International Swiss Optimist Championship

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Transkript:

International Swiss Optimist Championship auf dem Silvaplanersee vom 18. bis 21. August 2011 Segelanweisungen 1. Veranstalter Segelclub St. Moritz, Via Grevas 34, 7500 St. Moritz, www.scstm.ch, in Zusammenarbeit mit der Klassenvereinigung vertreten durch Hene Keller, Dorf, CH-3053 Diemerswil, +41 79 328 45 17, hene.keller@optimist.ch 2. Austragungsort und Datum Die Internationale Schweizermeisterschaft wird auf dem Silvaplanersee vom Donnerstag, 18. bis Sonntag, 21. August 2011 ausgesegelt. 3. Regeln Es gelten: 3.1 Die Wettfahrtregeln Segeln der ISAF 2009 2012 (WR) 3.2 Das Reglement Swiss Sailing zur Austragung von Schweizer Meisterschaften 3.3 Die internationalen Klassenvorschriften der IODA 3.4 Die Segelanweisungen des Veranstalters 3.5 Im Zweifelsfalle gilt der deutsche Text der Segelanweisungen 4. Mitteilungen an die Teilnehmer 4.1 Mitteilungen an die Teilnehmer werden am offiziellen Anschlagbrett im Zelt angeschlagen. 5. Änderungen der Segelanweisungen 5.1 Jede Änderung der Segelanweisungen wird vor 10.00 Uhr des Tages, für den sie erstmals Gültigkeit hat, am offiziellen Anschlagbrett angeschlagen. 5.2 Änderungen, die den Zeitplan der Wettfahrten betreffen, werden vor 20.00 Uhr des Vortages angeschlagen. 6. Signale an Land 6.1 Signale an Land werden am Flaggenmast vor dem Zelt gesetzt. 1

6.2 Vorgesehene Signale, begleitet durch Schallsignale sind: L B AP D Eine Bekanntmachung für die Teilnehmer wurde am offiziellen Anschlagbrett ausgehängt. Anfang und Ende der Protestfrist Alle noch nicht gestarteten Läufe sind verschoben. Ein Ankündigungssignal oder ein anderes Signal erfolgt frühestens 30 Minuten nach dem Streichen. Boote dürfen nicht auslaufen, weitere Instruktionen folgen. 7. Wettfahrtprogramm 7.1 Zeitplan 17. August 12:00 18:00h Check-in im Regattabüro, Abgabe der Segelanweisungen, Vermessung 18. August 09:00 11:00h Check-in im Regattabüro, Abgabe der Segelanweisungen, Vermessung 12:00h Eröffnung, Skipper-Meeting 13:00h Erste Startmöglichkeit (Ankündigung) 18:00h Furtschellas-Abend, Treffpunkt: Talstation Furtschellas-Bahn 19. August 11:00h Zur Verfügung der Wettfahrtleitung an Land ca. 18:00h Nach den Regatten:GV Swiss Optimist im Zelt 20. August 11:00h Zur Verfügung der Wettfahrtleitung an Land 21. August 11:00h Zur Verfügung der Wettfahrtleitung an Land 14:00h Kein erstes Ankündigungssignal für die erste Startgruppe nach dieser Zeit. Rangverkündigung: Baldmöglichst nach dem letzten Lauf. 7.2 Die Meisterschaft wird mit 10 Wettfahrten ausgetragen. Die Meisterschaft kommt zustande, wenn in der zur Verfügung stehenden Zeit mindestens 4 gültige Wettfahrten gesegelt werden können. Es werden pro Tag maximal 4 gültige Wettfahrten gesegelt. 8. Klassenflagge/Einteilung der Gruppen 8.1 Die Teilnehmer werden in drei Gruppen eingeteilt: Gruppe 1 Pink Gruppe 2 Grün Gruppe 3 Weiss Die erste Zuteilung in eine Gruppe erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Die Gruppenzuteilung wird am 18. August um 11:15h ausgehängt. 8.2 Die Teilnehmer befestigen das Bändsel in der entsprechenden Gruppenfarbe am oberen Ende des Spriets. 2

