Schalltechnische Untersuchung

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Transkript:

Hannover, 21.11.2013 Schalltechnische Untersuchung zu den Geräuschemissionen und -immissionen eines geplanten Betonschwellenwerks in Biebesheim Auftraggeber: Leonhard Moll Betonwerke GmbH & Co. KG Landstraße 50 04838 Laußig Bearbeitung: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer Tel.: (0511) 220688-0 info@gta-akustik.de Projekt-Nr.: A331305 Umfang: 33 Seiten Text, 8 Seiten Anlagen GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Lortzingstr. 1, 30177 Hannover Telefon (0511) 220688-0, Fax (0511) 220688-99 Messstelle nach 26 BImSchG

Inhaltsverzeichnis Textteil Seite 1 Allgemeines und Aufgabenstellung 4 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur 4 2.2 Beurteilungsgrundlagen 6 2.3 Örtliche Situation 10 3 Ermittlung von Geräuschemissionen und immissionen 11 3.1 Geräuschvorbelastung 11 3.2 Beschreibung der geräuschrelevanten Tätigkeiten und Betriebsabläufe der geplanten Nutzung 11 3.3 Parkplätze 12 3.4 Pkw-Fahrgassen 14 3.5 Lkw-Fahrverkehr 15 3.6 Staplerbewegungen 17 3.7 Portalkran 18 3.8 Hubwagen 19 3.9 Schüttluke 19 3.10 Entladung von Lkw mit sonstigen Gütern 20 3.11 Beladung von Güterzügen 21 3.12 Rüttler 21 3.13 Förderbänder 22 3.14 Radlader 23 3.15 Abstrahlungen von Gebäuden / Außenbauteilen 23 3.16 Schienenverkehrslärm durch Güterzüge auf dem Betriebsgelände 24 3.17 Schienenverkehrslärm auf öffentlichen Bahnstrecken 25 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 26 4.1 Allgemeines zum Prognoseverfahren 26 4.2 Berechnungsergebnisse 27 4.3 Sicherheit der Prognose 30 4.4 Beurteilung 31 5 Zusammenfassung 33 Projekt-Nr.: A331305, Seite 2 von 33

Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3.1 Anlage 3.2 Anlage 4 Anlage 5.1 Anlage 5.2 Anlage 6 Übersichtsplan, Lage des geplanten Betriebes und der Immissionsorte, Gebietsnutzungen Lage der Quellen Flächenhafte Darstellung der Immissionen am Tag Flächenhafte Darstellung der Immissionen in der Nacht Lage der Quellen mit der Weichenhalle Flächenhafte Darstellung der Immissionen mit Weichenhalle und am Tag Flächenhafte Darstellung der Immissionen mit Weichenhalle und Lärmminderung in der Nacht Teilpegel am maßbeglichen Immissionsort Projekt-Nr.: A331305, Seite 3 von 33

1 Allgemeines und Aufgabenstellung Die Leonhard Moll Betonwerke GmbH & Co. KG beabsichtigt, in Biebesheim auf einem Grundstück innerhalb des großflächigen Industriegebiets ein Werk zur Produktion von Betonschwellen zu errichten. In direkter Nachbarschaft zum geplanten Standort liegen ein Entsorgungsbetrieb und eine Firma für Spezialgase. In diesem Industriegebiet existieren als schutzbedürftige Nutzungen die Büroräume des Entsorgungsunternehmens. In einiger Entfernung befindet sich Wohnbebauung in Aussenbereich mit der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets. Da von der geplanten Nutzung Geräusche ausgehen werden, soll im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorab durch eine Prognose ermittelt werden, ob und in welchem Maße ggf. störende Geräusche im Sinne des BImSchG auf die Nachbarschaft einwirken. In dieser schalltechnischen Untersuchung sollen dazu die durch die geplante Nutzung des Grundstücks zu erwartenden Geräuschpegel rechnerisch prognostiziert und beurteilt werden. Die Ermittlung der maßgeblichen Beurteilungspegel und deren Beurteilung erfolgt auf Grundlage der TA Lärm [1]. 2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Unterlagen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien bezüglich der Messung, Berechnung und Beurteilung der schalltechnischen Größen zugrunde gelegt: [1] TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz vom 26.08.1998 Gem.Min.Bl. Nr. 26 [2] BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der derzeit gültigen Fassung [3] DIN EN ISO 3746 Akustik - Bestimmung der Schallleistungs- und der Schallenergiepegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen; Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 über einer reflektierenden Ebene Ausgabe November 2009 Projekt-Nr.: A331305, Seite 4 von 33

[4] DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe Oktober 1999 [5] DIN EN 12354-4 Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften; Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Ausgabe April 2001 [6] Lkw-Geräusche Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen Technischer Bericht Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, 1995 [7] Lkw-Geräusche II Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Essen, 2000 [8] Container Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz [Hrsg.], Stand 1.1993 [9] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Bayerisches Landesamt für Umweltschutz [Hrsg.] 6. Auflage, Augsburg, 2007 [10] Baumaschinen 2. Techn. Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 247, 2004 [11] Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Akustik 03 Ausgabe 1990 [12] Akustik 04 Richtlinie für schalltechnische Untersuchungen bei der Planung von Rangier- und Umschlagbahnhöfen Ausgabe 1990 Projekt-Nr.: A331305, Seite 5 von 33

2.2 Beurteilungsgrundlagen Grundlage der Beurteilung von Anlagengeräuschen ist die TA Lärm. Die TA Lärm nennt in Abschnitt 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte abhängig von der Gebietsart, in der sich der betreffende Immissionsort befindet:»die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten.«nachfolgend sind die Teile der TA Lärm zitiert, deren Inhalte in dieser Untersuchung von Bedeutung sind. Zunächst sind unter 6.4 die Mittelungszeiten der Schalldruckpegel definiert: 6.4 Beurteilungszeiten»Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten: 1. tags 06:00 22:00 Uhr 2. nachts 22:00 06:00 Uhr Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B. 01:00 bis 02:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.«6.5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit»Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben d bis f bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen: 1. an Werktagen 06:00 07:00 Uhr, 20:00 22:00 Uhr, 2. an Sonn- und Feiertagen 06:00 09:00 Uhr, 13:00 15:00 Uhr, 20:00 22:00 Uhr. Projekt-Nr.: A331305, Seite 6 von 33

Der Zuschlag beträgt 6 db. Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.«in den nachfolgend zitierten Abschnitten der TA Lärm werden einzelne Begriffe festgelegt. 2.2 Einwirkungsbereich einer Anlage»Einwirkungsbereich einer Anlage sind die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche a) einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 db(a) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt, oder b) Geräuschspitzen verursachen, die den für deren Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwert erreichen.«2.3 Maßgeblicher Immissionsort»Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des Anhangs zu ermittelnde Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die Geräuschbeurteilung nach dieser Technischen Anleitung vorgenommen wird. Wenn im Einwirkungsbereich der Anlage auf Grund der Vorbelastung zu erwarten ist, dass die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung überschritten werden, so ist auch der Ort, an dem die Gesamtbelastung den maßgebenden Immissionsrichtwert nach Nummer 6 am höchsten übersteigt, als zusätzlicher maßgeblicher Immissionsort festzulegen. «2.4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche»Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Beitrag der zu beurteilenden Anlage. Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich (bei bestehenden Anlagen) hervorgerufen wird. Gesamtbelastung im Sinne dieser Technischen Anleitung ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt. Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen.«die folgenden Abschnitte definieren die relevanten Schallpegel: 2.8 Kurzzeitige Geräuschspitzen Projekt-Nr.: A331305, Seite 7 von 33

»Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne dieser Technischen Anleitung sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den Maximalpegel L AFmax des Schalldruckpegel L AF (t) beschrieben.«2.9 Taktmaximalpegel L AFT (t), Taktmaximal-Mittelungspegel L AFTeq»Der Taktmaximalpegel L AFT (t) ist der Maximalwert des Schalldruckpegels L AF (t) während der zugehörigen Taktzeit T; die Taktzeit beträgt 5 Sekunden. Der Taktmaximal- Mittelungspegel L AFTeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, aus den Taktmaximalpegeln gebildete Mittelungspegel. Er wird zur Beurteilung impulshaltiger Geräusche verwendet. Zu diesem Zweck wird die Differenz L AFTeq - L Aeq als Zuschlag für Impulshaltigkeit definiert.«unter Prüfung bei Einhaltung der Schutzpflicht heißt es: 3.2.1 Prüfung im Regelfall»Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet.unbeschadet der Regelung in Absatz 2 soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt....«7.4 Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen»Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten die Absätze 2 bis 4. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit Projekt-Nr.: A331305, Seite 8 von 33

- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS- 90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred- Schütte-Allee 10, 50679 Köln.«Im Anhang der TA Lärm werden die technischen Rahmenbedingungen zur Ermittlung des Beurteilungspegels genauer beschrieben: A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort»Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989; b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen; «A.2.2 Grundsätze»Bei einer Immissionsprognose sind alle Schallquellen der Anlage einschließlich der in Nummer 7.4 Abs. 1 Satz 1 genannten Transport- und Verkehrsvorgänge auf dem Betriebsgrundstück der Anlage zu berücksichtigen. Wenn zu erwarten ist, dass kurzzeitige Geräuschspitzen von der Anlage die nach Nummer 6 zulässigen Höchstwerte überschreiten können, sind auch deren Pegel zu berechnen. Die Genauigkeit der Immissionsprognose hängt wesentlich von der Zuverlässigkeit der Eingabedaten ab. Diese sind deshalb stets kritisch zu prüfen. Schalleistungspegel sollen möglichst nach einem Messverfahren der Genauigkeitsklasse 2 oder 1 bestimmt worden sein Für die Schallausbreitungsrechnung wird auf die Regelungen der DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe September 1997, für die Schallabstrahlung auf VDI 2714, Ausgabe Januar 1988, Abschnitt 5 verwiesen.«für schalltechnische Prognosen werden folgende Sachverhalte genauer spezifiziert: Projekt-Nr.: A331305, Seite 9 von 33

A.2.5.2 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T»Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen.«a.2.5.3 Zuschlag für Impulshaltigkeit K I»Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zuschlag K I je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen.«2.3 Örtliche Situation Das zukünftige Betriebsgelände befindet sich in Biebesheim im Bereich des Industriegebiets am Ende der Güterbahnstrecke. Im Westen des fraglichen Grundstücks befindet sich ein großer Entsorgungsbetrieb mit zwei Bürogebäuden. Südlich des geplanten Vorhabens liegt ein Betrieb für Spezialgase. Das fragliche Grundstück besitzt einen Gleisanschluss an die bestehenden Gütergleise des Industriegebiets. Gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Biebesheim sind diese Gütergleise bis zur nördliche Grundstücksgrenze des Betriebes für Spezialgase als öffentliche Verkehrsfläche anzusehen. Schutzbedürftige Wohnbebauung befindet sich zum einen in rd. 800 m Entfernung nördlich und zum Anderen ebenfalls in rd. 800 m Entfernung im Südosten des zukünftigen Standorts. Eine Übersicht hierzu liefert Anlage 1. Die in dieser Untersuchung berücksichtigten Immissionsorte sind in der Anlage 1 zu diesem Gutachten dargestellt. Dabei wurden für die einzelnen Geschosse die folgenden Höhen der Immissionsorte (vgl. A. 1.3 der TA Lärm) gewählt: EG: h = 1,70 m ü. Gel., 1.OG: h = 4,50 m ü. Gel., Projekt-Nr.: A331305, Seite 10 von 33

3 Ermittlung von Geräuschemissionen und immissionen 3.1 Geräuschvorbelastung Es muss davon ausgegangen werden, dass durch die Geräuschimmissionen des ansässigen Entsorgungsunternehmens eine in dieser Untersuchung nicht näher zu quantifizierende Geräuschvorbelastung besteht. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betrieb für Spezialgase ebenfalls Geräusche emittiert. 3.2 Beschreibung der geräuschrelevanten Tätigkeiten und Betriebsabläufe der geplanten Nutzung Auf dem zukünftigen Betriebsgelände soll eine Fertigungshalle neu errichtet werden. In der Fertigungshalle finden zukünftig geräuschintensive Tätigkeiten statt. Darüber hinaus sollen sich zukünftig auf den Freiflächen eine Krananlage zum Verladen der fertigen Betonschwellen, Anlieferzonen für Lkw, eine speziell auf die Anlieferung von Schüttgütern zugeschnittene Schüttluke mit einem Rüttler, Gütergleise und ein Mitarbeiter-Parkplatz befinden. Wesentliche Geräuschquellen des Betonwerkes sind die innerhalb der Fertigungshalle angeordneten Betonverdichter. Die in den Fertigungshallen dann noch auftretenden Geräusche können über die Außenbauteile (Dächer, Wände, Fenster bzw. Lichtbänder) nach außen übertragen werden. Darüber hinaus sind als Geräuschquellen verschiedene Anlagenteile, die dem Transport der Roh- und Hilfsstoffe sowie der fertigen Betonschwellen dienen, zu berücksichtigen. Dies betrifft hauptsächlich den Lkw-Verkehr für die Anlieferung der Rohstoffe und den Transport von Betonschwellen sowie die Verarbeitung der Rohstoffe innerhalb des Werkes. Für die Bewegung der fertigen Betonschwellen auf dem Betriebsgelände wird einerseits ein spezieller schienengebundener Transportwagen eingesetzt (Hubwagen), der Fahrgeräusche erzeugt, andererseits wird ein Portalkran verwendet, um die Betonschwellen an Lagerplätzen abzusetzen und später auf Eisenbahnwaggons zu verladen. Einmal pro Tag oder in der Nacht wird auf einem der beiden Gleise ein ca. 200 m langer Eisenbahnzug mit Betonschwellen abgefahren und ein Zug mit leeren Waggons bereitgestellt. Neben den Verkehrsgeräuschen des Zuges treten Hammergeräusche auf, die durch Vorgänge bei der Sicherung der Ladung hervorgerufen werden. Gelegentlich sind Fahrten von Gabelstaplern und Radladern auf dem Betriebsgelände erforderlich, um bestimmte Rohstoffe aufzugeben und Arbeitsmittel zu transportieren. Auch diese Geräuschquellen werden in der Prognose berücksichtigt. Als mögliche Erweiterung soll zusätzlich eine weitere Produktionshalle (Weichenhalle) mit zwei Abstellgleisen als Variante in der Prognose untersucht werden. Nachfolgend wird detailliert auf die einzelnen Emissionen der unterschiedlichen Quellen und die zu berücksichtigenden Häufigkeiten eingegangen. Projekt-Nr.: A331305, Seite 11 von 33

3.3 Parkplätze Die Berechnung der Geräuschemissionen von Parkplätzen erfolgt nach dem Verfahren der etablierten Parkplatzlärmstudie [9]. Diese Studie beschreibt mit dem zusammengefassten Verfahren die Emissionen von Parkplätzen wie folgt: Dabei sind: = + + + + +10 B N Emissionskennwert des Parkplatzes; = 63 db(a) = Schallleistungspegel für einen Pkw-Parkvorgang je Stunde; = Zuschlag für die Parkplatzart (nach Tabelle 34 der Studie); = Zuschlag für die Impulshaltigkeit (nach Tabelle 34 der Studie); = 2,5 lg (f B - 9); K D beschreibt den sog. Durchfahrtanteil, d. h. den Anteil an den Gesamtemissionen des Parkplatzes, welcher von den die Fahrgassen durchfahrenden Pkw erzeugt wird. Bei Omnibushaltestellen und Parkplätzen mit weniger als 10 Stellplätzen kann K D entfallen. = Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße; = Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto-Verkaufsfläche...); = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde); = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche; = Zuschlag für die Oberfläche der Fahrgassen; Der Zuschlag beträgt für unterschiedliche Oberflächen der Fahrgassen: 1 db(a) für Pflasteroberflächen Gemäß den Angaben der Parkplatzlärmstudie zu Zuschlägen für verschiedene Parkplatztypen wird hier von der Parkplatzart Besucher- und Mitarbeiterparkplätze mit den Zuschlägen = 0 und = 4 (alle Zuschläge in db) ausgegangen. Die Emissionen der Fahrwege werden davon getrennt ermittelt. Für die Zuschläge für unterschiedliche Fahrbahnarten gilt abweichend von den RLS-90: = 1 db für gepflasterte Fahrgassen Unter den genannten Randbedingungen ergibt sich bei rd. 50 Stellplätzen ein auf einen Vorgang je Stunde bezogener Emissionskennwert des Parkplatzes von, =72,0. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Projekt-Nr.: A331305, Seite 12 von 33

