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Transkript:

G E M E I N D E V E R S A M M L U N G S P R O T O K O L L der Einwohnergemeinde Unterseen Montag, 1. Juni 2015, 20:00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen Vorsitz Sekretär Ritschard Jürgen, Gemeindepräsident Beuggert Peter, Sekretär Stimmregisterverbal Anzahl Stimmberechtigte kommunal 4'012 Anwesend Stimmberechtigte 45 Nicht stimmberechtigt 2 Pressevertreter a) stimmberechtigt: Flück Ueli, Redakteur, Gummenstrasse 12, 3800 Unterseen Berner Oberländer, 3800 Interlaken b) nicht stimmberechtigt: Kestenholz Markus, Stagiaire, 3033 Wohlen Jungfrau Zeitung, 3800 Interlaken Stimmenzähler Fenster Hofer René, Kirchgasse 3, 3800 Unterseen Wand Margot Simon, Stadtfeldstrasse 24, 3800 Unterseen Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten Im Namen des Gemeinderates begrüsst Gemeindepräsident Jürgen Ritschard die Versammlungsteilnehmer zur heutigen Versammlung. Speziell begrüsst er die Vertreter der Presse. Er dankt den Medienvertretern für eine objektive Berichterstattung. Publikation Die Gemeindeversammlung mit Traktandenliste wurde am 30. April 2015 und 28. Mai 2015 im amtlichen Teil des Anzeigers Interlaken bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung entspricht den Vorschriften nach Art. 1 Abs. 1 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) sowie Art. 9 und 34 der gültigen kantonalen Gemeindeverordnung. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014 Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014 stand während 30 Tagen, d.h. vom 12. Dezember 2014 bis 12. Januar 2015 zur Einsicht offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 11. Dezember 2014 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat daher anlässlich seiner Sitzung vom 19. Januar 2015 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Dezember 2014 genehmigt. Eröffnungsformalitäten (Art. 5 AWR) 1. Gemeindepräsident Jürgen Ritschard stellt die Stimmrechtsfrage gemäss Art. 32 Abs. 1 Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen (GO): Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind. Die Nichtstimmberechtigten haben gesondert respektive am Rand der Versammlung Platz zu nehmen. Es betrifft dies Markus Kestenholz, Wohlen, und Sascha Nyffenegger, Interlaken. - 1 -

2. Stillschweigend bestätigen die Versammlungsteilnehmer das Stimm- und Wahlrecht der übrigen Anwesenden. 3. Als Stimmenzähler werden von Gemeindepräsident Jürgen Ritschard vorgeschlagen und von den Versammlungsteilnehmern gemäss Art. 36 Abs. 1 lit. b GO gewählt respektive stillschweigend bestätigt: Fenster: Hofer René, Kirchgasse 3, 3800 Unterseen Wand: Margot Simon, Stadtfeldstrasse 24, 3800 Unterseen Die Stimmenzähler haben die Anzahl der Stimmberechtigten festzustellen. 4. Gemeindepräsident Jürgen Ritschard verliest die publizierte Traktandenliste und gibt Gelegenheit, die Reihenfolge der Traktanden zu ändern. Die Versammlungsteilnehmer folgen für die Behandlung der Geschäfte stillschweigend dem Antrag des Gemeinderates. 5. Gemeindepräsident Jürgen Ritschard erklärt die Versammlung für ordentlich konstituiert und somit als eröffnet. Publikation (Art. 1 Abs. 1 AWR) GEMEINDEVERSAMMLUNG DER EINW OHNERGEMEINDE UNTERSEEN Montag, 1. Juni 2015, 20:00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen Traktanden: 1. Jahresrechnung 2014; und Genehmigung der Jahresrechnung 2014: a) Genehmigung der Jahresrechnung 2014, b) Kenntnisnahme der Nachkredite, c) Orientierung über die Stellenprozente der Gemeindeangestellten und d) Kenntnisnahme des Berichtes der Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen. 2. Hauptstrasse - Grundstückskauf; und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 172'000.00 für den Kauf der Liegenschaft Parzelle Nr. 1444 sowie Genehmigung des Vertragswerkes. 