Hygienecheckliste Die EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen für Lebensmittel, einschließlich der Beförderung, der Lagerung und der Behandlung von Primärerzeugnissen am Erzeugungsort, einschließlich der korrekten Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden. Sobald Gemüse oder Obst also behandelt (z.b. durch Waschen, Umfüllen, Kühlen, Lagern, Befördern, Schneiden, Bündeln), gelagert oder befördert wird, unterliegen die Betriebe der Lebensmittelhygieneverordnung. Kriterium Wer ist verantwortlich? Erfüllt Ja Nein Bemerkung Allgemeine Anforderungen Rauchverbot In den Arbeitsräumen und während der Arbeit Deutlich sichtbare Hinweisschilder in den Räumen Einweisung in Hygiene beim Umgang mit Obst und Gemüse sowie Speisekartoffeln Mitarbeiterschulung Einweisung der Saisonarbeiter Themen: Sauberkeit Sorgsamer Umgang mit dem Erntegut, keine Fremdkörper im Erntegut Abfallentsorgung Toiletten Wasserspülung vorhanden Mit Handwaschbecken ausgestattet Handwaschbecken Warm- und Kaltwasserzufuhr vorhanden Geeignete Reinigungsmittel vorhanden Papier- oder Einmalhandtücher vorhanden Müllbehälter Geeignete, einwandfreie Behältnisse Abfalllager Separate, geeignete Vorkehrungen für die Mülllagerung und-entsorgung Frei von Schädlingen und Ungeziefer Musterformular Hygienecheckliste
Kriterium Wer ist verantwortlich? Erfüllt Ja Nein Bemerkung Erste-Hilfe-Kästen in der Nähe des Arbeitsbereiches Innenbereich gut sichtbar vorhanden Außenbereich gut sichtbar vorhanden Anforderungen an räumliche und technische Ausstattungen Sauberkeit der Räume Reinigungsplan vorhanden Sauberkeit der Transportfahrzeuge Sauberkeit nachgewiesen/gewährleistet; Maßnahmen zur Reinigung vorhanden Transport des Ernteguts Sauberkeit der Transportbehälter(Reinigungsplan) gewährleistet Waschen des Ernteguts Geeignete Vorrichtungen vorhanden Qualität des Waschwassers (Trinkwasserqualität) Korrosionsbeständiges Material Tische, Schneidbrenner, Schneidwerkzeuge Sortieranlagen Verpackungsanlagen Umsetzung Hygienecheckliste überprüft und eingehalten: Datum Unterschrift Musterformular Hygienecheckliste
Reinigungsplan 2.1.6 Reinigungsplan Reinigungszone Objekt Reinigungsrhytmus Hinweise Verantwortlich so. Täglich Woche Monat Quartal Jahr Hinweise Kontrolle Datum, Unterschrift EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Reinigungsplan 2.1.6 Reinigungsgegenstand Art der Reinigung Intervall (wann?) durchgeführt am Unterschrift EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Übersichtsplan Probenziehung 2.3.1 Produkt Parameter: Parameter: Parameter: Probenfrequenanzahzeitpunkfrequenanzahzeitpunkt Untersuchungs Untersuchungs Probenfrequenz Probenanzahl Untersuchungszeitpunkt Produkt Parameter: Parameter: Parameter: Probenfrequenanzahzeitpunkfrequenanzahzeitpunkt Untersuchungs Untersuchungs Probenfrequenz Probenanzahl Untersuchungszeitpunkt EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH
Fremdkörpermanagement 2.1.8. Der Fremdkörpereintrag muss durch geeignete betriebliche Maßnahmen nach bestem Wissen und Gewissen ausgeschlossen werden. Art Glas Wie kann der Eintrag von Fremdkörpern vermieden werden? z. B. Splitterschutz an der Beleuchtung bzw. splitterfreie Beleuchtung, Splitterschutz an Scheiben (Türglas, Fensterglas, Thermometerglas), keine Glasflaschen und Tassen in der Produktion, etc. Metall Papier und Pappe Kunststoff Holz Steine Sonstiges z. B. Korrekt eingestellte, gewartete und intakte Maschinen und Arbeitsmaterialien, Kontrolle der Schrauben bei Maschinen, keine Büromaterialien in der Produktion, etc. z. B. Entfernen der Umverpackung vor Weitergabe in Produktionsräume z. B. Intakte Arbeitsmittel (z.b. unbeschädigte Kisten, etc. ) z. B. Verzicht auf Holzpaletten im Produktionsbereich, keine Arbeitsutensilien und Reinigungsutensilien aus Holz, keine Holzleitern, etc. z. B. Optische Kontrolle beim Wareneingang z. B. Tragen von Haarnetzen und geeigneter Hygienekleidung, Einhaltung entsprechender Personalhygiene, etc. Zur Vorbeugung des Eintrags jeglicher Fremdkörper in Zwischenerzeugnisse und/oder Endprodukte sollen jegliche Produktwege bzw. Transportbehältnisse durch geeignete Abdeckungen geschützt sein. Offene Behältnisse mit Zwischen- oder Endprodukten sollen in jedem Fall bei einer Zwischenlagerung abgedeckt werden. Zur Vermeidung von Kontamination sind die Hygienerichtlinien des Unternehmens zu beachten. E U R O P L A N T P f l a n z e n z u c h t G m b H
