13. DEZEMBER 1995 - Königlicher Erlass zur Bestimmung des Inhalts des Formulars zur Beantragung der Einbürgerung und der dem Antrag auf Einbürgerung nd der Staatsangehörigkeitserklärung beizufügenden Urkunden und Belege und zur Festlegung des Datums des Inkrafttretens des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Abänderung des Einbürgerungsverfahrens und des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 13. Juli 1996) Inoffizielle koordinierte Fassung Die vorliegende inoffizielle koordinierte Fassung enthält die Abänderungen, die vorgenommen worden sind durch: - den Königlichen Erlass vom 13. Juni 1999 zur Abänderung, was die Anlage betrifft, des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1995 zur Bestimmung des Inhalts des Formulars zur Beantragung der Einbürgerung und der dem Antrag beizufügenden Urkunden und Belege und zur Festlegung des Datums des Inkrafttretens des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Abänderung des Einbürgerungsverfahrens und des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 9. Februar 2000), - den Königlichen Erlass vom 16. April 2000 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1995 zur Bestimmung des Inhalts des Formulars zur Beantragung der Einbürgerung und der dem Antrag beizufügenden Urkunden und Belege und zur Festlegung des Datums des Inkrafttretens des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Abänderung des Einbürgerungsverfahrens und des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 17. August 2000), - den Königlichen Erlass vom 4. Oktober 2000 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Dezember 1995 zur Bestimmung des Inhalts des Formulars zur Beantragung der Einbürgerung und der dem Antrag auf Einbürgerung und der Staatsangehörigkeitserklärung beizufügenden Urkunden und Belege und zur Festlegung des Datums des Inkrafttretens des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Abänderung des Einbürgerungsverfahrens und des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 21. Dezember 2000). Diese inoffizielle koordinierte Fassung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen beim Beigeordneten Bezirkskommissariat in Malmedy erstellt worden.
13. DEZEMBER 1995 - Königlicher Erlass zur Bestimmung des Inhalts des Formulars zur Beantragung der Einbürgerung und der dem Antrag [auf Einbürgerung und der Staatsangehörigkeitserklärung] beizufügenden Urkunden und Belege und zur Festlegung des Datums des Inkrafttretens des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Abänderung des Einbürgerungsverfahrens und des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit [Überschrift abgeändert durch Art. 1 des K.E. vom 16. April 2000 (B.S. vom 27. April 2000)] Artikel 1 - Der in Artikel 21 1 Absatz 1 und 2 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit erwähnte Einbürgerungsantrag wird anhand des Formulars gestellt, dessen Muster dem vorliegenden Erlass in der Anlage beigefügt ist. Art. 2 - Um den Beweis zu erbringen, dass die in Artikel 19 desselben Gesetzbuches vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, müssen dem Antrag folgende Urkunden und Belege beigelegt werden: 1. [a) eine gleich lautende Abschrift der Geburtsurkunde des Betreffenden, für die je nach Fall die Formalitäten der Legalisation und der Übersetzung erfüllt worden sind, b) falls es unmöglich ist, sich eine gleich lautende Abschrift der Geburtsurkunde zu verschaffen, ein gleichwertiges Dokument, so