Im besonderen Teil des Obligationenrechts geregelte Verträge

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Transkript:

Hauptthemen des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts Entstehung von Obligationen OR 1-67 Erfüllung von Obligationen OR 68-96 Erfüllungsfehler OR 107-109 Erlöschen von Obligationen und weitere Fragen OR 110-183 Vertrag Unerlaubte Handlung (Verschuldens-/ Kausalhaftung) Ungerechtfertigte Bereicherung Wer muss wann wo und welche Leistung an wen und wie erbringen? Nichterfüllung Schlechterfüllung Verjährung Verrechnung 1 Im besonderen Teil des Obligationenrechts geregelte Verträge Verträge im OR Eigentumsüberlassungsverträge Gebrauchsüberlassungsverträge Arbeitsleistungsverträge Weitere Verträge (OR 184 252) (OR 253 318) (OR 319 457) (OR 458 551) 2

Allgemeiner Teil Besonderer Teil Allgemeiner Teil OR Beantwortung von allgemein gültigen Fragestellungen Finden grundsätzlich für alle Verträge Anwendung Besonderer Teil OR Sonderbestimmungen, welche nicht allgemein gelten, sondern nur für die betreffenden Verträge. 3 Eigentumsüberlassungsverträge Kauf OR 184-236 Tausch OR 237-238 Schenkung OR 239-252 Verkäufer verspricht: Übergabe des Kaufgegenstandes zu Eigentum Käufer verspricht: Bezahlung des Vereinbarten Kaufpreises Partner A verspricht: Übergabe eines Tauschgegenstandes zu Eigentum Partner B verspricht: Übergabe eines Tauschgegenstandes zu Eigentum Schenker verspricht: Übergabe eines Gegenstandes zu Eigentum Beschenkter verspricht: keine Gegenleistung 4

Gebrauchsüberlassungsverträge Mietvertrag Pachtvertrag Gebrauchsleihe Darlehen OR 253-274 OR 275-304 OR 305-311 OR 312-318 Vermieter verspricht: Übergabe der Mietsache zum Gebrauch Mieter verspricht: Bezahlung des vereinbarten Mietzinses und Rückgabe der Mietsache nach Gebrauch Verpächter verspricht: Übergabe der Sache zur Nutzung Pächter verspricht: Bezahlung des vereinbarten Pachtzinses und Rückgabe der Sache nach Vertragsende Verleiher verspricht: Übergabe der Mietsache zum unentgeltlichen Gebrauch Entleiher verspricht: Rückgabe der Sache nach unentgeltlichem Gebrauch Darleiher verspricht: Übergabe der Sache zu Eigentum Borger verspricht: Rückgabe nach Vertragsende (gleich viel von der gleichen Art), oft auch Zahlung von Zins 5 Arbeitsleistungsverträge Arbeitsvertrag OR 319-362 Werkvertrag OR 363-379 Auftrag OR 394 418v Arbeitnehmer verspricht: Arbeitsleistung und Treue gegenüber Arbeitgeber Arbeitgeber verspricht: Lohnzahlung und Fürsorge gegenüber Arbeitnehmer Unternehmer verspricht: Herstellung eines Werkes Besteller verspricht: Bezahlung eines Werklohnes Beauftragter verspricht: Leistung von zielgerichteten Diensten Auftraggeber verspricht: Bezahlung eines Honorars, falls vereinbart oder üblich bzw. Bezahlung einer Provision 6

Übung E 1 Entscheiden Sie aufgrund der nachfolgenden Sachverhalte, was für ein Vertrag vorliegt. 1. Boris borgt sich von seiner Nachbarin sechs Eier um einen Kuchen zu backen und verspricht die Eier zurückzugeben. 2. Paul begibt sich wegen Fusspilz in ärztliche Behandlung. 3. Sandro stellt seiner Freundin sein Velo zur Verfügung, damit sie noch rechtzeitig zum Bahnhof gelangt und den Zug erwischt. 4. Kaspar bewirtschaftet das Rest. Seeblick. Er bezahlt CHF 3 000.00 an den Eigentümer und kann aber dafür alle Einnahmen behalten. 5. Erich bringt sein Auto in Reparatur. 7 Übung E 2 Wodurch unterscheidet sich folgende Verträge 1. Arbeitsvertrag - Werkvertrag? 2. Auftrag - Werkvertrag? 8

