutiert wird, hat Auswirkungen für das Selbstverständnis und für die Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe: Es geht darum, ob Jugendhilfe die mittlerweile gefundene Balance zwischen einer modernen Dienstleistungskonzeption einerseits und dem Aufrechterhalten des Schutzgedankens andererseits wirkungsvoll und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen ausgestalten kann. (Merchel, 2008, S. 12)

46 Zu früh zu viel zu spät, zu wenig Goldstein/Freud/Solnit: Diesseits des Kindeswohls, 1982, S.115ff

47 Zu früh zu viel zu spät, zu wenig Goldstein/Freud/Solnit: Diesseits des Kindeswohls, 1982, S.115ff

48 Statt einer Zusammenfassung Befürchtung Die nicht nachlassende Aufladung des Begriffs der Frühen Hilfen mit Aspekten der Kontrolle und der Abwehr von Kindeswohlgefährdung wirkt abschreckend auf Eltern. Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass ein sorgsam in Balance zu haltendes System in Schieflage gerät und Eltern mit Angst und Abwehr reagieren. Eine verstärkte Wahrnehmung des Jugendamtes als Kontrollbehörde und damit ein Rückfall in Zeiten weit vor dem KJHG könnte gerade bei den Familien, die mit ihren Erziehungsaufgaben überfordert sind und die sich dieser Überforderung schämen, eher Rückzugs und Abschottungstendenzen auslösen, was im Hinblick auf eine breite Durchsetzung des Kinderschutzes fatale Folgen hätte.

49 Statt einer Zusammenfassung Hoffnung In 10 Jahren sind Frühe Hilfen als Grundhaltung in der gesamten Jugendhilfe und in angrenzenden Handlungssystemen verankert. Frühe Hilfen sind dann ein Synonym dafür, dass für alle Eltern notwendige und geeignete Förder-, Unterstützungs- und Hilfsangebote bereit stehen und von Familien gerne in Anspruch genommen werden. Die gesamte Infrastruktur von Jugendhilfe, Gesundheitswesen, materieller Sicherung ist auf diese Grundhaltung ausgerichtet. Sie bezieht sich dann nicht nur auf kleine Kinder sondern auch auf Jugendliche bei sich anbahnenden Krisen.

50

51 Gliederung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 1. Vorbemerkung Aufgaben der Jugendhilfe 2. Kinderschutz und Frühwarnsysteme 3. Kinderschutz nach 8a SGB VIII 4. Was ist Kindeswohlgefährdung? 5. Die Rolle des Jugendamtes (BSD) 6. Anforderungen an Kooperation und Vernetzung 7. Fazit Reinhold Schone

Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr

Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr Vortrag zum Fachtag Schnittstellen und Abgrenzungen Früher Hilfen am 07.12.2012 in Köln Grundlegendes

Mehr

Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise

Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise Vortrag beim Fachgespräch der Diakonie am 26. Februar 2009 in Berlin Reinhold

Mehr

Kinderschutz. Zwischen Frühen Hilfen und. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Kinderschutz. Zwischen Frühen Hilfen und. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Kinderschutz Zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr.

Mehr

Das Verhältnis von Prävention und Kinderschutz am Beispiel Frühe Hilfen

Das Verhältnis von Prävention und Kinderschutz am Beispiel Frühe Hilfen Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Das Verhältnis von Prävention und Kinderschutz am Beispiel Frühe Hilfen Vortrag zum Fachtag Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe am 21.01.2013

Mehr

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION UNTERSCHIEDE, ÜBERGÄNGE, UND HERAUSFORDERUNGEN DER FRÜHEN HILFEN Christine Gerber Frühe Hilfen und Kinderschutz im Gesundheitswesen Bad Segeberg, 30. April

Mehr

Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention

Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention Unterschiede, Übergänge und Herausforderungen in den Frühen Hilfen Berlin, 13. November 2014 Christine Gerber, NZFH; Prof. Dr. Reinhold Schone, FH Münster

Mehr

Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen

Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe Hilfen/DJI Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen Workshop 4 der Tagung Guter Start ins Leben:

Mehr

Kinderschutz. als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit

Kinderschutz. als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit Kinderschutz als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management

