für Erzeugung, Großhandel und Lebensmitteleinzelhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln QS-Prüfzeichen, Kennzeichnung und Zeichennutzung
1 Grundsätzliches Die nachfolgende ist eine ausführliche Erläuterung der Kriterien zur Kennzeichnung und Zeichennutzung. Sie dient dem Systempartner und Auditor zur Orientierung bei der Umsetzung der im Leitfaden Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln Leitfaden QS-GAP Leitfaden Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln Leitfaden LEH - Obst, Gemüse, Kartoffeln beschriebenen Anforderungen. Maßgebend für die neutrale Kontrolle sind die Forderungen in den Leitfäden. 2 Inhaltsverzeichnis Allgemeines Unterschied Kennzeichnung und Zeichennutzung QS-Kennzeichnung und Zeichennutzung bei Convenience Produkten Seite 2 von 10
Allgemeines Seit 1. November 2008 ist QS für die Vergabe des QS-Prüfzeichens zuständig. Erst mit der Unterzeichnung des Systemvertrages durch den Systempartner erlaubt QS die Nutzung und damit die Auszeichnung der Ware mit dem QS-Prüfzeichen. Die Bedingungen zur Nutzung des QS- Prüfzeichens sind im Systemvertrag sowie im Gestaltungskatalog im QS-Systemhandbuch geregelt. Um die Wiedererkennung für das QS-Prüfzeichen zu gewährleisten, ist es notwendig, dass das QS- Prüfzeichen einheitlich verwendet wird. Im Gestaltungskatalog werden Vorgaben beschrieben, die beim Einsatz des QS-Prüfzeichens beachtet werden müssen. Der Gestaltungskatalog ist als pdf-dokument auf der QS-Homepage abrufbar unter http://www.qs.de/unternehmenorganisation/teilnahme/zeichennutzung/. Bei der Weitergabe von Ware im QS-System wird zwischen Kennzeichnung und Zeichennutzung unterschieden: Kennzeichnung dient der Warenidentifikation und Rückverfolgbarkeit. Zeichennutzung bezieht sich auf die Abbildung des QS-Prüfzeichens auf der Ware. Unterschied zwischen... Kennzeichnung Zeichennutzung (QS-Prüfzeichen) Seite 3 von 10
Kennzeichnung Unabhängig davon, ob die Ware mit dem QS-Prüfzeichen ausgezeichnet ist oder nicht, muss sie auf den Warenbegleitpapieren (Lieferschein etc.) immer als Ware aus der QS-Systemkette (= QS-Ware) gekennzeichnet sein (Beispiel: Äpfel (QS) oder QS-Äpfel). Das gilt auch für die Standards (z.b. IKKB, GlobalGap), die durch QS anerkannt sind. Ware, die ohne Kennzeichnung auf den Warenbegleitpapieren weitervermarktet wird, verliert den Status der QS-Ware und kann nicht wieder in das QS-System zurückgeführt werden. Es handelt sich nur dann um QS-Ware, wenn die Kette der QS-Systempartner vom Erzeuger bis zum LEH lückenlos ist. Daher empfiehlt es sich, die aktuelle Lieferberechtigung des Erzeugers bzw. des Vorlieferanten in der QS Software-Plattform zu überprüfen. Bei korrekter Kennzeichnung (z.b. über Palettenscheine) muss QS-Ware nicht auf einem separaten Palettenplatz gelagert werden (je nach EDV-System). Ist am Wareneingang nicht klar ersichtlich (z.b. über den Lieferschein), dass es sich um QS- Ware handelt, kann die Ware angenommen werden, ist aber so lange zu sperren, bis der Nachweis vom Lieferanten erfolgt ist, dass es sich um QS-Ware handelt. Seite 4 von 10
Die Kennzeichnung ist ein wesentliches Element bei der Warenidentifikation und Rückverfolgbarkeit, deshalb ist darauf zu achten, dass: die Einhaltung der Kriterien ständig geprüft wird. eine eindeutige Kennzeichnung der Ware auf dem Lieferschein und dem Produkt als QS-Ware gegeben ist (über Losnr. o.