Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen

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1 Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen bvse-jahrestagung Fachverband Sonderabfallwirtschaft Ausschuss Logistik und Technik Steigenberger Airport Hotel, Frankfurt 1. Oktober 2015 Dr. Nadja Wüstemann

2 Inhalt Kaufvertrag Gesetzliche Mängelhaftung Exkurs: Produkthaftung Exkurs: Garantie Sachmangel Beweislast Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht Nacherfüllung Minderung Rücktritt Schadensersatz Gewährleistungsfrist Vertragsschluss Kauf als Unternehmer Vertragsschluss Verkauf als Unternehmer 2

3 Kaufvertrag, 433 ff. BGB Vertragspflichten Für den Verkäufer: Übergabe und Übereignung (Verschaffung des Eigentums) mangelfreier Sache Für den Käufer: Zahlung des vereinbarten Kaufpreises 3

4 Gesetzliche Mängelhaftung, 434 ff. BGB Gewährleistung Nacherfüllung Rücktritt oder Minderung Schadensersatz Produkthaftung des Herstellers (ProdHaftG) Garantie des Herstellers oder Verkäufers 4

5 Exkurs: Produkthaftung für Schäden durch den Fehler eines Produkts bei Tötung einer Person Körper- bzw. Gesundheitsverletzung Sachbeschädigung an anderer Sache als das fehlerhafte Produkt, die für privaten Ge- und Verbrauch bestimmt ist. Adressat: Hersteller Haftungshöchstbetrag für Personenschäden (85 Mio. EUR) Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis, max. 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden 5

6 Exkurs: Garantie vertragliche Vereinbarung meist über gesetzliche Gewährleistungsrechte hinaus gehend Händler- oder Herstellergarantie (auch in Werbematerialien) verschuldensunabhängige Haftung Beschaffenheitsgarantie: Der Garantiegeber übernimmt die Haftung dafür, dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit hat, z. B. bestimmte Durchsatzkapazität einer Maschine. Haltbarkeitsgarantie: Der Garantiegeber steht dafür ein, dass die Beschaffenheit der Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum bestehen bleibt, z. B. über drei Jahre. 6

7 Sachmangel, 434 BGB (I.) subjektiver Fehlerbegriff: Abweichung von einer Beschaffenheitsvereinbarung, z. B. Maschine erreicht vereinbarte Durchsatzkapazität nicht Ungeeignet für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, z. B. Aufstellung der Maschine in einem bestimmten Raum oder unter bestimmten klimatischen Verhältnissen objektiver Fehlerbegriff: Ungeeignet für die gewöhnliche Verwendung (durchschnittlich gebräuchliche Verwendung einer Sache dieser Art), z. B. Shredder zerkleinert nicht bis zur vorgegebenen Stückigkeit Üblicher Verschleiß bei Gebrauchtmaschinen kein Mangel 7

8 Sachmangel, 434 BGB (II.) objektiver Mangel bei Neuware, u. a. wenn zwischen Produktionstag und Tag des Verkaufs mehr als 12 Monate liegen durch längere Standzeit bedingte Mängel auftreten die Maschine nicht mehr dem aktuellen Modell entspricht BGH, Urteil vom VIII ZR 227/02 für KfZ auf Maschinen wohl übertragbar 8

9 Sachmangel, 434 BGB (III.) Maschine entspricht nicht den öffentlichen Werbeaussagen des Herstellers oder Verkäufers, z. B. Maschine überschreitet Angaben zum durchschnittlichen Energieverbrauch Fehlerhafte Montage Fehlerhafte Montageanleitung Falschlieferung Falsche Anzahl Rechtsmangel, z. B. Maschine ist an einen Dritten verpfändet 9

10 Beweislast Mangel muss bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sein (bei Anlieferung durch Dritte bei Übergabe an den Dritten) Unternehmer: Beweislast trägt Käufer Verbraucher: Vorliegen des Mangels bei Übergabe wird 6 Monate lang vermutet ( 476 BGB, Beweislastumkehr) Achtung bei Verkauf an Verbraucher! Kenntnis des Käufers schließt Gewährleistung aus Beweisführung unter Umständen schwierig! Tipp: Untersuchung der Maschine nach Anlieferung, ggfs. lückenlose Dokumentation der Mängel (z. B. durch Fotos) Für Unternehmer unerlässlich, 377 HGB! 10

11 Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht, 377 HGB unverzügliche Untersuchung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern offensichtliche Mängel (ohne Untersuchung erkennbar) 1-2 Tage bei Untersuchung erkennbare Mängel bei komplexen Maschinen bis zu 14 Tage od. 4 Wochen bei Untersuchung nicht erkennbare Mängel 1-2 Tage nach Entdeckung (5 Tage zu spät, OLG Brandenburg, Urteil vom , 7 U 102/11) Rechtsfolgen bei unterbliebener/verspäteter Rüge Maschine gilt als genehmigt = vertragsgemäß (Genehmigungsfiktion) Käufer verliert Gewährleistungsansprüche allerdings nur bzgl. konkreten nicht gerügten Mängeln, nicht bzgl. später auftretender nicht erkennbarer Mängel keine Genehmigungsfiktion bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch den Verkäufer 11

