Sitzungsvorlage - Öffentlich Gemeinderatssitzung am 01. Juli 2015 Vorlagen-Nr. 34 / 2015 Aktenzeichen: 103.53/Sch Sachbearbeiter: Herren Müller / Schaal TOP 5: Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern/ Flüchtlingen in der Gemeinde Mainhardt externer Bericht : nein ja Beschlussantrag: 1. Die Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen erfolgt dezentral im gesamten Gemeindegebiet. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bürgerinnen und Bürger am 08.07.2015 eine Informationsveranstaltung durchzuführen. 3. Die Gemeinde Mainhardt mietet ab sofort das Pfarrhaus Geißelhardt auf unbestimmte Zeit zu dem von Vermögen und Bau, Heilbronn geforderten Mietpreis an. 4. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, im Wald-Bote einen Aufruf zu veröffentlichen, in dem Eigentümer/Vermieter gebeten werden, ihre leerstehenden Gebäude/ Wohnungen an die Gemeinde Mainhardt zu vermieten, um weitere zugewiesene Asylbewerber/Flüchtlinge unterbringen zu können. 5. Den für die Unterbringung der Asylbewerber/Flüchtlinge notwendigen üpl. Ausgaben wird zugestimmt. Seite 1 von 5
Sachverhalt: In der Sitzung am 20. Mai 2015 hat sich der Gemeinderat (nö) mit dem Thema befasst und folgendes festgelegt: Die Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen in der Gemeinde Mainhardt soll dezentral im gesamten Gemeindegebiet erfolgen. Eine Unterbringung in mobilen Wohneinheiten, insbesondere im Gewerbegebiet wird nicht gewünscht. Im Kiga Lachweiler ist in der Wohnung im OG eine 5-köpfige Familie untergebracht. 3 weitere Zimmer sind für eine Familie dort bezugsfertig gerichtet. Der Gemeinde werden demnächst 4 männliche indische Staatsbürger zugewiesen, wenn deren Unterbringung geklärt ist; diese kann nicht in der Wohnung in Lachweiler erfolgen. In Mainhardt besitzt die Gemeinde ein kleines Gebäude in der Schulstraße 1. Hier können keine Asylbewerber untergebracht werden, da die Raumhöhe eine Unterbringung von normal großen Leuten nicht zulässt. Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit eines Ausbaus einer Wohnung im DG der alten Schule (Schulstraße 2). Hier könnte eine kleine Wohnung mit 3 kleinen Zimmern je 12 qm entstehen sowie einem Aufenthaltsraum mit ca. 10 qm. Es müsste ein Bad und eine Küche eingebaut werden. Bad und Küche könnten jeweils in einem kleinen Raum ohne Tageslicht unter dem Dach installiert werden. Im Moment ist dort nur das Dach wärmegedämmt, Anschlüsse für Versorgungsleitungen aus dem OG darunter sind teilweise vorhanden. Installationsleitungen auf dem Stockwerk müssen komplett neu verlegt werden. Es ist mit Kosten von mehreren 10.000 zu rechnen, je nach Ausstattungsstandard. Die Verwaltung rechnet mit bis zu 50.000. Die Verwaltung schlägt vor, den Ausbau nicht vorzunehmen. Weitere Möglichkeiten in gemeindeeigenen Gebäuden zur Unterbringung von Asylbewerbern gibt es nicht; das Gebäude Stangenweg 3 ist von der Bausubstanz her total abgängig. Das Pfarrhaus Geißelhardt gehört dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn. Mit einem Vertreter dieses Amts wurde Kontakt aufgenommen. Das Pfarrhaus wurde besichtigt und könnte durch die Gemeinde zur Unterbringung weiterer Asylbewerber/ Flüchtlinge angemietet werden. Das Haus könnte relativ kurzfristig bezugsfertig hergestellt werden. Ein eigenes Gebäude für eine Asylbewerberunterbringung zu errichten, ist von der Planung sehr schwierig und letztlich auch sehr teuer. Im Vorfeld ist nicht bekannt, für welche Personen bzw. für wie viele Personen (Einzelpersonen, Alleinerziehende mit Kinder, Familien) eine Unterkunft geschaffen werden soll/muss. Daher kann eine sinnvolle Grundrissplanung nicht erfolgen. Bisher hat es sich auch gezeigt, dass gemeinschaftlich zu nutzende Räume (Küche, Aufenthaltraum, Waschraum, WC) Seite 2 von 5
bei dem entsprechenden Personenkreis nicht funktionieren und Probleme / Streitigkeiten vorprogrammiert sind. Ein weiteres Thema ist, nach ehrenamtlichen Mitarbeitern für die Betreuung von Asylbewerbern/Flüchtlingen zu suchen. In Mainhardt gibt es einen Freundeskreis Asyl (Herr Harald Huber u.a. Personen). In Lachweiler gibt es bereits ehrenamtliche Helferinnen zur Betreuung der im OG des dortigen Kindergartens untergebrachten Familie, die Frauenpower-Gruppe Geißelhardt (Frau Martina Auwärter u.a. Frauen). Das Landratsamt Schwäbisch Hall, Dezernat Recht und Ordnung hat in einem Erlass vom 27.05.2015 rechtliche Ausführungen zu der Anschlussunterbringung gemacht: Die Flüchtlinge sollen sich grundsätzlich selbst eine eigene Wohnung anmieten. Sie erhalten Leistungen nachdem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), soweit eigenes Einkommen und Vermögen nicht vorhanden ist. Leistungen sind u.a. Kosten der Unterkunft sowie der Lebensunterhalt einschl. Kleidung. Bei der Anschlussunterbringung werden auch Kosten für