wie in Artikel 5 1 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit vorgesehen, für das je nach Fall die Formalitäten der Legalisation und der Übersetzung erfüllt worden sind, c) falls es unmöglich oder ausgesprochen schwierig ist, sich das in Buchstabe b) weiter oben erwähnte gleichwertige Dokument zu verschaffen, eine Offenkundigkeitsurkunde, so wie in Artikel 5 1 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit vorgesehen, die gemäß Artikel 5 3 desselben Gesetzbuches homologiert ist, d) falls es unmöglich ist, sich die in Buchstabe c) weiter oben erwähnte Offenkundigkeitsurkunde zu verschaffen, eine gemäß Artikel 5 4 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit abgegebene beeidigte Erklärung.] 2. a) Auszug (Auszüge) aus den Bevölkerungs- oder Fremdenregistern [oder dem Warteregister], mit dem (denen) nachgewiesen wird, dass der Betreffende seit [drei Jahren], die dem Zeitpunkt der Einreichung seines Antrags unmittelbar vorausgehen müssen, seinen Hauptwohnort ununterbrochen in Belgien hat, oder irgendein anderer Beleg, aus dem ein solcher Aufenthalt hervorgeht, b) Auszug (Auszüge) aus den Bevölkerungs- oder Fremdenregistern [oder dem Warteregister] oder irgendein anderer Beleg, der einen solchen [zweijährigen] Hauptwohnort in Belgien nachweist, dem (denen) ein Beweis beigefügt wird, dass der Betreffende in Belgien als Flüchtling oder Staatenloser anerkannt ist,
c) für den Antragsteller, der die Gesetzesbedingung in Bezug auf den Wohnort in Belgien nicht erfüllt: ein Schreiben mit den erforderlichen Belegen, in dem er nachweist, dass ihn während der erforderlichen Zeit wahre Bande mit Belgien verbunden haben, d) für den Ausländer, der Anspruch hat auf die Anwendung des Gesetzes vom 5. Februar 1947 zur Regelung der Rechtsstellung der ausländischen politischen Gefangenen oder des Gesetzes vom 21. Juni 1960 zur Festlegung der Rechtsstellung der Militärpersonen, die während des Krieges 1940-1945 in den belgischen Streitkräften in Großbritannien gedient haben: der Beweis, entweder dass ein besonderer Anerkennungsausschuss ihn endgültig als politischen Gefangenen anerkannt oder ihm endgültig den Anspruch auf die Rechtsstellung eines politischen Gefangenen zuerkannt hat oder dass er vor dem 7. Juni 1944 auf den Kontrolllisten der belgischen Streitkräfte in Großbritannien eingetragen war oder dass er aufgrund des Gesetzerlasses vom 16. Februar 1946 als Nachrichten- und Aktionsagent anerkannt worden ist, 3. eine beglaubigte Fotokopie des Aufenthaltsdokuments des Antragstellers, 4. [...] 5. für den Antragsteller, der einen Bevollmächtigten benannt hat, um die Formalitäten hinsichtlich der Einbürgerung an seiner Stelle zu erledigen: die dem Bevollmächtigten erteilte authentische Sondervollmacht, 6. für die Person, die wegen Geistesschwäche handlungsunfähig ist: der Beweis, dass die Person, die sie vertritt, ihr gesetzlicher Vertreter oder vorläufiger Pfleger ist. [Art. 2 einziger Absatz Nr. 1 ersetzt durch Art. 2 des K.E. vom 16. April 2000 (B.S. vom 27. April 2000); einziger Absatz Nr. 2 Buchstabe a) abgeändert durch Art. 3 des K.E. vom 16. April 2000 (B.S. vom 27. April 2000) und Art. 1 des K.E. vom 4. Oktober 2000 (B.S. vom 24. Oktober 2000); einziger Absatz Nr. 2 Buchstabe b) abgeändert durch Art. 4 des K.E. vom 16. April 2000 (B.S. vom 27. April 2000) und Art. 2 des K.E. vom 4. Oktober 2000 (B.S. vom 24. Oktober 2000); einziger Absatz Nr. 4 aufgehoben durch Art. 5 des K.E. vom 16. April 2000 (B.S. vom 27. April 2000)] [Art. 2bis - Um den Beweis zu erbringen, dass die in Artikel 12bis 1 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, müssen der Staatsangehörigkeitserklärung folgende Urkunden und Belege beigelegt werden: 1. a) eine gleich lautende Abschrift der Geburtsurkunde des Betreffenden, für die je nach Fall die Formalitäten der Stempelsteuer, der Legalisation und der Übersetzung erfüllt worden sind, b) falls es unmöglich ist, sich eine gleich lautende Abschrift der Geburtsurkunde zu verschaffen, ein gleichwertiges Dokument, so wie in Artikel 5 1 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit vorgesehen, für das je nach Fall die Formalitäten der Legalisation und der Übersetzung erfüllt worden sind,
c) falls es unmöglich oder ausgesprochen schwierig ist, sich das in Buchstabe b) weiter oben erwähnte gleichwertige Dokument zu verschaffen, eine Offenkundigkeitsurkunde, so wie in Artikel 5 1 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit vorgesehen, die gemäß Artikel 5 3 desselben Gesetzbuches homologiert ist, d) falls es unmöglich ist, sich die in Buchstabe c) weiter oben erwähnte Offenkundigkeitsurkunde zu verschaffen, eine gemäß Artikel 5 4 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit abgegebene beeidigte Erklärung, 2. a) in dem in Artikel 12bis 1 Nr. 1 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit erwähnten Fall: i) [Auszug (Auszüge) aus den Bevölkerungs- oder Fremdenregistern, dem Warteregister oder irgendein anderer Beleg, mit dem (denen) nachgewiesen wird, dass der Betreffende seit der Geburt seinen Hauptwohnort ununterbrochen in Belgien hat,] ii) eine beglaubigte Fotokopie des Aufenthaltsscheins des Betreffenden, b) in dem in Artikel 12bis 1 Nr. 2 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit erwähnten Fall, der Nachweis, dass einer der Elternteile des Betreffenden zum Zeitpunkt der Erklärung die belgische Staatsangehörigkeit besitzt, und ein Dokument, mit dem das Abstammungsverhältnis zwischen dem Betreffenden und seinem belgischen Elternteil festgestellt wird, c) in dem in Artikel 12bis 1 Nr. 3 des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit erwähnten Fall: i) [Auszug (Auszüge) aus den Bevölkerungsregistern, dem Fremdenregister oder dem Warteregister oder irgendein anderer Beleg, mit dem (denen) nachgewiesen wird, dass der Betreffende seit sieben Jahren, die dem Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung unmittelbar vorausgehen müssen, seinen Hauptwohnort ununterbrochen in Belgien hat,] ii) eine beglaubigte Fotokopie des Aufenthaltsscheins des Betreffenden, mit der nachgewiesen wird, dass es dem Betreffenden zum Zeitpunkt der Erklärung gestattet oder erlaubt ist, sich für unbeschränkte Dauer im Königreich aufzuhalten, oder dass es ihm erlaubt ist, sich dort niederzulassen,] [3. für den Abgeber der Erklärung, der einen Bevollmächtigten benennt, um die Formalitäten in Bezug auf die Staatsangehörigkeitserklärung an seiner Stelle zu erledigen: die dem Bevollmächtigten erteilte authentische Sondervollmacht,