3. Musikschule Oberland-Ost, "Haus der Musik" - Darlehen; und Genehmigung der Bürgschaftsumwandlung in ein Darlehen von Fr. 683'150.00 für den Neubau "Haus der Musik" der Musikschule Oberland Ost. 4. Seidenfadenstrasse-Schulhausstrasse, Ersatz Mischwasserleitung - Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend Ersatz Mischwasserleitung Seidenfadenstrasse-Schulhausstrasse. 5. Sanierung Abwasseranlagen, Unterhaltszone 2 - Verpflichtungskredit; und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 195'000.00 für die Sanierung der Abwasseranlagen in der Unterhaltszone 2. 6. Verschiedenes Protokoll: Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014 stand während 30 Tagen, d.h. vom 12. Dezember 2014 bis 12. Januar 2015 zur Einsicht offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 11. Dezember 2014 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat daher anlässlich seiner Sitzung vom 19. Januar 2015 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Dezember 2014 genehmigt. - 2 -

Öffentliche Auflage: Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf. Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden. Rechtsmittel: Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 98 Gemeindegesetz des Kantons Bern). Stimmberechtigung - Einladung: Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind. 3800 Unterseen, 13. April 2015 NAMENS DES EINWOHNERGEMEINDERATES V E R H A N D L U N G E N 54 8.201 Jahresrechnung Jahresrechnung 2014 und Genehmigung Referent: Gemeinderat Stefan Zurbuchen Gemeinderat Stefan Zurbuchen informiert über die vorliegende Rechnung 2014, welche auf dem Steuerfuss von 1.78 Einheiten gemäss genehmigtem Voranschlag 2014 basiert. Er erläutert das Rechnungsergebnis 2014 wie folgt: Gesamtertrag Fr. 22'438'040.72./. Gesamtaufwand Fr. - 20'700'789.90 Ertragsüberschuss vor Abschreibungen Fr. 1'737'250.92./. harmonisierte Abschreibungen Verwaltungsvermögen Fr. - 1'333'052.10./. übrige Abschreibungen Verwaltungsvermögen Fr. - 73'260.00./. übrige budgetierte Abschreibungen Liegenschaften Finanzvermögen Fr. - 590.00 Ergebnis vor weiteren Abschreibungen Fr. 330'348.82./. übrige Abschreibungen auf Darlehen und Beteiligungen Fr. - 199'999.00 Ergebnis 2014 Fr. 130'349.82 Dieses Ergebnis soll dem Eigenkapital gutgeschrieben werden. Dieses beträgt per 31. Dezember 2014 neu Fr. 5'295'331.67, was rund 7.5 Steuerzehntel entspricht. Ausführlich erläutert er die Verbesserungen respektive die Verschlechterungen des Rechnungsergebnisses 2014 gegenüber dem Voranschlag 2014. Die Fremdfinanzierung beträgt per 31. Dezember 2014 Fr. 9'916'949.00; umgerechnet Fr. 1'745.00 je Einwohner. - 3 -

Gemäss Bestätigungsbericht der Revisions- und Datenaufsichtsstelle stellt er fest, dass die reglementarisch festgelegten Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden. Ferner verweist er auf die Revisionsbesprechung vom 19. Mai 2015, an welcher unter anderem die gute Arbeit der Finanzverwaltung Unterseen unter der Leitung von Finanzverwalter Roger Salzmann bestätigt wurde. Abschliessend orientiert er über die Nachkredite gemäss Tabelle, welche entweder gebunden oder in der Kompetenz des Gemeinderates sind. Gemeindepräsident Jürgen Ritschard stellt fest, dass keine Wortmeldungen zum vorliegenden Der Gemeinderat hat die vorliegende Jahresrechnung 2014 zur Kenntnis genommen und gestützt auf den Antrag der Finanzkommission genehmigt. Der Gemeindeversammlung wird beantragt: a) Die Genehmigung der Jahresrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 130'349.82. b) Kenntnisnahme der Nachkredite von Fr. 751'537.71 (gebundene und solche in der Kompetenz des Gemeinderates). c) Orientierung über die bewilligten (3'715) und die effektiv besetzten Stellenprozente (3'650) der Gemeindeangestellten. Im Jahr 2014 wurde der Stellenetat um 100 Stellenprozente erhöht. d) Kenntnisnahme des Berichtes der Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen. Die Versammlungsteilnehmer genehmigen in offener Abstimmung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen, die Jahresrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 130'349.82. Zudem werden die Nachkredite von Fr. 751'537.71 (gebundene und solche in der Kompetenz des Gemeinderates), der veränderte Stellenetat der Gemeindeangestellten 2014 von 3'650 Stellenprozenten (Vorjahr: 3'550) sowie der Bericht der Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen zur Kenntnis genommen. 