Das Arbeitsrecht in der Wirtschafts- und Finanzkrise Juristische Gesellschaft Ruhr 17. November IHK Bochum 1
Wie geht es weiter? 2
Beendigungsmöglichkeiten Kündigungsmöglichkeit für Arbeitgeber Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar - Arbeitnehmer mind. ½ Jahr im Unternehmen - Unternehmen mit mind. 10 Arbeitnehmern Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht anwendbar Folge Folge starke gerichtliche Kontrolle nur Missbrauchskontrolle 3
Kündigungsgründe 1 II KSchG personenbedingte Kündigung verhaltensbedingte Kündigung betriebsbedingte Kündigung unternehmerische Entscheidung BAG: nur Willkürkontrolle Wank: nachhaltige Unternehmenspolitik 4
Betriebsbedingte Kündigungen 1 II KSchG betriebsbedingte Kündigung Gesetz: vor Kündigung Versetzungsmöglichkeit prüfen BAG: alle (!) freie Stellen im Unternehmen anbieten Wank: - nur vergleichbare Stellen - Fristsetzung möglich 5
Sozialauswahl 1 II, III KSchG betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl Fall: Unter mehreren in Betracht kommenden Arbeitnehmern braucht der Arbeitgeber nur einigen zu kündigen. Welche das sind, richtet sich allein nach sozialen Kriterien (vier abschließende Kriterien in 1 III KSchG). Problem: Wenn die Kündigung diskriminierend ist (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG), etwa zehn Rechtsansichten. BAG: AGG im Rahmen des KSchG berücksichtigen 6
Bagatelldiebstähle Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen 7
Kündigungsgründe 1 II KSchG personenbedingte Kündigung verhaltensbedingte Kündigung betriebsbedingte Kündigung unternehmerische Entscheidung BAG: nur Willkürkontrolle Wank: nachhaltige Unternehmenspolitik 8
Bagatelldiebstähle Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen 1. Stufenverhältnis: Abmahnung ordentliche Kündigung außerordentliche, fristlose Kündigung 2. eine Meinung: BAG keine Bagatellgrenze fristlose Kündigung 3. andere Meinung: Abwägung Sachgegenstand oder Nahrung (Büromaterial/ Bienenstich, Maultaschen, Frikadellen) Wert (Pfandbon) Verstoß gegen klare Richtlinien Verhalten nach Entdeckung der Tat Dauer der Betriebszugehörigkeit bisheriges fehlerfreies Verhalten 9
Betriebsbedingte Kündigung Rechtspolitischer Vorschlag Gesetz: - Klage gegen Kündigung (keine Abfindung) - Vergleichsvorschlag des Gerichts - einvernehmliche Aufhebung, Abfindung Vorschlag 1: - Keine Klagemöglichkeit - aber in jedem Fall eine Abfindung (als gesetzliche Regelung) Vorschlag 2: - im Arbeitsvertrag: Klageverzicht, dafür Abfindung 10
Mindestlohn Mindestlohn allgemeiner Mindestlohn Deutschland bisher: (-) DGB, SPD, Linke (+) Koalitionsvertrag (-) Tarifvertragsgesetz (TVG) spezieller Mindestlohn Allgemeinverbindlichkeit Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Mindestarbeitsbedinungsgesetz (MindÁrbBG) Koalitionsvertrag: ja, aber 11
Lohnkosten Reduzierung von Lohnkosten im Voraus im Nachhinein Freiwilligkeitsvorbehalt Widerrufsvorbehalt Änderungsvorbehalt Änderungsvertrag Änderungskündigung nur bei Existenzgefährdung des Betriebs 12
Beschäftigungsformen Atypische Beschäftigungsformen Befristete Beschäftigung Teilzeitarbeit Leiharbeit Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) 13
Diskussionsteil Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf Ihre Fragen! 14