ä.). jede avisierte und eingehende Warensendung eine Partienummer/ID erhält. die jeweilige Partienummer auf den entsprechenden Warenbegleitpapieren vermerkt wird (Avis/Fax des Lieferanten, Lagerbestandsschein, Qualitätsaufzeichnungen, Lieferschein/Packzettel, Rechnung an den Kunden, Abrechnung mit dem Lieferanten), und die Ware von der Einlieferung bis zur Auslieferung/Ausgang aus dem Betrieb an den Kunden begleitet, bzw. ein Zusammenschluss z.b. über das EDV-System nachvollziehbar ist. Dabei ist die Art der Umsetzung der Kennzeichnung freigestellt. vom LEH-Lager zu der einzelnen Filiale kann eine pauschale Kennzeichnung auf dem Lieferschein vorgenommen werden, beispielsweise Teile der Ware sind QS gekennzeichnet. Kennzeichnung siehe Etikett am Verkaufsstand bzw. Karton oder Steigenetikett. Kennzeichnung bei lokalem Zukauf Auf Lieferscheinen an Filialen, die lokal direkt vom Erzeuger zukaufen, muss klar gekennzeichnet sein, welche Produkte QS sind. Weiter muss die OGK-Nummer bzw. die QS-ID des Erzeugers auf dem Lieferschein mit angegeben werden. Zeichennutzung - Hinweise zur Nutzung des QS-Prüfzeichens Voraussetzung für das Aufbringen des QS-Prüfzeichens auf der Ware ist, dass sämtliche an der Produktion (Stufe I) und Vermarktung (Stufe II) beteiligten Unternehmen QS-Systempartner sind und die Anforderungen von QS oder von QS anerkannten Standards wie z.b. IKKB oder GlobalGAP erfüllen. Dies bedeutet, dass die Ware, die mit dem QS-Prüfzeichen ausgezeichnet ist, ausschließlich an QS-zertifizierte Marktpartner weitergegeben werden darf. Lieferanten (Großhändler, Erzeuger mit Direktanlieferung), die an QS-Systempartner des Lebensmitteleinzelhandels anliefern, müssen sicherstellen, dass das QS-Prüfzeichen bei der Anlieferung an den LEH auf der Ware abgebildet ist. In der vorgelagerten Lieferkette (Großhandel Großhandel; Großhandel Erzeuger) ist die Abbildung des QS-Prüfzeichens auf der Ware auf Kundenwunsch vorzunehmen Ist das QS-Zeichen auf der Ware aufgebracht, muss jederzeit ein eindeutiger Bezug der Ware zur Los- Nr. oder Chargen-Nr. zur vollen Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. Ein Sonderfall ist die Vermarktung von QS-Ware im Hofladen bzw. über Direktvermarktung. Hier darf das QS-Prüfzeichen nicht auf die Ware aufgebracht werden, es sei denn, der Direktvermarkter lässt seinen Hofladen nach den QS-Vorgaben des Leitfadens Lebensmitteleinzelhandel zertifizieren. Seite 5 von 10
Ist die Nutzung des QS-Prüfzeichens vom LEH vorgesehen, muss bei Anlieferung im LEH das QS- Prüfzeichen auf der Ware aufgebracht sein. Nur wenn der LEH seine Lieferanten angewiesen hat, von der Zeichennutzung abzusehen, darf auf dem Lieferschein gekennzeichnete QS-Ware ohne aufgebrachtes QS-Prüfzeichen an den LEH geliefert bzw. vom LEH angenommen werden. Regelungen für die einzelnen Verpackungsformen bei Nutzung des Prüfzeichens Fertigpackungen: Zusätzlich zum QS-Prüfzeichen und der Loskennzeichnung müssen bei Fertigpackungen die marktüblichen geforderten Kennzeichnungselemente (z.b. Handelsklassen) vorhanden sein. Quasi-lose Ware und Ware in Schutzverpackung (Stück): - lose in der Schale (z.b. Erdbeeren), lose in der Tüte (z.b: Kopfsalat), Ware in Schutzverpackung (z.b. Brokkoli) - müssen auf der Verkaufs- oder Transportverpackung mit dem QS-Zeichen versehen sein, dabei muss zusätzlich eine Loskennzeichnung (o.ä.), Inverkehrbringer, Unternehmensdaten auf dem Produkt selbst vorhanden sein. Lose Ware: Bei loser Ware ist zu beachten, dass am Wareneingang auf jeder Umverpackungseinheit das QS- Prüfzeichen abgebildet ist. Lose Ware in der Filiale muss entweder einzeln ausgezeichnet sein Seite 6 von 10