55 4.511 Gemeindestrassen und -trottoirs Hauptstrasse Sanierung - Realisierung Kauf Grundstück Parzelle Nr. 1444 - Verpflichtungskredit, Genehmigung Referent: Gemeinderat Stefan Zurbuchen Gemeinderat Stefan Zurbuchen erklärt anhand einer Plangrundlage den Standort der zum Kauf geplanten Liegenschaft Parzelle Nr. 1444. Er hält fest, dass die Parkplatzsituation in der Altstadt von Unterseen immer problematischer wird. Dazu wissen viele auswärtige Gäste und Besucher von Unterseen nicht, dass es in unmittelbarer Nähe des Altstadtgevierts ein Parkhaus hat. Die Zugänge zu diesem Parkhaus sind nicht mehr zeitgemäss. Unter anderem ist der Lift südlich der Poststelle versteckt und schlecht einsehbar. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Hauptstrasse im Herbst 2016 wurde behördenseitig auch die Zugangssituation zum Parkhaus diskutiert. Mit einem neuen Lift- und Treppenhaus auf der Parzelle Nr. 1444 soll sich die Zugangssituation markant verbessern und das Parkhaus besser genutzt werden. Für den Neubau des Lift- und Treppengebäudes wird der Gemeindeversammlung zu einem späteren Zeitpunkt ein entsprechender Kreditantrag unterbreitet. Abschliessend informiert er über die Verkaufsverhandlungen mit den Herren Armin und Oskar Schärz, welche ein Verkaufspreis für die fragliche Liegenschaft von Fr. 172'000.00 ergeben hat. Hansjörg Christ, Dorfmattenstrasse 14, lässt sich über den Quadratmeterpreis des oben genannten Grundstückes (397 m 2 ) von rund Fr. 433.25 informieren. - 4 -

Gemeindepräsident Jürgen Ritschard stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen zum vorliegenden Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern einen Verpflichtungskredit von Fr. 172'000.00 für den Kauf der Liegenschaft Parzelle Nr. 1444 zuzüglich Verschreibungskosten zu bewilligen sowie das Vertragswerk zu genehmigen. Die Versammlungsteilnehmer bewilligen in offener Abstimmung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimmen und vier Enthaltungen, einen Verpflichtungskredit von Fr. 172'000.00 für den Kauf der Liegenschaft Parzelle Nr. 1444 zuzüglich Verschreibungskosten und genehmigen das Vertragswerk. 56 5.462 Musikschule Oberland Ost Musikschule Oberland Ost (MSO) - Neubau Haus der Musik Bürgschaftsumwandlung in ein Darlehen Referent: Gemeinderätin Brigitta Wyss Gemeinderätin Brigitta Wyss hält fest, dass der Verein Musikschule Oberland Ost (MSO) einen Neubau für ein Musikschulhaus plant. Momentan sind in verschiedenen Liegenschaften Räumlichkeiten für den Musikunterricht gemietet. Die Gemeindeversammlung hat am 2. Dezember 2013 bereits einer Bürgschaftsverpflichtung in der Höhe von Fr. 683'150.00 zu Gunsten dem geplanten Neubau der MSO zugestimmt. Weiter informiert sie, dass die Planung des Neubaus Haus der Musik auf Kurs ist: - Baurechtsvertrag ist auf 100 Jahre mit der Gemeinde Interlaken abgeschlossen - Baubewilligung ist eingetroffen - Foundraising: Fr. 740'000.00 von Fr. 800'000.00 sind zugesichert - Spatenstich erfolgt im Sommer 2015 Betreffend Finanzierung hält sie folgendes fest: Finanzierung Vereinsanteil (¼ des Projektes) durch Foundraising Fr. 800'000.00 Finanzierung MSO durch Bankfinanzierung, gesichert durch Gemeindebürgschaften Fr. 2'300'000.00 Gesamtkosten gemäss Kostenvoranschlag Fr. 3'100'000.00 Die MSO plant nun die Details der Finanzierung des Neubaus "Haus der Musik". Damit die Musikschule günstiges Geld zur Finanzierung des Projektes zur Verfügung hat, liegt das Gesuch um ein Darlehen in der Höhe der Bürgschaft vor. Die Zinskonditionen