Tabelle 1: Zu berücksichtigende Häufigkeiten auf dem Pkw-Parkplatz Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Pkw-Einparkvorgang 20 05:30 6:00 Pkw-Ausparkvorgang 20 06:00 6:30 Pkw-Einparkvorgang 20 13:30 14:00 Pkw-Ausparkvorgang 20 14:00 14:30 Pkw-Einparkvorgang 20 21:30 22:00 Pkw-Ausparkvorgang 20 22:00 22:30 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h % =0,5 m über Parkplatzoberfläche berücksichtigt. Mögliche Maximalpegel auf Parkplätzen Der Parkplatzlärmstudie sind ebenfalls Angaben zu den zu erwartenden Maximalpegeln kurzzeitiger Einzelereignisse zu entnehmen. In der Tabelle 35 sind für einen Abstand von 7,5 m verschiedene Pegelwerte angegeben: beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt Heck- bzw. Türenschließen Kofferraumklappenschließen Druckluftgeräusch Pkw 67 72 74 Motorrad 73 Omnibus 78 71 77 Lkw 79 73 78 alle Pegelwerte in db(a) Um die jeweiligen Schallleistungspegel zu erhalten, müssen die genannten Werte um das Abstandsmaß korrigiert werden, d. h. die Schallleistungspegel liegen um rd. 25,5 db über den angegeben Werten. Projekt-Nr.: A331305, Seite 13 von 33

3.4 Pkw-Fahrgassen Die Emissionen der Fahrwege werden aus dem Kennwert L m,e der RLS-90 und dem in der Parkplatzlärmstudie angegebenen Zusammenhang &,' = (,) +19 ermittelt. Dabei bezeichnet L W,1h den auf 1 m Fahrweg bezogenen Schallleistungspegel für einen Vorgang je Stunde. Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel zu: (,) = +, ( +-. +- +- / +- ).. Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels L (25) m für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für Spiegelschallquellen. Geht man auf Betriebsgrundstücken von einer Geschwindigkeit von 30 km/h aus, so erhält man auf ebener Asphaltstrecke für 1 Pkw je Stunde (,) =28,5 und &,' =47,5 je Meter Fahrweg auf Asphalt. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Tabelle 2: Zu berücksichtigende Häufigkeiten auf den Pkw-Fahrwegen Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Pkw-Anfahrt 20 05:30 6:00 Pkw-Abfahrt 20 06:00 6:30 Pkw-Anfahrt 20 12:30 13:00 Pkw-Abfahrt 20 13:00 13:30 Pkw-Anfahrt 20 21:30 22:00 Pkw-Abfahrt 20 22:00 22:30 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h % = 0,5 m über Fahrwegoberfläche berücksichtigt. Projekt-Nr.: A331305, Seite 14 von 33

3.5 Lkw-Fahrverkehr Der in einer Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie zu Lkw und Ladegeräuschen [7] auf ein Wegelement von einem Meter bezogene Schallleistungspegel L w einer Lkw-Bewegung je Stunde wird zu großer Lkw (Antriebsleistung > 105 KW): & =63,0 je 1 m Fahrweg angesetzt. Für Rangierfahrten eines Lkw kann zur Berücksichtigung höherer Motordrehzahlen bei Kenntnis des Fahrwegs laut oben zitierter Studie ein 3-5 db(a) höherer Wert zugrundegelegt werden. Ansonsten wird im Folgenden gemäß [7] ein Schallleistungspegel von =99,0 für die Dauer des Rangiervorgangs angesetzt. Als typische Dauer eines Rangiervorgangs können bis zu 2 Minuten angenommen werden. Für den auf eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel je Vorgang erhält man somit, =84,2. In oben zitierter Studie ist der Schallleistungspegel eines Lkw im Leerlauf mit =94,0 angegeben. Für den Parkvorgang eines Lkw wird gem. o. g. Parkplatzlärmstudie [9] ein Schallleistungspegel von:, =77,0 für eine Bewegung pro Stunde (zzgl. Impulszuschlag von 3 db(a)) angesetzt. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Tabelle 3: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Lkw mit Schüttgut*) 2 06:00 7:00 Lkw mit Schüttgut 24 07:00 20:00 Lkw mit Schüttgut*) 4 20:00 22:00 Rangieren*) 2 06:00 7:00 Rangieren 24 07:00 20:00 Rangieren*) 4 20:00 22:00 Lkw-Parkvorgang*) 2 06:00 7:00 Lkw-Parkvorgang 24 07:00 20:00 Lkw-Parkvorgang*) 4 20:00 22:00 Projekt-Nr.: A331305, Seite 15 von 33

Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Lkw mit sonstigen Gütern*) 1 06:00 7:00 Lkw mit sonstigen Gütern 1 07:00 20:00 Lkw mit sonstigen Gütern 0 20:00 22:00 Rangieren*) 1 06:00 7:00 Rangieren 1 07:00 20:00 Rangieren 0 20:00 22:00 Lkw-Parkvorgang*) 1 06:00 7:00 Lkw-Parkvorgang 1 07:00 20:00 Lkw-Parkvorgang 0 20:00 22:00 Lkw-Schwellenabtransport*) 2 06:00 7:00 Lkw-Schwellenabtransport 3 07:00 20:00 Lkw-Schwellenabtransport*) 1 20:00 22:00 Rangieren*) 2 06:00 7:00 Rangieren 3 07:00 20:00 Rangieren*) 1 20:00 22:00 Lkw-Parkvorgang*) 2 06:00 7:00 Lkw-Parkvorgang 3 07:00 20:00 Lkw-Parkvorgang*) 1 20:00 22:00 *) Schalltechnisch ungünstigste Situation innerhalb der Ruhezeiten Dabei gilt: 1 Lkw = 1 Lkw-Anfahrt + 1 Lkw-Abfahrt Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h % = 1,0 m über Fahrwegoberfläche berücksichtigt. Für eine richtlinienkonforme Ermittlung der Geräusche sind ebenfalls regelmäßig auftretende Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse zu betrachten. Mögliche Maximalpegel bei Lkw-Parkvorgängen In der Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie über Lkw und Ladegeräusche [6] wird als Maximalpegel bei einem Lkw-Parkvorgang (Öffnen des Ventils am Druckluftsystem) (56 =115,0 angegeben. Für das Überfahren einer Bodenwelle ist in der genannten Studie ein Wert von,(56 =111,0 genannt. Projekt-Nr.: A331305, Seite 16 von 33

