Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21. Juni 2016

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Transkript:

Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21. Juni 2016 Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 1

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein...3 1.1 Über das Planungsforum...3 1.2 Programm...4 1.3 Teilnehmer...5 2. Begrüßung und Einführung...7 3. Impulsvorträge im Plenum...8 3.1 Rahmenbedingungen für den SuedOstLink...8 3.2 Technologien der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ)... 11 3.3 Methoden der Trassenkorridorfindung... 13 4. Dokumentation der Arbeitsgruppen... 15 4.1 Arbeitsgruppe Sachsen... 15 4.2 Arbeitsgruppe Sachsen-Anhalt... 18 4.3 Arbeitsgruppe Thüringen... 21 Kontakt... 25 Anhang... 26 Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 2

1. Allgemein 1.1 Über das Planungsforum Der SuedOstLink ist eine geplante Verbindung in Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern. Sie soll Wolmirstedt bei Magdeburg mit dem Kraftwerksstandort Isar bei Landshut verbinden. Vorhabenträger für den nördlichen Teil des Projekts ist der Stromübertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH. Den südlichen, bayerischen Teil verantwortet der Netzbetreiber TenneT TSO GmbH. Neuerungen im Bundesbedarfsplangesetz zum 31. Dezember 2015 machen die Erdverkabelung für dieses Projekt zum Regelfall, Freileitungsabschnitte sind nur als eng begrenzte Ausnahmen möglich. Mit der Änderung wurden auch die aktuell geltenden Netzverknüpfungspunkte festgelegt. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur im September 2015 die Notwendigkeit der Gleichstromverbindung im Netzentwicklungsplan Strom 2024 erneut geprüft und bestätigt. Diese geänderten planerischen Rahmenbedingungen machen eine neue Suche nach geeigneten Trassenkorridorvarianten für den SuedOstLink erforderlich. Die neuen Varianten sind Grundlage für den Antrag auf Bundesfachplanung. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit bereits vor dem formellen Start des Genehmigungsverfahrens soll regionales und lokales Wissen in die Planung einbringen und erlaubt eine frühzeitige Diskussion von Planungsständen. Das Planungsforum ist ein Instrument dieser frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel des Planungsforums ist es, frühzeitig Sichtweisen, Vorschläge und Anregungen von regionalen Akteuren in die Korridorplanung einzubringen, entstehende Fragen zu klären sowie mögliche Konflikte zu erkennen und zu lösen. Die Alternativenprüfung, wie die Entscheidung über die einzureichende Vorschlagsvariante, verbleibt bei 50Hertz als Vorhabenträger. Zu voraussichtlich drei Treffen des Planungsforums sind Vertreterinnen und Vertreter von Landespolitik, Verwaltung und Verbänden der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen eingeladen. Der erste Termin des Planungsforums hat am 21. Juni 2016 in Jena stattgefunden. Inhalte der Veranstaltung, aufgeworfene Fragen und eingebrachte Hinweise finden Sie in dieser Dokumentation Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 3

1.2 Programm Das erste Planungsforum war auf vier Stunden mit anschließendem Austausch angelegt. Neben kurzen Impulsvorträgen stand auch zeitweises Arbeiten in kleineren Gruppen auf dem Programm. Zeit Tagesordnungspunkt 11:00 11:15 Uhr Begrüßung durch Olivier Feix, 50Hertz, und Dr. Christoph Ewen, Moderator. 11:15 12:15 Uhr Impulsvorträge zu 12:15 12:45 Uhr Mittagspause Rahmenbedingungen für den SuedOstLink - Dr. Reinhard Ruge, 50Hertz Technologien der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung - Dr. Henrich Quick, 50Hertz Methoden der Trassenkorridorfindung - Jenny Fernández, IBUe Ingenieurbüro für Umwelt und Energie GmbH & Co. KG 12:45 14:00 Uhr Arbeitsgruppen nach Bundesländern, jeweils für - Sachsen, - Sachsen-Anhalt und - Thüringen. 14:00 14:15 Uhr Kaffeepause 14:15 14:45 Uhr Präsentation Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen 14:45 15:00 Uhr Zusammenfassung und Ausblick bis 16:00 Uhr Ausklang Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 4

1.3 Teilnehmer Name Vorname Institution Abu Salah Andrea Bundesnetzagentur Ardelt Kathleen Industrie- und Handelskammer Magdeburg Beck Lars Vogtlandkreis Bongartz Carolin Bundesnetzagentur Brämer Jörg Landkreis Börde Brauckhoff-Sell Susanne Bürgerdialog Stromnetz, Büro Erfurt Butz Regina Saale-Orla-Kreis Danek Dr. Frank Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Dorendorf Johannes Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Fanselow Peter Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Bezirk Thüringen Fischer Steffen Saalekreis Friedrich Manfred Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen Gerhardt Dieter Thüringer Landesverwaltungsamt Gödicke Anja Bürgerdialog Stromnetz, Büro Magdeburg Groß Eckhard Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg Groß Volker Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Hepner Christine Landkreis Mansfeld-Südharz Herath Andreas TenneT TSO Hucke Katrin Thüringer Bauernverband e.v. Ilgenstein Simone Landkreis Börde Irmer Marek Regionale Planungsgemeinschaft Halle Iser Uwe Burgenlandkreis Kleinert Christina Saalekreis Kobelt, MdL Roberto Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Thüringen Kummer, MdL Tilo Fraktion Die Linke im Landtag Thüringen Ladwig Wolfgang Waldbesitzerverband Thüringen e.v. Lotzmann Robby Landkreis Harz Müller Reinhard Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen Dr. Otto Stefan Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Pfau Jens Sächsischer Landesbauernverband e.v. Prieske Mathias Industrie- und Handelskammer Ostthüringen Reip Dr. Hans S. Naturschutzbund Thüringen e.v. Reißland Lutz Naturschutzbund Thüringen e.v. Scharf Marion Landkreis Börde Schellenberg Kirsten Naturschutzbund Thüringen e.v. Schilling Marion Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg Scholz Elke Saale-Holzland-Kreis Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 5

Scholtyssek Andreas Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Schröder Lutz Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt Sippel Andrea Landesdirektion Sachsen Sondermann Norbert Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Thüringer Landtag Stenzel Dr. Siegfried Thüringer Bauernverband e. V. Strothmann Torsten Bundesnetzagentur Strübig Monique Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Thieme Udo Burgenlandkreis Walter Thomas Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Weiß Peter Landkreistag Sachsen-Anhalt Ilgenstein Simone Landkreis Börde Zimmer Matthias Landesdirektion Sachsen Zorn Dr. Anke Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Zörner Peter Naturschutzbund Thüringen e.v. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 6

