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Transkript:

BERUFSFEUERWEHR DER STADT WIEN Geschäftsgruppe D Vorbeugender Brandschutz, Brandschutzbüro BVB, Planbüro Inspektionsrauchfangkehrer Büro Vorbeugender Brandschutz (BVB) 1020 Wien, Engerthstraße 216a Telefon: +43 (0)1 72 85 096 e-mail: vb@m68.magwien.gv.at VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ DURCH PLANER UND BETREIBER V B S Mehr Information unter: http://www.feuerwehr-brandschutz.at/

Dieses Informationsschreiben bietet folgende Information: Verhinderung eines Brandüberschlags von außen mit Geräten der Berufsfeuerwehr Wien Anerkannte Einsatzgrenzen beim Aussenangriff als Planungsgrlage für das Genehmigungsverfahren INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES...3 2 EINSATZGRENZEN BEI DER VERHINDERUNG EINES BRANDÜBERSCHLAGS IM AUSSENANGRIFF MIT GERÄTEN DER FEUERWEHR...4 2.2 Ergänzungen zur TRVB F 134 - Flächen für die Feuerwehr...4 2.2.1 Handgeführtes Strahlrohr...4 2.2.2 Wasserwerfer Tanklöshfahrzeug (TLF)...4 2.2.3 Wasserwerfer Drehleiter (DL)...5 2016-03-14 Verhinderung eines Brandüberschlags von außen mit Geräten der Feuerwehr Seite 2 von 5

1 ALLGEMEINES Gemäß OIB Richtlinie 2 Brandschutz müssen Gebäude der Gebäudeklasse 4 Gebäudeklasse 5 sowie Gebäude mit einem Fluchtniveau zwischen 22 m 32 m für die Brandbekämpfung zugänglich sein, wobei die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr zu berücksichtigen sind. Die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr erfordert unter anderem jedenfalls auch die Möglichkeit der Durchführung eines Außenangriffs zur Verhinderung eines (vertikalen) Brandüberschlags. Die Brandbekämpfung von außen zur Verhinderung eines Brandüberschlags kann im Rahmen der Einsatzdurchführung durch eine Löschbereitschaft in der Regel mit folgenden Gerätschaften erfolgen: Handgeführtes C-Strahlrohr Wasserwerfer der Drehleiter Wasserwerfer des Tanklöschfahrzeugs Zum Zwecke der Erhebung der Einsatzmöglichkeiten vor allem. der Einsatzgrenzen der oben angeführten Gerätschaften wurden von der berufsfeuerwehr Wien Praxisversuche durchgeführt, deren Ergebnisse nunmehr als Planungsgrlage im Genehmigungsverfahren dienen sollen seitens der MA 68 anerkannte Einsatzgrenzen der in Verwendung stehenden, zur Brandbekämpfung dienenden, Gerätschaften darstellen. Die Praxisversuche wurden unter Zugrelegung ungünstiger Einsatzbedingungen (Seitenwindeinfluss) durchgeführt repräsentieren somit im Allgemeinen eine konservative Auslegung der Einsatzmöglichkeiten. Besondere gefahrenerhöhende Umstände konnten im Zuge der Praxisversuche naturgemäß nicht berücksichtigt werden müssen gegebenenfalls im Einzelfall besonders berücksichtigt werden. Außerhalb der oben angeführten Einsatzgrenzen kann ein Brandüberschlag mit Gerätschaften der Feuerwehr im Allgemeinen nicht mehr bekämpft werden sind somit kompensatorische Brandschutzmaßnahmen (anlagentechnische Maßnahmen, konstruktive Maßnahmen) erforderlich. Abweichungen von den nachfolgend angeführten Einsatzgrenzen müssen jedenfalls im Einzelfall von der MA 68 beurteilt werden. 2016-03-14 Verhinderung eines Brandüberschlags von außen mit Geräten der Feuerwehr Seite 3 von 5

2 EINSATZGRENZEN BEI DER VERHINDERUNG EINES BRANDÜBERSCHLAGS IM AUSSENANGRIFF MIT GERÄTEN DER FEUERWEHR 2. Allgemeines Für erforderliche Zufahrts-, Aufstellungs- Bewegungsflächen im Zuge der Brandbekämpfung von außen sind grsätzlich die Anforderungen der TRVB F 134 einzuhalten. Ergänzend sind die in Punkt 2.2 angeführte Inhalte zu berücksichtigen. 2.2 Ergänzungen zu TRVB F 134 - Flächen für die Feuerwehr 2.2.1 Handgeführtes Strahlrohr Mittels handgeführtem Strahlrohr kann ein Löschbereich von: horizontal 10 m vertikal 20 m Somit kann im Allgemeinen mittels eines handgeführten Strahlrohres ein Brandüberschlag für den gesamten Bereich der Gebäudeklasse 5 (Parapethöhe des vorletzten Geschosses ca. 20 m; FLN des letzten Geschosses max. 22 m;) wirksam bekämpft werden. 10m 20m 2.2.2 Wasserwerfer Tanklöschfahrzeug (TLF) Mittels Wasserwerfer des Tanklöschfahrzeugs (TLF) kann gemessen von der Position des Wasserwerfers 3,5 m über Gr - ein Löschbereich von: horizontal 25 m vertikal 22,5 m Somit können Brandüberschläge aus einer Distanz von bis zu 25 m bis zu einer Parapethöhe des vorletzten Geschosses von 26 m wirksam bekämpft werden. 22,5m 3,5m 25m 2016-03-14 Verhinderung eines Brandüberschlags von außen mit Geräten der Feuerwehr Seite 4 von 5

Hinsichtlich einer Gewährleistung zu Verhinderung eines Flammenüberschlages über den Wasserwerfer des Tanklöschfahrzeuges wird bezüglich Zufahrbarkeit / Mindestabstand auf die Anforderungen der TRVB F 134 - Flächen für die Feuerwehr auf Grstücken verwiesen. 2.2.3 Wasserwerfer Drehleiter (DL) Mittels Wasserwerfer der Drehleiter (DL) kann gemessen von der Position des Drehleiterkorbes (horizontal: 12 m / vertikal: 23 m) - ein Löschbereich von: horizontal 20 m vertikal 10 m Somit können Brandüberschläge aus einer Distanz von bis zu 32 m bis zu einer Parapethöhe des vorletzten Geschosses von 33 m wirksam bekämpft werden. 10m 20m 23m gesamt 33m 12m gesamt 32m Es kann mittels Drehleiter somit der gesamte Bereich der nicht gesprinklerten Hochhäuser (ab Fluchtniveau von mehr als 32 m ist gemäß OIB-RL 2.3 eine Sprinklerung verpflichtend) abgedeckt werden, sofern die horizontale Zufahrtbarkeit auf eine Entfernung von nicht mehr als 32 m gewährleistet werden kann. Hinsichtlich einer Gewährleistung zu Verhinderung eines Flammenüberschlages über den Wasserwerfer der Drehleiter wird bezüglich Zufahrbarkeit / Mindestabstand auf die Anforderungen der TRVB F 134 - Flächen für die Feuerwehr auf Grstücken verwiesen. 2016-03-14 Verhinderung eines Brandüberschlags von außen mit Geräten der Feuerwehr Seite 5 von 5