Mehr

Die Rolle der Kita im Kinderschutz Erfahrungen und Perspektiven

Die Rolle der Kita im Kinderschutz Erfahrungen und Perspektiven Die Rolle der Kita im Kinderschutz Erfahrungen und Perspektiven Cordula Lasner-Tietze Fachreferentin Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.v. Fachtagung, 11. Oktober 2011 Hannover DRK Landesverband

Mehr

Frühe Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in suchtbelasteten Familien

Frühe Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in suchtbelasteten Familien Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Frühe Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in suchtbelasteten Familien Anforderungen an die Kooperation Vortrag zur Fachtagung des LWL

Mehr

Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag

Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Frankfurt, 22.4.2015 Fachmarkt Frühe Hilfen Christine Gerber DJI/NZFH Inhalt (1) Kinderschutz gestern und heute (2) Frühe Hilfen Schutzauftrag: Ein gutes

Mehr

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule Anforderungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Vortrag am

Mehr

Prävention und Intervention im Kontext Früher Hilfen

Prävention und Intervention im Kontext Früher Hilfen Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Prävention und Intervention im Kontext Früher Hilfen Vortrag zur Fachtagung Zwischen Prävention und Intervention Konzepte Früher Hilfen am 28.05.2013

Mehr

Frühe Hilfen im Netzwerk Kinderschutz eine Standortbestimmung

Frühe Hilfen im Netzwerk Kinderschutz eine Standortbestimmung Frühe Hilfen im Netzwerk Kinderschutz eine Standortbestimmung 3. Fachtag Netzwerke Frühe Hilfen Dr. Claudia Buschhorn Berlin, 23.06.2014 2 Zwei Haupt-Diskussionsstränge im Kontext der Kinderschutzdebatte

Mehr

Frühen Hilfen und infrastrukturelle Netzwerkarbeit

Frühen Hilfen und infrastrukturelle Netzwerkarbeit Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Frühen Hilfen und infrastrukturelle Netzwerkarbeit Vortrag zur Netzwerkkonferenz des Landkreises Wesermarsch am 03.07.2014 in Brake Reinhold Schone

Mehr

Die Rückkehr einer autoritären Jugendhilfe? Kontrolle und Strafe unter dem Deckmantel von Schutz und Fürsorge

Die Rückkehr einer autoritären Jugendhilfe? Kontrolle und Strafe unter dem Deckmantel von Schutz und Fürsorge Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Die Rückkehr einer autoritären Jugendhilfe? Kontrolle und Strafe unter dem Deckmantel von Schutz und Fürsorge Dresden am 29.05.2013 KomDAT Jugendhilfe

Mehr

KINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION

KINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION KINDERSCHUTZ PRÄVENTION und INTERVENTION Kinderschutz ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitätender Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen

Mehr

II. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen

II. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Was ist ein soziales Netzwerk? primäre oder persönliche Netzwerke: Familie und Verwandtschaft

Mehr

II. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen

II. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Vorstellung der Workshop -Teilnehmer/innen Jugendamt Gesundheitsbereich Freie Träger

Mehr

Auftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben

Auftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben Auftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben Gesetzliche Grundlagen und Einordnung 1. Januar 2012: Bundeskinderschutzgesetz Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und

Mehr

Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung

Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung Fachbeitrag: Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung Uta Hesselbach Koordinatorin Lokales Netzwerk Kinderschutz Halle Amt für Kinder, Jugend

Mehr

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle

Mehr

Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung

Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland)

Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland) Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland) Kooperationsauftrag 36: Mitwirkung/Hilfeplan verlangt eine Kooperation zwischen den Fachkräften

Mehr

Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den

Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung

Mehr

Frühe Hilfen: Schnittstellen und Abgrenzungen. - Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr -

Frühe Hilfen: Schnittstellen und Abgrenzungen. - Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr - Frühe Hilfen: Schnittstellen und Abgrenzungen - Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Gefährdungsabwehr - Einleitung Um den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung in der frühen Kindheit

Mehr

Frühe Hilfen in Hessen

Frühe Hilfen in Hessen Frühe Hilfen in Hessen Umsetzungsstand Chancen und Herausforderungen Fachtagung: Kinder psychisch kranker Eltern 6. Oktober 2014 Haus am Dom, Frankfurt Gliederung Definition Frühe Hilfen Geschichte und