Kaufvertrag verspricht Übergabe des Kaufgegenstandes zu Eigentum Verkäufer Käufer verspricht Bezahlung des Kaufgegenstandes 9 Entstehung eines Kaufvertrages 1. Einigung über Hauptpunkte Kaufgegenstand: Bewegliche Sachen oder Grundstücke Kaufpreis: Der Kaufpreis ist im Vertrag festgeschrieben oder mind. bestimmbar z.b. Marktpreis (Abmachungen über Nebenpunkte freiwillig) 2. Handlungsfähigkeit Voll vertragsfähig sind urteilsfähige Mündige Beschränkte Handlungsfähigkeit liegt vor bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder aus dem eigenen Erwerb 3. Richtige Form Abzahlungsvertrag: qualifizierte Schriftlichkeit (schriftlich, Mindestinhalt) Grundstückkauf: öffentliche Beurkundung Alle anderen Kaufverträge kommen auch mündlich zustande 4. Zulässiger Inhalt Kein widerrechtlicher, unsittlicher oder unmöglicher Inhalt 10

Auflösung Gültiger Kaufvertrag entstanden Auflösung nur durch Auflösungsvertrag Rücktritt Anfechtung Übereinkunft (OR 115) Gesetzlich (bei Haustürgeschäften und Abzahlungsvertrag) oder vertraglich vereinbart. Irrtum (OR 23 ff.) Täuschung (OR 28) Furchterregung (OR 29) Übervorteilung (OR 21) 11 Die Pflichten der Vertragspartner im Kaufvertrag Pflichten des Verkäufers Pflichten des Käufers Hauptpflicht: Übergabe der Kaufgegenstandes ins Eigentum des Käufers (bei beweglichen Sachen durch Übergabe, bei Grundstücken durch Grundbucheintragung) Hauptpflicht: Bezahlung des Kaufpreises Nebenpflichten: Verkäufer trägt Übergabekosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde Ist ein Versendekauf vereinbart, muss der Verkäufer den Gegenstand auf Kosten des Käufers liefern. Nebenpflichten: Käufer trägt Übernahmekosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Daher gehen beim Versendekauf die Transportkosten zulasten des Käufers, wenn nichts anderes vereinbart wurde. 12

Eigentumsübertragung vom Verkäufer auf den Käufer Bewegliche Sachen Unbewegliche Sachen (Grundstücke) Gültiger Rechtsgrund (Verpflichtungsgeschäft) Gültiger Kaufvertrag (mündlich oder schriftlich) Gültiger Kaufvertrag (öffentlich beurkundet) + + + Erfüllungshandlung (Verfügungsgeschäft) Übergabe der Sache (ZGB 714) Grundbucheintrag (ZGB 656) Eigentumsübertragung Sache gehört nun dem Käufer Grundstück gehört nun dem Käufer 13 Bezahlung des Kaufpreises Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss der Käufer den Kaufpreis in bar bezahlen (OR 84) 14

Wer trägt welche Kosten? OR 188 Der Verkäufer trägt die Übergabekosten, der Käufer die Übernahmekosten. OR 189 Spezielle Regelung für Distanzkauf. Übergabekosten Kosten für die Bereitstellung des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer z.b. Wägen und Messen, übliche Verpackung Übernahmekosten Kosten für die Übernahme der Sache z.b. öffentliche Beurkundung und Grundbucheintrag (OR 188) 15 Besondere Kostentragung beim Distanzkauf OR 189 Der Käufer trägt die Kosten für den Versand = Transport und Versicherung Frankolieferung Transport- und Versicherungskosten werden vom Verkäufer übernommen. Zollfreilieferung Sämtliche Abgaben werden vom Verkäufer übernommen und der Käufer muss nur noch die MWST seines Landes zahlen. 16

Übung F 3 Für das gültige Zusammenkommen eines Vertrages braucht es unter anderem die Einigung über die wesentlichen Vertragspunkte. 1. Über welche beiden Punkte müssen sich die Parteien beim Abschluss eines Kaufvertrages einigen? 2. Auf welchen Gesetzesartikel berufen Sie sich dabei? 17 Übung F 4 Kommt ein Kaufvertrag zustande? Wo liegt allenfalls der Fehler? 1. Thomas bestellt per Email einen Farblaserdrucker für CHF 1 000.00. Der Verkäufer hat keine Ahnung, dass Thomas erst 15 Jahre alt ist. Als das Gerät mit Rechnung per Post geliefert wird, protestiert der Vater von Thomas und will den Vertrag rückgängig machen. 2. Aldo sieht in einem Prospekt ein besonders günstiges Angebot für Druckerpatronen. Er bestellt sofort fünf Patronen per Fax und erhält umgehend einen Telefonanruf, dass die Aktion leider nicht mehr laufe und dann nun wieder der teurere Listenpreis gelte. 3. Elsa und Robert vereinbaren per Handschlag, dass Robert die Eigentumswohnung von Elsa erwirbt. 18