8.3 a) Sofern alle Gruppen dieselbe Anzahl gültiger Wettfahrten (mindestens 2) gesegelt haben, werden die Teilnehmer am Ende des Regattatages für den nächsten Tag wieder neu den Gruppen zugeteilt. Die Zuteilung wird am schwarzen Brett ausgehängt. b) Die Zuteilung erfolgt jetzt aufgrund der Zwischenrangliste (1,2,3,3,2,1,1,2,3 etc.) c) Falls nach dem ersten Regattatag für alle Gruppen nur eine gültige Wertung zustande gekommen ist, so segeln die Boote am nächsten Tag weiterhin in derselben Gruppe. Dasselbe gilt, wenn nicht alle Gruppen die gleiche Anzahl gültiger Wettfahrten gesegelt haben. d) Falls nach 2 oder mehr Tagen für alle Gruppen nur eine gültige Wettfahrt gewertet wurde, so entscheidet die Wettfahrtleitung nach eigenem Ermessen, ob sie für den folgenden Tag eine neue Gruppenzuteilung nach dem Zufallsprinzip vornehmen will. e) Als Grundlage für die Gruppenzuteilung gilt die Zwischenwertung per 19:30h, unabhängig von noch nicht behandelten Protesten oder Anträgen auf Wiedergutmachung. Die Gruppenzuteilung kann nicht Gegenstand eines Antrags auf Wiedergutmachung sein. 8.4 Für jede Startgruppe wird als Klassenflagge (WR 26) eine Flagge mit der jeweilige Gruppenfarbe verwendet. 9. Regattabahn 9.1 IODA-Trapezkurs, wobei im Lee ein Gate durchsegelt wird (vgl. Anhang) 9.2 Die Bahn wird nicht abgekürzt. Dies ändert WR 32. 9.3 Die Bahnlänge beträgt ca. 1.6 sm. 10. Regattabahn-Plan Situation und Bojenplan im Anhang 11. Bahnmarken 11.1 Die Bahnmarken bestehen aus orangen, tetraederförmigen Bojen. 11.2 Die Startbahnmarke ist eine rote, tetraederförmige Boje. 11.3 Die Zielbahnmarken sind zwei rote Kugelbojen mit je einer blauen Flagge. 12. Start 12.1 Die Startlinie liegt zwischen der roten Startbahnmarke und dem Mast auf dem Startschiff, gekennzeichnet mit einer orangen Flagge, am Steuerbordende der Startlinie. 12.2 Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten und sich mindestens 50 Meter in Lee der Startlinie aufhalten. 12.3 Ein Boot, das später als 4 Minuten nach dem Startsignal startet, wird ohne Verhandlung als nicht gestartet (DNS) gewertet. Dies ändert WR A4. 12.4 Nach einem allgemeinen Rückruf erfolgt 1 Minute nach dem Niederholen des 1. Hilfsstanders das neue Ankündigungssignal: (a) Mit Setzen der Klassenflagge für die zurückgerufene Startgruppe, oder (b) Mit dem Setzen der Klassenflagge der nächsten Startgruppe. 13. Ziel 13.1 Die Ziellinie liegt zwischen zwei roten, kugelförmigen Bojen, gekenntzeichnet je mit einer blauen Flagge. 13.2 Flagge T auf separatem Zielschiff bedeutet: Zum Startschiff zurück segeln, der nächste Start steht bevor! 3

14. Strafsystem 14.1 Anhang P, besonders Verfahren zu Regel 42, wird angewendet. 14.2 Regel P2.3 wird nicht angewendet und Regel P2.2 ist dahin geändert, dass sie auf jede weitere Strafe nach der ersten angewendet wird. 14.3 Verfahren mit roter Flagge: Wenn ein Mitglied der Jury auf dem Wasser beobachtet, dass möglicherweise ein Regelverstoss gegen eine Regel WR Teil 2 oder Regel 31 erfolgt ist, kann es dies mit einer roten Flagge und einem Pfeifsignal anzeigen. Das oder die beteiligten Boote können daraufhin eine Strafe gemäss WR 44 annehmen oder protestieren. Die Jury behält sich vor, gegebenenfalls gemäss WR 60.3(a) zu protestieren. 15. Zeitlimiten 15.1 Die vorgesehene Zeit für einen Lauf einer Startgruppe ist ca. 45 Minuten. 15.2 Das Nichteinhalten der angestrebten Zeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Dies ändert WR 62.1(a). 15.3 Hat kein Boot innerhalb 60 Minuten die Bahn abgesegelt, wird der Lauf dieser Startgruppe abgebrochen. 15.4 Boote, die nicht innerhalb von 10 Minuten durchs Ziel gehen, nachdem das erste Boot der Gruppe das Ziel korrekt passiert hat, werden als «nicht ins Ziel gegangen» (DNF) gewertet. Dies ändert WR 35, A4 und A5. 16. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung 16.1 WR 61.1 «Benachrichtigung des Protestgegners» ist wie folgt geändert: (a) In Ergänzung von WR 61.1(a) muss ein protestierendes Boot die Wettfahrtleitung unter Angabe des Protestgegners unmittelbar nach Überqueren der Ziellinie informieren. (b) WR 61.1(a)(2) ist gestrichen. Ein protestierendes Boot muss eine rote Flagge setzen. 16.2 Die Protestfrist endet 60 Minuten nach dem Eintreffen der Wettfahrtleitung im Hafen nach der letzten Wettfahrt des Tages. Die Protestfrist wird mit Flagge B am Land angezeigt. 16.3 Bekanntmachungen von Protesten durch die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt. 16.4 Beginn, Reihenfolge und Ort der Protestverhandlungen werden spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist ausgehängt. 16.5 Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Verhandlungsraum bereit zu halten. 16.6 Die Entschiede der internationalen Jury sind endgültig, wie in WR 70.5 vorgesehen. 17. Wertung 18.1 Streichresultate: Bei 4 bis 9 gültigen Wettfahrten wird die schlechteste Wertung, bei 10 gültigen Wettfahrten die beiden schlechtesten Wertungen gestrichen. 18.2 In Ergänzung zur Ausschreibung gilt: (a) Die Ergebnisse der Wettfahrten der Startgruppen werden als ein gemeinsames Wettfahrtergebnis gewertet, so dass es drei erste Plätze, drei zweite Plätze usw. gibt. (b) Falls nicht alle Gruppen dieselbe Anzahl gültiger Wettfahrten aufweisen, so werden in die Gesamtwertung nur jene Wettfahrten einbezogen, bei denen alle Gruppen eine gültige Laufwertung aufweisen. (c) Ein Boot, das nach WR A4.2 gewertet wird, erhält für den Zielplatz einen Punkt mehr, als (Gesamtzahl der gemeldeten Boote dividiert durch 3). 4

