Abschlussprüfung Sommer Aufgaben

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Transkript:

STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS 24040 Kiel Postfach 4164 24114 Kiel Hopfenstr. 2 d Tel. 0431/57049-0 Fax 0431/57049-10 Abschlussprüfung Sommer 2011 Steuerfachangestellte Aufgaben Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Erreichbare Punkte: 100 Prüfungsort: Prüfungstag: 12. April 2011 Prüfling: Name: Vorname: Ausbildungsbetrieb: Bewertung der Prüfungsarbeit Erreichbare Punkte Erreichte Punkte Erstkorrektur Erreichte Punkte Zweitkorrektur Endpunkte - Einkommensteuer - 40 Punkte... Punkte... Punkte... Punkte - Umsatzsteuer - 30 Punkte... Punkte... Punkte... Punkte - Gewerbesteuer - 11 Punkte... Punkte... Punkte... Punkte - Körperschaftsteuer - 9 Punkte... Punkte... Punkte... Punkte - Abgabenordnung - 10 Punkte... Punkte... Punkte... Punkte Insgesamt 100 Punkte... Punkte... Punkte... Punkte Note:.. Note:.. Note:.. Korrigiert von

- 2 - Hilfsmittel - Steuergesetze und Durchführungsverordnungen ohne Richtlinien (Rechtsstand 2010) - Auszug aus der Einkommensteuertabelle 2010 - Wirtschaftsgesetze (z.b. HGB, BGB, GmbHG) - Taschenrechner Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben: Die einzelnen Aufgaben sind unabhängig voneinander zu lösen. Die Lösung der Aufgaben erfolgt unter Nennung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Nichtansätze sind zu begründen. Jede Aufgabe ist auf einer neuen Seite zu beginnen. Buch- und Belegnachweise gelten als erbracht. Es ist steuerrechtlich jeweils der geringst mögliche Gewinn zu ermitteln.

- 3 - Einkommensteuer 40 Punkte 1. Aufgabe 14 Punkte Karsten Ehmke aus Kappeln ist Malermeister und Stuckateur. Er erstellt seine Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich und unterliegt der Istbesteuerung. Die Gewinnermittlung erfolgt nach 4 Abs. 3 EStG. Auf die Anwendung des 7g EStG wird verzichtet. Herr Ehmke hat für 2010 einen vorläufigen Gewinn von 56.122,00 ermittelt. Die folgenden Sachverhalte sind noch zu überprüfen: 1. Ehmke hat für die Lagerung von Farben eine Garage von einem Kleinunternehmer gemietet. Er hat am 05.01.2011 die Dezembermiete 2010 in Höhe von 150,00 bezahlt und diesen Betrag in 2010 als Betriebsausgabe erfasst. 2. Anfang Dezember hat sich Ehmke eine Mischmaschine zum Anrühren der verschiedenen Farben für netto 2.490,00 zuzüglich USt gekauft. Aufgrund der Barzahlung konnte er 3 % Skonto abziehen. Die Speditionsrechnung für den Transport über 59,50 brutto zahlte Ehmke im Dezember ohne Skontoabzug bar. Die Maschine hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. Ehmke hat den Vorgang bisher nicht erfasst. 3. Ehmke hat in Kiel an dem Betriebsgebäude des Unternehmers Knudsen Arbeiten im Wert von 2.500,00 netto erbracht. Sein Kunde zahlt den Rechnungsbetrag unter Abzug von 3 % Skonto am 29.12.2010 auf Ehmkes Bankkonto ein. Diese Zahlung wurde bisher nicht berücksichtigt. 4. Ehmke hat im November eine Anzahlung über 750,00 zzgl. USt für eine Farbenlieferung geleistet. Die Lieferung ist im Februar 2011 eingetroffen, die Berücksichtigung der Zahlung erfolgte ebenfalls im Februar 2011. 5. Mit einem Privatkunden aus Kappeln hat Ehmke aufgrund kleinerer Reklamationen einen Forderungsabschlag von insgesamt 500,00 vereinbart und diesen Betrag bei der Gewinnermittlung von den Betriebseinnahmen abgezogen. 6. Seinem Auszubildenden Ernesto hat Ehmke die Januarvergütung in Höhe von 614,00 bereits am 15.12.2010 in bar ausgezahlt und diesen Betrag ebenfalls in 2010 als Betriebsausgabe berücksichtigt. 7. Für ein in 2009 aufgenommenes Darlehen überwies Ehmke am 30.12.2010 für das 4. Quartal 2010 eine Tilgungsrate in Höhe von 700,00 sowie Zinsen in Höhe von 380,00. Er hat diese Beträge bei der Gewinnermittlung noch nicht berücksichtigt. 8. Ehmke hat für 20 verschiedene Kunden am 23.12.2010 identische Präsente gekauft und zu Weihnachten verschenkt. Den aus der Kasse gezahlten Betrag in Höhe von insgesamt 928,20 hat er als Betriebsausgabe berücksichtigt. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung unter Nennung der relevanten Paragrafen den Gewinn für das Jahr 2010.