2. Begrüßung und Einführung Olivier Feix, Leiter Naturschutz und Genehmigung bei 50Hertz, und Moderator Dr. Christoph Ewen begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In einem Gespräch erläuterten die beiden den Ablauf der Auftaktveranstaltung und die Grundzüge des SuedOstLink-Projekts. Anders als bisher wird nicht mehr in einer riesigen Ellipse flächendeckend nach Korridorvarianten gesucht. Es gilt das Gebot der Geradlinigkeit. Damit erwartet 50Hertz eine geringere Zahl von Varianten, konzentriert auf eine Region östlich und westlich der Luftlinie zwischen den Netzverknüpfungspunkten. Zudem gilt der Erdkabelvorrang; Freileitungsabschnitte sind nur in eng begrenzten Ausnahmen möglich. Wo steht das Projekt derzeit? Ende 2015 haben sich die planerischen Grundlagen für die östliche Gleichstromverbindung maßgeblich geändert. Gemeinsam mit dem neuen Projektpartner TenneT startet 50Hertz nun erneut die Suche nach geeigneten, bis zu 1.000 Meter breiten Trassenkorridorvarianten, in denen die Gleichstromtrasse verlaufen könnte. Erste Varianten könnten im Spätsommer/Herbst vorliegen diese diskutiert 50Hertz dann erneut im Planungsforum und im direkten Anschluss auch mit den Bürgerinnen und Bürgern bei einer Reihe von Infomärkten in den Landkreisen. Wann soll der SuedOstLink fertig sein? Im kommenden Frühjahr wird 50Hertz den Antrag auf Bundesfachplanung einreichen das ist der nächste Meilenstein. Es folgen Planfeststellung, Auftragsvergaben und Bauphase. Fertiggestellt sein soll der SuedOstLink bis zum Jahr 2025. Was ist das Ziel des Planungsforums? Ziel des Planungsforums ist es, planerisch verwendbare Hinweise für den SuedOstLink zu erhalten. Diese Hinweise sollen die Planung weiter verbessern. Während des Auftakttreffens sollen die Grundlagen der Planung erläutert und die Ausgangsdaten diskutiert werden. Insgesamt soll das Planungsforum die Teilnehmerinnen und Teilnahmer über das Vorhaben informieren und die Zusammenarbeit vertiefen. Wie hat sich die Planungsgrundlage verändert? Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 7

3. Impulsvorträge im Plenum Die erste Hälfte der Veranstaltung fand im Plenum und damit für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam statt. Dieser Teil diente der allgemeinen Information über das Projekt, die technischen Optionen und die grundsätzliche Methodik zur Trassenkorridorfindung sowie der Beantwortung erster, für alle Anwesenden relevanter Fragen. 3.1 Rahmenbedingungen für den SuedOstLink Dr. Reinhard Ruge, stellvertretender Leiter Recht bei 50Hertz, erläuterte in einem Impulsvortrag die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen für den SuedOstLink. Dr. Ruge skizzierte dabei zunächst die Planungsstufen nach Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Weiterhin erörterte er die jüngsten politischen Entscheidungen und deren Auswirkungen auf das Projekt. Mit Gesetz Planungsgrundlage verändert So hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 1. Juli 2015 ein Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende verabschiedet. 1 Als zentrale Punkte nannte Dr. Ruge die nochmalige Bestätigung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des SuedOstLinks und den Erdkabelvorrang bei Gleichstromverbindungen, gesetzlich verankert durch die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Ende 2015. Dieses legt Wolmirstedt und Isar bei Landshut als neue Netzverknüpfungspunkte und den Erdkabelvorrang fest. In diesem Zusammenhang war auch die Vorhabenträgerschaft für den südlichen, bayerischen Teil von Amprion auf TenneT übergegangen. 1 Abrufbar unter: https://www.bmwi.de/bmwi/redaktion/ PDF/E/eckpunkte-energiewende,property=pdf,bereich= bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf Bei seinen Planungen ist 50Hertz nunmehr an das Gebot der Geradlinigkeit gebunden. Dieses orientiert die Planungen stärker als bisher an einer gedachten, geraden Linie zwischen den Netzverknüpfungspunkten und von dieser ausgehend nach außen. Freileitungen werden die Ausnahme Mit der Novelle sind Freileitungen nur noch in den im Gesetz konkret benannten Ausnahmefällen möglich. Danach kann bzw. muss der Vorhabenträger auf Verlangen der verfahrensführenden Behörde auf einem Teilabschnitt eine Freileitung errichten, wenn ein Erdkabel gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote verstieße, ein Erdkabel nach den Regelungen für Natura-2000-Gebiete unzulässig wäre, oder eine Bündelungsmöglichkeit besteht und der Einsatz einer Freileitung voraussichtlich keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen hätte. Weiterhin erläuterte Dr. Ruge die Möglichkeit, dass Gebietskörperschaften, also Landkreise Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden, nach 3 BBPlG aufgrund örtlicher Belange die Prüfung von Freileitungsabschnitten verlangen können. Voraussetzung sei, dass das Vorhaben nach den Planungen von 50Hertz voraussichtlich auf dem Gebiet der Gebietskörperschaft verlaufe. Das Prüfverlangen von Gebietskörperschaften könne informell so früh wie möglich, müsse aber formell in der Antragskonferenz gestellt werden. Der Vorhabenträger prüfe dann das Verlangen entsprechend. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 8

Insgesamt sei 50Hertz nicht frei in seinen Planungen, sondern unterliege dabei den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Die Behörde habe, so Dr. Ruge, mit der Veröffentlichung eines Positionspapiers zur Herleitungsmethodik für Erdkabelkorridore eine Orientierung zu wesentlichen inhaltlichen und grundlegenden methodischen Anforderungen für die Vorhabenträger gegeben. Fragen zu Rahmenbedingungen für den SuedOstLink Wo ist das Planungsforum rechtlich verortet? Die informelle, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, zu der auch dieses Planungsforum gehört, ist verortet im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) 25 Abs. 3. Die Hinweise, die wir erhalten, fließen nach Prüfung, und sofern sie planungsrelevant sind, in den Antrag auf Bundesfachplanung ( -6-Antrag) ein. Welche Einspruchsmöglichkeiten haben Naturschutzverbände? Naturschutz- und Umweltverbände können sich sowohl in der informellen frühen Öffentlichkeitsbeteiligung als auch in jedem weiteren Verfahrensschritt insbesondere im Rahmen der Antragskonferenz und des Erörterungstermins der Bundesfachplanung und später auch zur Planfeststellung einbringen. Aus Sicht von 50Hertz sind frühzeitige Hinweise der Umweltverbände sehr willkommen. Gibt es eine Abweichungsprüfung? 50Hertz prüft im Rahmen der Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG auch FFH- und sonstiges Umweltrecht. Sollte hier eine Abweichungsprüfung erforderlich werden, weil etwa erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- Gebieten nicht ausgeschlossen werden können, so wird dies transparent in den Unterlagen dargestellt. Welche Abstandsregelungen gibt es für Höchstspannungs-Gleichstromleitungen? Für Erdkabelabschnitte nennt das Gesetz keine Abstände in Metern. Wie bei konventionellen Drehstrom-Freileitungen üblich, definiert sich hier der Abstand zu Wohngebäuden durch die Bundesimmissionsschutzverordnung und die darin festgelegten Grenzwerte. Ausnahmen durch Freileitung sind nur möglich, wenn diese nicht zu nah an eine Siedlung heranreichen. Entsprechend Bundesbedarfsplangesetz müssen bei Gleichstrom-Freileitungen mindestens 400 Meter Abstand zu geschlossener Bebauung (Innenbereich) und mindestens 200 Meter zu einzelnen Wohngebäuden (Außenbereich) gewahrt bleiben. Welche Entschädigungen sind möglich? Praxis sind die Einmalzahlung für Nutzungseinschränkungen, die durch die Eintragung von Grunddienstbarkeiten entstehen, sowie Ausgleichszahlungen für Gemeinden bei Errichtung einer Freileitung über Gemeindegebiet. Bei Erdkabeln gibt es Zahlungen für Grunddienstbarkeiten, jedoch keine Ausgleichszahlungen. Die Bedingungen für die Auszahlung von Ausgleichszahlungen sind transparent auf den Internetseiten von 50Hertz einsehbar. 2 2 siehe: http://www.50hertz.com/de/netzausbau/ Ausgleichszahlungen-an-Kommunen Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 9

