PRÜFUNGSTRAINING. Prüfungsaufgaben aus der Wirtschafts- und Sozialkunde Von Dipl.- Hdl. Werner Hau, Studiendirektor, Mainz
|
|
- Tobias Hochberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Auf den folgenden Seiten können Sie Aufgaben aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde bearbeiten. Die Lösungen finden Sie ab Seite 23. PRÜFUNGSTRAINING Prüfungsaufgaben aus der Wirtschafts- und Sozialkunde Von Dipl.- Hdl. Werner Hau, Studiendirektor, Mainz Beachten Sie bitte folgende Hinweise, die für die Originalprüfungsarbeit gegolten haben: Der unkommentierte Gesetzestext Ihrer Gesetzessammlung kann als Hilfsmittel verwendet werden. Schreiben Sie auf alle Blätter Ihren Namen! Schreiben Sie sehr deutlich! Unleserliche Schrift kann nicht gewertet werden. In den zu bearbeitenden Fällen ist fast immer eine Begründung wenn möglich unter Angabe der Rechtsgrundlage zu geben. Schreiben Sie den Gesetzestext nicht einfach ab, sondern geben Sie ihn wenn erforderlich mit eigenen Worten wider. Die Verwendung nicht erlaubter Hilfsmittel (inkl. Handys) gilt als Täuschungsversuch. Aufgabe 2 Kreuzen Sie die Länder an, die nicht zur Gruppe der neuen Länder der EU seit dem Jahr 2004 gehören! Polen Slowakei Schweiz Malta Belgien Zypern Kanada Estland Litauen Ungarn Aufgabe 1 Definieren Sie den Konjunkturindikator, der geeignet ist, eine Aussage über das Wirtschaftswachstum zu machen! Aufgabe 3 Wenn man über Zypern spricht, so spielt auch der Ausbau der Infrastruktur eine Rolle. Erklären Sie den Begriff Infrastruktur anhand von drei Beispielen. Stichworte genügen. 20 RENO 12/2004
2 Aufgabe 4 Aufgabe 6 Nennen Sie Folgen, die eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung in den neuen Beitrittsländern der EU haben kann! In Köln ist die Textil-Produktions GmbH gegründet worden. Die Arbeitnehmer dieses Unternehmens nähen dort Herrenanzüge und Herrenhemden. a) Welchem Wirtschaftszweig gehört dieses Unternehmen an? Aufgabe 5 Sie haben im Unterricht erfahren, dass man in ein Koordinatenkreuz den typischen Konjunkturverlauf zeichnen kann. a) Ergänzen Sie hierzu folgenden Satz: Die Ordinate wird mit benannt und die Abszisse stellt die dar. b) In welcher Konjunkturphase ist die Produktion der Unternehmen sehr niedrig? Stichwort! b) Nennen Sie ein Unternehmen, das mit der oben genannten Kapitalgesellschaft zusammenarbeiten kann und ein Dienstleistungsunternehmen ist! c) Nennen Sie eine andere Branche, die dem Wirtschaftszweig zugeordnet werden kann, dem auch die Textil-Produktions GmbH angehört! Aufgabe 7 Kennzeichnen Sie in der nächsten Übersicht an, wie sich der jeweilige Konjunkturindikator entwickelt! Benutzen Sie hierzu die Pfeile, wie in den Kästchen A bis D angegeben! A B C D steigt/nimmt zu sehr niedrig sehr hoch fällt/nimmt ab Konjunkturphasen Gewinne der Unter- Arbeitslosenquote Investitionen der Konsum nehmen Unternehmen der Haushalte Rezession Depression Expansion Boom RENO 12/