Mehr

Frühe Hilfen in Dresden

Frühe Hilfen in Dresden Frühe Hilfen in Dresden interdisziplinäre Herausforderung im Kontext Kinderschutz Auftaktveranstaltung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen am 12. April 2013 Viviane Röhr Koordinatorin des Netzwerks für Kinderschutz

Mehr

Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen

Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen Vortrag am 11.10.2017 im Rahmen der Veranstaltung Bildung von Anfang an - Frühe Hilfen für (neu) zugewanderte Familien und Kinder Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen Angebote

Mehr

Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz

Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3

Mehr

Kooperation im Kinderschutz

Kooperation im Kinderschutz Kooperation im Kinderschutz Zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag Vortrag bei der Netzwerktagung Bayreuth 20.06.2018 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit Hüfferstraße

Mehr

Fachbeirat Hamm. 1 Frühe Hilfen mit dem Schwerpunkt auf Kinder von Beginn der Schwangerschaft

Fachbeirat Hamm. 1 Frühe Hilfen mit dem Schwerpunkt auf Kinder von Beginn der Schwangerschaft Vorläufige Endfassung 11-2013 Fachbeirat Hamm 1 Frühe Hilfen mit dem Schwerpunkt auf Kinder von Beginn der Schwangerschaft bis 3 Jahren 1.1 Definition (vgl. Nationales Zentrum Frühe Hilfen kurz NZFH) Der

Mehr

Good practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen

Good practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen Good practice vor Ort Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen Gesund ins Leben Netzwerk Junge Familie 2. Netzwerkkongress 03. Juli 2012, Berlin Überblick

Mehr

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin,

Mehr

Fachtag: Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen in den Frühen Hilfen nach

Fachtag: Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen in den Frühen Hilfen nach Fachtag: Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen in den Frühen Hilfen nach 1 Abs. 4 KKG (29.10.14 in Essen) Netzwerkarbeit Frühe Hilfen in NRW gefördert vom: Frühe Hilfen sind möglichst

Mehr

Frühe Hilfen. als kommunale Planungsaufgabe

Frühe Hilfen. als kommunale Planungsaufgabe Prof. Dr. FH Münster, FB Sozialwesen Frühe Hilfen als kommunale Planungsaufgabe Netze weben Brücken bauen Multiprofessionelle Kooperations- und Versorgungsstrukturen in den Frühen Hilfen Konferenzreihe

Mehr

Herzlich Willkommen in Bielefeld

Herzlich Willkommen in Bielefeld Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche

Mehr

Kooperation im Kinderschutz

Kooperation im Kinderschutz Kooperation im Kinderschutz Zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag Vortrag bei der Netzwerktagung Stadt und Landkreis Hof 15.02.17 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen

Mehr

Kinderschutz. als Schutzauftrag ( 8a SGB VIII) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit

Kinderschutz. als Schutzauftrag ( 8a SGB VIII) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit Kinderschutz als Schutzauftrag ( 8a SGB VIII) Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und

Mehr

Teil 1: Institut für soziale Arbeit. Projektgruppe I - Kindeswohl(-gefährdung) - Was heißt das? Workshop 2 Mittwoch,

Teil 1: Institut für soziale Arbeit. Projektgruppe I - Kindeswohl(-gefährdung) - Was heißt das? Workshop 2 Mittwoch, IS A Teil 1: Institut für soziale Arbeit Praxisforschung Beratung Qualitätsentwicklung Wissenstransfer Projektgruppe I - Kindeswohl(-gefährdung) - Was heißt das? Workshop 2 Mittwoch, 05.06.13 Kindeswohl:

Mehr

Herzlich Willkommen. zur fachübergreifenden Fortbildung zum Thema. Kinderschutz. zwischen Frühen Hilfen und. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Herzlich Willkommen. zur fachübergreifenden Fortbildung zum Thema. Kinderschutz. zwischen Frühen Hilfen und. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Herzlich Willkommen zur fachübergreifenden Fortbildung zum Thema Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Kulturzentrum Berliner Platz am 10.07.2017 13.00 Uhr Begrüßung

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz + Frühe Hilfen zur Modernisierung der Jugendhilfe?