Können Leitungen zur Höchstspannungs- Gleichstrom-Übertragung auch bestehende Drehstrom-Leitungen mitführen? Die gemeinsame Führung von Gleichstromund Drehstromleitungen auf einem Mast ist technisch möglich. Allerdings braucht es dafür einen neuen Mast, der beide Leitungen tragen kann den Hybridmast. Rechtlich ist eine solche Mitnahme ebenfalls möglich, z.b. aufgrund der spezifisch dafür vorgesehenen Bündelungsausnahme, aber auch auf Grundlage des Verlangens einer Gebietskörperschaft. Allerdings müssen die Körperschaften potenziell von der Planung betroffen sein. Das Inkaufnehmen großer, nicht zielführender Kabelumwege hin zu einem möglichen Freileitungsabschnitt ist nicht zulässig. Weiterhin könnten Erdkabel und Freileitung auch in der Form gebündelt werden, dass das Erdkabel im Schutzstreifen einer Freileitung verlegt wird. Dies konzentriert die Grunddienstbarkeiten und damit Nutzungseinschränkungen auf eine möglichst kleine Fläche. Wie lang muss ein Freileitungsabschnitt mindestens sein? Aufgrund des hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwands machen Freileitungsabschnitte erst ab einer gewissen Mindestlänge Sinn. Denn für jeden Wechsel vom Erdkabel zur Freileitung und umgekehrt ist ein eingezäuntes Übergangsbauwerk erforderlich. Eine genaue Mindestlänge ist indes gesetzlich nicht definiert. In der Fachdiskussion wird bei Drehstromverbindungen als Richtwert für einen Erdkabelabschnitt regelmäßig eine Mindestlänge von drei bis zehn Kilometern angesetzt. Dies könnte umgekehrt auch als Mindestanforderung für Freileitungsabschnitte bei Gleichstromverbindungen gelten. Wo ist das Positionspapier der Bundesnetzagentur zur Erdkabelmethodik abrufbar? Das Positionspapier zur Erdkabelmethodik ist auf der Website der Bundesnetzagentur unter folgendem Link abrufbar: http://www.netzausbau.de/shareddocs/downlo ads/de/2016/positionspapier_erdkabel- Methodik.pdf? blob=publicationfile Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 10

3.2 Technologien der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) Der Leiter des Asset Managements bei 50Hertz, Dr. Henrich Quick, erklärte, welche technischen Optionen es gibt, um Erdkabel sowie die gesetzlich möglichen Freileitungsausnahmen bei Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung zu realisieren. Vorrangfall beim Bau des SuedOstLinks ist die Verlegung von Erdkabeln. Standardbauweise hierbei ist, so Dr. Quick, die Verlegung der Erdkabel in offener Bauweise in einem Kabelgraben. Abhängig von der Auslegung ergibt sich eine Trassenbreite von 15 bis 20 Metern. Auf dieser Breite dürften keine tief und hart wurzelnden Pflanzen, vornehmlich Bäume oder Sträucher, wachsen. Die aus Gründen der Transportkapazität derzeit auf 700 bis 800 Meter beschränkten Kabellängen werden durch sogenannte Muffen verbunden. Die Kabel selbst liegen in einer Tiefe von 1,5 bis 2 Metern, je nach Beschaffenheit des Bodens. Aus diesem Grund ist eine landwirtschaftliche Nutzung der Trassenfläche mit typischen Kulturpflanzen wie Weizen oder Mais problemlos möglich. Die verbleibende Schneise werde, so Dr. Quick, ähnlich der einer Gasleitung, im Landschaftsbild kaum auffallen. Grundsätzlich kann das Erdkabelsystem in einem oder in zwei Gräben verlegt werden. Generell sei die Realisierung der Erdkabel in zwei Gräben die bessere Variante hinsichtlich Betrieb und Wartung durch den Übertragungsnetzbetreiber. Um die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten, bestehen verschiedene Optionen, die Erdkabeltrasse mit anderen linearen Infrastrukturen zu bündeln. So kann die Gleichstrom-Kabeltrasse beispielsweise auch im Schutzstreifen einer vorhandenen Drehstrom-Freileitung verlegt werden. Während die Erdverkabelung der Standardfall ist, erlaubt das Bundesbedarfsplangesetz in engen Ausnahmen jedoch auch auf Abschnitten die Ausführung der Gleichstromverbindung als Freileitung. Ein Sonderfall hierbei ist die gemeinsame Führung der Gleichstromverbindung mit einer bestehenden Drehstromleitung auf einem Gestänge. Diese Möglichkeit sei gemeinsam von der Technischen Universität Ilmenau und 50Hertz geprüft worden und technisch möglich, so Dr. Quick. Insgesamt bietet die Erdverkabelung Vorteile hinsichtlich Witterungsanfälligkeit, Sichtbarkeit und Flächenbeanspruchung. Allerdings ist die Realisierung von Erdkabeln erheblich teurer als eine Freileitung. Zudem dauert die Reparatur eines Kabelschadens erheblich länger, da zunächst die Fehlerstelle lokalisiert und dann das Kabel aufwändig freigelegt werden muss. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 11

