Arbeitsprogramm GDA Psyche - Sachsen Schutz und Stärkung der Fachdienstberatung SMWA / LDS (Abteilung Arbeitsschutz) 4. Februar 2016 TOP 2: Auswertung Revisionen Kernprozess 2015 Birgit Smettan-Rehnolt Dr. Attiya Khan
GDA Psyche 2015 in Sachsen Wirtschaftsklassen zusammengefasst 2; 3% 1; 2% 1; 2% 47 Einzelhandel 2 82.2 Callcenter 1 8; 13% 47 Einzelhandel 4; 6% 82.2 Callcenter 84.1 Öffentliche Verwaltung 1 84.1 Öffentliche Verwaltung 85 Erziehung und Unterricht 4 85 Erziehung und Unterricht 86 Krankenhäuser, Rehakliniken 26 87 Heime 21 88 Sozialwesen 8 21; 33% 26; 41% 86 Krankenhäuser, Rehakliniken 87 Heime 88 Sozialwesen Gesamt: Erstrevisionen Arbeitnehmerzahl 12.000 davon 10.000 weiblich 2
Kriterien für die Bewertung der Gefährdungsbeurteilung (Basisdatenbogen Nr. G1) 0 10 20 30 40 50 60 70 Anzahl revidierter Betriebe Gefährdungsbeurteilung im Wesentlichen durchgeführt 47 Maßnahmen ausreichend und geeignet 40 Wirksamkeitskontrollen durchgeführt 46 Beurteilung aktuell 39 angemessenen Dokumentation 37 3
Arbeitsschutzmanagement (Basisdatenbogen Nr. A8) und ausgewählte Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung (Nr. A9) 0 10 20 30 40 50 60 70 Anzahl revidierter Betriebe Arbeitsschutzmanagementsystem 11 Krankenstandsanalysen 44 Mitarbeiterbefragungen 32 Suchtprävention 17 4
In Gefährdungsbeurteilung berücksichtigte Merkmalsbereiche (Nr. 4a) 0 10 20 30 40 50 60 70 Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe 54 Arbeitsorganisation/Arbeitszeit 61 soziale Beziehungen 56 Arbeitsumgebung 46 neue Arbeitsformen 11 kritische/traumatische Ereignisse 49 andere 1 gesamt 5
Methoden der Gefährdungsbeurteilung (Nr. 5a) gesamt Beobachtungsinterview 29 Workshops 30 Mitarbeiterbefragung 31 0 10 20 30 40 50 60 70 In 41 Betrieben wurden auch Beanspruchungsfolgen erhoben. 6
Stand der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung und Beteiligung an der Umsetzung (Nr. 2a, 3c) Stand der GB nach Einschätzung des Betriebes Beteiligung an der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung nicht umgesetzt erste Schritte 1 16 gesamt Untere/mittlere Führungsebene Akteure beteiligt Anzahl revidierter Betriebe gesamt 55 PR/BR 43 weitgehend 45 umgesetzt Beschäftigte 52 vollständig 1 Betriebsarzt 41 SiFa 54 0 20 40 60 80 7
Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention (Nr. 6a) Anzahl revidierter Betriebe Maßnahmen der Verhältnisprävention 60 Maßnahmen der Verhaltensprävention 60 8
Abgeleitete Maßnahmen zu den Verhältnissen im Zusammenhang mit der Güte der Gefährdungsbeurteilung (in Häufigkeiten) 35 32 30 29 25 25 25 26 20 Bewertung nachvollziehbar (N=33) 15 12 12 Bewertung überwiegend nachvollziehbar (N=28) 10 9 5 0 Arbeitsaufgabe Arbeitsorganisation Arbeitsumgebung soziale Beziehung und Arbeitszeit Frage 5b) Kann der Betrieb nachvollziehbar und erkennbar darlegen, wie er die Bewertung der betrieblichen Gefährdungsfaktoren vorgenommen hat? Fragen 6a11-14) Welche Maßnahmen der Verhältnisprävention hat er abgeleitet?