Mögliche Maximalpegel bei Lkw-Abfahrten Der Parkplatzlärmstudie [9] sind ebenfalls Angaben zu den zu erwartenden Maximalpegeln kurzzeitiger Einzelereignisse von Lkw zu entnehmen. In der Tabelle 35 sind für einen Abstand von 7,5 m verschiedene Pegelwerte angegeben: beschleunigte Abfahrt bzw. Vorbeifahrt Türenschließen Lkw 79 73 alle Pegelwerte in db(a) Um die jeweiligen Schallleistungspegel zu erhalten, müssen die genannten Werte um das Abstandsmaß korrigiert werden, d. h. die Schallleistungspegel liegen um rd. 25,5 db über den angegeben Werten. Für die beschleunigte Abfahrt erhält man rd.,(56 =105,0 3.6 Staplerbewegungen Für Fahrten eines dieselgetriebenen Staplers wird im Folgenden ein aus eigenen Erfahrungen zu vergleichbaren Projekten abgeleiteter Schallleistungspegel von 7(, =102,0 für die Dauer des Betriebs des Staplers angesetzt. Der Ansatz für den Stapler beinhaltet bereits Klappergeräusche der Gabel bei Bewegungen des Staplers. Bei Bewegungen eines Gabelstaplers muss aufgrund eigener Messergebnisse mit Maximalpegeln durch das Schlagen der Gabel von bis zu (56 =115,0 unabhängig von der Antriebsart des Staplers gerechnet werden. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Projekt-Nr.: A331305, Seite 17 von 33

Tabelle 4: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge Bezeichnung Betrieb eines Staplers auf dem Gelände Betrieb eines Staplers auf dem Gelände Stapler zur Entladung sonstiger Güter*) Häufigkeit Zeit von Zeit bis Dauer L W,1h [db(a)] 1/h 06:00 22:00 10 Min/h 94,2 1/h 22:00 6:00 10 Min/h 94,2 1 06:00 7:00 15 Min 96,0 *) Schalltechnisch ungünstigste Situation innerhalb der Ruhezeiten Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h % = 1,0 m über Fahrwegoberfläche berücksichtigt. 3.7 Portalkran Der zum Einsatz kommende fahrbare Portalkran besitzt einen Fahrantrieb mit vier Elektromotoren. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers besitzt jeder der Elektromotoren einen Schallleistungspegel von bis zu =90,0. Der Antrieb des eigentlichen Krans besitzt einen Schallleistungspegel von bis zu =95,0. Es ist von folgenden Häufigkeiten bzgl. der Beladung von Güterzügen oder Lkw auszugehen: Tabelle 5: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Dauer je Stunde L W,1h [db(a)] rechter Fahrantrieb 1/h 06:00 22:00 20 Min 88,2 linker Fahrantrieb 1/h 06:00 22:00 20 Min 88,2 rechter Fahrantrieb 1/h 22:00 6:00 20 Min 88,2 linker Fahrantrieb 1/h 22:00 6:00 20 Min 88,2 Kranantrieb 1/h 06:00 22:00 30 Min 92,0 Kranantrieb 1/h 22:00 6:00 30 Min 92,0 Projekt-Nr.: A331305, Seite 18 von 33

Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen der Fahrantriebe wird eine Quellhöhe von h % = 1,0 m über Fahrwegoberfläche berücksichtigt. Für den Kranantrieb ist h % = 11,5 m angesetzt worden. 3.8 Hubwagen Der zum Einsatz kommende automatisch fahrende Hubwagen besitzt gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers einen Schallleistungspegel von bis zu =87,0. Bei einer vom zukünftigen Betreiber genannten Geschwindigkeit des Wagens von 1 m/s ergibt sich ein Pegel der längenbezogenen Schallleistung für eine Bewegung pro Stunde von &,' =51,4 je m Fahrweg. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Tabelle 6: Zu berücksichtigende Häufigkeiten Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Hubwagen 12 / h 06:00 22:00 Hubwagen 12 / h 22:00 06:00 Dabei gilt: 1 Hinfahrt / h und 1 Rückfahrt / h = 2 Bewegungen / h = 2 Vorbeifahrten / h. Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen der Fahrantriebe wird eine Quellhöhe von h % = 0,5 m über Fahrwegoberfläche berücksichtigt. 3.9 Schüttluke Auf Grundlage von eigenen Messungen an einer bestehenden Anlage des Auftraggebers wurde für den Schüttvorgang in die Schüttluke ein Schallleistungspegel von 7(, =102,0 Projekt-Nr.: A331305, Seite 19 von 33

für den Vorgang ermittelt. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von einer Einwirkzeit (Dauer des Schüttvorgangs) von 5 Minuten auszugehen. Man erhält somit für den auf eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel je Vorgang 7(,, =91,2. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Tabelle 7: Zu berücksichtigende Häufigkeiten Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Schüttluke 30 06:00 22:00 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Dabei wird von einer Gleichverteilung über den Tag ausgegangen. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h % = 0,1 m über Gelände berücksichtigt. 3.10 Entladung von Lkw mit sonstigen Gütern Auf Grundlage von eigenen Messungen an einer bestehenden Anlage des Auftraggebers wurde für den reinen Ladevorgang (Be- oder Entladen) sonstiger Güter mit einem Gabelstapler oder einem Radlader ein Schallleistungspegel von 7(, =84,0 für den Ladevorgang (ohne beteiligte Fahrzeuge) ermittelt. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von einer Einwirkzeit bei der Entladung durch einen Stapler von 15 Minuten auszugehen. Man erhält somit für den auf eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel je Vorgang 7(,, =78,0. Wird mit einem Radlader entladen, so sind für die Dauer des Vorgangs 20 Minuten anzusetzen. Es ist in diesem Fall 7(,, =79,2. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von zwei Entladungen am Tag auszugehen. Es wird davon ausgegangen, dass eine Entladung mittels Stapler und eine mittels Radlader erfolgt: Projekt-Nr.: A331305, Seite 20 von 33

Tabelle 8: Zu berücksichtigende Häufigkeiten Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Entladen mit Stapler 1 06:00 22:00 Entladen mit Radlader 1 06:00 22:00 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Dabei werden je ein Vorgang innerhalb (Radlader) und ein Vorgang außerhalb (Stapler) der Ruhezeiten berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h % = 1,0 m über Gelände berücksichtigt. 3.11 Beladung von Güterzügen An einem vergleichbaren Standort des Auftraggebers ist für das Öffnen der Seiten eines Rungenwagens die obere Grenze des Schallleistungspegels für einen Vorgang je Stunde zu 7(,, =110 ermittelt worden. Bei 22 Waggons je Gleis und 4 Seitenwände je Waggon ergibt sich der Schallleistungspegel für einen Öffnungsvorgang je Zug zu 7(,, =129,5. Für den Schallleistungspegel der Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse ergibt sich,(56 =136,0. Tabelle 9: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Öffnen der Seiten aller Rungenwagen 1 06:00 07:00 Öffnen der Seiten aller Rungenwagen 1 20:00 22:00 3.12 Rüttler Im Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschimmissionen von Baumaschinen des Hessischen Landesamtes für Umwelt [10] wird für einen Rüttler ein Schallleistungspegel von Projekt-Nr.: A331305, Seite 21 von 33

=98,2 ±3 für die Dauer des Betriebs angegeben. Der Impulszuschlag beträgt = 4,5 db(a). Der Maximalpegel ist mit (56 =109,9 angegeben. Im vorliegenden Fall wird der Rüttler zur Erzeugung der Fließbewegungen des Schüttguts eingesetzt. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von einer Einwirkzeit (Dauer des Schüttvorgangs) von 5 Minuten auszugehen. Man erhält somit für den auf eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel je Vorgang 7(,, =90,4. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Tabelle 10: Zu berücksichtigende Häufigkeiten Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Rüttlerbetrieb 30 06:00 22:00 Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Dabei wird von einer Gleichverteilung über den Tag ausgegangen. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h % = 0,1 m über Gelände berücksichtigt. 3.13 Förderbänder In der Schriftenreihe Umweltschutz in Niedersachsen ist in Lärmbekämpfung Heft 2 basierend auf einer Untersuchung von Geräuschemissionen und immissionen an Betonfertigteilwerken, Transportbetonwerken und Kies-, Sandwerken für in diesen Werken eingesetzte Förderbänder ein Pegel der längenbezogenen Schallleistung von & =86,0 bezogen auf 1 m angegeben. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Tabelle 11: Zu berücksichtigende Häufigkeiten Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Dauer L W,1h [db(a)] Betrieb von Förderbändern 1/h 06:00 22:00 20 Min 81,2 Projekt-Nr.: A331305, Seite 22 von 33

Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h % = 0 m ansteigend bis auf h % = 22,0 m über Gelände berücksichtigt. 3.14 Radlader Laut den Bestimmungen der 32. BImSchV i. V. mit der Richtlinie 2000/14/EG (Stufe II) ist für Radlader ein Schallleistungspegel von höchstens =101,0 P 55 kw =82,0+11 P P >55 >? zulässig, wobei @ die installierte Nutzleistung in kw bezeichnet. Solch ein Radlader mit @ 55 >? soll zum Einsatz kommen. Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszugehen: Tabelle 12: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge Bezeichnung Betrieb eines Radladers auf dem Gelände Betrieb eines Radladers auf dem Gelände Häufigkeit Zeit von Zeit bis Dauer L W,1h [db(a)] 1/h 06:00 22:00 20 Min/h 93,2 1/h 22:00 6:00 20 Min/h 93,2 Radladler zur Entladung*) 1 06:00 7:00 20 Min 96,2 *) Schalltechnisch ungünstigste Situation innerhalb der Ruhezeiten Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmodell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von h % = 1,0 m über Fahrwegoberfläche berücksichtigt. 3.15 Abstrahlungen von Gebäuden / Außenbauteilen Die Ermittlung der Emissionen von Gebäuden und deren Öffnungen geschieht gemäß DIN EN 12354-4 [5]. Der zu erwartende Innenpegel A in den Produktionshallen ist in einem vorangegangenen Projekt an einer vergleichbaren Anlage des Auftraggebers messtechnisch ermittelt worden. Demzufolge kann davon ausgegangen werden, dass der Wert für den Innenpegel einschließlich eines Zuschlags für Impulshaltigkeit nicht über A =85 Projekt-Nr.: A331305, Seite 23 von 33

liegt. Dieser Wert wird tags und nachts angesetzt. Aus den frequenzabhängigen Innenpegeln wird der von den Außenbauteilen abgestrahlte flächenbezogene Schallleistungsbeurteilungspegel ermittelt. Mit B C = 3 für Industriebauten (Tabelle B.1 der DIN EN 12354-4, wenige Quellen vor schallharten Wänden) und bei Berücksichtigung einzelner Frequenzbereiche ist && =L E R & C I. Dabei ist R das frequenzabhängige Schalldämm-Maß des betrachteten Bauteils. Die zur Ermittlung der Abstrahlung von Außenbauteilen wichtigen Schalldämmmaße der Wand- und Dachkonstruktionen wurden vor Ort abgeschätzt. Es ergab sich: Dach: R W 35 db, Fassade (Stahlbeton): R W 62 db, Fassade ISO-Wandelement: R W 30 db, Fensterbänder (Doppelverglasung): R W 32 db. 3.16 Schienenverkehrslärm durch Güterzüge auf dem Betriebsgelände Die Berechnungen stellen auf Anlieferungen durch Güterzüge (gem. Akustik 04 anzusetzende Mindestgeschwindigkeit bei Rangierfahrten v = 65 km/h, l = 400 m, p = 0 %) 1 mal pro Tag (1 Einfahrt bzw. 1 Ausfahrt) bzw. 1 mal in der ungünstigsten Nachtstunde (1 Einfahrt) ab. Als Kennwert der Schallemission von Güterzügen wird der Schallemissionspegel L m,e nach Akustik 04 [12] berechnet; das ist der unter Referenzbedingungen (25 m Abstand, 3,50 m Höhe über Schienenoberkante, freie Schallausbreitung) bestimmte Mittelungspegel. Der Emissionspegel ergibt sich zu (,) =54+20 0,01 v +10 0,01 l+10 5 0,04 p. Bei Immissionsberechnungen gem. den Regelungen der Akustik 04 wird der Schienenbonus nicht berücksichtigt. Ein Zuschlag zur Berücksichtigung von Betonschwellen oder fester Fahrbahn entfällt für Rangierfahrten. Aus den angegebenen Emissionskennwerten errechnet sich der Pegel der längenbezogenen Schallleistung für eine Zugvorbeifahrt je Stunde zu &, =82,3. Im Bereich der Kurven der Gütergleise auf dem Betriebsgelände wird aufgrund der Radien davon ausgegangen, dass Kurvenquietschen nicht auftritt. Projekt-Nr.: A331305, Seite 24 von 33

Tabelle 13: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis Zugeinfahrt 1 06:00 7:00 Zugausfahrt 1 20:00 22:00 Zugein- oder -ausfahrt 1 22:00 23:00 Da die Rangiergleise im vorliegenden Fall ebenerdig im Schotterbett verlegt werden, kann für die Emissionen eine Quellhöhe von h % = 0,1 m über Gelände berücksichtigt werden. Maximalpegel im Bereich der Gütergleise werden mit (56 =100,0 berücksichtigt. 3.17 Schienenverkehrslärm auf öffentlichen Bahnstrecken Für den Bereich der öffentlichen Gleisanlage sind die Emissionen von Zugbewegungen grundsätzlich nach dem Verfahren der Schall 03 [11] zur ermittelt. Als Kennwert der Schallemission der oben genannten Bahn-Strecke wird der Schallemissionspegel (,) berechnet; das ist der unter Referenzbedingungen (25 m Abstand, 3,50 m Höhe über Schienenoberkante, freie Schallausbreitung) bestimmte Mittelungspegel in den Zuggeschwindigkeit, Scheibenbremsanteil, Fahrzeugart und Zuglänge eingehen. Für eine Zugein- und eine Zugausfahrt zwischen 6:00 und 22:00 Uhr sowie eine Zugeinund eine Zugausfahrt zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ergibt sich bei einer Zuglänge von 800 m, einer Zuggeschwindigkeit von 50 km/h und einem Scheibenbremsanteil von 0 % der unkorrigierte Emissionspegel zu (,) =51,2 / 51,2 dba Tag/Nacht. Berücksichtigt man, dass im Verlauf der Strecke die Oberbauart Betonschwelle im Schotterbett mit - PQ = +2 db(a) anzusetzen ist und weiterhin die derzeit noch gültige folgende Korrektur S = -5 db(a) zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms, so erhält man den korrigierten Emissionspegel zu: (,),R =48,2 / 48,2 dba Tag/Nacht. Gemäß Schall 03 ist als Höhe der Emission 0,6 m über Gelände bei Annahme eines 0,5 m hohen Schotterbetts anzusetzen. Projekt-Nr.: A331305, Seite 25 von 33

4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines zum Prognoseverfahren Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den örtlichen Verhältnissen wird auf der Grundlage eines digitalen dreidimensionalen Geländeund Hindernismodells eine Schallausbreitungsrechnung nach den Regeln der Technik durchgeführt, die durch die TA Lärm [1] und durch die dort zitierte DIN ISO 9613-2 [4] beschrieben wird (Geräuschimmissionsprognose nach A.2.3 TA Lärm). Dabei werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftabsorption, Witterungs- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf. die Abschirmung durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden. Die Summe aller dieser Dämpfungen wird mit bezeichnet. Berücksichtigt man noch die Richtwirkungskorrektur - S, die sich aus dem Richtwirkungsmaß einer Punktschallquelle - und dem Richtwirkungsmaß bei Abstrahlung in einen Raumwinkel T von weniger als 4 U sterad (vgl. ehemals Raumwinkelmaß K 0 der VDI 2714) ergibt, so lässt sich die Ausbreitungsrechnung, d. h. der Zusammenhang zwischen immissionsseitigem Pegel und quellseitigem Schallleistungspegel, wie folgt darstellen: V7 -?= + - S Die bei der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigten Hindernisse (z. B. Gebäude) sind in den Anlagen dargestellt. Im Bereich schallharter Flächen ist für den Bodeneffekt G = 0,1 (fast vollständig schallharter Boden) angesetzt worden. Für die Ausbreitungsrechnung wird die 1. Reflexion je Ausbreitungsweg berücksichtigt. Die Reflexionseigenschaften der Gebäudefassaden werden durch einen Absorptionsverlust von 1 db(a) charakterisiert. Dabei wird die Reflexion an der Fassade, für die der Beurteilungspegel L r berechnet werden soll, entsprechend der Definition des Immissionsorts 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, nicht berücksichtigt. Die Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt eine meteorologische Korrektur C met durch die Bildung des Langzeit-Mittelungspegels L AT (LT) nach DIN ISO 9613-2. Dabei wird die lokale Windstatistik berücksichtigt. Insofern bilden alle nachfolgend genannten Beurteilungspegel den oben genannten Langzeit-Mittelungspegel ab. Es wird davon ausgegangen, dass die Geräusche der Anlage keine ausgeprägten Einzeltöne enthalten, die an den Immissionsorten wahrzunehmen sind. Daher ist der Zuschlag für die Berücksichtigung der Tonhaltigkeit K T = 0 db(a) zu setzen. Ein Zuschlag für eine ggf. vorhandene Impulshaltigkeit der Geräusche wird nicht separat angesetzt, sondern ist im Taktmaximalpegel enthalten. Die ermittelten Immissionspegel an den Immissionsorten beschreiben damit die Beurteilungspegel L r nach der TA Lärm. Die so ermittelten Geräuschimmissionen stellen die Zusatzbelastung durch das Betonschwellenwerk im Sinne der TA Lärm dar. Projekt-Nr.: A331305, Seite 26 von 33