Fragen zu HGÜ-Technologien Wer zahlt die Mehrkosten für die Erdkabel gegenüber einer Freileitung? Die Mehrkosten für den Netzausbau mittels Erdkabel, d.h. die im Vergleich zu einer Freileitungslösung entstehenden zusätzlichen Kosten, werden über die Netzentgelte bundesweit gewälzt. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Energieleitungsausbaugesetz, auf das die Regelungen zum Erdkabelvorrang im Bundesbedarfsplangesetz verweisen. Dies stellt eine Sonderregelung zu dem ansonsten geltenden Grundsatz dar, wonach die Kosten des Netzausbaus nicht bundesweit, sondern auf die Übertragungsnetzentgelte der jeweiligen Regelzone umgelegt werden. Wie sehen die Muffen aus? Die Länge der einzelnen Kabelsegmente ist derzeit auf 700 bis 800 Meter beschränkt. Diese Länge ist bedingt durch die begrenzte Zuladung bei Schwerlasttransporten. Die Verbindungsmuffen sind mehrere 100 Kilo schwer und verbinden die einzelnen Schichten des Kabels miteinander. Die Muffen liegen entweder direkt in der Erde oder sind in einem unterirdischen Bauwerk untergebracht. Auch im letzteren Fall ist an der Erdoberfläche in der Regel nur ein kleiner Zugang sichtbar. Wie hoch sind die Kosten für die Erdkabelvariante? Die Kosten lassen sich heute noch nicht belastbar prognostizieren. Für eine Freileitung rechnet 50Hertz derzeit mit Kosten von 1 bis 1,5 Millionen je Kilometer. Ein Kilometer Erdkabel kostet etwa drei- bis acht-mal so viel wie viel genau, das hängt ab von den Kabelpreisen zum Zeitpunkt des Einkaufs, von der erforderlichen Bautechnik und der Anzahl an Querungen, beispielsweise von Flüssen, Autobahnen etc., bei denen eine vergleichsweise günstige, offene Grabenbauweise nicht möglich ist. Wie lange ist die Lebensdauer von Erdkabeln? Entsprechend den Angaben der Lieferanten erwarten die Übertragungsnetzbetreiber eine Lebensdauer der Erdkabel von rd. 40 Jahren. Was passiert mit den Erdkabeln nach Außerbetriebnahme? Selbstverständlich werden die Erdkabel nach geltenden Richtlinien und Auflagen zurückgebaut. Gibt es die Möglichkeit der Bündelung der HGÜ-Leitung mit 110-kV-Leitungen? Das ist technisch möglich. Wenn sich eine Bündelung mit einer 110-kV-Leitung während der Planung anbietet, dann werden wir diese prüfen. Können Kabelgräben unter Waldwegen verlegt werden? Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings können nur solche Waldwege genutzt werden, die eine gewisse Breite aufweisen. Sowohl masse-imprägnierte Kabel als auch Kunststoffkabel halten den normalen Erddrücken in der geplanten Legetiefe unbeschadet stand. Abhängig von der technischen Ausfüh- Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 12

rung der Kabellegung (unter anderem durch geeignete Schutzrohre) kann die Trasse zudem später wieder befahren werden. Soll Schwerlastverkehr auf der Trasse ermöglicht sein, sind spezielle Bauformen bereits in der Planung zu berücksichtigen. Welche Biegeradien dürfen bei der Planung nicht unterschritten werden? Für den Transport sind die Kabel beispielsweise auf Trommeln mit ca. 5 Meter Durchmesser gewickelt stärkere Krümmungen werden auch bei der Kabelverlegung nicht erreicht. Welche Auswirkung hat die Erwärmung des Erdkabels auf den Boden? Erdkabel geben Wärme ab. Bedingt durch die Verlegetiefe von 1,50 bis 2 Meter sind die Auswirkungen an der Oberfläche jedoch sehr begrenzt. Zudem bereitet 50Hertz den Boden um die Kabel so auf, dass dieser die Wärme optimal verteilen und ableiten kann. Versuche der Universität Freiburg hierzu haben ergeben, dass Landwirtschaft über einer vergleichbaren Erdkabeltrasse ohne größere Einschränkungen auf Anbau und Ertrag möglich ist. 3.3 Methoden der Trassenkorridorfindung Jenny Fernández vom IBUe Ingenieurbüro für Umwelt und Energie erläuterte die Grundzüge der Planungen und den Prozess bis zum Antrag auf Bundesfachplanung nach 6 NABEG. Ziel des Antrags auf Bundesfachplanung nach 6 NABEG ist die Ermittlung geeigneter Trassenkorridore und die Ableitung eines 500 bis 1.000 Meter breiten Vorschlagskorridors. Im Rahmen des durch die Bundesnetzagentur geführten Bundesfachplanungsverfahrens wird auf Basis des Antrags ein finaler Trassenkorridor verbindlich festgelegt. Im nächsten Genehmigungsschritt, der Planfeststellung, wird dann in diesem Trassenkorridor die konkrete Leitungstrasse verortet. Die Suche nach geeigneten Trassenkorridorvarianten beginnt mit der Auswahl und Gewichtung der zu berücksichtigenden Kriterien im Ausgangsraum. Danach folgt die Strukturierung des Untersuchungsraums. Entlang definierter Kriterien und orientiert an der Luftlinie zwischen den Netzverknüpfungspunkten, erfolgt dies in einem ersten Schritt durch eine computergestützte Widerstands-Entfernungs- Analyse mit dem ESRI-Instrument Spatial- Analyst, basierend auf Geoinformationsdaten. Diese Strukturierung werde, so Frau Fernández, jedoch in jedem Fall nochmals fachplanerisch überprüft und die Daten unter Einbeziehung von zielführenden Bündelungsoptionen verifiziert. Auf dieser Grundlage werden zudem Raumsituationen identifiziert und genauer betrachtet, deren Querungen erhöhten technischen Aufwand erfordern. Ist dieser Teil abgeschlossen, können einzelne Trassenkorridorvarianten ermittelt werden. Diese würden dann jeweils einzeln analysiert und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden die einzelnen Trassenkorridore mit dem Ziel verglichen, einen Vorschlagskorridor sowie geeignete Alternativen herauszuarbeiten. Die Anzahl der planungsrelevanten Kriterien und deren Detailgrad nimmt mit Fortschreiten des Genehmigungsverfahrens vom Antrag auf Bundesfachplanung, über die Bundesfachplanung selbst bis hin zur Planfeststellung immer weiter zu entsprechend differenzierter und detaillierter werde, so Frau Fernández, die Planung. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 13