3 Aufgabe 8 Tragen Sie in folgende Tabelle ein, in welchem Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches die nachfolgenden Begriffe geregelt sind! Aufgabe 10 Begriff Gemeinschaftlicher Erbschein Form des Mietvertrages Nicht wirtschaftlicher Verein Buch 1 bis 5 Ein Sachverständiger wird im Auftrage des Hauseigentümers Randy Newman gebeten, Mängel zu beurteilen. In einem Gutachten stellt er im März des Jahres Sieben fest, dass der Schreiner mehrere Türen nicht ordnungsgemäß eingebaut hat. Das Haus wurde im Juni des Jahres Vier gebaut. Kann Herr Newman Schadensersatzansprüche geltend machen? Begründung! Mutterschaft Gebäudeversicherung Gründe für Erbunwürdigkeit Aufgabe 11 Beendigung des Besitzes Schenkung Gilt der Grundsatz pacta sunt servanda auch im Falle einer Störung der Geschäftsgrundlage? Aufgabe 9 In der Samstagsausgabe einer Wochenzeitung ist folgende Anzeige veröffentlicht: Völlig neue Erfindung. Auch bei einer Spitzengeschwindigkeit von 160 km/std. Verbrauch von maximal 6 Liter auf 100 km Preis: nur , -Euro Inigma Glimpflich kauft sich daraufhin den Wagen. Nach km bittet sie einen Sachverständigen zu überprüfen, wie viel Benzin der Wagen auf 100 km wirklich frisst. Dieser stellt fest, dass selbst bei sparsamer Fahrweise immer mindestens 8,4 Liter Benzin verbraucht werden. Beurteilen Sie die Rechtslage! Aufgabe 12 In einer Fernsehsendung verwies ein Teilnehmer einer Diskussionsrunde darauf, dass im Rahmen der Rentenreform dringend beachtet werden muss, dass sich die Alterspyramide im Laufe der letzten 50 Jahre umgedreht hat. Schauen Sie sich hierzu folgendes Schaubild an (siehe Seite 23)! a) Bis zu welchem Zeitraum werden in dem Schaubild die Daten erfasst? b) Nennen Sie eine Altersgruppe, die durch den Geburtenausfall des 1. Weltkriegs besonders betroffen ist? Markieren Sie die richtige im Schaubild gekennzeichnete Stelle. c) Innerhalb welchen Zeitraums hat der Erste Weltkrieg stattgefunden? d) Nennen Sie eine Altersgruppe, die durch den Geburtenausfall des 2. Weltkriegs besonders betroffen ist? Markieren Sie die richtige im Schaubild gekennzeichnete Stelle. e) In welchem Jahr begann und endete der Zweite Weltkrieg? 22 RENO 12/2004
4 Lösungen Aufgabe 1 Aufgabe 2 Das Bruttosozialprodukt ist die Summe aller Güter und Dienstleistungen, die in einer Periode produziert und mit Preisen bewertet werden. Polen Slowakei Schweiz Malta Belgien Zypern Kanada Estland Litauen Ungarn X X X RENO 12/
5 Die Schweiz und Kanada gehören nicht zur EU, Belgien war bereits vor 2004 Mitglied der EU. Neben den genannten 7 Ländern sind zum noch Lettland, Estland und Slowenien der EU beigetreten. Aufgabe 3 Unter dem Begriff der Infrastruktur fallen u.a.: Ausbau von Autobahnen, Krankenhäuser, Schulen, Apotheken usw. Aufgabe 5 a) Die Ordinate, d.h. die vertikale, also senkrechte Achse, wird mit Bruttosozialprodukt bzw. Bruttoinlandsprodukt in Mrd. benannt und die Abszisse, d.h. die horizontale, also waagerechte Achse, stellt die Zeit dar. b) Die Produktion der Unternehmen ist in der Konjunkturphase Depression innerhalb des so genannten typischen Konjunkturverlaufs am niedrigsten. Aufgabe 4 Folge einer Mehrwertsteuererhöhung können sein: Preiserhöhungen steigende Inflationsrate Rückgang des Tourismus Aufgabe 6 a) Industrie b) Banken, Versicherungen, Transportunternehmen c) Automobil-, Getränke-, Spielwarenbranche Aufgabe 7 A B C D steigt/nimmt zu sehr niedrig sehr hoch fällt/nimmt ab Konjunkturphasen Gewinne der Unter- Arbeitslosenquote Investitionen der Konsum nehmen Unternehmen der Haushalte Rezession Depression Expansion Boom 24 RENO 12/2004