18. Sicherheitsbestimmungen 18.1 Auf dem Wasser sind während des ganzen Aufenthaltes von allen Teilnehmern persönliche Auftriebsmittel entsprechend IODA CR 4.2(a) zu tragen. Signalflagge «Y» wird nicht gesetzt. Dies ändert das Vorwort von WR Teil 4 sowie WR 40. 18.2 Boote, die in einem Lauf aufgeben, müssen unverzüglich selbst die Wettfahrtleitung informieren. 18.3 Vor dem Auslaufen müssen die Coaches oder Teilnehmer über nicht teilnehmende Boote informieren. 19. Ersetzen von Ausrüstung Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung, welche einer Vermessungskontrolle bedarf, ist nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung oder Jury gestattet. Der Austausch muss bei der ersten zumutbaren Gelegenheit bei der Wettfahrtleitung beantragt werden. 20. Charterboote 21.1 Ausländische Teilnehmer, die mit vorgängiger Zustimmung des Veranstalters ein Charterboot benutzen, dürfen Segel mit Nationalitätszeichen und Segel-Nrn. verwenden, die nicht mit der Bootsschale übereinstimmen. Das Nationalitätszeichen muss dem Herkunftsland des Seglers entsprechen und die Segelnummer die Anzahl Ziffern der jüngst registrierten Boote aufweisen. 21.2 Die gecharterte Schale muss über ein "Registration-Book" verfügen, ansonsten gilt für sie IODA Class-Rule 2.4.3 und 2.4.1 nicht. 21. Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisungen überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch die Wettfahrtleitung oder Jury überprüft werden. 22. Offizielle Boote Auf dem Silvaplanersee sind nur Boote der Wettfahrtleitung und der Jury zugelassen. Boote der Wettfahrtleitung sind mit einer orangen Flagge, Boote der Jury mit der JURY- Flagge gekenntzeichnet. 23. Begleitboote Es sind ausschliesslich Boote der Wettfahrtleitung und der Jury zugelassen. Jede Form von Coaching vom Wasser aus ist verboten. 24. Funkmitteilungen Ein Teilnehmer darf während der Wettfahrten keine Funkmitteilungen aussenden oder empfangen. Diese Einschränkung gilt auch für Mobiltelefone. 25. Haftungsausschluss 25.1 Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers, zu entscheiden, ob er startet, eine Wettfahrt fortsetzt und beendet oder gegebenenfalls aufgibt (siehe WR Regel 4). 25.2 Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachungvon Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem veranstaltenden Club und den für die Durchführung verantwortlichen Personen. 26. Versicherung Jedes teilnehmende Boot muss über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Fr. 1 500 000 mit Gültigkeit für Wettfahrten verfügen. 5

27. Ordnung + Abfall 27.1 Es ist verboten, Abfälle ins Wasser zu werfen. Wenn die Jury oder die Wettfahrtleitung einen Teilnehmer erkennt, der Abfälle ins Wasser fallen lässt, wird dieser für die laufende oder bevorstehende Wettfahrt disqualifiziert. 27.2 Sowohl der Silvaplanersee wie das Gelände des Bootsparkes liegen in einer einmaligen, schützenswerten Gegend. Es ist verboten, Gegenstände liegen zu lassen oder Abfälle wegzuwerfen. Den Anordnungen des Veranstalters bezüglich Bootspark sowie Parkplätze für Trailer und Autos sind Folge zu leisten. An Land sind für Abfälle und PET entsprechende Behältnisse aufgestellt. Zuwiderhandlungen können zur Disqualifikation für eine Wettfahrt bis zum Ausschluss für die ganze Schweizermeisterschaft führen. Anhang: IODA Regattabahn Kurs: Start 1 2 Gate (3S-3P) - Ziel 6