Fragen zu Methoden der Trassenkorridorfindung Fest steht jedoch, dass 50Hertz bestrebt ist, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im engen Einvernehmen mit den kommunalen Gebietskörperschaften, aber auch konkreten Flächeneigentümern und -bewirtschaftern zu realisieren. Wann kommen Sie auf betroffene Akteure wie etwa Flächeneigentümer zu? Im Rahmen der Bundesfachplanung wird zunächst ein 500 bis 1.000 Meter breiter Trassenkorridor ermittelt. Erst in der Planfeststellung wird festgelegt, wo sich darin die genaue Leitungstrasse befindet. Erst wenn diese feststeht, ist klar, welche Flächeneigner konkret tangiert werden. Erst dann kann auch die konkrete Ansprache erfolgen. Dennoch steht 50Hertz bereits heute Flächeneigentümern und -nutzern, wie Forst- und Waldbesitzern oder Landwirten, bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung. Was passiert, wenn Grundstückseigentümer die Zustimmung zum Bau verweigern? 50Hertz strebt immer nach einer gütlichen Einigung mit allen Grundstückseigentümern. Gelingt dies nicht, so ist im Planfeststellungsrecht die Möglichkeit vorgesehen, auch gegen den Willen des Eigentümers auf dessen Grundstück Bauarbeiten durchzuführen. Zudem können aufgrund behördlicher Entscheidung auch Grunddienstbarkeiten eingetragen werden. In jedem Fall wird eine Entschädigung gezahlt. Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird es geben? Im Detail ist das zum derzeitigen Planungsstand noch nicht abzusehen. Dies hängt ab vom konkreten Trassenverlauf und dem damit verbundenen, zu kompensierenden Eingriff. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 14

4. Dokumentation der Arbeitsgruppen In der zweiten Hälfte des Treffens ging es darum, mit den Teilnehmern gemeinsam die Datengrundlage zu diskutieren, auf der die anstehende Suche nach geeigneten Trassenkorridorvarianten erfolgen soll. Um möglichst konkret auf die Fragen der Teilnehmer eingehen zu können, erfolgte dieser Blick in den Planungsraum in Arbeitsgruppen getrennt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Arbeitsgruppen wurden jeweils durch die Öffentlichkeitsbeteiligung von 50Hertz moderiert. Fachplanerische Erläuterungen übernahmen Experten des Unternehmens bzw. des Planungsbüros IBUe. Dr. Ruge, stellvertretender Leiter Recht, sowie Dr. Quick, Leiter Asset Management, standen jeder Arbeitsgruppen zeitweise als weitere 50Hertz-Fachleute zur Verfügung. Gearbeitet wurde mit Hilfe von Karten, die den nördlichen Planungsraum des SuedOstLinks und die darin enthaltene Landnutzung, Bündelungsmöglichkeiten sowie die räumliche Aufteilung zeigten. Diese Karten sind, wie diese Dokumentation, auf der Projektwebseite von 50Hertz verfügbar. Ergebnisse, Hinweise und Fragen wurden entweder auf einem separaten Themenspeicher oder direkt auf den Karten notiert. Diese Hinweise sowie in den Arbeitsgruppen gestellte Fragen sind hier dokumentiert. 4.1 Arbeitsgruppe Sachsen In der Arbeitsgruppe Sachsen fanden fünf Vertreter des Bundeslands zusammen. Fachlichplanerischer Experte war Dr. Markus Böckel, die Moderation hatte Dr. Dirk Manthey (beide 50Hertz). Hinweise aus der Arbeitsgruppe Sachsen Das von Frau Fernández im Impulsvortrag angesprochene Computerprogramm zur Korridorermittlung sollte durch echte Menschen überprüft und ggf. ergänzt werden. Die (Vogel-)Schutzgebiete entlang des Grünen Bands (ehemalige innerdeutsche Grenze) sollten in der Planung berücksichtigt werden. Die Ziele des Landesentwicklungsplans Sachsen sowie der Regionalpläne Westund Südsachsen sollten in der Planung des SuedOstLinks Beachtung finden. In Bezug auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie damit zusammenhängende Ökokonten könnte eine übergreifende Dokumentation oder eine Karte sinnvoll sein, Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 15

auf der derartige Projekte und Flächen ersichtlich sind. Es wurde in diesem Zusammenhang beispielhaft auf den Grünen Ring Leipzig verwiesen. In Bezug auf Ökokonten wurde empfohlen, Kontakt mit der Sächsischen Landsiedlung GmbH in Meißen aufzunehmen. Die Regionalpläne in Sachsen sollen in den kommenden 18 Monaten zum Satzungsbeschluss geführt werden. In diesen Plänen sollte der SuedOstLink bereits berücksichtigt werden. Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen ist gerne bereit, den Planern die Grundlagendaten der Regionalpläne zur Verfügung zu stellen. Etwaige Planungen zur Rohstoffgewinnung im Vogtland könnten durch Anfrage beim Oberbergamt Freiberg recherchiert werden Manche in der Zukunft wichtige Faktoren seien erst in der Entwicklung. Dazu zählten zum Beispiel der geplante Ausbau der Wirtschaftszone Verkehrsflughafen Leipzig/ Halle, der Ausbau der DHL-Fläche sowie die weitere Entwicklung des Bergbaus und die sich verändernde Grundwassersituation. Dies sollte idealerweise in den Planungen frühzeitig berücksichtigt werden. Im Vogtlandkreis gebe es Wünsche nach durchgehender Erdverkabelung. Im Gegenzug fürchteten Bauern mögliche Landverluste. Insbesondere Flächen für Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen dürften nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen. Es wurde empfohlen, die breite Information der Öffentlichkeit erst dann zu beginnen, wenn möglichst konkrete Informationen vorliegen. Die Information der Bürgerinnen und Bürger sollte in Absprache mit den Verwaltungen vor Ort erfolgen. Es wurde vorgeschlagen, im Vorfeld des nächsten Planungsforums nähere Informationen zu versenden, um eine Vorbereitung und die Möglichkeit für konkrete Hinweise schon im Planungsforum zu erleichtern. Fragen aus der Arbeitsgruppe Sachsen Ist ein Korridor durch Tschechien möglich? Eine Trassenführung durch Tschechien ist nicht möglich. Wie hat sich der Suchraum verändert? Bisher wurden die Trassenkorridorvarianten in einem elliptischen Planungsraum gesucht. Diese Ellipse entsprach an ihrer breitesten Stelle der halben Entfernung zwischen den Netzverknüpfungspunkten. Mit der neuen Methodik gilt nunmehr der Grundsatz, sich bei der Planung stärker an der Luftlinie zwischen den Endpunkten zu orientieren und den Suchraum von dieser Linie ausgehend zu entwickeln. Bei besonderer Eignung sind aber auch weiter von der Luftlinie entfernte Varianten zu prüfen. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 16