- 4-2. Aufgabe 16 Punkte Die Eheleute Tilo Bach, im Veranlagungszeitraum 60 Jahre alt geworden, und Marianne Bach, im Veranlagungszeitraum 66 Jahre alt geworden, wohnen in Eckernförde, sind konfessions- und kinderlos und beantragen für den Veranlagungszeitraum 2010 die Zusammenveranlagung. Herr Bach war vom 01.01.2010 bis zum 30.11.2010 als Außendienstmitarbeiter für die Firma Braun & Heller OHG tätig. Während dieser Zeit bezog er einen monatlichen Bruttolohn von 3.800,00. Ab dem 01.12.10 ist Herr Bach arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld i. H. v. 2.300,00 monatlich. Bis Ende November ist Herr Bach an 215 Tagen mit seinem eigenen Pkw von der Wohnung zu seiner 30 km entfernten Arbeitsstelle gefahren, um dann von dort aus seine Tätigkeit aufzunehmen. Für Lederschuhe der Marke Picobello, die er nachweislich nur bei der Arbeit trägt, bezahlte Herr Bach 240,00, Fachliteratur i. H. v. 360,00 wurde von Herrn Bach nachgewiesen. Es entstanden ihm bei Kundenbesuchen Parkgebühren von 55,00 sowie ein Verwarnungsgeld wegen Parkdauerüberschreitung von 35,00, die von seinem Arbeitgeber nicht erstattet wurden. Frau Bach bezieht seit 2008 eine Betriebsrente, für die sie keine eigenen Beiträge eingezahlt hat, in unveränderter Höhe von 450,00 monatlich. Darüber hinaus erhält sie seit dem 01.07.2009 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 950,00 und seit 2008 eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von monatlich 400,00. Für zwei private Vermittlungsleistungen hat Frau Bach in 2010 einmal 150,00 und ein weiteres Mal 200,00 erhalten. Ermitteln Sie für den Veranlagungszeitraum 2010 den Gesamtbetrag der Einkünfte der Eheleute Bach unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen.

- 5-3. Aufgabe 10 Punkte Die Steuerpflichtige Jutta Braun ist ledig, 31 Jahre alt und seit April 2009 Mutter eines Kindes. Bis zum 31.05.2010 war sie in Elternzeit und hat Elterngeld in Höhe von 1.800,00 monatlich bezogen. Seit dem 01.06.2010 arbeitet sie wieder als leitende Angestellte mit einem Bruttoarbeitslohn in Höhe von 3.560,00. Sie hat seitdem monatlich 607,50 Lohnsteuer gezahlt. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt für den Veranlagungszeitraum 2010 unstrittig 18.695,00. Frau Braun ist Mitglied einer politischen Partei und leistet einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 20,00 sowie einmalig 100,00 an das Deutsche Rote Kreuz (gemeinnützig). Seit Frau Braun wieder berufstätig ist, lässt sie die Fenster in ihrer Eigentumswohnung von einem Fensterputzer reinigen. In 2010 hat sie so aufgrund ordnungsgemäßer Rechnungen 175,00 an das Reinigungsunternehmen überwiesen. Im Januar 2010 wurden für Reparaturarbeiten an der Heizungsanlage der Wohnung 637,80 von einem Heizungsbaubetrieb in Rechnung gestellt. Der Materialanteil daran betrug 268,90. Frau Braun hat den Gesamtbetrag am 27.01.2010 überwiesen. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Berechnung unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen die Einkommensteuerabschlusszahlung bzw. Einkommensteuererstattung für den Veranlagungszeitraum 2010 für Frau Braun. Verwenden Sie hierzu die auszugsweise beigefügte Einkommensteuertabelle. Falls der von ihnen ermittelte Betrag nicht ausgewiesen ist, wählen Sie den nächst höheren Betrag des zu versteuernden Einkommens.