Möbel und Bettwäsche im Rahmen der Erstausstattung nach dem AsylblG übernommen. Nach 15 Monaten Aufenthalt erhalten sie Leistungen in gleicher Höhe wie SGB XII. Die Kosten der Unterkunft werden in angemessener Höhe entsprechend SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)/SGB XII (Sozialhilfe) vom Landratsamt übernommen und zwar nach aktualisierten Mietobergrenzen. Die Gemeinde Mainhardt fällt nach einer Aufstellung des Sozialamts für Leistungen der Unterkunftskosten unter das Vergleichsgebiet VG 2. Bei Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber/Flüchtlinge in gemeindeeigenen Gebäuden/Räumen kann die Verwaltung beim Mietpreis bzw. den Unterbringungskosten variieren. Bei angemieteten Wohnungen/Unterkünften ist dies anders; die Vermieter fordern eine bestimmte Miete. Wenn diese über der obigen Mietobergrenze liegt, bekommt die Gemeinde nicht die gesamte Miete vom Landratsamt erstattet; dasselbe gilt natürlich auch für die lediglich angemessenen Nebenkosten. Hinzu kommen noch die Anmietzeit vor der Überstellung der Personen in die Gemeinde sowie nach dem Mietrecht entsprechend einzuhaltende Kündigungsfristen, so dass auf die Gemeinde mit Sicherheit (Miet-)Kosten zu kommen, die ihr nicht erstattet werden. Im HT wurde am 20.05.2015 (S. 6) unter der Überschrift Land legt Millionen drauf Kommunen bleiben nicht auf Ausgaben für Asylbewerberheime sitzen berichtet, dass das Land den Stadt- und Landkreisen die vorläufige Unterbringung vollständig bezahlt. Im kommenden Jahr soll dann auch über das weitere Finanzierungsmodell gesprochen werden. Der Präsident des Landkreistags sieht die Kosten für die Unterbringung tendenziell steigen, weil die Kommunen in ihren eigenen Immobilien bald keine Plätze mehr hätten und dann auf die teurere Anmietung von Wohnraum angewiesen seien. Es bleibt abzuwarten, ob davon auch die Gemeinden in den Genuss voller Kostenerstattungen kommen. Seite 3 von 5
Wie vom Gemeinderat gewünscht, hat die Verwaltung bereits auf Mittwoch, 08. Juli 2015, um 19.30 Uhr zu einer Veranstaltung in der Mainhardter Wald-Halle eingeladen, um die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über die Situation zu informieren, die auf die Gemeinde zukommt. Des Weiteren wird Herr Bürgermeister Komor versuchen, Bürger bzw. Eigentümer zu gewinnen, welche privaten Wohnraum zur Anmietung für Asylbewerber/Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Dazu wird ein Aufruf im Wald-Bote veröffentlicht, bei dem Eigentümer/Vermieter gebeten werden, ihre leerstehenden Gebäude/Wohnungen an die Gemeinde Mainhardt zu vermieten. In diesem Zusammenhang treten verschiedene offene Fragen auf, die vom Gemeinderat beraten/geklärt werden müssen: - Sollen alle angebotenen Gebäude/Wohnungen von der Gemeinde angemietet werden, unabhängig von der Höhe des geforderten Mietpreises und wenn ja, ab wann und für wie lange? Vorschlag: Es wird in der Verwaltung eine Liste mit möglichen Wohnungen/Gebäuden. Sobald Flüchtlinge kommen, können diese ggf. angemietet werden. - Auch in abgelegenen Wohnplätzen, z.b. Württemberger Hof oder Frohnfalls o.ä.? Die Personen sitzen dann u.u. völlig abgeschieden, teilweise abgetrennt vom ÖPNV und jeglicher Einkaufsmöglichkeit. Dass der Gemeinde weitere Personen zugewiesen werden, davon ist auszugehen. Wie bei der Planung eines Gebäudes ist aber auch eine Anmietung von Wohnungen in der Praxis schwierig, da im Voraus nicht bekannt ist, welche bzw. wie viele Personen bzw. welcher Personenkreis (Einzelpersonen, Alleinerziehende mit Kinder, Familien) der Gemeinde vom Landratsamt zugewiesen werden. - Wenn Gebäude/Wohnungen vor einer Belegung saniert werden müssen, übernimmt die Gemeinde diese Kosten? Wenn diese nicht vom Eigentümer getragen werden, findet eine Anmietung durch die Gemeinde nicht statt? Bei Auszug bzw. Beendigung der Mietverhältnisse muss die Gemeinde mit Sicherheit die notwendigen Renovierungs-/Sanierungskosten tragen. - Andererseits steht nicht fest, ob der Gemeinde überhaupt Wohnungen angeboten werden. Welche Maßnahmen trifft die Gemeinde dann für diesen Fall? Seite 4 von 5
Die Kommunen haben die Verpflichtung vom Gesetzgeber auferlegt bekommen, Asylbewerber/Flüchtlinge in der sog. Anschlussunterbringung aufzunehmen. Dieser Verpflichtung will und muss die Gemeinde nachkommen. Mit den obigen Ausführungen möchte die Verwaltung den Gemeinderat informieren, dass dies nicht unerhebliche Kosten verursacht und diese die Gemeinde mit Sicherheit nicht voll erstattet bekommt. Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt 2015 sind unter HHSt. 1.1100 (S. 34) für Unterbringung Asylbewerber/Flüchtlinge 16.000 veranschlagt; sollte dieser Betrag überschritten werden, müssen die weiteren Ausgaben üpl. finanziert werden; dasselbe gilt für sämtliche Investitionen in diesem Bereich. Anlage: -- Seite 5 von 5