Faktisch führt diese neue Methodik zu einer Eingrenzung des Planungsraums und zu einer geringeren Anzahl an Trassenkorridorvarianten. Dennoch wird es auch weiterhin alternative Korridorvarianten zur Abwägung geben. Die stärkere Orientierung an der Luftlinie soll die schlussendliche Trasse kurz halten und trägt so den weitaus höheren Kosten der Erdverkabelung Rechnung. Wie werden die Planungen von 50Hertz und TenneT aufeinander abgestimmt? 50Hertz realisiert den nördlichen Teil der Verbindung, südlich der thüringisch-bayerischen Grenze ist der Übertragungsnetzbeteiber TenneT zuständig. Beide Projektpartner arbeiten in allen Belangen eng zusammen. Zudem gelten für beide Partner die gleichen Planungsgrundlagen wie Geradlinigkeit, Erdkabelvorrang etc. Und für beide Partner arbeitet das gleiche Umweltplanungsbüro. Auch bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung laufen die Veranstaltungen weitgehend synchron, jedoch in Eigenregie des jeweiligen Partners. Ganz praktisch wird im Rahmen der Bundesfachplanung ein Übergangspunkt an der thürigisch-bayerischen Staatsgrenze ermittelt, an dem die Leitung von der Verantwortung des einen Vorhabenträgers in die des anderen übergeht. Wie wird sichergestellt, dass das Vorhaben nicht mit anderen geplanten Vorhaben oder künftigen landesplanerischen Entwicklungen in Konflikt kommt? Was bereits in Raumordnungs- und Landesentwicklungsplänen dokumentiert ist, kann bei der Planung berücksichtigt würden. Um überdies Informationen zu geplanten Vorhaben und absehbaren Entwicklungen zu erhalten, setzt 50Hertz auf die Konsultation und Gespräche mit Verbands- und Behördenvertretern vor Ort, aber auch im Rahmen des Planungsforums. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 17

4.2 Arbeitsgruppe Sachsen-Anhalt Die Arbeitsgruppe Sachsen-Anhalt umfasste 20 aus dem Bundesland kommende Teilnehmer. Fachlich-planerischer Experte war Bernhard Segbers, die Moderation hatte Axel Happe (beide 50Hertz). Hinweise aus der Arbeitsgruppe Sachsen-Anhalt Für den Landkreis Harz gibt es ein Kulturlandschaftskonzept, das auch Vorgaben für Planungen enthält. Dieses wird vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Es gebe westlich von Magdeburg Siedlungsgebiete von Feldhamstern. Diese sollten bei der Planung berücksichtigt werden. Die Landkreise sollten sich zu einem möglichen Antrag auf Prüfung einer Freileitungsoption mit den potenziell betroffenen Gemeinden abstimmen. Sachsen-Anhalt sei von den drei potenziell tangierten Bundesländern in der 50Hertz- Regelzone das waldärmste Gebiet, deshalb seien Waldgebiete hier besonders schützenswert. Besonders sensible Behandlung erfordere der Auenwald bei Bernburg und die Waldgebiete bei Naumburg und Weißenfels. Unter anderem der Burgenlandkreis und die Stadt Naumburg planten eine Anerkennung des Naumburger Doms und der umgebenden Kulturlandschaft in die UNESCO- Welterbeliste. Dieses Ansinnen sollte bei der Korridorsuche berücksichtigt werden. Die Trassenplanung solle mit der Planung anderer Infrastrukturprojekte in der Region synchronisiert werden, z.b. mit der Planung der A143 (Westumfahrung Halle/Saale). Möglicherweise könnten so gemeinsam sinnvolle Lösungen in schwierigen Regionen gefunden werden. Im Freileitungsbereich sei die Weiterentwicklung des Mastdesigns ein wichtiger Faktor für die Akzeptanz in der Bevölkerung. Hier wünscht man sich ein Konzept, wie das der compactline, auch für die Gleichstrom-Freileitung und den Hybridmast zur gemeinsamen Führung von Gleich- und Drehstrom auf einem Mastgestänge. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 18

Fragen aus der Arbeitsgruppe Sachsen-Anhalt Welche Vorgaben macht die Bundesnetzagentur bei der Trassenkorridorsuche? Das Bundesbedarfsplangesetz und methodische Vorgaben der Bundesnetzagentur geben den Rahmen für die Suche nach geeigneten Trassenkorridorvarianten. Diese Vorgaben müssen jedoch bei jedem Vorhaben für die konkrete Planung weiter untersetzt werden. Dies ist erforderlich, um der Unterschiedlichkeit jedes Projekts gerecht zu werden. Diese Ausgestaltung erfolgt immer in enger Abstimmung mit der Behörde. Letztlich ist es zudem die Bundesnetzagentur als verfahrensführende Behörde, die den eingereichten Antrag auf Bundesfachplanung prüft und letztlich über den finalen Trassenkorridor entscheidet. Wie wird zwischen Querungen verschiedener schützenswerter Gebiete abgewogen? Die Bewertung, der Vergleich und die schlussendliche Entscheidung zwischen zwei oder mehr möglichen Korridorvarianten erfolgt über eine im Rahmen der Antragstellung detailliert erarbeitete Methodik. Diese Methodik wägt Schutzgüter und Raumwiderstände, aber auch Faktoren wie die Annäherung an den Endpunkt gegeneinander ab. Jeder Korridorabschnitt und jede Abwägung ist im Antrag auf Bundesfachplanung detailliert beschrieben. Zudem wird die Abwägung durch die Bundesnetzagentur geprüft, die ggf. auch eine abweichende Einschätzung treffen kann. Welche Rolle spielen die Kosten als eigenes Planungskriterium? Die Kosten selbst sind keine unmittelbare Einflussgröße auf die Planung. Jedoch wurde durch die stärkere Betonung der Geradlinigkeit bei der Korridorsuche den höheren Kosten der Erdverkabelung Rechnung getragen. Unabhängig vom SOL-Vorhaben: Einige Vorhaben stehen als Neubau in gleicher Trasse im Netzentwicklungsplan. Praktisch sollen die Masten jedoch parallel zur bestehenden Trasse errichtet werden. Ab wann handelt es sich dabei um eine neue Trasse? 50Hertz informiert hierzu im nächsten Planungsforum. Wie geht 50Hertz mit Hindernissen, zum Beispiel der Querung von Flüssen, Bahntrassen oder Autobahnen um? Die Standardlösung für den Bau der Erdkabeltrasse ist die offene Bauweise. Dabei wird, sehr vereinfacht beschrieben, ein Graben ausgehoben, das Kabel hineingelegt und der Graben wieder zugeschüttet. Für Sonderfälle, wie die Querung von Hindernissen, bestehen eine Reihe anderer technischer Möglichkeiten, dazu zählen zum Beispiel Horizontalspülbohrverfahren (HDD-Bohrungen) oder der Mikrotunnel- Rohrvortrieb, um ohne Grabenaushub Hindernisse zu unterqueren. Besteht die Möglichkeit, stellenweise vorhandene Infrastruktur für die Kabelführung zu nutzen, z.b. Brücken oder Tunnel? Im Prinzip ja und diese Möglichkeiten werden immer auch geprüft. Aber die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass im jeweiligen Einzelfall verschiedene Gründe dagegen sprechen, wie zum Beispiel nicht ausreichend vorhandener Platz oder Sicherheitsaspekte. Auch sind rechtliche Faktoren zu beachten, wenn zwei verschiedene Infrastrukturunternehmen ein Bauwerk nutzen. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 19

