In welchen Fällen man von einem Sachmangel spricht, ergibt sich aus 434 BGB.

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1 2.3 Schuldrecht Kaufvertrag 433 BGB vertragstypische Pflichten des Verkäufers Übergabe der Sache Verschaffung des Eigentums Verschaffung der Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln Käufers Kaufpreis zahlen Abnahme der gekauften Sache Im BGB wird also zwischen zwei Arten von möglichen Mängeln, unterschieden, mit denen eine bewegliche Sache behaftet sein kann. Mängel Sachmangel Rechtsmangel 434 BGB 435 BGB In welchen Fällen man von einem Sachmangel spricht, ergibt sich aus 434 BGB. 434 BGB [Sachmangel] (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art und der Sache zu erwarten hat. Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers ( 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

2 2. Bürgerliches Gesetzbuch (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden. (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Sache liefert. Ein Sachmangel im Hinblick auf die Beschaffenheit der Sache kann also bei Gefahrenübergang vorliegen, wenn sie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist. Beispiel: Schuhe werden statt mit einer Ledersohle mit einer Gummisohle geliefert. Ist vertraglich nichts vereinbart, so sieht der Gesetzgeber weitere mögliche in 434 BGB ausgewiesene Sachmängel vor. Mögliche Sachmängel nicht vertraglich vereinbart Die Sache ist nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet (Bsp.: Lieferung falscher Felgen für ein Auto). Die Beschaffenheit der Sache weist keine Eigenschaften auf, die nach gleicher Sache üblich sind und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (Bsp. 1: Der Treibstoffverbrauch eines Autos ist höher, als er in der Werbung bekannt gegeben wurde. Bsp. 2: Waren mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum werden geliefert). Es erfolgt eine unsachgemäße Montage durch den Verkäufer (Bsp.: Montage einer Außenleuchte, die nicht brennt, obwohl die Glühbirne funktionsfähig ist). Es liegt eine mangelhafte Montageanleitung vor. (Bsp.: Ein in einem Möbelgeschäft gekaufter Schrank kann wegen unklarer Montageanleitung nicht aufgebaut werden). Es handelt sich um eine aluid-lieferung (= Falschlieferung) oder eine Zuweniglieferung (Bsp. 1: Es wird ein Kleid statt ein Anzug geliefert; Bsp. 2.: Es werden statt 48 Flaschen Wein nur 24 Flaschen geliefert). Positive Forderungsverletzung Nadia Schmunzelbacke stellt fest, dass einer ihrer Zierfische gestorben ist. Deshalb kauft sie sich einen neuen teuren Fisch hinzu. Diesen setzt sie in das Aquarium, in dem sich bereits andere wertvolle Fische befinden. Nach einer Woche stellt sie fest, dass alle Fische tot im Wasser schwimmen. Ein Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass das gekaufte Tier mit einer Seuche infiziert war und die anderen Fische angesteckt hat. Zunächst kann festgestellt werden, dass die beiden Vertragspartner die vertragstypischen Pflichten des Kaufvertrages gemäß 433 BGB erfüllt haben. Allerdings ist die

3 2.3 Schuldrecht Störung des Kaufvertrages durch Verletzung einer Schutzpflicht aufgetreten, weil der Fisch nicht wie vom Käufer zu erwarten war als gesundes Tier verkauft wurde. In diesem Fall handelt es sich um eine so genannte positive Forderungsverletzung. Wenn Vertragspartner einen Vertrag abschließen, dann bestehen gegenseitige Pflichten, je nach Vertragsart unterschiedliche Pflichten. Deshalb spricht der Gesetzgeber von vertragstypischen Pflichten. Beispielsweise sind die Pflichten beim Kaufvertrag aus 433 BGB bei der Leihe aus 598 BGB beim Werkvertrag aus 631 BGB abzuleiten. In diesem Falle spricht man von so genannten Leistungspflichten, bei denen sich jeweils die Güterlage des Gläubigers verändert. Neben diesen Leistungspflichten entstehen aber auch Schutzpflichten. Verträge Leistungspflichten Schutzpflichten - Hinweispflichten oder - Auskunftspflichten Werden diese verletzt, so spricht man von einer positiven Forderungsverletzung oder von einer positiven Vertragsverletzung. Schutzpflichten verpflichten die Beteiligten zu einem gesteigerten Schutz der Rechtsgüter des jeweils anderen. Dies bedeutet, dass im Rahmen des Abschlusses von Rechtsgeschäften auch zusätzlich Schutzpflichten entstehen, die auch Nebenpflichten genannt werden. Schutzpflichten, dies sind z. B. auch Hinweispflichten oder Auskunftspflichten, dürfen nicht verletzt werden. Werden diese verletzt, so spricht man von einer positiven Forderungsverletzung oder einer positiven Vertragsverletzung. Im konkreten Ausgangsfall hat Frau Schmunzelbacke die Sache Fisch gekauft. Dabei konnte sie erwarten, dass dieser so beschaffen ist, dass er als gesund bezeichnet werden kann. Da dies nicht der Fall war, handelt es sich um einen Sachmangel im Sinne des 434 BGB. Weitere Beispiele für einen Mangel aufgrund einer positiven Forderungsverletzung sind: Ein Steuerberater gibt seinem Mandanten nur allgemeine Auskunft über das Steuerrecht, nicht jedoch konkrete Ratschläge für dessen individuelle Situation.