- 6 - Umsatzsteuer 30 Punkte 1. Aufgabe 21 Punkte A. Vorbemerkung Hans Rudis betreibt in Flensburg einen Metallbaubetrieb. Rudis besteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten. Gegebenenfalls erforderliche Buchnachweise und Belege gelten als erbracht. Alle beteiligten Unternehmer verwenden ihre nationale USt-IdNr. B. Aufgabe Die nachstehenden Sachverhalte sind unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen. Bei Ihren Ausführungen gehen Sie auf nachfolgende Punkte ein und begründen Sie ihren Lösungsweg: - Art und Ort der Leistung - Steuerbarkeit, Steuerbefreiung, Steuerpflicht - Bemessungsgrundlage - Steuersatz und Höhe der Umsatzsteuer - Optionsmöglichkeiten sind zu nutzen - eventuell Höhe des Vorsteuerabzuges. C. Sachverhalte 1. Rudis verpflichtet sich laut Vertrag gegenüber einem Unternehmer in Dänemark, eine Außentreppe an dessen Bürogebäude anzubauen. Die Einzelteile der Treppe ließ Rudis durch einen Spediteur nach Dänemark transportieren. Die Treppe wurde von seinen Mitarbeitern erstellt und an das Gebäude angebaut. Rudis erstellte folgende Rechnung: Treppe 50.000,00 Transport 2.500,00 Montage 8.000,00 Summe 60.500,00 Im Zusammenhang mit dem Bau der Treppe fielen bei Rudis Vorsteuern in Höhe von 11.000,00 an. 2. Dem Handballverein SG Flensburg stiftet Rudis anlässlich eines Hallenturnieres aus Werbezwecken einen silbernen Pokal, dessen Anschaffungskosten 500,00 betrugen. Im Zeitpunkt der Schenkung betrugen die Anschaffungskosten 700,00. 3. Rudis bezieht über das Internet ein auf sein Unternehmen abgestimmtes Lagerhaltungsprogramm von einem Unternehmen aus Paris, Frankreich. Er erhält von dem französischen Unternehmer eine Rechnung über 12.000,00. 4. Von einem spanischen Hersteller erwarb Rudis im Oktober 2010 Schrauben für insgesamt 5.200,00. Die Ware wurde durch einen Spediteur frachtfrei von Barcelona nach Flensburg befördert. Der Lieferant hat eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt. Auf den Lieferanten ist nicht einzugehen.

2. Aufgabe 9 Punkte - 7 - Der Unternehmer Peter Maus versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten und gibt seine USt-Voranmeldung monatlich ab. Für 2010 hat er einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt und eine Sondervorauszahlung von 800,00 geleistet. Seine USt-Zahllast für die Monate Januar bis November 2010 beträgt 7.200,00. Für Dezember 2010 hat Maus eine vorläufige USt-Zahllast in Höhe von 900,00 ermittelt. Noch nicht darin enthalten ist eine Rechnung über 700,00 + 133,00 USt, die Maus am 04.12.2010 seinem Kunden Speedy geschickt hat. Der Kunde Speedy überwies 464,00 am 15.12.2010, sowie den Rest am 05.01.2011. Die Leistung wurde von Maus erst Ende Januar 2011 ausgeführt. a) Ermitteln Sie den für Dezember 2010 an das Finanzamt zu zahlenden USt- Betrag. b) Bis wann hat Maus die USt-VA 12/2010 beim Finanzamt einzureichen? (Begründung) c) Muss Maus in 2011 seine Voranmeldungen monatlich abgeben? (Begründung) d) Ermitteln Sie die Sondervorauszahlung für 2011 bei erneutem Antrag auf Dauerfristverlängerung. e) Bis zu welchem Zeitpunkt ist die Sondervorauszahlung an das Finanzamt zu entrichten, wenn diese ab VAZ Januar 2011 gelten soll? (Begründung)