zusätzlichen Auswirkungen nach Süden zu kommen. Dafür werden auch zum Beispiel die Verlegung des Erdkabels im Schutzstreifen vorhandener Freileitungen oder eine streckenweise Hybridführung untersucht. Welchen Einfluss haben Windparks auf die Planung der Erdkabeltrasse? Die Fläche von Windparks selbst ist aufgrund der zahlreichen im Boden liegenden Kabel nur bedingt für die Errichtung einer Erdkabeltrasse in offener Bauweise geeignet. Jedoch lassen sich durch Erdverkabelung im Umfeld der Windparks häufig andere, günstigere Leitungsführungen ermitteln, als dies noch unter Freileitungsprimat möglich war. Wie muss man sich den Bau eines Hybridabschnitts vorstellen? Die Idee der Hybridleitung ist es, dass ein Abschnitt vorhandener Drehstrommasten durch neue Masten ersetzt wird. Diese tragen dann auf der einen Seite die vorhandenen Drehstromsysteme und auf der anderen Seite die Seile der Gleichstromleitung. Der Hybridmast ist nach aktueller Planung nicht breiter, aber mit ca. 70 Metern rund 15 Meter höher als ein konventioneller 380-kV- Drehstrom-Mast mit zwei Systemen. Die Hybridvariante ist dann besonders interessant, wenn die betreffende Drehstromleitung perspektivisch ohnehin erneuert werden muss, zum Beispiel, um die Übertragungsleistung zu erhöhen. Gibt es im Falle der Freileitungsoption Ausgleichszahlungen? Grundlage von Ausgleichszahlungen ist die Stromnetzentgeltverordnung. Diese regelt die Voraussetzungen für Zahlungen an Gemeinden, abhängig von der Länge der Leitungsführung über Gemeindegebiet und Anzahl der stromführenden Systeme. Die Zahlungen sind auf Freileitungsneubau beschränkt dieser liegt für den SuedOstLink nach Dafürhalten von 50Hertz im Falle einer neuen Gleichstrom- Freileitung und beim Hybridmast für das zusätzliche, neue Gleichstromsystem vor. Für die Erdverkabelung sind keine Ausgleichszahlungen an Kommunen vorgesehen. Grund hierfür liegt in den weitaus höheren Kosten des Erdkabelbaus. Gibt es für die bundesweite Umlage der Kosten für Erdkabel eine rechtliche Grundlage? Die Kosten des Netzausbaus im Allgemeinen werden derzeit nicht bundesweit, sondern nach Regelzonen auf die Übertragungsnetzentgelte umgelegt. Anders verhält sich dies bei den Erdkabelprojekten: Hier werden die im Vergleich zur Freileitungslösung entstehenden Mehrkosten bundesweit umgelegt. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Energieleitungs- Ausbaugesetz. Der Großraum Magdeburg ist bereits stark von über- und unterirdischer Infrastruktur durchzogen. Bleibt hier noch Platz für die Gleichstromleitung? Im Großraum Magdeburg werden intensiv alle Möglichkeiten geprüft, mit möglichst geringen Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 20

4.3 Arbeitsgruppe Thüringen In der Arbeitsgruppe Thüringen saßen 21 Vertreter des Freistaats. Fachlich-planerische Expertin war Jenny Fernández vom Umweltplanungsbüro IBUe. Die Moderation lag bei Olivier Feix von 50Hertz. Hinweise aus der Arbeitsgruppe Thüringen Regionalplanung in Thüringen und Netzausbauplanungen von 50Hertz könnten sich zeitlich überschneiden. Kontinuierlicher Austausch mit der Regionalplanung sollte hier für möglichst gute Abstimmung sorgen. Derzeit ist der Windkraft-Ausbau ein wichtiges Thema in Thüringen und Gegenstand der Regionalplanung. Trotz unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen sollte hier auf eine wechselseitige Abstimmung hingearbeitet werden. Bündelungsmöglichkeiten mit bestehender Infrastruktur sollten intensiv geprüft werden, insbesondere auch, um Eingriffe in Wälder zu vermeiden/zu minimieren. Das Naturschutzgebiet Frießnitzer See Struthniederung Birkhausener Teich (FFH-Gebiet Nr. 146 und Vogelschutzgebiet) habe einen hohen Schutzbedarf und solle bei der Planung (bspw. durch entsprechende Bündelungen) möglichst nicht tangiert werden. Landwirtschaftliche Vorranggebiete (auch aus älteren Plänen) sollten berücksichtigt werden. Es soll geprüft werden, von der derzeit einmaligen Entschädigung für die Eintragung von Grunddienstbarkeiten zu einer zeitlich wiederkehrenden Entschädigungspraxis zu wechseln. Die Übertragungsnetzbetreiber haben kürzlich in Dortmund ein Planspiel Netzplanung ausgelobt. Es wurde angeregt, diese Ergebnisse im Rahmen des 2. Planungsforums zu diskutieren. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 21

Fragen aus der Arbeitsgruppe Thüringen nungsforum ist bereits ein Format des informellen Austauschs. Die Synchronisation der gegenseitigen Planungen soll weiter intensiviert werden. Wie funktioniert die Bedarfsermittlung bei der Netzplanung, damit bspw. unnötige Doppelstrukturen bei Netzen vermieden werden können? Die Bedarfsermittlung ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem die Übertragungsnetzbetreiber detailliert Szenarien für Energieerzeugung und -verbrauch der Zukunft entwickeln. Fußend auf diesen Szenarien wird der künftige Netzausbaubedarf ermittelt. In diesen Netzentwicklungsplänen werden verschiedene Annahmen an die Entwicklung zugrunde gelegt, um die Robustheit der Planung abzusichern. Die Bundesnetzagentur prüft die von den Übertragungsnetzbetreibern eingereichten Planungen, rechnet nach und veröffentlicht ihrerseits bestätigte Fassungen von Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan. Die Öffentlichkeit wird bei allen Schritten der Netzentwicklungsplanung immer wieder konsultiert teils durch Übertragungsnetzbetreiber, teils durch die Bundesnetzagentur. Schlussendlich werden die bestätigten Netzausbauprojekte im Bundesbedarfsplangesetz durch Bundestag und Bundesrat auch gesetzlich bestätigt. 3 Inwiefern ist eine Synchronisation der Netzplanung mit Landesentwicklungsplanung/Regionalplanung möglich? Eine enge Koordination ist durch 50Hertz ausdrücklich erwünscht und möglich. Das Pla- 3 Mehr Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de oder bei den Übertragungsnetzbetreibern unter www.netzentwicklungsplan.de. Werden die Ziele der Raumordnung beachtet? Welche Kriterien gelten bei der Bewertung von Raumwiderständen? Ein Kriterienkatalog für die Definition von Raumwiderstandsklassen liegt vor, dabei werden auch Ziele der Raumordnung berücksichtigt. Auf Basis dieser Einordnungen wird über den Sommer nach geeigneten Trassenkorridorvarianten gesucht. Welcher Schutzstatus gilt für Naturschutz- Gebiete? Der Schutz von Naturschutzgebieten (Vogelschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitate etc.) hat im Abwägungsprozess grundsätzlich starkes Gewicht. Lässt sich ein Naturschutzgebiet nicht umgehen, werden technische Möglichkeiten geprüft, um ggf. Sonderbauweisen einzusetzen, zum Beispiel eine Unterdükerung, also die Unterquerung in geschlossener Bauweise, um die Eingriffsintensität zu verringern. Was tut 50Hertz für einen wirksamen Vogelschutz? Grundsätzlich ist die Ausführung der Gleichstromverbindung als Erdkabel im Sinne des Vogelschutzes wenig problematisch. Was die mögliche Ausnahme einer Freileitungsführung angeht, so stehen verschiedene Systeme zur Verminderung des Kollisionsrisikos von Vögeln mit dem Erdseil zur Verfügung. 50Hertz lässt die Wirksamkeit dieser verschiedenen Systeme derzeit untersuchen und passt seine Stan- Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 22