sind speziell für Gemeinden extrem günstig. Die MSO kann als Verein nicht von solchen Konditionen profitieren. An einer günstigen Finanzierung sind auch die Gemeinden interessiert, da dies direkte Auswirkungen auf unsere jährlichen Beiträge hat und die künftigen Betriebskosten tiefer sein werden. Die Gemeinden Unterseen und Matten wurden diesbezüglich um ein Darlehen angefragt. Matten hat an ihrer Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2015 ein Darlehen von Fr. 500'000.00 bewilligt. Für den internen Aufwand erhält die Gemeinde eine kleine Marge zur Kostendeckung. Das Darlehen wird zum von der Musikschule gewünschten Zeitpunkt neu aufgenommen. Die durch die Gemeindeversammlung genehmigte Bürgschaft wird durch das entsprechende Darlehen ersetzt. Die anderen Gemeinden Ringgenberg, Bönigen und Wilderswil bleiben bei den Bürgschaften. Gemeindepräsident Jürgen Ritschard stellt fest, dass keine Wortmeldungen zum vorliegenden - 5 -

Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Bürgschaftsumwandlung in ein Darlehen von Fr. 683'150.00 für den Neubau "Haus der Musik" der Musikschule Oberland Ost zu genehmigen. Die Versammlungsteilnehmer genehmigen in offener Abstimmung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen, die Bürgschaftsumwandlung in ein Darlehen von Fr. 683'150.00 für den Neubau "Haus der Musik" der Musikschule Oberland Ost. 57 4.811 Basiserschliessungsanlagen Ersatz Mischwasserleitung Seidenfadenstrasse - Schulhausstrasse Kreditabrechnung, Kenntnisnahme Referent: Gemeinderat Werner Feuz Gemeinderat Werner Feuz informiert, dass die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 den Rahmenkredit von Fr. 135'000.00 inklusive Mehrwertsteuer für den Ersatz der Mischwasserleitung Seidenfadenstrasse-Schulhausstrasse bewilligt hat. Bei der Sanierung handelt es sich um die erste im sogenannten Berstling-Verfahren. Ausser einem Startschacht in der Seidenfadenstrasse und einem Endschacht in der Schulhausstrasse mussten keine Grabungen vorgenommen werden. Anhand einer Folie orientiert er über die Zahlen der Kreditabrechnung wie folgt: ARBEITSGATTUNG KREDIT ABRECHNUNG INKLUSIVE MEHRWERTSTEUER MEHR- / MINDERKOSTEN Vorarbeiten / Abnahme Fr. 3'564.00 Fr. 3'207.00 Fr. - 357.00 Baumeisterarbeiten Fr. 63'180.00 Fr. 64'263.00 Fr. 1'083.00 Berstling Fr. 38'880.00 Fr. 30'134.00 Fr. - 8'746.00 Honorare Fr. 19'440.00 Fr. 14'748.00 Fr. - 4'692.0 Fachplaner Fr. 1'620.00 Fr. 238.00 Fr. - 1'382.00 Baunebenkosten Fr. 2'160.00 Fr. - 2'160.00 Diverses Fr. 5'076.00 Fr. 1'188.00 Fr. - 3'888.00 Schlussabnahme Fr. 1'080.00 Fr. 1'069.00 Fr. - 11.00 Total Fr. 135'000.00 Fr. 114'847.05 Fr. - 20'152.95 Die erfreuliche Abrechnung hat mit Ausnahme einer geringfügigen Überschreitung von 1.7 % bei den Baumeisterarbeiten (Gärtnerarbeiten) bei allen Positionen Minderkosten zu verzeichnen. Gemeindepräsident Jürgen Ritschard stellt fest, dass keine Wortmeldungen zum vorliegenden Der Einwohnergemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Kreditabrechnung für den Ersatz der Mischwasserleitung Seidenfadenstrasse-Schulhausstrasse zur Kenntnis zu nehmen. Die Versammlungsteilnehmer nehmen die Kreditabrechnung betreffend den Ersatz der Mischwasserleitung Seidenfadenstrasse-Schulhausstrasse stillschweigend zur Kenntnis. - 6 -

58 4.800 Abwasseranlagen Sanierung Abwasseranlagen Unterhaltszone 2 Verpflichtungskredit, Genehmigung Referent: Gemeinderat Werner Feuz Gemeinderat Werner Feuz hält fest, dass die Sanierung der Abwasseranlagen Unterhaltszone 2 in unmittelbarem Zusammenhang mit dem sogenannten generellen Entwässerungsplan (GEP), welcher im Rahmen der Gewässerschutzverordnung landesweit vorgeschrieben ist und sämtliche Gemeinden betrifft, steht. Der generelle Entwässerungsplan besteht aus drei Hauptmassnahmen: 1. Zustandskontrolle des gesamten Abwassersystems auf dem Gemeindegebiet Unterseen mittels Kanalfernsehaufnahmen inklusive private Hausanschlüsse, 2. Sanierungsmassnahmen: Etappenweise Instandsetzung verteilt auf zirka zehn Jahre (2011 bis 2020) und 3. Nachführung der Planungsgrundlagen. Ferner hält er fest, dass das Kanalisationssystem langsam in die Jahre kommt, was zur Folge hat, dass vor allem bei den Leitungen, welche noch nie ersetzt wurden, vermehrt Schäden auftreten. Folgende drei Hauptprobleme sind ersichtlich: 1. Austritt des Schmutzwassers in das Erdreich; was zu Verunreinigung des Grundwassers führen kann und damit gegen die Gewässerschutzverordnung verstösst. 