4. für die Person, die wegen Geistesschwäche handlungsunfähig ist: der Nachweis, dass ihr Bevollmächtigter ihr gesetzlicher Vertreter oder vorläufiger Verwalter ist.] [Art. 2bis eingefügt durch Art. 6 des K.E. vom 16. April 2000 (B.S. vom 27. April 2000); einziger Absatz Nr. 2 Buchstabe a) einziger Absatz Punkt i) ersetzt durch Art. 3 des K.E. vom 4. Oktober 2000 (B.S. vom 24. Oktober 2000); einziger Absatz Nr. 2 Buchstabe c) einziger Absatz Punkt i) ersetzt durch Art. 4 des K.E. vom 4. Oktober 2000 (B.S. vom 24. Oktober 2000); einziger Absatz Nr. 3 und 4 eingefügt durch Art. 5 des K.E. vom 4. Oktober 2000 (B.S. vom 24. Oktober 2000)] Art. 3 - Das Gesetz vom 13. April 1995 zur Abänderung des Einbürgerungsverfahrens und des Gesetzbuches über die belgische Staatsangehörigkeit und der vorliegende Erlass treten am 31. Dezember 1995 in Kraft. Art. 4 - Unser Minister der Justiz ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Anlage [Anlage ersetzt durch Art. 7 des K.E. vom 16. April 2000 (B.S. vom 27. April 2000)] AN DIE ABGEORDNETENKAMMER/ AN DEN STANDESBEAMTEN DES HAUPTWOHNORTES DES ANTRAGSTELLERS 1 GERICHTETER ANTRAG AUF EINBÜRGERUNG Wird der Antrag auf Einbürgerung an die Abgeordnetenkammer gerichtet, muss der Antrag samt Belegen dem Greffier der Abgeordnetenkammer, Dienst Einbürgerungen, Boulevard du Régent 35, 1000 Brüssel, übermittelt werden. Wird der Antrag auf Einbürgerung an den Standesbeamten gerichtet, leitet dieser den Antrag an die Abgeordnetenkammer weiter. Hat der Antragsteller seinen Hauptwohnort im Ausland, muss der Antrag auf Einbürgerung dem Leiter der belgischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung dieses Hauptwohnortes ausgehändigt werden. Sehr geehrter Herr Greffier/Sehr geehrte Frau Standesbeamtin/Sehr geehrter Herr Standesbeamter, 1 der (die) Unterzeichnete,......................................,................................, Name (in Blockschrift) Vornamen (in Blockschrift) geboren in..................................,.........................., am.................., Geburtsort Geburtsland Geburtsdatum wohnhaft in................................................,................................, Wohnort Staat des Wohnortes möchte hiermit die Einbürgerung beantragen. Der (Die) Unterzeichnete beantragt, dass sein (ihr) Wohnort im Ausland aufgrund seiner (ihrer) wahren Bande mit Belgien einem Wohnort in Belgien gleichgestellt wird (Artikel 19 Absatz 2 GBStA). 1 2 Mit vorzüglicher Hochachtung Nummer der Akte beim Ausländeramt, die auf dem Aufenthaltsschein des Antragstellers steht:..............., den Nr.: (Unterschrift) Der Unterschrift des Antragstellers muss folgender handschriftliche Vermerk vorangestellt werden: Ich erkläre, die belgische Staatsangehörigkeit erwerben und die Verfassung, die Gesetze des belgischen Volkes und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beachten zu wollen. (Artikel 21 1 Absatz 4 GBStA) 1 Unzutreffendes bitte streichen. 2 Belege bitte beifügen.
Anmerkungen: 1. Wenn der Antrag von einem Bevollmächtigten, vom gesetzlichen Vertreter oder vorläufigen Verwalter ausgefüllt wird, müssen Identität und Wohnort des Antragstellers angegeben werden; vor der Unterschrift muss der Vermerk: "Für den Antragsteller" stehen. Die authentische Sondervollmacht, mit der der Antragsteller einen Bevollmächtigten benannt hat, um die Formalitäten in Sachen Einbürgerung an seiner Stelle zu erledigen (Artikel 6 GBStA), oder der Nachweis für die Eigenschaft eines gesetzlichen Vertreters oder eines vorläufigen Verwalters für Personen, die wegen Geistesschwäche handlungsunfähig sind (Artikel 7 GBStA), muss dem Antrag beigefügt werden. 2. Der Antrag auf Einbürgerung wird gegenstandslos, wenn der Antragsteller nach Einreichung des Antrags seinen Hauptwohnort nicht mehr länger in Belgien hat oder die in Artikel 19 Absatz 2 erwähnten wahren Bande mit Belgien verliert.
