Aktiver Kinderschutz im Sport Präventions- & Interventionsmöglichkeiten für Sportvereine Qualifizierungsprojekt des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Schleswig-Holstein e.v. und der Sportjugend im Landessportverband Schleswig-Holstein e.v 2011 / 2012 Moderation: Ulrich Kaulen, Hamburg
Themen der aktuellen Auseinandersetzung in Gesellschaft, Medien und Fachöffentlichkeit Gewalt Gewaltdynamik Gewaltprävention Kinderschutz Kindeswohlgefährdung grenzverletzendes Verhalten Missbrauch in Institutionen Kinder- und Menschenrechte Gewaltfreie Erziehung Kindeswohlförderung
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung seit Reform 1631 BGB im Jahre 2000
Kinderschutz heißt Brücken bauen
große Erschütterung! keine Einzelfälle! geschlossenen Systemen gelingt es nicht mehr, die Mauer des Schweigens aufrecht zu erhalten z.b. in Schulen & Internaten Kirchen Kinder- & Jugendreisen / Kuren Sportvereinen Vertrauenskrise, Verunsicherung, hektische Betriebsamkeit, mediale Präsenz Diskurse, Runde Tische, Veranstaltungen, Fachveröffentlichungen, Fortbildungen, Qualifizierungen Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (seit 1.1.2012)
Aktiver Kinderschutz im Sport Sexueller Missbrauch Präventions- und Interventionsmöglichkeiten für Sportvereine Modellprojekt des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Schleswig Holstein e.v. und der Sportjugend im Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Hinweis: Im Zeitraum von Okt. 2011 bis Nov. 2012 fanden 5 Qualifizierungsmaßnahmen mit 6 Sportvereine aus Schleswig-Holstein statt
Projektbausteine Modul 1 / Teil 1 Leitung / Vorstand Einführung Modul 2 / Teil 1 ÜbungsleiterInnen Einführung Modul 3 Beteiligungsprojekt Jugendliche TN aus Modul 1 & 2 bei Ergebnispräsentation Modul 2 / Teil 2 ÜbungsleiterInnen TN aus Modul 1 bei Ergebnispräsentation Modul 1 / Teil 2 Leitung / Vorstand Kommunikation nach Innen Modul 1 / Teil 3 Leitung / Vorstand Kommunikation nach Außen Informationsfluss und Zusammenarbeit von allen Beteiligten innerhalb des Qualifizierungsprojektes wird durch den modularen Aufbau und die gegenseitige Teilnahme gewährleistet
Themen-Spektrum der Qualifizierung (Projektantrag) Leitung / Vorstand Definition, Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch / Schutzauftrag nach 8a SGB VIII / Diskussion des Positionspapiers des LSV / Entwicklung eines eigenen Positionspapiers (Selbstverpflichtung) zum Thema / Entwicklung von Handlungsleitlinien bei sexuellem Missbrauch im eigenen Sportverein / Einführung eines bzw. Überprüfung des Krisen- und Beschwerdemanagements / Durchführung eines sensiblen Personalauswahlverfahrens / Überprüfung des Personalmanagements / Entwicklung einer externen Kommunikationebene / Positionierung des Vereins nach außen ÜbungsleiterInnen Definition, Ursachen und Folgen von sexuell grenzverletzendem Verhalten / Reflexion der eigenen Haltung bei sexuellem Missbrauch / Umgang mit dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch innerhalb des Vereins (Teamdynamik / Transparenz) / Erste Hilfe & Sprache finden: mit dem Kind / Jugendlichen sprechen und unterstützen, Elterngespräche, Hilfestrukturen / Entwicklung von Handlungsleitlinien zum Umgang bei sexuellem Missbrauch im eigenen Sportverein / Umsetzung in die Praxis / Beteiligung von Jugendlichen / Ergebnisdiskussion bzgl.der erarbeiteten Handlungsleitlinien mit Leitung & Vorstand Kinder & Jugendliche Rechte von Kindern & Jugendlichen im Sportverein / Was ist sexueller Missbrauch & sexualisierte Gewalt / Wie sage ich mutig Nein / Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Praxis entdecken / Wünsche an einen gewaltfreien Sportverein / Beitrag zu einem Handlungsleitfaden mit dem Vereinsvorstand
Broschüre... Sexualisiere Gewalt Kinder und Jugendliche im Sport wirksam schützen Informationen und Handlungsempfehlungen für Sportvereine Herausgeber: Landessportverband Schleswig-Holstein e.v. & Sportjugend Schleswig-Holstein e.v. mit Unterstützung durch den Deutschen Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Juni 2011 Inhalt: Vorwort Gemeinsame Erklärung des LSV & der sjsh Sexualisierte Gewalt im Sportverein Sexualisierte Gewalt Besonderheiten Im Sport Opfer und Täter Sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen
Broschüre (Fortsetzung)... Sexualisiere Gewalt Kinder und Jugendliche im Sport wirksam schützen Informationen und Handlungsempfehlungen für Sportvereine Prävention im Sportverein Satzung / Strukturen Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner Verfahren zur Einstellung von Personal Ehrenkodex Führungszeugnis Aufklärung und Intervention Verhalten von Übungsleitern Kinder und Jugendliche stärken Intervention bei Fällen oder Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt Handlungsschritte für Fälle und Verdachtsfälle Beratung von Vereinsvorständen Rechtliche Aspekte Anhang (Ehrenkodex von DOSB & DSJ / Adressen / Materialien)
Welche Gedanken / Gefühle haben Sie beim Betrachten des nachfolgenden Bildes? Tauschen Sie sich daüber bitte mit ihrer Sitznachbarin / ihrem Sitznachbarn aus
Einladung zum Perspektivenwechsel! Von der aktuellen Auseinandersetzung um das Thema Kindeswohlgefährdung hin zu einem Diskurs über Kindeswohlförderung In diesem Sinne ist Kinderschutz als Bestandteil der Förderung des Wohlergehens und der Gewährleistung einer gesunden Entwicklung von Kindern & Jugendlichen zu verstehen und nicht auf die Abwehr von Gefahren begrenzt
Gewalt ist jede aktive Handlung (oder auch Duldung bzw. Unterlassung), die an der Durchsetzung des eigenen Zieles bei anderen Personen orientiert ist, ohne Rücksicht auf damit verbundene physische oder psychische Schäden bei dieser. Die Grenzziehung zwischen noch nicht schädigend und gewaltsam / misshandelnd ist fließend. 5.Familienbericht der Bundesregierung 1995
Formen von Gewalt Personale Gewalt Physische Gewalt (Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch,...) Psychische Gewalt (Beleidigung, Bedrohung, Beschimpfung, Diskriminierung, Mobbing,...) Strukturelle Gewalt gesellschaftliche Lebens- und Arbeitsbedingungen prekäre Situationen Perspektivlosigkeit...
Kindeswohlgefährdung Bestehende Rechtssprechung versteht unter der Gefährdung des Kindeswohls eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei weiteren Entwicklungen eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen läst BGH FamRz 1956
Kindeswohlgefährdung als Konstrukt... es bleibt festzustellen, dass Kindeswohlgefährdung kein beobachtbarer Sachverhalt ist, sondern ein rechtlich und normatives Konstrukt. Dieses Konstrukt basiert auf dem Bestehen objektiver Sachverhalte (Kind ist unterernährt, Kind hat blaue Flecken,...) und der Bewertung dieser Sachverhalte hinsichtlich der dargestellten Faktoren. Feststellung einer Kindeswohlgefährdung als Ergebnis komplexer Bewertungsprozesse unter anderem bezüglich der Faktoren: * Schädigung für weitere Entwicklung des Kindes * Erheblichkeit, Intensität, Häufigkeit und Dauer des schädigenden Einflusses * Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern bzw. Bezugspersonen die Gefahr abzuwenden * Möglichkeiten der öffentlichen Jugendhilfe, geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen nach Prof.Dr.Reinhold Schone
Sexualisierte Gewalt Unter dem Begriff Sexualisierte Gewalt werden geschlechtsbezogene oder sexualisierdende Übergriffe durch Wort, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt zusammengefasst. Im weiteren Sinne bedeutet sexualisierte Gewalt Machtausübung, Unterwerfung und Demütigung mit dem Mittel der Sexualität. Die Gewaltform umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind vorgenommen wird - und damit eine Verletzung dessen Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung.
Besondere Herausforderung In Fällen mit Gewaltproblematik haben wir es immer zu tun mit: heftigen Emotionen (Empörung, Wut, Ärger, Angst...) Scham und Schuld (Leugnung, Vorwurfshaltung...) Macht und Ohnmacht (Hilfestellung oder Kontrolle?) Gefühle von Unsicherheit und Isolation Schwierigkeit, eine Sprache zu finden Ambivalenzen (Vertrauen und Misstrauen,...) Würdigung und Lösung von Verstrickungen begünstigen besonnenes und nachhaltiges Handeln
Was braucht es um Gewalt zu begegnen? Schutz Entschlossenheit Besonnenheit Wissen um Zusammenhänge Kommunikation Verbündete Reflexionsmöglichkeiten Alternativen Kreativität Langen Atem...
Was ist zu tun? Kultur der Aufmerksamkeit hinsehen nachdenken vergewissern miteinander sprechen gemeinsam überlegen transparente Strukturen & Verfahren schaffen aus Fehlern lernen nicht entmutigen lassen Erfolge feiern von anderen lernen über gemachte Erfahrungen berichten...