Hygieneregeln im Unternehmen (1) Folgende Punkte sind von Mitarbeitern, Handwerkern, Besuchern und sonstigen Personen, die in die Produktionsstätte gehen zu beachten: Rauchen Rauchen ist nur in speziell vom Betrieb ausgewiesenen Räumen gestattet. Essen und Trinken Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in angewiesenen Bereichen fern der Produktionsstätte gestattet; die Möglichkeit der Kontamination unserer Produkte soll damit ausgeschlossen werden. Private Taschen und Beutel Glas und Glasflaschen Diese Gegenstände dürfen wegen des Gefährdungspotenzials für unsere Produkte nicht mit in die Produktionsstätte genommen werden. Gegenstände wie Uhren, Schmuck, Geld, Werkzeuge, Kugelschreiber sollten verdeckt getragen werden, so dass sie nicht mit dem Produkt in Berührung kommen oder sogar mitverarbeitet werden können. Allgemeines Verhalten Jeder Mitarbeiter hat sich beim Niesen oder Husten vom Produkt abzuwenden und das Bohren in der Nase und Ohren zu unterlassen. Schnittwunden und offene Verletzungen Um Entzündungen in der Wunde und Ausfluss von Blut und Wundsekret zu vermeiden, sollte der Mitarbeiter schnellstmöglich die Wunde verbinden (z.b. Hygienehandschuhe) lassen. Die Verletzung ist dem Vorgesetzten zu melden, damit eventuell ein Arbeitsplatztausch erfolgen kann. Dies ist erforderlich, damit eine hygienische Gefährdung unserer Produkte auszuschließen ist. Händewaschen vor der Arbeitsaufnahme sowie nach dem Toilettenbesuch gehört, auch wenn Handschuhe getragen werden, zur Pflicht. Gleiches gilt beim Wiederbeginn der Arbeitsaufnahme nach Pausen oder Reparaturen. Zusätzlich sollte eine pflegende Lotion (Creme) zum Hautschutz verwendet werden. Ferner sollte auf stark duftende Parfüms oder Aftershaves verzichtet werden. Des Weiteren sind Fingernägel nur kurz geschnitten, sauber und unlackiert in Lebensmittelbetrieben zulässig. Auf falsche Fingernägel sollte verzichtet werden. Anfassen von verschmutzten Gegenständen Jeder Mitarbeiter sollte nach dem Anfassen von verschmutzten Gegenständen (z.b. ölige Werkzeuge etc.) sich gründlich die Hände waschen, um eine Produktkontamination zu vermeiden. Verwendung von geeigneter Schutzkleidung Vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist die Gebrauchsanweisung in Bezug auf die spezifisch notwendige Schutzkleidung durchzulesen und deren Anweisungen genauestens einzuhalten. (Schutzanzüge, Schutzhandschuhe etc.) EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH 2012
Hygieneregeln im Unternehmen (2) Gesundheit / Infektionskrankheiten Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Personen mit gefährlichen, ansteckenden Krankheiten nicht in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb arbeiten dürfen. Folgende Punkte sind von Mitarbeitern, Handwerkern, Besuchern und sonstigen Personen, die in die Produktionsstätte gehen zu beachten: Dazu zählen z.b. Personen mit folgendem Krankheitsbild: Typhus abdominalis; Paratyphus; Cholera; Shigellenruhr; Salmonellose; Ausscheider von Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen; andere infektiöse Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E oder dessen verdächtig sind; infizierte Wunden an Hautkrankheiten bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können. Im Interesse des Mitarbeiters und des Betriebes sowie seiner Kunden muss jeder Mitarbeiter, der vermutet, an einer solchen Krankheiten zu leiden, eine sofortige ärztliche Untersuchung vornehmen lassen und den Kontakt zum Betrieb für die Dauer der Krankheit meiden. Zusätzlich sollten Mitarbeiter, die an einer Infektionskrankheit (z.b. Magen- Darm- Erkrankung) erkrankt waren oder mit der sie in Berührung gekommen sind (z.b. Familienangehörige) vor der Arbeitswiederaufnahme eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und den Vorgesetzten informieren. Instandhaltung/neue Anlagen Vor Inbetriebnahme ist es generell notwendig bzw. müssen: die Maschine auf Verschmutzungen / Teile zu untersuchen Verschmutzungen wie Öle, Fette und Abriebe werden durch Abwischen entfernt. Schweißnähte und scharfe Kanten sind zu glätten und von metallischen Rückständen zu säubern. Grobteile sind einzusammeln, Feinteile wie Späne müssen herausgesaugt werden. Umgang mit Glas, Beleuchtungskörper, Plastik, Metall usw. a) Reinigung und Austausch von Glas und Beleuchtungskörpern Grundsätzlich sind Vorkehrungen gegen Bruch zu veranlassen. Dies kann durch entsprechende Abdeckung oder Entfernen der gefährdeten Produkte erfolgen. Arbeiten Sie vorsichtig! b) Gegenmaßnahme bei Glasbruch, Metall, Plastik etc. auf Maschinen oder Produkten Unterrichten Sie ihren Vorgesetzten und die betroffenen Mitarbeiter! Veranlassen Sie, dass kein betroffenes Produkt weiterverarbeitet oder transportiert wird. Stellen Sie die betroffene Maschine ab. Leiten Sie entsprechende Reinigungsmaßnahmen ein. Kontrollieren Sie nochmals die Maschinen vor der Freigabe zusammen mit dem jeweiligen Vorgesetzten/ Maschinenführer. Produkte sind nach den Anweisungen des Betriebsleiters/ der Geschäftsführung zu behandeln (z.b. Entsorgung). Gelesen und anerkannt von: (bitte in Druckbuchstaben) Datum Unterschrift EUROPLANT Pflanzenzucht GmbH 2012