Übung F 5 Vervollständigen Sie die Sätze. 1. Beim Fahrniskauf ist der Kaufgegenstand eine Sache. 2. Beim Grundstückkauf ist der Kaufgegenstand eine Sache. 3. Beim Gattungskauf ist die Sache bestimmt 4. Beim Spezieskauf ist der Kaufgegenstand ein Stück. 19 Erfüllungsfehler beim Kaufvertrag Fehler des Verkäufers Fehler des Käufers Der Verkäufer liefert nicht Der Verkäufer liefert mangelhafte Ware Der Käufer zahlt nicht Der Käufer nimmt die Ware nicht an Lieferverzug Schlechterfüllung Zahlungsverzug Annahmeverzug (= Gläubigerverzug) 20

Unterscheidung kaufmännischer / nichtkaufmännischer Verkehr Kaufmännisches Geschäft Der Kauf erfolgt zum Zweck des Wiederverkaufs. Nichtkaufmännisches Geschäft Der Kauf erfolgt für den Eigengebrauch (Privatgebrauch). 21 Lieferverzug des Verkäufers im nichtkaufmännischen Verkehr Mahngeschäft Verfallstaggeschäft Fälligkeit: jederzeit nach Vertragsschluss Fälligkeit: am vereinbarten Erfüllungstermin Verzug: durch Mahnung Verzug: automatisch durch Ablauf des Erfüllungstermins Nachfrist: angemessene Nachfrist zur Erfüllung Nachfrist: angemessene Nachfrist zur Erfüllung Keine Nachfrist beim Fixgeschäft Ausübung der Wahlrecht Wahlrecht 1 Wahlrecht 2 Wahlrecht 3 Festhalten am Vertrag, beharren auf Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung Festhalten am Vertrag, Verzicht auf nachträgliche Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Dahinfallens 22

Lieferverzug des Verkäufers im kaufmännischen Verkehr Mahngeschäft Verfallstaggeschäft Fälligkeit: jederzeit nach Vertragsschluss Fälligkeit: am vereinbarten Erfüllungstermin Verzug: durch Mahnung Verzug: automatisch durch Ablauf des Erfüllungstermins Nachfrist: angemessene Nachfrist zur Erfüllung Nachfrist: keine Nachfrist zur Erfüllung Ausübung der Wahlrecht Wahlrecht 1 Wahlrecht 2 Wahlrecht 3 Festhalten am Vertrag, beharren auf Erfüllung und Schadenersatz für Verspätung Festhalten am Vertrag, Verzicht auf nachträgliche Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Dahinfallens Gesetzliche Vermutung (OR 190 und 191 II) 23 Die drei Arten von Sachmängeln Sachmängel Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft Fehlen einer Eigenschaft, so dass man die Sache nicht ihrem gewöhnlichen Zweck nach verwenden kann Mangel, der den Gebrauch oder den Wert der Kaufsache erheblich mindert. 24

Sachmangel Körperlicher Mangel Mangel an der Sache selber. Rechtlicher Mangel Der Mangel liegt darin, dass die Sache wegen einer zwingenden Gesetzesnorm nicht gebraucht werden kann. Offener Mangel Der Mangel ist offensichtlich und kann bei normaler Aufmerksamkeit entdeckt werden. Versteckter Mangel Der Mangel ist nicht offensichtlich, sondern tritt erst später zu Tage. 25 Drei Wahlrecht des Käufers bei Sachmängeln Wandelung OR 205 II Minderung OR 205 I Ersatzlieferung OR 206 Folge: Der Vertrag wird aufgelöst. Der Käufer gibt den Kaufgegenstand (evtl. gegen eine Mietgebühr zurück und erhält den Kaufpreis (inkl. Zins) zurück Folge: Der Käufer reduziert den Kaufpreis um den Wertverlust der mangelhaften Ware. Falls er schon bezahlt hat,kann er die Differenz zurückverlangen. Folge: Der Käufer verlangt eine andere mängelfreie Kaufsache. 26

Sachgewährleistung als dispositives Recht Die Sachgewährleistung kann vertraglich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abänderung der Gewährleistungsdauer Reparaturrecht anstelle der gesetzlichen Wahlrechte Ausschluss der Haftung Grenze: arglistig verschwiegene Mängel (OR 199) B2B-Verträge: Herabsetzung auf 0 möglich B2C-Verträge: Bei Neuware mind. 2 Jahre Bei Gebrauchtware mind. 1 Jahr 27 Mangelfolgeschaden Mangelfolgeschaden Schaden, der die Folge einer mangelhaften Sache ist. Möglichkeit den Entschuldensbeweises 28

Erfüllungsfehler beim Kaufvertrag Fehler des Verkäufers Fehler des Käufers Der Käufer zahlt nicht Der Käufer nimmt die Ware nicht an Zahlungsverzug Annahmeverzug (= Gläubigerverzug) 29 Zahlungsverzug des Käufers Zahlungsverzug des Käufers Kreditkauf Barkauf und Vorauszahlungskauf 30

