Kinder- und Jugendnotdienst Nürnberg. in gemeinsamer Trägerschaft der Stadt Nürnberg - Jugendamt und dem Jugendhilfeverbund Schlupfwinkel e.v.

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Transkript:

Kinder- und Jugendnotdienst in gemeinsamer Trägerschaft der Stadt - Jugendamt und dem Jugendhilfeverbund Schlupfwinkel e.v.

Aufgaben des Kinder- und Jugendnotdienstes Inobhutnahmen nach dem 42 SGB VIII Telefonische Beratung an der Hotline Frühe Hilfen und Kinderschutz Fachberatung nach dem 8a SGB VIII Ambulante Beratungen für Kinder und Jugendliche und deren Familie Vertretung des ASD`s außerhalb der Öffnungszeiten

Kinder- und Jugendnotdienst Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) - Inobhutnahmen für 0-3jährige Kinder Kindernotwohnung (KNW) - Inobhutnahmen für 3-12jährige Kinder Jugendschutzstelle (JSST) - Inobhutnahmen für 13-17jährige Jugendliche Sleep In - Notschlafstelle für 14-21jährige Jugendliche und junge Erwachsene

Kooperationsjugendämter Kreisjugendamt er Land Stadtjugendamt Fürth Kreisjugendamt Fürth Stadtjugendamt Erlangen Kreisjugendamt Erlangen-Höchstadt Kreisjugendamt Roth Stadtjugendamt Schwabach Kreisjugendamt Neustadt a. d. Aisch Kreisjugendamt Weißenburg-Gunzenhausen

Familiäre Bereitschaftsbetreuung Inobhutnahmen für 0-3jährige Kinder Vermittlung in Familien, in denen mindestens ein Elternteil eine pädagogische Ausbildung hat derzeit 22 Fachkraftfamilien 1,5 Planstellen

Kindernotwohnung Inobhutnahmen für Kinder von 4 bis 12 Jahren Aufnahme in einer Gruppe, betreut von pädagogischen Fachkräften Dienstzeiten 8,0 Planstellen Erzieherinnen/Erzieher und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen 2 PraktikantInnen (SPS, BP)

Jugendschutzstelle Inobhutnahmen für Jugendliche von 13 bis 17 Jahren Aufnahme in einer Gruppe, betreut von pädagogischen Fachkräften 8,0 Planstellen ErzieherInnen und SozialpädagogInnen und Honorarkräfte BerufspraktikantIn und FH-PraktikantIn Dienstzeiten

Sleep In Notschlafstelle für obdachlose Jugendliche und junge Erwachsene von14 bis 21 Jahren Gewährleistung von Grundversorgung, Beratung und weiterer Hilfe nach Absprache mit den Nutzer/innen Vordere Sterngasse 3 (Nähe Hbf.)

2009 417 Jugendliche in der Jugendschutzstelle durchschnittliche Verweildauer 9 Tage 150 Kinder in der Kindernotwohnung durchschnittliche Verweildauer 23 Tage 74 Säuglinge und Kleinkinder in Familiärer Bereitschaftsbetreuung durchschnittliche Verweildauer 100 Tage

Krisenintervention am Beispiel der Jugendschutzstelle Telefonische Beratung Ambulante Beratung Inobhutnahme

Hotline Frühe Hilfen und Kinderschutz für Kinder, Jugendliche und deren Eltern Ansprechpartner für Lehrer/innen, Nachbarn und Andere, die über Gefährdung von Kindern wissen oder diese vermuten

Hotline Frühe Hilfen und Kinderschutz 07/09 ergänzt durch die Koki (koordinierende Kinderschutzstelle) Erreichbarkeit rund um die Uhr unter der Telefonnummer (09 11) 231-33 33 bei Bedarf Vermittlung persönlicher Beratungsgespräche

Hotline Frühe Hilfen und Kinderschutz

Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern, die in Konflikten Hilfe und Unterstützung brauchen sie haben das Recht, sich in sämtlichen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden, vgl. 8 Abs. 2 SGB VIII sie können auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist, vgl. 8 Abs. 3 SGB

Beratung Lösungsorientiert Parteilichkeit Freiwilligkeit Vernetzung Schutzgedanke 8a

Inobhutnahmen nach dem 42 SGB VIII Vorläufige Unterbringung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder einer sonstigen betreuten Wohnform

Inobhutnahmen nach dem 42 SGB VIII Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet (sog. Selbstmelder) oder 2. eine dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine Inobhutnahme erfordert a. die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder b. eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann

Ablauf einer Inobhutnahme Zugangsmöglichkeiten Aufnahmegespräch Gründe, die zu der Inobhutnahme geführt haben zusammen mit dem Kind/Jugendlichen zu klären, vgl. 42 SGB VIII perspektivisch zu beraten und die Möglichkeit geeigneter Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen, vgl. 42 SGB VIII

Ablauf einer Inobhutnahme Gründe für eine Inobhutnahme Überforderung der Eltern Krise in der Familie Psychiatrische Auffälligkeiten Misshandlungen Missbrauch

Jugendschutzstelle

Reutersbrunnenstraße 34 90429 Rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres Kinder- und Jugendnotdienst Tel. (0911) 231 73 84 Notruf: 231 33 33