Genannte Beispiele der Verhältnisprävention Arbeitszeit und Personalplanung Regelung zu flexiblen und kapazitätsorientierten Arbeitszeitmodellen Ausfallmanagement Erhöhung der Anzahl der Alltagsbegleiter Berufsorientierte Maßnahmen im Haus Pausen Dienstvereinbarung zu Kurzpausen Schaffung angenehmer Sozialräume Arbeitsorganisation Abbau aufwändiger Dokumentation Gestaltung der Schnittstellen Vereinbarte Abläufe für besondere Situationen, z.b. Notfall im Pflegeheim, Sterbefälle, Übergriffe, schwierige Situationen mit Klienten Elektronische Patientenakte Anpassung der Führungsstrukturen Umgang mit internen Konflikten und Sicherheitskonzept Konfliktmanagement für das Personal Installation von Notrufsystemen Dauerhafte Besetzung des Empfangs bzw. Bestellung eines Wachdiensts 10
Abgeleitete Maßnahmen zum Verhalten im Zusammenhang mit der Güte der Gefährdungsbeurteilung (in Häufigkeiten) 35 33 30 25 20 22 20 23 Bewertung nachvollziehbar (N=33) 15 Bewertung überwiegend nachvollziehbar (N=30) 10 5 0 Führungskräfteschulung Mitarbeiterschulung andere 3 1 Frage 5b) Kann der Betrieb nachvollziehbar und erkennbar darlegen, wie er die Bewertung der betrieblichen Gefährdungsfaktoren vorgenommen hat? Fragen 6a 21-23) Welche Maßnahmen der Verhaltensprävention hat er abgeleitet?
Genannte Beispiele der Verhaltensprävention Fortbildungen Deeskalationsschulungen zum Umgang mit Konflikten und Übergriffen Schulungen von Führungskräften zum gesundheitsförderlichen Führungsstil Entlastung und Professionalisierung Fallbesprechungen Supervision Unterstützung von kranken Beschäftigten Patenschaften/Kümmerer für Langzeiterkrankte 12
Umsetzung der Maßnahmen (Nr. 6b) 40 37 (60,7%) 35 30 25 20 19 (31,1%) 15 10 5 3 (4,9%) 2 (3,3%) 0 vollständig umgesetzt weitegehend umgesetzt erste Schrite nicht umgesetzt 57 Betriebe haben ein Konzept zur Wirksamkeitskontrolle.. N=61
Angaben zu Arbeitsplätzen, bei denen kritische Ereignisse eintreten können (Fragebogen traumatische Ereignisse Nr. 1, 2, 7a, 7b) 0 10 20 30 40 50 60 70 Anzahl aufgesuchter Betriebe kritische Tätigkeiten vorhanden 57 relevante Tätigkeiten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt 53 Gefährdungsbeurteilung angemessen 45 Gefährdungsbeurteilung teilweise angemessen 12 Revisionsschreiben erstellt 5 14
Arbeitszeit (Nr. 2a): Überstunden Anzahl revidierter Betriebe mehrmals pro Woche 8 gelegentlich 21 selten 31 sehr selten 0 0 10 20 30 40 50 60 70 15
Arbeitszeit (2b): Pausen entsprechend der Planung Anzahl revidierter Betriebe nein 2 überwiegend nein überwiegend ja 35 ja 22 0 10 20 30 40 50 60 70 16
Arbeitszeit (Nr. 2c): hohe Arbeitsdichte Anzahl revidierter Betriebe ja 16 überwiegend ja überwiegend nein 11 nein 0 10 20 30 40 50 60 70 17
Arbeitszeit (Nr. 2): Störungen/Unterbrechungen Anzahl revidierter Betriebe ja 1 überwiegend ja 28 überwiegend nein 27 nein 3 0 10 20 30 40 50 60 70 18
Arbeitszeit (5a): Gefährdungsbeurteilung angemessen Anzahl revidierter Betriebe nicht angemessen 3 teilweise angemessen 8 angemessen 47 0 10 20 30 40 50 60 70 19
Fazit Umsetzung hat erfolgreich begonnen; die Revisionen sind sehr umfangreich und vielfältig. Die meisten Betriebe erkennen die Bedeutung des Themas Psyche. Betriebe dokumentieren die psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung nur teilweise, setzen jedoch schon häufig Maßnahmen um. Arbeitgeber können nicht alle Gefährdungen beeinflussen. Beschäftigtenvertretung ist häufig an der Planung und Umsetzung GB psychische Belastung beteiligt. Unternehmen wünschen konkrete Empfehlungen zu geeigneten Verfahren der GB. 20