Auftrag / Fragestellungen für Arbeitsgruppen im Rahmen des Modellprojektes 1. Arbeitsphase: Beschreibung und Analyse von Situationen Welche Situationen im Sportverein sind Ihnen bekannt, in denen die Themen Grenzen & Grenzverletzungen, Nähe & Distanz und / oder Мachtmissbrauch eine Rolle gespielt haben? * Wie sind Sie persönlich damit umgegangen? * Wie sind Sie im Verein / institutionell damit umgegangen? * Auf welche Schwierigkeiten sind Sie dabei gestoßen? 2. Arbeitsphase: Entwicklungsbedarfe Welche Entwicklungsbedarfe sehen Sie, um einen angemessenen und respekt- vollen Umgang zwischen Kindern, Jugendlichen, Übungsleitern, Eltern und Leitungen bzgl. der o.g. Themen in ihrem Verein zu fördern? Hinweis an die TN: Ich möchte Sie bitten, nicht zu intensiv auf den jeweiligen Еinzelfall einzugehen, sondern die Konstellationen zu beschreiben und zu abstrahieren. Diese Situationen und die dabei aufgetretenen Schwierigkeiten sollten dokumentiert und Entwicklungsbedarfe benannt werden. Ich wünsche Ihnen vertrauensvolle Gespräche und gutes Gelingen.
Thema Körperkontakt im Sport
... eine Frage der Umstände, Bedingungen & Haltungen Körperkontakt gehört zum Sport ist notwendig macht Spaß fördert wenn dieser gewaltfrei respektvoll einvernehmlich Grenzen & Regeln achtet
Gewaltprävention Bei gewaltpräventiven Maßnahmen werden drei Stufen bzw. Stadien unterschieden:
* Primäre Gewaltprävention setzt vor dem Auftreten von Gewalt an. Sie zielt darauf ab, Voraussetzungen zu schaffen, damit gewaltförmige Einstellungen und Verhaltensweisen gar nicht entstehen * Sekundäre Gewaltprävention ist Früherkennung und Intervention. Sie bezieht sich auf Maßnahmen in aktuellen Gewalt- und Konfliktsituationen und zielt auf Verhaltens- und Einstellungsänderungen * Tertiäre Gewaltprävention interveniert bei eskalierender Gewalt. Sie dient der Rückfallverhütung. Dazu gehören Maßnahmen zur Konfliktregelung und Nachbearbeitung
Gewaltprävention in Institutionen geschieht auf verschiedenen Ebenen: * Ebene der Personen (Leitung, Mitarbeiter-/innen, Klienten) * Ebene der Gruppen (Abteilungen, Arbeitsbereiche, Einrichtungen) * Ebene der Institution als Ganzes Die drei Ebenen der Gewaltprävention sind eng miteinander verbunden * Ebene der Sozialkompetenz der einzelnen Personen * Ebene des sozialen Klimas in den Gruppen / Bereichen * Ebene der Institutionskultur braucht Geduld, Ressourcen und einen langen Atem
Filmempfehlung Philipp Büchner & Jörg Klawitter Der Trainer war der Täter Dokumentationsfilm über sexuellen Missbrauch in Sportvereinen ARD / RBB 2011 www.rbb-media.de
Beispiel der Beteiligung von Kindern & Jugendlichen Ampelplakat - Was dürfen Betreuerinnen und Betreuer nicht? Hochdorf - evang.jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.v. www.jugendhilfe-hochdorf.de
Beteiligung von Kindern & Jugendlichen Fragestellungen für Ampel-Workshop grüne Phase Dieses Verhalten ist pädagogisch richtig, gefällt Kindern & Jugendlichen aber nicht immer gelbe Phase Diese Verhalten ist pädagogisch kritisch / unangemessen und für die Entwicklung von Kindern & Jugendlichen nicht förderlich rote Phase Dieses Verhalten ist immer falsch und dafür können Trainer / Trainerinnen & Betreuer / Betreuerinnen angezeigt und bestraft werden
Kontakte: Nina Becker Landesgeschäftsführerin Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Sophienblatt 85 24114 Kiel 0431 / 66 66 79 00 nina.becker@kinderschutzbund-sh.de www.kinderschutzbund-sh.de Bettina Steen Referentin Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Landeweite Informations- und Fortbildungsstelle Kinderschutz Sophienblatt 85 24114 Kiel 0431 / 66 66 79 00 betina.steen@kinderschutzbund-sh.de Walther Furthmann Bildungsreferent & Ansprechpartner für Kinderschutz Sportjugend Schleswig-Holstein Qualifizierung / Aus- und Fortbildung Haus des Sports Winterbeker Weg 49 24114 Kiel 0431 / 6486-152 walther.furthmann@sportjugend-sh.de www.sportjugend-sh.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und besten Erfolg für Ihre Vereine! Haben Sie Fragen? Ulrich Kaulen Praxis für Supervision & Systemische Beratung Hamburg ulrich.kaulen@hamburg.de