Bundeskinderschutzgesetz + Frühe Hilfen zur Modernisierung der Jugendhilfe? Bundeskinderschutzgesetz + Frühe Hilfen zur Modernisierung der Jugendhilfe? 1 Hintergründe Tragische Todesfälle (u.a. Kevin in Bremen 2006; Lea- Sophie in Schwerin 2007) Kindergipfel der Kanzlerin mit

Mehr

Programm: Kooperation. Weiterentwicklung der Kooperationsbeziehungen wie kann das gelingen? Kooperation bei Frühen Hilfen

Programm: Kooperation. Weiterentwicklung der Kooperationsbeziehungen wie kann das gelingen? Kooperation bei Frühen Hilfen Programm: Kooperation Weiterentwicklung der Kooperationsbeziehungen wie kann das gelingen? Fachtag Bundeskinderschutzgesetz Hessischer Landkreistag & DIJuF Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für und

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,

Mehr

Bedeutung der Frühen Hilfen - Wie Netzwerke unterstützen

Bedeutung der Frühen Hilfen - Wie Netzwerke unterstützen Bedeutung der Frühen Hilfen - Wie Netzwerke unterstützen Vortrag im Rahmen des Fachtages Frühe Hilfen in Hamm 11. November 2015 Dr. Silke Karsunky LWL-Landesjugendamt 1 Gliederung I. Zur Bedeutung der

Mehr

Netzwerk Frühe Hilfen Hamm Schwangerschaft bis 3 Jahre

Netzwerk Frühe Hilfen Hamm Schwangerschaft bis 3 Jahre Netzwerk Frühe Hilfen Hamm Schwangerschaft bis 3 Jahre Bundestagung Beistandschaft 19.-20.09.2016 Foto: Fotostudio Wlosinski Gliederung Definition Frühe Hilfen Grundlagen für das Netzwerk Frühe Hilfen

Mehr

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten

Mehr

Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Von der Vereinbarung zum wirklichen Leben Dr. Sigrid A. Bathke Vortrag im Rahmen

Mehr

Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung

Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

17. Deutscher Präventionstag Sicher leben in Stadt und Land

17. Deutscher Präventionstag Sicher leben in Stadt und Land Frühe Hilfen - Frühe Hilfen für belastete Familien in den Kommunen 17. Deutscher Präventionstag Sicher leben in Stadt und Land Prof. Dr. Elisabeth Pott Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ()

Mehr

Zugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen

Zugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen Zugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen Servicestelle Kindesschutz Kirsten Grogro Worms, 24.01.2017 Gliederung Frühe Hilfen als Beitrag zu Prävention und Gesundheitsförderung Gesetzliche

Mehr

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche

Mehr

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)

Bundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011) Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2012 Neue Anforderungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hans Leitner Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start ggmbh

Mehr

Frühe Hilfen. Umsetzung der Bundesinitiative im Landkreis Hildesheim. Niedersächsische Kinderschutzkonferenz

Frühe Hilfen. Umsetzung der Bundesinitiative im Landkreis Hildesheim. Niedersächsische Kinderschutzkonferenz Frühe Hilfen Umsetzung der Bundesinitiative im Landkreis Hildesheim Niedersächsische Kinderschutzkonferenz 02.04.2014 in Hannover Ulrich Wöhler Florian Hinken Dezernent für Soziales, Jugend, Sport und

Mehr

5 Jahre Lokales Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen im Salzlandkreis. Fachdienstleiterin Jugend- und Familie Salzlandkreis Frau Christel Wenzel

5 Jahre Lokales Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen im Salzlandkreis. Fachdienstleiterin Jugend- und Familie Salzlandkreis Frau Christel Wenzel 5 Jahre Lokales Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen im Salzlandkreis Fachdienstleiterin Jugend- und Familie Salzlandkreis Frau Christel Wenzel 5 Jahre Lokales Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen

Mehr

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen

Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 5. Treffen der lokalen Netzwerkkoordinatoren/-innen

Mehr

Zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag

Zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag Zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag Die Kinder und Jugendhilfe im Zeichen des Kinderschutzes Vortrag auf dem 4. Jugendhilfetag Wuppertal am 28.09.2017 in der Bergischen Universität, Wuppertal Prof.