Zur Ermittlung der Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse wird programmintern für jeden Immissionsort die jeweils für den Maximalpegel maßgebliche Schallquelle automatisiert ermittelt und der jeweilige maximale Schallleistungspegel ausgewertet. Die Berechnung der Geräuschimmissionen durch Schienenverkehrslärm auf öffentlichen Schienenwegen erfolgt gemäß der Schall 03. Die Ausbreitungsrechnungen erfolgen mit dem Programmsystem IMMI 2013 der Firma Wölfel. 4.2 Berechnungsergebnisse In den nachfolgenden Tabellen sind die Ergebnisse der Schallimmissionsberechnungen angegeben. Dabei ist zu allen in den Plänen der Anlage dargestellten Immissionsorten das jeweilige Geschoss, der maßgebliche Immissionsrichtwert, der Beurteilungspegel sowie die Differenz zum Immissionsrichtwert jeweils für den Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) angegeben. Überschreitungen der jeweiligen Immissionsrichtwerte sind durch Fettdruck hervorgehoben. Die nachfolgende Tabelle stellt die Immissionen des geplanten Betonschwellenwerks mit Lkw-Verkehr und Ladevorgänge von Schüttgut, Lkw-Verkehr und Ladevorgänge von Betonschwellen, Lkw-Verkehr und Ladevorgänge von sonstigen Gütern, Bewegungen eines Güterzugs der Länge von 400 m ohne Kurvenquietschen, Öffnen der Rungenwagen, Betrieb in den Hallen, Betrieb eines Transportbandes, Betrieb eines Hubwagens, Nutzung des Mitarbeiter-Parkplatzes, Betrieb des Portalkrans, Betrieb eines Staplers im Freien, Betrieb eines Radladers im Freien am Tage, sowie Bewegungen eines Güterzugs der Länge von 400 m ohne Kurvenquietschen, Betrieb in den Hallen, Projekt-Nr.: A331305, Seite 27 von 33

Betrieb eines Hubwagens, Nutzung des Mitarbeiter-Parkplatzes, Betrieb des Portalkrans, Betrieb eines Staplers im Freien, Betrieb eines Radladers im Freien in der ungünstigsten Nachtstunde dar. Eine Übersicht über die Lage der berücksichtigten Schallquellen findet sich in Anlage 2. Tabelle 14: Immissionen der Zusatzbelastung durch das Betonschwellenwerk Immissionsort Geschoss IRW L r,tag Diff. IRW L r,nacht Diff. 01 EG 60 47,5-12,5 45 38,0-7,0 01 OG1 60 48,5-11,5 45 39,3-5,7 02 EG 60 40,4-19,6 45 31,8-13,2 02 OG1 60 41,4-18,6 45 33,0-12,0 03 EG 70 41,6-28,4 70 32,7-37,3 03 OG1 70 44,0-26,0 70 34,6-35,4 04 EG 70 41,2-28,8 70 34,4-35,6 04 OG1 70 42,1-27,9 70 36,6-33,4 05 EG 70 52,0-18,0 70 42,1-27,9 05 OG1 70 53,0-17,0 70 43,4-26,6 alle Pegelwerte in db(a) In einer Variante sind die Geräuschimmissionen einschließlich der Erweiterung des Standorts um eine Weichenhalle, welche mit den Emissionskennwerten der Schwellenproduktionshalle versehen wurde, und einer weiteren Ein- und einer Ausfahrt eines 400 m Zuges am Tage prognostiziert worden. Im Einzelnen wurden in dieser Variante folgende Vorgänge berücksichtigt: Lkw-Verkehr und Ladevorgänge von Schüttgut, Lkw-Verkehr und Ladevorgänge von Betonschwellen, Lkw-Verkehr und Ladevorgänge von sonstigen Gütern, Bewegungen eines Güterzugs vor der Produktionshalle der Länge von 400 m ohne Kurvenquietschen, Öffnen der Rungenwagen, Betrieb in den Hallen, Projekt-Nr.: A331305, Seite 28 von 33

Betrieb eines Transportbandes, Betrieb eines Hubwagens, Nutzung des Mitarbeiter-Parkplatzes, Betrieb des Portalkrans, Betrieb eines Staplers im Freien, Betrieb eines Radladers im Freien Betrieb in der Weichenhalle, Bewegungen eines Güterzugs vor der Weichenhalle der Länge von 400 m ohne Kurvenquietschen, am Tage, sowie Bewegungen eines Güterzugs vor der Produktionshalle der Länge von 400 m ohne Kurvenquietschen, Betrieb in den Hallen, Betrieb eines Hubwagens, Nutzung des Mitarbeiter-Parkplatzes, Betrieb des Portalkrans, Betrieb eines Staplers im Freien, Betrieb eines Radladers im Freien Betrieb in der Weichenhalle, in der ungünstigsten Nachtstunde. Eine Übersicht über die Lage der berücksichtigten Schallquellen einschließlich der Weichenhalle findet sich in Anlage 4. Tabelle 15: Immissionen der Zusatzbelastung durch das Betonschwellenwerk einschließlich Erweiterung Immissionsort Geschoss IRW L r,tag Diff. IRW L r,nacht Diff. 01 EG 60 47,5-12,5 45 38,0-7,0 01 OG1 60 48,6-11,4 45 39,3-5,7 02 EG 60 40,5-19,5 45 31,8-13,2 02 OG1 60 41,5-18,5 45 33,0-12,0 03 EG 70 41,6-28,4 70 32,7-37,3 03 OG1 70 44,0-26,0 70 34,6-35,4 Projekt-Nr.: A331305, Seite 29 von 33