dards regelmäßig den aktuellen Forschungsergebnissen an. Ist eine bodenschutzfachliche und/oder ökologische Baubegleitung geplant? Bodenschutzfachliche Baubegleitung wird es geben. Das Vorgehen hierzu wird konkretisiert, sobald der Trassenkorridor feststeht also im Zuge der Planfeststellung. Zur Baubegleitung gehören zudem auch der Denkmalschutz und die Archäologie. Insbesondere in Sachsen-Anhalt werden zahlreiche Bodendenkmäler vermutet. Was genau kommt auf die Waldbesitzer zu? 50Hertz hat sich bereits frühzeitig über die Verbände an die Waldbesitzer gewandt. Hierbei konnten eine Reihe von Fragen beantwortet werden. Auch hat 50Hertz, wie auch von den Landwirtschaftsvertretern, eine Reihe wichtiger Hinweise für Planung und Realisierung erhalten. Grundsätzlich sind Wald und Forst mit hohen Schutzklassen belegt, eine initiale Querung solcher Gebiete ist also immer nur Ergebnis einer ausführlichen Abwägungsentscheidung. Fest steht: Wenn eine Waldquerung erforderlich sein sollte, wird 50Hertz den Eingriff in die Natur und die Auswirkungen auf den Forstbetrieb so gering wie möglich halten. Dies gilt für die erforderlichen Flächen während der Bauphase, für Ausführung des Kabelgrabens und für die Breite des Schutzstreifens. Für Abstimmungen und Informationen im Detail steht 50Hertz jederzeit gern zur Verfügung. Zeigt 50Hertz beim 2. Planungsforum Korridorvorschläge auf einer Raumwiderstandskarte? Beim 2. Planungsforum sollen erste Trassenkorridorvarianten vorgestellt werden. Diese werden auch auf einer Raumwiderstandskarte dargestellt sein, um am konkreten Beispiel über Abwägungsentscheidungen diskutieren zu können. Ist eine Bündelung mit bestehenden 380-kV-Leitungen geplant? Grundsätzlich werden verschiedene Arten der Bündelung geprüft. Dies gilt auch für die Bündelung der Gleichstromleitung mit bestehenden Höchstspannungsleitungen. Dies kann sich auf eine Verlegung der Kabeltrasse im Schutzstreifen beziehen, aber auch auf die Führung von Gleich- und Drehstrom auf gemeinsamen Masten. Kann ein Erdkabel innerhalb des Schutzstreifens einer vorhandenen Infrastruktur verlegt werden? Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Vorteil hierbei ist, dass die Nutzungseinschränkungen auf einen möglichst kleinen Raum konzentriert werden. Was sich wo konkret anbietet, muss im Einzelfall geklärt werden und hängt von der Art der Infrastruktur sowie den örtlichen Gegebenheiten ab. Kann die Erdkabeltrasse auch mit Erdgasleitungen gebündelt werden? Die Bündelung mit linearen Infrastrukutren ist grundsätzlich Bestandteil der Trassenkorridorsuche durch 50Hertz. Dies bezieht sich auf die Bündelung mit Autobahnen, Bahntrassen, Freileitungen und auch mit Rohrleitungen und Pipelines, wie sie zum Beispiel für den Erdgastransport genutzt werden. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 23

Kann ein Erdkabel unter forstwirtschaftlich genutzten Waldwegen verlegt werden? Grundsätzlich ist es möglich, ein Kabel auch unter Waldwegen zu verlegen. Allerdings ist immer im Einzelfall abzuwägen, ob dies eine sinnvolle Lösung darstellt, denn der Schutzstreifen, auf dem keine tiefwurzelnden Pflanzen wachsen dürfen, ist breiter als ein gängiger Forstweg. Auch braucht es für die Bauphase weitere Flächen für die erforderlichen Erdarbeiten. Zudem ist die Klassifizierung des Wald-/ Forstwegs zu beachten. Weniger geeignet sind solche Wege, die regelmäßig für den Abtransport großer und damit schwerer Mengen Nutzholz verwendet werden, um durch den hohen Druck das Kabel nicht zu gefährden. Welche Kriterien gelten für die Erdkabel- Planung bei (starker) Hangneigung? Wie gehen die Übertragungsnetzbetreiber damit bautechnisch um? Aufgrund des hohen Eigengewichts des Erdkabels von bis zu 100 Kilogramm pro Meter sind große Hangneigungen problematisch. Hier besteht die Gefahr, dass das Kabel im Trassenbett in Bewegung gerät sowie hohe Zugkräfte die empfindlichen Muffen oder die Schichten im Innern des Kabels beschädigen. Eine Verlegung am Hang ist jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber mit hohem, zusätzlichem technischen Aufwand verbunden. Aus diesem Grund werden kritische Hangneigungen bereits in der Planung erfasst und ergänzend in die Bewertung der Korridorvarianten einbezogen. Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 24

Mehr zu aktuellem Stand und Grundlagen des SuedOstLinks unter http://www.50hertz.com/de/netzausbau/projekte-an-land/suedostlink Persönlicher Kontakt für Fragen und Hinweise: 50Hertz Transmission GmbH Eichenstraße 3A 12435 Berlin Axel Happe Öffentlichkeitsbeteiligung SuedOstLink Naturschutz / Genehmigung T +49 30 5150 3414 F +49 30 5150 3112 axel.happe@50hertz.com Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 25

Anhang 1: Material aus Arbeitsgruppe Sachsen Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 26

Anhang 2: Material aus Arbeitsgruppe Sachsen-Anhalt Dokumentation des 1. Planungsforums für den SuedOstLink Jena, 21.06.2016 27