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen

Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen Zweiter im Bistum Trier Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen Bundeskinderschutzgesetz Entstehung, Stand des Gesetzgebungsverfahrens, Struktur

Mehr

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz

Mehr

Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Das neue Bundeskinderschutzgesetz Das neue Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Servicestelle Kindesschutz Dr. Sandra Menk 3. Netzwerkkonferenz Stadt und Landkreis Neuwied 08.02.2012 Gliederung Kurzer

Mehr

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 24. Pforzheim-Hohenwart 1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII 2 Rechtliche Grundlagen Aufgaben des

Mehr

Das Gesetz juristisch

Das Gesetz juristisch Landkreis Rastatt, Netzwerk Kinderschutz am 18. Juli 2012 Frühe Unterstützung ist für alle günstig Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Sandra Eschweiler Köln, 29. Februar 2012 Arbeitstagung für Fachberaterinnen und Fachberater von Tageseinrichtungen

Mehr

Wo stehen die Frühen Hilfen?

Wo stehen die Frühen Hilfen? Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen

Mehr

Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen

Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz d t (BKiSchG) Von der Vereinbarung zum wirklichen Leben Dr. Sigrid A. Bathke Institut für

Mehr

Forum 7: Mirka Schneider und Dr. Sigrid Bathke. Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz

Forum 7: Mirka Schneider und Dr. Sigrid Bathke. Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz Forum 7: Mirka Schneider und Dr. Sigrid Bathke Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz Dr. Sigrid A. Bathke - Institut für soziale

Mehr

Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen

Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und weiterführenden Schulen Vortrag am 08.09.2016 in Borken Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation

Mehr

Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation

Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation Für eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation Jahrestagung

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und

Mehr

Die Wiesbadener Vereinbarung

Die Wiesbadener Vereinbarung Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der

Mehr

KINDERSCHUTZ BEDEUTET AUCH JUGENDLICHE SCHÜTZEN!

KINDERSCHUTZ BEDEUTET AUCH JUGENDLICHE SCHÜTZEN! KINDERSCHUTZ BEDEUTET AUCH JUGENDLICHE SCHÜTZEN! 1 Einführung zu Begrifflichkeiten, Gefährdungslagen und zur Beteiligung Julia Pudelko, Institut für soziale Arbeit e.v. KINDERSCHUTZ JUGENDLICHER MEHR ALS

Mehr

Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den

Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts

Mehr

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11 http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-3083-9 5 Inhalt Einführung 11 Teil I Grundlagen Kapitel 1: Kinderschutz was ist das? 18 1.1 Kinderschutz als vielfältiger

Mehr

Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Das neue Bundeskinderschutzgesetz Das neue Bundeskinderschutzgesetz Zentrale Neuregelungen Standortbestimmung im Kontext der Neuerungen Konsequenzen für die Praxis im Landkreis Sigmaringen Fachbereich Jugend Neues Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989

Mehr

Wie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?

Wie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG? WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem

Mehr

Umsetzung und Entwicklung von Frühen Hilfen in den Kommunen

Umsetzung und Entwicklung von Frühen Hilfen in den Kommunen Umsetzung und Entwicklung von Frühen Hilfen in den Kommunen Begleitprogramm Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen und Frühen Hilfen Workshop Hannover, 25. Juni 2012 Überblick - Das Nationale

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Übersicht über die zentralen Änderungen LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Dormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann

Dormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann Dormagener Kinderschutzkonzept Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen

Mehr

Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz

Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz Vortrag zum 3. Fachaustausch der Kooperationskreise in Schleswig Holstein am 25.09.2014 in Kiel Reinhold

Mehr

Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung

Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung Monheim am Rhein, 5. Juni 2013 Gliederung Ausrichtung des Kinderschutzes Veränderungen in den letzten

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz Das Bundeskinderschutzgesetz 1.1.2012 Kinderschutz als politisches Thema Kevin, Jessica, Lea-Sophie, Chantal KICK, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), KiFöG, Runde Tische BKiSchG: Kooperation, Frühe