Immissionsort Geschoss IRW L r,tag Diff. IRW L r,nacht Diff. 04 EG 70 41,2-28,8 70 34,4-35,6 04 OG1 70 42,1-27,9 70 36,6-33,4 05 EG 70 52,1-17,9 70 42,1-27,9 05 OG1 70 53,0-17,0 70 43,4-26,6 alle Pegelwerte in db(a) Für eine vollständige Beurteilung gemäß den Regelungen der TA Lärm müssen noch die nachfolgend aufgeführten Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse prognostiziert werden. Tabelle 16: Prognostizierte Maximalpegel des geplanten Betonschwellenwerks Immissionsort Geschoss IRW T +30 L max,tag Diff. IRW N +20 L max,nacht Diff. 01 EG 90 63,4-26,6 65 40,6-24,4 01 OG1 90 64,5-25,5 65 41,3-23,7 02 EG 90 62,7-27,3 65 45,5-19,5 02 OG1 90 63,7-26,3 65 46,2-18,8 03 EG 100 61,1-38,9 90 40,7-49,3 03 OG1 100 64,8-35,2 90 44,4-45,6 04 EG 100 68,6-31,4 90 32,3-57,7 04 OG1 100 69,5-30,5 90 33,6-56,4 05 EG 100 69,9-30,1 90 53,3-36,7 05 OG1 100 70,9-29,1 90 54,1-35,9 alle Pegelwerte in db(a) 4.3 Sicherheit der Prognose Bei der Durchführung von schalltechnischen Prognoseuntersuchungen, die sich auf Emissionsmessungen, Literaturangaben und Vergleichsdaten etc. beziehen, ergeben sich üblicherweise Unsicherheiten. Zusätzliche Unsicherheiten sind bei den Schallausbreitungsrechnungen auf Grund der Ansätze für die Meteorologiedämpfung, Abschirmmaße etc. zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der Geräuschemissionen wurden übliche Ansätze auf der Basis von Erfahrungswerten oder Studien gewählt. Da für den Betrieb des Betonschwellenwerks eine maximale Nutzungsintensität betrachtet wurde, sind emissionsseitig keine Zuschläge für die Prognosegenauigkeit anzusetzen. Damit ist zu erwarten, dass die Anforderungen der TA Lärm bei Unterschreitung des jeweiligen Immissionsrichtwerts durch den prognostizierten Beurteilungspegel sicher eingehalten werden. Projekt-Nr.: A331305, Seite 30 von 33

4.4 Beurteilung Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Auf Grundlage der in Abschnitt 4.2 dargestellten Berechnungsergebnisse ist festzustellen, dass die jeweiligen Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den Immissionsorten der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung durch die Geräuschimmissionen des geplanten Betonschwellenwerks (s. Tabelle 14) auch bei der Erweiterung durch eine weitere Halle (Weichenhalle, s. Tabelle 15) am Tage um mindestens 11 db(a) unterschritten werden. Mit Bezug auf Punkt 3.2.1 der TA Lärm sind die Geräuschimmissionen des geplanten Betonwerks am Tage, auch nach der möglichen Erweiterung um eine Weichenhalle, als nicht relevant einzustufen. Das Vorhaben ist, unabhängig von der tatsächlichen Vorbelastung durch andere Gewerbe- und Industriebetriebe, genehmigungsfähig. Sollte bei den Güterzugbewegungen Kurvenquietschen auftreten, so wäre dies gemäß Akustik 04 mit einem Zuschlag von 6 db(a) zum Emissionspegel der Zugbewegungen zu berücksichtigen. Da die Zugbewegungen pegelbestimmend sind, würden die Geräuschimmissionen des Schwellenwerks den jeweiligen Immissionsrichtwert am maßgeblichen Immissionsort am Tage nur noch um rd. 5 db(a) unterschreiten. Die Geräuschimmissionen des Schwellenwerks tragen dann relevant zu den Gesamtimmissionen bei. Aus diesem Grunde sollte Kurvenquietschen ausgeschlossen werden. Die zu erwartenden Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse unterschreiten den jeweiligen Bezugspegel der TA Lärm zur Beurteilung kurzzeitiger Einzelereignisse am Tage an allen Immissionsorten deutlich (vgl. Tabelle 16). Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Nachts unterschreiten die prognostizierten Immissionen des Betonschwellenwerks beim untersuchten dreischichtigen Betriebsablauf den Immissionsrichtwert für Mischgebiete an Immissionsort IP 01, 1. OG um 5,7 db(a) (vgl. Tabelle 14, ohne Weichenhalle). An allen anderen Immissionsorten wird der jeweilige Immissionsrichtwert mindestens um 7 db(a) unterschritten. Die Erweiterung um die Weichenhalle verändert die Immissionssituation nicht. Die zu erwartenden Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse unterschreiten den jeweiligen Bezugspegel der TA Lärm zur Beurteilung kurzzeitiger Einzelereignisse auch in der Nacht an allen Immissionsorten deutlich. Als dominante Geräuschquelle nachts sind die Güterzugbewegungen zu nennen. Hierbei wird von vornherein davon ausgegangen, dass im Bereich der Kurven gegebenenfalls auftretendes Kurvenquietschen nicht auftritt. Ein Zuschlag für Kurvenquietschen würde zu höheren Geräuschimmissionen führen. Die ermittelten Geräuschimmissionen nachts sind an allen Immissionsorten bis auf Immissionsort IP 01, 1. OG als nicht relevant im Sinne von Punkt 3.2.1 der TA Lärm zu be- Projekt-Nr.: A331305, Seite 31 von 33

zeichnen. Sollte nachts eine relevante Geräuschvorbelastung durch andere Gewerbeoder Industriebetriebe vorliegen, so wären auch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung, als Summe aller Anlagengeräusche, an allen Immissionsorten bis auf IP 01, 1.OG zulässig im Sinne der TA Lärm. An IP 01 wird das Nichtrelevanzkriterium der TA Lärm um 0,3 db(a) verfehlt. Demzufolge würde sich hier ein Beurteilungspegel der Gesamtbelastung, ein Ausschöpfen des Immissionsrichtwerts für Mischgebiete nachts an diesem Immissionsort durch die Vorbelastung vorausgesetzt, von 46 db(a) einstellen. Da der Immissionsrichtwert für Mischgebiete nachts nur um 1 db(a) überschritten und andererseits das tatsächliche Ausschöpfen des Immissionsrichtwerts durch die Vorbelastung nicht festgestellt wurde, ist der an IP 01, 1.OG ermittelte Beurteilungspegel des Betonschwellenwerks von 39,3 db(a) nachts u. E. tolerierbar. Formal könnte diese Einschätzung, vorbehaltlich einer fachjuristischen Prüfung, auf Absatz drei des Punkts 3.2.1 der TA Lärm gestützt werden, wonach eine Überschreitung von 1 db(a) zugelassen werden kann, wenn dauerhaft sichergestellt wird, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Sollten für weitere Ansiedlungen neuer Betriebe keinerlei Flächen mehr zur Verfügung stehen, wäre die geforderte Sicherstellung u. E. gegeben. Anlagenbezogener Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen / Schienenwegen Gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm muss geprüft werden, wie sich die Immissionen des Verkehrslärms öffentlicher Straßen durch die mit dem Betrieb des geplanten Betonschwellenwerks in Verbindung stehenden zusätzlichen Kfz-Verkehre erhöhen. Eine Beurteilung der Immissionen soll dabei nicht in Gewerbegebieten erfolgen. Bei der weiteren Prüfung nach Punkt 7.4 ist zunächst die Vermischung der anlagenbezogenen Kfz-Verkehre zu diskutieren. Für die zusätzlichen dem geplanten Betonwerk zuzurechnenden Kraftfahrzeuge besteht direkt nach Verlassen des Grundstücks die Möglichkeit, Richtung Westen oder Richtung Osten zu fahren. Hier tritt somit bereits eine Vermischung mit dem öffentlichen Straßenverkehr ein. Da alle drei Voraussetzungen in Punkt 7.4 erfüllt sein müssen, sind für die Zusatz-Verkehre keine weiteren Betrachtungen erforderlich. Für den Güterzug, der sich nach Verlassen des Betriebsgrundstücks auf einem öffentlichen Gleis befindet, ist zunächst zu prüfen, ob der Beurteilungspegel der bestehenden Zugeverkehre auf dem Industriegleis um 3 db(a) erhöht wird. Da das Gleis derzeit nicht genutzt wird, ist diese Erhöhung gegeben. Somit ist zu prüfen, ob an der bestehenden Wohnbebauung außerhalb von Gewerbegebieten, der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV durch die zwei Zugebewegungen am Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) und einer Zugbewegung in der Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) überschritten wird. Bei dem in Abschnitt 3.17 genannten Emissionskennwert ist bei einem Abstand des Industriegleises im Bereich der Hauptstrecke von den Wohngebäuden in Biebesheim (im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt) von rd. 40 m mit einem Beurteilungspegel am Tage und in der Nacht von rd. 46 db(a) zu rechnen. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Projekt-Nr.: A331305, Seite 32 von 33