2. Das Gegenteil: Oberflächen- oder Grundwasser drückt als sogenanntes Fremdwasser in die Leitung und wird nicht nur für die ARA zum Problem, sondern wirkt sich auch negativ auf die Abwasserrechnung in Form von Mehrkosten aus. 3. Sowohl als auch: Bei Wurzeleinwuchs können nebst Verschmutzung und Fremdwasser Verstopfungen der Leitungen sowie Rückstau entstehen. Damit die Arbeiten etappenweise umgesetzt werden können, ist das Gemeindegebiet Unterseen in vier Unterhaltszonen aufgeteilt. Bei der Unterhaltszone 1 sind die Kanalfernsehaufnahmen abgeschlossen und die Privatleitungen grösstenteils saniert. Bei den Gemeindeleitungen muss der Zeitplan in bestimmten Fällen mit anderen Projekten (z.b. Strassen- und Werkleitungssanierungen) koordiniert werden. Beim vorliegenden Kreditantrag geht es um die Unterhaltszone 2 (Perimeter: Mühleholz West - Lombachzaun - Stadtfeld - Steindlerstrasse - Schulanlage - Vorholz West - Wellenacher - Mittlere Strasse - Breite - Teil der Weissenaustrasse - Spital). Im Investitionsbudget und in der Finanzplanung sind unter dem Titel "Diverse Leitungssanierungen aus Erkenntnissen GEP" für das Jahr 2015 Fr. 200'000.00 eingestellt. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf: Leitungssanierung Fr. 120'000.00 Schachtsanierung Fr. 72'000.00 Investition als Verpflichtungskredit Fr. 192'000.00 Gemeindepräsident Jürgen Ritschard stellt fest, dass keine Wortmeldungen zum vorliegenden Der Einwohnergemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, für die Sanierung der Abwasseranlagen in der Unterhaltszone 2 einen Verpflichtungskredit von Fr. 195'000.00 zu bewilligen. Die Versammlungsteilnehmer genehmigen in offener Abstimmung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen, einen Verpflichtungskredit von Fr. 195'000.00 für die Sanierung der Abwasseranlagen in der Unterhaltszone 2. - 7 -

Verabschiedung 1. Juni 2015 Gemeindepräsident Jürgen Ritschard stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen verlangt werden und man somit am Ende der heutigen Gemeindeversammlung angelangt ist. Im Anschluss an die heutige Versammlung sind alle wiederum zu einem Aperitif in der Eingangshalle des Oberstufenschulhauses eingeladen. Im Namen des Gemeinderates dankt er den Anwesenden für die Teilnahme an der heutigen Gemeindeversammlung und für die Zustimmung der beantragten Geschäfte. Die nächste Gemeindeversammlung findet voraussichtlich am 30. November 2015 statt. Abschlussformalitäten Gemeindepräsident Jürgen Ritschard schliesst die Gemeindeversammlung um 20:40 Uhr. NAMENS DER EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN Der Präsident: Der Sekretär: Unterseen, 1. Juni 2015 sig. Jürgen Ritschard sig. Peter Beuggert Genehmigung Gemäss Publikation im Anzeiger Interlaken vom 11. Juni 2015 lag das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Juni 2015 gestützt auf Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen ab Publikationstag bei der Gemeindeschreiberei Unterseen öffentlich auf. Während der Einsprachefrist vom 12. Juni bis 13. Juli 2015 gingen beim Gemeinderat Unterseen keine Einsprachen gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2015 wurde daher vom Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 20. Juli 2015 genehmigt (Art. 11 Abs. 4 AWR). NAMENS DES EINWOHNERGEMEINDERATES Der Präsident: Der Sekretär: Unterseen, 20. Juli 2015 sig. Jürgen Ritschard sig. Peter Beuggert - 8 -