Mehr

Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen

Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen Anlage 3 Förderrichtlinien des Bundes 2012-2015 04.06.2015 - Landkreis Uelzen - 1 Ausgangslage Frühe Hilfen Kindern in Deutschland vor Geburt

Mehr

Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt

Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt 5. Netzwerkkonferenz im Salzlandkreis 25. November 2015, Salzland Center Staßfurt Marcel E. Christoph Landeskoordinierungsstelle im Zentrum Frühe Hilfen

Mehr

Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene

Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene Auftaktveranstaltung Kooperation Jugendhilfe und Schule im Rahmen des Kinderschutzes Ein gemeinsamer Weg zur Schaffung tragfähiger

Mehr

Frühe Hilfen eine erfolgreiche Strategie zur Prävention von Kindeswohlgefährdung?

Frühe Hilfen eine erfolgreiche Strategie zur Prävention von Kindeswohlgefährdung? Frühe Hilfen eine erfolgreiche Strategie zur Prävention von Kindeswohlgefährdung? Dipl. Psych. Alexandra Sann Fachtag Frühe Hilfen im Landkreis Heidenheim 7. Dezember 2011, Kommunikationszentrum Paul Hartmann

Mehr

Bilanz und Weiterentwicklung Frühe Hilfen

Bilanz und Weiterentwicklung Frühe Hilfen Bilanz und Weiterentwicklung Frühe Hilfen Vortrag im Rahmen des Fachtages Frühe Hilfen in Arnsberg 02. Dezember 2015 LWL-Landesjugendamt 1 02.12.2015 Gliederung. Grundlagen und Zugänge Früher Hilfen. Rechtliche

Mehr

Salzlandkreis - Landrat -

Salzlandkreis - Landrat - Salzlandkreis - Landrat - Datum: 15. März 2013 Mitteilungsvorlage - M/448/2013 Öffentlichkeitsstatus Einbringer öffentlich Fachbereich II - Soziales, Familie, Bildung BERATUNGSFOLGE DATUM TOP Jugendhilfeausschuss

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Dieter Göbel LVR-Fachbereichsleiter Dieter Göbel, LVR Fachbereichsleiter Köln,

Mehr

Schwangerschaftsberatung im Kontext Frühe Hilfen

Schwangerschaftsberatung im Kontext Frühe Hilfen Schwangerschaftsberatung im Kontext Frühe Hilfen Selbstverständnis, Möglichkeiten, Grenzen und Chancen Voneinander Lernen Überregionale Netzwerkkonferenz Frühe Hilfen 09. Oktober 2013 Aufgaben und Selbstverständnis

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze Stand 16. März 2011 Inhalt Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Mehr Handlungs- und Rechtssicherheit Verbindliche

Mehr

Einleitung. Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes. Einleitung. Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII

Einleitung. Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes. Einleitung. Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII Einleitung Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes Arbeit mit Hochkonfliktfamilien als Prävention von Kindeswohlgefährdung? 6./7. Oktober 2008, München Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII junge Menschen

Mehr

Rechtliche Grundlagen Früher Hilfen

Rechtliche Grundlagen Früher Hilfen Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Rechtliche Grundlagen Früher Hilfen Frühe Hilfen im SKF Fachtag: Schnittstellen und Abgrenzungen Früher Hilfen Köln 7.Dezember 2012 Übersicht 1. Frühe Hilfen und was man

Mehr

Herzlich Willkommen. am zum 1. Runden Tisch Netzwerk frühe Kindheit. Jennifer Hodel 1

Herzlich Willkommen. am zum 1. Runden Tisch Netzwerk frühe Kindheit. Jennifer Hodel 1 Herzlich Willkommen zum 1. Runden Tisch Netzwerk frühe Kindheit am 11.07.2012 Jennifer Hodel 1 Tagesordnung 1) Begrüßung und Ablauf 2) Grundlagen der Netzwerkarbeit (Bundeskinderschutzgesetz) 3) Ziele

Mehr

Was ist das Bundeskinderschutzgesetz?

Was ist das Bundeskinderschutzgesetz? Was ist das Bundeskinderschutzgesetz? Der Paritätische DGfPI e.v. AMYNA e.v. AMYNA e.v. Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch

Mehr