Mischgebiete wird demnach am Tage um rd. 18 db(a) und in der Nacht um rd. 8 db(a) unterschritten. 5 Zusammenfassung In dieser schalltechnischen Untersuchung sind die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die geplante Nutzung eines Grundstücks im Industriegebiet in Biebesheim durch ein Betonschwellenwerk rechnerisch prognostiziert worden. In dieser Untersuchung sind die Geräuschimmissionen der umliegenden Gewerbe- und Industriebetriebe implizit durch Anwendung des Nichtrelevanzkriteriums der TA Lärm berücksichtigt worden. Am Tage ist der geplante Betrieb einschließlich einer möglichen späteren Erweiterung um eine weitere Halle aus Sicht des Geräuschimmissionsschutzes möglich. Es zeigte sich allerdings, dass der geplante dreischichtige Betrieb nachts zu einer geringfügigen Verfehlung des Nichtrelevanzkriteriums führt. Mit Blick auf Unsicherheiten bzgl. der tatsächlichen Vorbelastung kann diese geringfügige Abweichung jedoch toleriert werden. GTA mbh im Rahmen der Qualitätssicherung gelesen: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper 2013 GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. Projekt-Nr.: A331305, Seite 33 von 33

Errichtung eines Betonschwellenwerkes, Biebesheim Schalltechnische Untersuchung 0 M 1:8000 500 m MI 02 Waldstrasse 05 geplantes Betonschwellenwerk GI GI 03 04 01 MI Projekt: Errichtung eines Betonschwellenwerkes in Biebesheim Leonhard Moll Betonwerke Darstellung: Übersichtsplan mit Lage des geplanten Betriebes und Gebietsnutzungen Projekt-Nr.: A331305 Datum: 09.08.2013 Anlage: 1 IMMI 2013

Errichtung eines Betonschwellenwerkes, Biebesheim Schalltechnische Untersuchung Lkw-Fahrweg Pkw- Fahrweg Pkw- Parkplatz Emissionen Außenbauteile Parkvorgang Lkw Radlader u. Stapler sonst. Güter Rungenwagen Laden sonst. Güter Radlader u. Stapler Rüttler Schüttluke Transportband Fahrantrieb Portalkran Rangieren Lkw Leerlauf Lkw-Fahrweg Hubwagen Katze Gleis Gleis 0 M 1:3000 250 m Projekt: Errichtung eines Beton- Darstellung: Schalltechnisches Modell Projekt-Nr.: A331305 schwellenwerkes in Biebesheim der Zusatzbelastung Datum: 26.06.2013 Leonhard Moll Betonwerke durch die gepl. Anlage Anlage: 2 IMMI 2013

Errichtung eines Betonschwellenwerkes, Biebesheim Schalltechnische Untersuchung 02 0 M 1:8000 500 m 05 03 04 01 Werktag (6h-22h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Errichtung eines Betonschwellenwerkes in Biebesheim Leonhard Moll Betonwerke Darstellung: Geräuschimmissionen Zusatzbelastung Tag Projekt-Nr.: A331305 Datum: 09.08.2013 Anlage: 3.1 IMMI 2013

Errichtung eines Betonschwellenwerkes, Biebesheim Schalltechnische Untersuchung 02 0 M 1:8000 500 m 05 03 04 01 Nacht (22h-6h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Errichtung eines Betonschwellenwerkes in Biebesheim Leonhard Moll Betonwerke Darstellung: Geräuschimmissionen Zusatzbelastung Nacht Projekt-Nr.: A331305 Datum: 09.08.2013 Anlage: 3.2 IMMI 2013

Errichtung eines Betonschwellenwerkes, Biebesheim Schalltechnische Untersuchung Lkw-Fahrweg Pkw- Fahrweg Pkw- Parkplatz Emissionen Außenbauteile Parkvorgang Lkw Radlader u. Stapler sonst. Güter Rungenwagen Laden sonst. Güter Radlader u. Stapler Transportband Emissionen Außenbauteile Rüttler Schüttluke Fahrantrieb Portalkran Rangieren Lkw Leerlauf Lkw-Fahrweg Gleis Gleis Hubwagen Katze Gleis Gleis 0 M 1:3000 250 m Projekt: Errichtung eines Beton- Darstellung: Schalltechnisches Modell Projekt-Nr.: A331305 schwellenwerkes in Biebesheim der Zusatzbelastung Datum: 09.08.2013 Leonhard Moll Betonwerke mit Weichenhalle Anlage: 4 IMMI 2013

Errichtung eines Betonschwellenwerkes, Biebesheim Schalltechnische Untersuchung 02 0 M 1:8000 500 m 05 03 04 01 Werktag (6h-22h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Errichtung eines Betonschwellenwerkes in Biebesheim Leonhard Moll Betonwerke Darstellung: Geräuschimmissionen Zusatzbelastung mit Weichenhalle Tag Projekt-Nr.: A331305 Datum: 09.08.2013 Anlage: 5.1 IMMI 2013

Errichtung eines Betonschwellenwerkes, Biebesheim Schalltechnische Untersuchung 02 0 M 1:8000 500 m 05 03 04 01 Nacht (22h-6h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Errichtung eines Betonschwellenwerkes in Biebesheim Leonhard Moll Betonwerke Darstellung: Geräuschimmissionen Zusatzbelastung mit Weichenhalle Nacht Projekt-Nr.: A331305 Datum: 09.08.2013 Anlage: 5.2 IMMI 2013

Teilpegel der Zusatzbelastung an einem exemplarischen Immissionsort Tag (6:00-22:00) Nacht (22:00-6:00) IP 01, 1. OG Summe 48,5 39,3 Bezeichnung Quelle L r,i,a L r,a [inv] L r,i,a L r,a [inv] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Rungenwagen 45,4 48,5 0,0 39,3 Rungenwagen 45,4 45,7 0,0 39,3 Gleis 25,8 33,3 0,0 39,3 Gleis 25,8 32,5 0,0 39,3 Transportband 25,2 31,4 0,0 39,3 Lkw Leerlauf 24,4 30,2 0,0 39,3 Gleis* 21,0 28,9 0,0 39,3 Katze 20,9 28,1 21,2 39,3 Rüttler 19,8 27,2 0,0 39,2 Schüttluke 18,3 26,4 0,0 39,2 Stapler 18,1 25,6 18,6 39,2 Hubwagen 17,7 24,8 18,2 39,2 Fahranrieb 16,9 23,8 17,3 39,1 Fahrweg Lkw* 16,4 22,8 0,0 39,1 Fahrantrieb 16,3 21,7 16,7 39,1 Lkw Betonschwellen* 15,0 20,3 0,0 39,1 Radlader 14,8 18,8 15,3 39,1 Rangieren 14,6 16,5 0,0 39,1 Radlader sonst. Güt 8,3 12,0 0,0 39,1 Stapler sonst. Güter 6,0 9,6 0,0 39,1 Lkw-Fahrweg* 2,6 7,1 0,0 39,1 Fassade Nord 0,1 5,1 0,6 39,1 Parkvorgang Lkw -2,5 3,4 0,0 39,1 Dach -3,0 2,2-2,5 39,1 Pkw-Parkplatz -3,3 0,6 2,3 39,1 Fassade Ost -4,5-1,6-4,0 39,1 Parkvorgang Lkw -10,0-4,8 0,0 39,1 Fassade Süd -11,6-6,4-11,1 39,1 Laden sonst. Güter -12,2-8,0 0,0 39,1 Pkw-Fahrweg -12,5-10,0-7,0 39,1 Laden sonst. Güter -13,2-13,6 0,0 39,1 Fassade West -22,1 0,0-21,6 39,1 GleisN 0,0 0,0 30,7 39,1 GleisN 0,0 0,0 38,4 38,4 Projekt-Nr.: A331305 Errichtung eines Betonschwellenwerks in Biebesheim Anlage 6