12 Nacherfüllung, 437 Nr. 1, 439 BGB (I.) vorrangig vor allen anderen Gewährleistungsansprüchen grds. Wahlrecht des Käufers zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Nachlieferung (Ersatzlieferung) in AGB zwischen Unternehmern zieht Verkäufer Wahlrecht oft zu sich Weigerungsrecht des Verkäufers nur, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten oder aus sonstigem Grund unzumutbar Verkäufer trägt alle Kosten der Nacherfüllung, 439 Abs. 2 BGB z. B. Transport-, Lohn-, Materialkosten, etc. 12

13 Nacherfüllung, 437 Nr. 1, 439 BGB (II.) Rücktritt, Minderung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und der Verkäufer innerhalb dieser Frist nicht tätig wurde, oder zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind, oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, oder eine Fristsetzung zur Nacherfüllung aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls entbehrlich ist, z. B. bei Fixgeschäften Tipp: Immer dem Verkäufer mit angemessener Frist Gelegenheit zur Nachbesserung geben! Nicht selbst reparieren (lassen)! Ansonsten droht Rechtsverlust! 13

14 Minderung, 437 Nr. 2, 441 BGB Anpassung des Kaufpreises an Wertminderung aufgrund Mangel bei bereits gezahltem Kaufpreis besteht ein Rückforderungsanspruch des Käufers bei Uneinigkeit über den Umfang der Minderung kann ein Gericht entscheiden Tipp: Minderung ist nur bei eher unbedeutenden Mängeln zu empfehlen, solange die Maschine zu dem geplanten Zweck einsetzbar bleibt 14

15 Rücktritt, 437 Nr. 3, 440, 323, 326 BGB Rückwirkende Auflösung des Kaufvertrags Gegenseitige Rückgewähr der ausgetauschten Leistungen Käufer - Maschine Verkäufer - Kaufpreis, ggfs. abzüglich Wertersatz für untypisch starke Abnutzung der Maschine (kein Wertersatz für normale Nutzung bis zur Rückgewähr) 15

16 Schadensersatz, 437 Nr. 3, 440, 280, 281 BGB (I.) setzt immer Verschulden voraus Schadensersatz statt der Leistung, 281 BGB Käufer behält mangelhafte Maschine und verlangt Wertunterschied ( Minderung je nach Kaufpreis besser od. schlechter) Käufer gibt Maschine zurück und verlangt sein Leistungsinteresse, d. h. neben Kaufpreis auch z. B. Mehrkosten eines Deckungsgeschäfts, entgangener Gewinn aus Weiterverkauf, etc. Schadensersatz neben der Leistung, 280 BGB KEIN Vorrang der Nacherfüllung nur Schäden, die durch Nacherfüllung nicht beseitigt werden können, z. B. Kosten der Reparatur nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung Ersatz von Schäden an anderen Rechtsgütern (z. B. durch Kabelbrand zerstörte Büroeinrichtung) 16

17 Schadensersatz, 437 Nr. 3, 440, 280, 281 BGB (II.) Aufwendungsersatz, 284 BGB Anstelle von Schadensersatz statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die der Käufer im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Einhaltung des Vertrags durch den Verkäufer getätigt hat, z. B. Kosten für Anschaffung teuren Zubehörs 17

18 Gewährleistungsfrist, 438 BGB grundsätzlich 2 Jahre ab Übergabe abweichende vertragliche Regelung in AGB üblich: zwischen Unternehmern: für neue Maschinen Verkürzung auf 1 Jahr für gebrauchte Maschinen ist vollständiger Ausschluss möglich zwischen Unternehmern und Verbraucher: keine Verkürzung für Neuwaren für gebrauchte Maschinen Verkürzung auf 1 Jahr 18

19 Vertragsschluss Kauf als Unternehmer genaue Beschreibung der Maschine nebst Zubehör Lieferfrist vereinbaren AGB s des Verkäufers lesen (Gewährleistungsfrist) Kein Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtmaschinen, z. B. gekauft wie gesehen Untersuchung der Maschine nach Lieferung auf Mängel ggfs. Testlauf Dokumentation und unverzügliche Rüge von Mängeln angemessene Fristsetzung zur Nacherfüllung KEINE Selbstbeseitigung des Mangels 19

20 Vertragsschluss Verkauf als Unternehmer bei Verkauf an Unternehmer günstigere Vertragsgestaltung möglich Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern in AGB z. B. unwirksam Rechtsfolge: volle gesetzliche Haftung des Verkäufers! 20

21 PAULY Rechtsanwälte Köln Cäcilienstraße Köln T F n.wüstemann@pauly-rechtsanwaelte-koeln.de

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