Zahlungsverzug beim Kreditkauf Mahngeschäft Verfallstaggeschäft Fälligkeit: jederzeit nach Vertragsschluss Verzug: durch Mahnung Nachfrist: angemessene Nachfrist zur Erfüllung Fälligkeit: am vereinbarten Erfüllungstermin Verzug: automatisch durch Ablauf des Erfüllungstermins Nachfrist: angemessene Nachfrist zur Erfüllung Keine Nachfrist beim Fixgeschäft Ausübung der Wahlrecht Wahlrecht 1 Wahlrecht 3 Der Verkäufer beharrt auf Zahlung inkl. 5% Verzugszins ab Verzug. Wahlrecht 2 scheidet aus, weil der Verkäufer den Kaufgegenstand gar nicht mehr hat und somit keinen Deckungskauf tätigen kann Der Verkäufer kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde (OR 214 III). Der Verkäufer erhält so die Ware zurück. 31 Zahlungsverzug beim Barkauf oder Vorauszahlungskauf Mahngeschäft Verfallstaggeschäft Fälligkeit: jederzeit nach Vertragsschluss Verzug: durch Mahnung Nachfrist: angemessene Nachfrist zur Erfüllung Fälligkeit: am vereinbarten Erfüllungstermin Verzug: automatisch durch Ablauf des Erfüllungstermins Nachfrist: angemessene Nachfrist zur Erfüllung Keine Nachfrist beim Fixgeschäft Ausübung der Wahlrecht Wahlrecht 1 Wahlrecht 2 Wahlrecht 3 Der Verkäufer beharrt auf Zahlung inkl. 5% Verzugszins ab Verzug. Festhalten am Vertrag, Verzicht auf nachträgliche Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz wegen Dahinfallens 32

Übung F 6 Beschreiben Sie mit eigenen Worten, was man unter den nachfolgenden Vertragsverletzungen beim Kaufvertrag versteht. 1. Sachgewährleistung 2. Lieferverzug 3. Zahlungsverzug 4. Annahmeverzug 33 Übung F 7 Im Garantieschein für eine Digitalkamera steht: Der Verkäufer ist bereit, die Digitalkamera während der Garantiedauer von 30 Monaten kostenlos zu reparieren. Keine Garantie wird gewährt, falls der Schaden durch unsachgemässe Behandlung verursacht wurde. Weitergehende Rechtsansprüche sind ausgeschlossen. 1. Welche Vertragsverletzung steht hier zur Diskussion? 2. Die vorliegende Garantie weicht von der gesetzlichen Ordnung ab. Welche Ansprüche hat der Käufer nicht mehr? 3. Die Garantie ist einem Punkt besser als das Gesetz. In welchem? 34

Übung F 8 Gemüsehändler Luigi bestellte vor längerer Zeit auf den 15. Juli zehn Kisten Aprikosen. Als der Lieferwagen termingerecht mit den Aprikosen vor Luigis Geschäft vorfährt, hängt an der Eingangstür ein Zettel: Ferien bis Ende Monat 1. Welcher Erfüllungsfehler steht hier zur Diskussion? 2. Auf welchen Gesetzesartikel berufen Sie sich? 3. Was kann der Lieferant unternehmen? (vgl. OR 92 und 93) 35 Übung F 9 Daniel hat sich für die Skiferien einen neuen Skianzug gekauft. Er hat ihn im Geschäft genau geprüft und keinen Mangel festgestellt. Am letzten Tag der Skiferien (drei Wochen nach dem Kauf) löst sich eine Naht. 1. Wie ist die korrekte Bezeichnung für diesen Sachmangel? 2. Aus den Ferien zurückgekommen schreibt Daniel eine Mängelrüge an das Geschäft. Wäre die Mängelrüge auch mündlich möglich? 3. Ist die Mängelrüge in unserem Fall rechtzeitig erfolgt? Auf welchen Gesetzesartikel berufen Sie sich? 4. Nehmen Sie an, die Mängelrüge sei zu spät erfolgt. Welche Auswirkung hat dies auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer? 36

Übung F 10 Das Baugeschäft Backstein AG hat bei der Eisenwarenhandlung Ferrum Armierungseisen für eine Baustelle bestellt. Lieferdatum: 15. März, Lieferort: Baustelle. Der Liefertermin wird von der Verkäuferin nicht eingehalten. 1. Liegt ein kaufmännisches oder nichtkaufmännisches Geschäft vor? 2. Ist die Verkäuferin in Verzug? Muss ihr eine angemessene Nachfrist angesetzt werden? 3. OR 190 Abs. 1 sieht eine gesetzliche Vermutung für ein Wahlrecht vor? Welches? 4. Unter welcher gesetzlichen Voraussetzung kann der Käufer immer noch auf der Erfüllung des Vertrages bzw. der Lieferung beharren? 37