4 2. Bürgerliches Gesetzbuch Ein Vermieter kündigt einem Mieter unberechtigt den Mietvertrag wegen eines in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarfs. Eine von einem Unternehmer gelieferte Propangasflasche explodiert wegen unzureichender Abdichtung der Flasche. Aus diesen Mängeln können Schadensersatzansprüche gemäß 437 BGB geltend gemacht werden. Neben einem möglichen Sachmangel ist es auch denkbar, dass der Verkäufer eine Sache liefert, die mit einem Rechtsmangel behaftet ist. 435 BGB [Rechtsmangel] Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht einbezogen ist, das nicht besteht. Ein Beispiel für einen Rechtsmangel ist ein im Grundbuch fälschlicherweise eingetragenes, aber nicht bestehendes Recht, wie ein Wohnrecht oder ein Erbbaurecht. Aus dem BGB kann also abgeleitet werden, mit welcher Art von Mängeln eine gekaufte Sache behaftet sein kann. Nun stellt sich die Frage, was der Käufer tun sollte, wenn er einen Mangel an einer gekauften Sache feststellt? Oder anders formuliert: Welche Rechte stehen dem Käufer gesetzlich zu, wenn eine von ihm käuflich erworbene Sache einen Mangel aufweist? Rechte des Käufers bei Mängeln an einer Sache ergeben sich aus 437 BGB. 437 BGB [Rechte des Käufers bei Mängeln] Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach 439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den 440, 332 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten und nach 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den 440, 280, 281, 283 und 311 a Schadensersatz oder nach 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wie man aus diesem Paragrafen erkennen kann, ist es erforderlich, in weitere in diesem Gesetzesauszug genannte Paragrafen zu schauen. Dabei wird deutlich, dass der Käufer im Falle eines Mangels einen Nacherfüllungsanspruch auf Kosten des Verkäufers geltend machen kann. Hat der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt und ist diese ergebnislos verstrichen, so kann der Käufer gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsansprüche geltend machen.

5 2.3 Schuldrecht Mangel an einer Sache 437 ff. 1. Schritt Käufer hat einen Nacherfüllungsanspruch auf Kosten des Verkäufers (Transport-, Wege-, Arbeitsund Materialkosten) Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels 2. Schritt Der Schuldner, d. h. der Verkäufer muss seine Leistung oder Nacherfüllung gemäß 323 BGB vertragsgemäß erbringen. Hat der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt ( 281 BGB) und ist diese ergebnislos verstrichen, so kann der Käufer gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsansprüche gemäß 437 Nr. 2 und 3 BGB geltend machen. Gewährleistungsansprüche Minderung Schadensersatz oder des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag Ersatz vergeblicher Aufwendungen 323, 440 BGB 441 BGB 280 ff. BGB 284 ff. BGB Der Käufer kann den Kaufpreis auch bei Vorliegen eines Rechtsmangels in gleicher Weise mindern wie beim Vorliegen eines Sachmangels. Er ist zur Minderung aber erst nach erfolgloser Setzung einer Frist zur Nacherfüllung berechtigt. Die Minderung ist Gestaltungsrecht, d. h. sie ist, soweit als möglich, durch Schätzung zu ermitteln. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, so kann ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Die Rechtsprechung behilft sich im Falle des Gewährleistungsanspruchs Ersatz vergeblicher Aufwendungen mit der Unterstellung, dass es sich um einen Kostenfaktor handelt, der in der Kalkulation auftaucht. Es muss ein Mindestschaden bei einem rentablen Geschäft entstanden sein.

6 2. Bürgerliches Gesetzbuch Verjährung der Mängelhaftung Aus 437 BGB ergeben sich Ansprüche, die der Käufer im Falle eines Mangels an einer Sache geltend machen kann. Auch diese unter Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche unterliegen der Verjährung. Verjährung der Mängelansprüche 438 BGB aus Nacherfüllung aus Schadensersatz aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen 30 Jahre 5 Jahre 2 Jahre dingliches Recht Bauwerke alles Übrige sonstiges Recht Sachen für ein (z. B. aus Warenim Grundbuch Bauwerk lieferungen) Verjährungsbeginn mit Gefahrübergang, d. h. mit der Übergabe bzw. Ablieferung Lesen Sie dazu das Urteil in Kapitel Verzug Lieferungsverzug Ein Drogist ordert bei einem Kosmetikproduzenten verschiedene Sorten nicht in seinem Sortiment befindliche Flaschen exklusiven Rasierwassers, die ein Kunde bei ihm bestellt hat. Er teilt dem Lieferer mit, dass er die Ware bis zum 15. August benötige. Am 20. August ist die bestellte Ware noch nicht eingetroffen. Der Drogist erfährt durch einen Anruf, dass infolge Personalmangels bei dem Kosmetikunternehmen die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgen konnte.

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