oder muss über Preistafeln (am Karton, den Steigen oder auf Hängern direkt und eindeutig über der Ware) mit dem QS-Prüfzeichen ausgezeichnet sein, sofern eine Vermischung mit Nicht-QS-Ware ausgeschlossen werden kann (z.b. Vorgabe über ausnahmslosen Bezug von QS-Ware). Richtige Zeichennutzung: Grundsätzlich wird das hier abgebildete QS-Prüfzeichen (mit Unterzeile auf weißem Grund, mit blauem Rahmen) bei der Warenkennzeichnung und auch in der Endverbraucherkommunikation verwendet. Eine Nutzung des Prüfzeichens als Schwarz-Weiß-Druck bzw. des QS-Prüfzeichens ohne Farbverlauf kann gemäß Gestaltungskatalog nur nach vorheriger Genehmigung durch QS auf Erzeugerebene durch den Bündler verwendet werden. Bei den Druckvorgaben ist außerdem auf die Einhaltung einer Mindestgröße zu achten, damit die Erkennbarkeit des Zeichens gewährleistet ist. Zusätzlich sind Vorgaben wie z.b. nur Farbdruck des Kunden zu berücksichtigen. Seite 7 von 10
Negativ-Beispiele der Zeichennutzung: schwarz-weiß ohne das QS-Symbol neben Grünem Punkt falsch zugeordnet schwarz-weiß unscharf gedruckt ohne Rahmen auf der Rückseite des Produktschildes schwarz-weiß unscharf gedruckt falsche Druckvorlage auf der Rückseite des Produktes schwarz-weiß ohne Rahmen ohne Verlauf, nicht nach QS Druckvorgabe Werden solche nicht gestaltungskatalogkonformen Abbildungen des Prüfzeichens vorgefunden, ist die QS- Geschäftsstelle darüber zu informieren. Seite 8 von 10
QS-Kennzeichnung und Zeichennutzung bei Convenience Produkten Nutzung des QS-Prüfzeichens bei Produkten, die nicht vollständig (zu 100 %) aus frischen Obst- und Salat/Gemüsemischungen (Fresh-Cut) bestehen: Obst- und Salat/Gemüsemischungen müssen so gekennzeichnet werden, dass für den Endverbraucher eindeutig zu erkennen ist, bei welchem Bestandteil es sich um Ware aus QS-zertifizierten Betrieben (QS- Ware) handelt. Die Fresh-Cut-Produkte, auf denen das QS-Prüfzeichen aufgebracht werden darf, können dabei verschiedene zusätzliche Komponenten enthalten, die nicht aus QS zertifizierten Betrieben stammen (z.b. Croutons, Dressing, Ei, Gewürze, Honig, Käse, Mais, Mandeln, Rosinen, versch. Saucen wie Vanillesauce, Thunfisch, Wurst- und Fleischwaren wie Schinken, Geflügelstreifen). Wurst- und Fleischwaren können ebenfalls gekennzeichnet werden (beachten Sie hierzu die QS-Kennzeichnung bei Convenience Produkten aus dem Produktbereich Fleisch und Fleischwaren). Beispiele Gemischter Salat mit Fleischbeilage und Dressing (Einkammerschale mit Becher) Das QS-Prüfzeichen kann nach Maßgabe des Gestaltungskatalogs für das Produkt genutzt werden. Der Phantasiename des Produktes bleibt von der QS-Kennzeichnung unberührt (z.b.: Sommersalat Valencia). Die Verkehrsbezeichnung muss um den Zusatz QS in Klammern ergänzt werden: Salat/Gemüsemischung (QS) mit geschnittenen Geflügelfleischstreifen (gepökelt und gegart) und French Dressing. In der Zutatenliste können die QS-Zutaten mit einem Sternchenhinweis, dass es sich hier um QS- Ware handelt, entsprechend gekennzeichnet werden. Obstsalat mit Rosinen und Zimt Das QS-Prüfzeichen kann nach Maßgabe des Gestaltungskatalogs für das Produkt genutzt werden. Der Phantasiename des Produktes bleibt von der QS-Kennzeichnung unberührt (z.b.: Winterlicher Obsttraum). Die Verkehrsbezeichnung muss um den Zusatz QS in Klammern ergänzt werden: Obstmischung aus frisch geschnittenen Äpfeln (QS) und Orangenwürfeln (QS) mit Rosinen und Zimt. In der Zutatenliste können die QS-Zutaten mit einem Sternchenhinweis entsprechend gekennzeichnet werden. Etikettenfreigabe von der QS Qualität und Sicherheit GmbH Die Etiketten von Produkten, die aus frischen Obst- und Salat/Gemüsemischungen mit verschiedenen Komponenten bestehen, die jedoch mit dem QS-Prüfzeichen versehen werden sollen, müssen der QS Qualität und Sicherheit GmbH zur Freigabe vorgelegt werden. Seite 9 von 10
QS Fachgesellschaft Obst-Gemüse-Kartoffeln GmbH Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff Schedestraße 1-3 53113 Bonn Tel +49 228 35068-0 Fax +49 228 35068-10 info@q-s.de www.q-s.de Fotos: QS Seite 10 von 10