- 8 - Gewerbesteuer 11 Punkte Bodo Günther betreibt in Kiel als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb. Seinen Gewinn ermittelt Herr Günther nach 5 EStG. Sein Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Für den Erhebungszeitraum 2010 hat Herr Günther einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 480.000,00 erzielt. Der Einheitswert des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes auf den 01.01.1964 beträgt 200.000,00. 1. Im Betriebsvermögen seines Unternehmens hält Herr Günther eine Beteiligung von 40% an der Meier KG, die ihren Sitz ebenfalls in Kiel hat. In 2010 hat Herr Günther hieraus einen Gewinnanteil i. H. v. 10.000,00 erhalten, der bei der Ermittlung des Jahresüberschusses als Ertrag berücksichtigt wurde. 2. Für ein zu Beginn des Jahres 2010 aufgenommenes betriebliches Fälligkeitsdarlehen mit einer Laufzeit von 48 Monaten in Höhe von 120.000,00 wurden folgende Konditionen vereinbart: Jährliche Zinsen, nachträglich fällig, Zinssatz 7,5 % 9.000,00 Disagio bei Auszahlung des Darlehens 5 % 6.000,00 Die Zinsen und das Disagio wurden von Herrn Günther als Betriebsausgabe erfasst. 3. Das Geschäftskonto von Herrn Günther war in 2010 lediglich für wenige Tage nicht ausgeglichen. Für die kurzfristigen Schuldsalden berechnete die Bank Zinsen in Höhe von 650,00, die als Betriebsausgabe gebucht wurden. 4. Herr Günther hat seinen Schwager als atypischen stillen Gesellschafter in sein Unternehmen aufgenommen. Dessen Gewinnanteil für 2010 i. H. v. 7.500,00 wurde erfolgsneutral behandelt. 5. Für eine betriebliche Ausstellung hatte Herr Günther von einem Rentner einen benachbarten Schrebergarten angemietet und dafür Miete in Höhe von 400,00 in 2010 an den Rentner entrichtet und als Betriebsausgabe gebucht. 6. Für ein Nutzungsrecht hat Herr Günther an die Stadt Kiel in 2010 eine Konzessionszahlung in Höhe von 6.000,00 entrichtet und als Betriebsausgabe gebucht. 7. Die als Betriebsausgabe gebuchten vierteljährlichen Gewerbesteuervorauszahlungen in 2010 betrugen jeweils 21.000,00. 8. Mit seinem Lieferanten Lauffeuer hat Herr Günther für eine Warenlieferung in Höhe von 40.000,00 vereinbart, dass er sich beim Rechnungsausgleich 8 % Skonto abziehen darf, üblich wären 2 % Skonto. Die Buchung der Bezahlung der Warenrechnung erfolgte unter Berücksichtigung von 8 % Skonto. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Gewerbesteuerschuld für den Erhebungszeitraum 2010 unter Nennung der gesetzlichen Bestimmungen. Der GewSt-Hebesatz beträgt 430 %.

Körperschaftsteuer - 9-9 Punkte Die Simitch AG, Rostock, weist in der Handelsbilanz 2010 einen Jahresüberschuss von 120.000,00 aus. Dabei wurde ein Ertrag aus einer 20%-Beteiligung an der Fritz Blitz GmbH in Höhe von 20.000,00 vor Abzug der Steuer berücksichtigt. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Simitech AG wurden folgende Beträge erfasst: Körperschaftsteuervorauszahlung 15.000,00 Solidaritätszuschlag-Vorauszahlung 825,00 Säumniszuschlag für die Gewerbesteuer 230,00 Geschenke über 35,00 an Kunden 1.000,00 Vorsteuer, die im Zusammenhang mit den Geschenken steht 190,00 Aufsichtsratsvergütungen 4.500,00 Investitionszulage 15.000,00 Spenden an die Universität Hamburg 4.000,00 Ermitteln Sie für das Jahr 2010 das zu versteuernde Einkommen unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen.

- 10 - Abgabenordnung 10 Punkte 1. Die Steuerpflichtige Susanne Schneider aus Pinneberg erhält am Donnerstag, 13.05.2010, ihren Einkommensteuerbescheid für 2005 mit Datum vom 12.05.2010 mit gewöhnlichem Brief. Sie wird darin aufgefordert, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eine Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsabschlusszahlung zu leisten. Stellen Sie unter Verwendung der gesetzlichen Bestimmungen fest, wann der Steuerbescheid bekanntgegeben wurde. 2. Herr Müller aus Heide hat seine Einkommensteuererklärung für 2005 am 15.06.2006 abgegeben. Am Freitag, 25.06.2010, wirft er das Einspruchschreiben gegen den Einkommensteuerbescheid vom 16.06.2010 in den Briefkasten des Finanzamtes ein. Er begründet den Einspruch damit, dass das Finanzamt nach Ablauf von 4 Jahren, also nach Ablauf des Jahres 2009, nicht mehr berechtigt sei, eine Steuer für 2005 festzusetzen. Prüfen Sie die Erfolgsaussichten des Einspruchs von 25.06.2010 unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Am Donnerstag, 11.11.2010, erhält Herr Muus seinen Umsatzsteuerbescheid vom 10.11.2010 für 2008 mit der Aufforderung, die Umsatzsteuerabschlusszahlung in Höhe von 1.894,00 zuzüglich Zinsen bis zum 15.12.2010 an die Finanzkasse zu entrichten. a) Ermitteln Sie in einer nachvollziehbaren Berechnung unter Nennung der gesetzlichen Bestimmungen die Höhe der festgesetzten Zinsen. b) In welcher Höhe fallen weitere steuerliche Nebenleistungen an, wenn Herr Muus die Zahlung erst am 28.02.2011 leistet. Geben Sie die gesetzlichen Bestimmungen an.