BIOGRAFISCHE DATEN Anmerkungen: 1. Wenn nötig können dem Antrag neben den obligatorischen Belegen, die ihm beizufügen sind, zusätzliche Belege zur Unterstützung der in der Liste der biografischen Daten erteilten Auskünfte in einem getrennten Umschlag beigefügt werden. 2. Ist in einer bestimmten Rubrik nicht genügend Platz vorhanden, werden die zusätzlichen Auskünfte dem Antrag separat beigefügt. 1. Identität des Antragstellers: a) Name (in Blockschrift) und Vornamen: c) Staatsangehörigkeit: - ursprüngliche Staatsangehörigkeit: - derzeitige Staatsangehörigkeit: - Ist er in Belgien als Flüchtling oder Staatenloser anerkannt worden? d) Personenstand: 2. Auskünfte über den Aufenthalt: a) Länder, in denen der Antragsteller seit seiner Geburt bis zu seiner Ankunft in Belgien nacheinander gewohnt hat: b) Datum der Ankunft und erster Wohnort in Belgien (vollständige Adresse): c) Wohnorte des Antragstellers in Belgien während der zehn letzten Jahre (in chronologischer Reihenfolge): Gemeinde, Straße und Nummer Datum der Ankunft
d) Hat der Antragsteller seit seiner Ankunft in Belgien tatsächlich und ohne Unterbrechung in Belgien gewohnt? Wenn nein, wie lange und aus welchen Gründen hat er in einem anderen Land gewohnt? Wohnt er zurzeit tatsächlich in Belgien? e) Art des Aufenthaltsscheins: 1. Aufenthaltskarte für Angehörige eines EG-Mitgliedstaates - blaue Karte 2. Personalausweis für Ausländer - gelbe Karte 3. Bescheinigung über die Eintragung ins Fremdenregister - weiße Karte a) Die Ausstellung dieses Dokuments ist nicht an eine Bedingung gebunden (Aufenthaltserlaubnis für unbegrenzte Dauer). b) Die Ausstellung dieses Dokuments ist an eine Bedingung gebunden (sie wird normalerweise von den Gemeindebehörden auf der Karte vermerkt): - Begrenzung auf die Dauer der Studien, - Begrenzung auf die Gültigkeitsdauer der Arbeitskarte oder der Berufskarte, - Begrenzung auf die Dauer des Auftrags bei der NATO oder beim SHAPE (für das Zivilpersonal) oder - Begrenzung auf die Dauer des Auftrags des Familienoberhauptes, das als Militärperson an die NATO oder das SHAPE gebunden ist, - Begrenzung auf die Dauer des Praktikums, - Begrenzung auf die Dauer des Amtes als Imam, - Begrenzung bis zum Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit (auf der Grundlage eines international anerkannten Dokuments, eines Passes),
- Begrenzung im Rahmen einer Beziehung zwischen Personen, die unverheiratet zusammenwohnen, - andere Begrenzungen. 4. Sonderaufenthaltserlaubnis (= Aufenthaltsdokument, das vom Protokolldienst des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten ausgestellt wird): a) diplomatischer Personalausweis - Farbe: gelb b) konsularischer Personalausweis - Farbe: grün c) besonderer Personalausweis - Farbe: rot 5. militärischer Personalausweis oder (kollektiver oder individueller) Dienstauftrag - ausgestellt von der NATO oder dem SHAPE 6. Registrierungsbescheinigung (prekärer Aufenthalt): a) im Rahmen eines Asylantrags (zulässiger Antrag), b) im Rahmen eines Antrags auf Familienzusammenführung (Ankunft vor weniger als 15 Monaten). 7. Erklärung über die Ankunft als Vertriebener 8. andere Aufenthaltsscheine - deutlich definieren: 3. Begründung (Gründe, weshalb er die belgische Staatsangehörigkeit beantragt): 4. Auskünfte über seine Eltern: A - Vater: a) Name und Vornamen: d) Beruf: e) derzeitiger Wohnort:
B - Mutter: a) Name und Vornamen: d) Beruf: e) derzeitiger Wohnort:
5. Auskünfte über seine Geschwister: A - a) Name und Vornamen: d) Beruf: e) derzeitiger Wohnort: f) Personenstand (gegebenenfalls Identität und Staatsangehörigkeit des Ehepartners angeben): B - a) Name und Vornamen: d) Beruf: e) derzeitiger Wohnort: f) Personenstand (gegebenenfalls Identität und Staatsangehörigkeit des Ehepartners angeben): C - a) Name und Vornamen: d) Beruf: e) derzeitiger Wohnort: f) Personenstand (gegebenenfalls Identität und Staatsangehörigkeit des Ehepartners angeben): D - a) Name und Vornamen: d) Beruf: e) derzeitiger Wohnort: f) Personenstand (gegebenenfalls Identität und Staatsangehörigkeit des Ehepartners angeben):
6. Auskünfte über seinen Ehepartner: A - a) Ort und Datum der Eheschließung: b) Name und Vornamen: c) Geburtsort und -datum: d) ursprüngliche und derzeitige Staatsangehörigkeit: - Wenn der Ehepartner Belgier ist: Seit wann ist er es? - Falls er die belgische Staatsangehörigkeit verloren hat: Wie und wann hat er sie verloren? f) derzeitiger Wohnort: B - andere Ehen des Antragstellers: 1) a) Ort und Datum der Eheschließung: b) Name und Vornamen des Ehepartners: c) Datum der Ehescheidung oder Sterbedatum des Ehepartners: 2) a) Ort und Datum der Eheschließung: b) Name und Vornamen des Ehepartners: c) Datum der Ehescheidung oder Sterbedatum des Ehepartners: 7. Auskünfte über seine Kinder: A - a) Name und Vornamen: d) besuchte Lehranstalt: f) derzeitiger Wohnort: g) Personenstand (gegebenenfalls Identität und Staatsangehörigkeit des Ehepartners angeben): B - a) Name und Vornamen: d) besuchte Lehranstalt: f) derzeitiger Wohnort: g) Personenstand (gegebenenfalls Identität und Staatsangehörigkeit des Ehepartners angeben):
C - a) Name und Vornamen: d) besuchte Lehranstalt: f) derzeitiger Wohnort: g) Personenstand (gegebenenfalls Identität und Staatsangehörigkeit des Ehepartners angeben): D - a) Name und Vornamen: d) besuchte Lehranstalt: f) derzeitiger Wohnort: g) Personenstand (gegebenenfalls Identität und Staatsangehörigkeit des Ehepartners angeben): E - a) Name und Vornamen: d) besuchte Lehranstalt: f) derzeitiger Wohnort: g) Personenstand (gegebenenfalls Identität und Staatsangehörigkeit des Ehepartners angeben): 8. Andere Kinder, die beim Antragsteller wohnen: A - a) Name und Vornamen: d) besuchte Lehranstalt: f) Verwandtschaftsverhältnis: B - a) Name und Vornamen: d) besuchte Lehranstalt: f) Verwandtschaftsverhältnis:
C - a) Name und Vornamen: d) besuchte Lehranstalt: f) Verwandtschaftsverhältnis: D - a) Name und Vornamen: d) besuchte Lehranstalt: f) Verwandtschaftsverhältnis: 9. Andere Familienmitglieder (abgesehen von den vorerwähnten Familienmitgliedern), die die belgische Staatsangehörigkeit erworben haben: A - a) Name und Vornamen: c) Adresse: d) Wann und wie wurde die belgische Staatsangehörigkeit erworben: e) Verwandtschaftsverhältnis: B - a) Name und Vornamen: c) Adresse: d) Wann und wie wurde die belgische Staatsangehörigkeit erworben: e) Verwandtschaftsverhältnis: C - a) Name und Vornamen: c) Adresse: d) Wann und wie wurde die belgische Staatsangehörigkeit erworben: e) Verwandtschaftsverhältnis:
10. Wahre Bande mit Belgien: Der Antragsteller, der die gesetzlichen Bedingungen in Bezug auf den Wohnort in Belgien nicht erfüllt, beruft sich auf folgende wahre Bande mit Belgien:
REFERENZEN (Eventuell Bescheinigungen der Personen, die als Referenzen angegeben worden sind, in einem getrennten Umschlag beifügen.)
sind. Der (Die) Unterzeichnete,, erklärt hiermit, die Liste der biografischen Daten selbst ausgefüllt zu haben, und bestätigt, dass die darin und in den beigefügten Belegen erteilten Auskünfte richtig (Unterschrift des Antragstellers) 1 Oder, wenn der Antragsteller die Liste nicht allein ausgefüllt hat: Der Antragsteller hat die Liste der biografischen Daten ausgefüllt mit Hilfe von (Name, Eigenschaft und Unterschrift) Der Antragsteller/Die Antragstellerin erklärt hiermit, Kenntnis von den oben erteilten Auskünften genommen zu haben, und bestätigt, dass diese und die in den beigefügten Belegen erteilten Auskünfte richtig sind. (Unterschrift des Antragstellers) ---------------------------- Wenn der Antrag aufgrund von Artikel 6 oder 7 GBStA von einem Bevollmächtigten, dem gesetzlichen Vertreter oder dem vorläufigen Verwalter ausgefüllt wird, muss vor der Unterschrift dieser Person der Vermerk Für den Antragsteller stehen.