6 Aufgabe 8 Begriff Buch 1 bis 5 Gemeinschaftlicher Erbschein Form des Mietvertrages Nicht wirtschaftlicher Verein 1 21 Mutterschaft Gebäudeversicherung Gründe für Erbunwürdigkeit Beendigung des Besitzes Schenkung Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers ( 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.. (2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden. Aufgabe 9 Es handelt sich hier um einen Sachmangel gemäß 434 Abs. 1 BGB. Dies gilt in diesem Fall deshalb, weil man gemäß der Werbung über bestimmte Eigenschaften, wie die des niedrigen Benzinverbrauchs, erwarten kann, dass das Auto auch tatsächlich nur 6 Liter Benzin auf 100 km verbraucht. Rechte des Käufers bei Mängeln an einer Sache ergeben sich aus 437 BGB. (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Sache liefert. 437 [Rechte des Käufers bei Mängeln] Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 434 [Sachmangel] (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art und der Sache zu erwarten hat. 1. nach 439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den 440, 332 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten und nach 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den 440, 280, 281, 283 und 311 a Schadensersatz oder nach 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wie man aus diesen Paragrafen erkennen kann, ist es erforderlich, in weitere in diesem Gesetzesauszug genannte Paragrafen zu schauen. Dabei werden Rechte deutlich, die wie folgt dargestellt werden können. RENO 12/
7 Mangel an einer Sache 437 ff. 1. Schritt Käufer hat einen Nacherfüllungsanspruch auf Kosten des Verkäufers (Transport-, Wege-, Arbeitsund Materialkosten) Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache 2. Schritt Der Schuldner, d.h. der Verkäufer muss seine Leistung oder Nacherfüllung gemäß 323 BGB vertragsgemäß erbringen. Hat der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt und ist diese ergebnislos verstrichen, so kann der Käufer gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsansprüche gemäß 437 Nr. 2 und 3 BGB geltend machen. Gewährleistungsansprüche Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen Aufgabe 10 Ja, da es sich um ein Bauwerk handelt, hat Randy Newman die Möglichkeit, innerhalb des Verjährungszeitraums von insgesamt 5 Jahren gemäß 438 BGB Mängelansprüche geltend zu machen. Wie aus der Aufgabe ersichtlich ist, ist die Fünfjahresfrist noch nicht überschritten. Aufgabe 11 Obwohl der Grundsatz pacta sunt servanda, der nichts anderes bedeutet, als dass Verträge im Inland und im Ausland einzuhalten sind, allseits bekannt ist, tritt im Falle der genannten außergewöhnlichen Umstände, die nachträglich nach Vertragsschluss auftreten, die Frage auf, inwieweit dieses Rechtsprinzip noch Anwendung finden kann. Solche Umstände können sein: Naturkatastrophen, wie zerstörerische Überschwemmungen von deutschen Flüssen, wie der Ausbruch des Vulkans Ätna im Jahre 2001 auf der italienischen Insel Sizilien oder der Vulkanausbruch im Jahr 2002 im Kongo (Afrika), welcher die Stadt Goma fast völlig zerstört hat, oder 26 RENO 12/2004
8 der Verfall einer Währung, wie der der argentinischen Währung im Jahre 2002 oder Kriege. Treten nach Abschluss von Kaufverträgen, Mietverträgen oder anderen mehrseitigen Rechtsgeschäften Umstände auf, die in ihren Grundlagen so schwer wiegend gestört sind, dass ihre Durchführung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung nicht mehr zumutbar erscheint, so stellen sich folgende Fragen: Wie weit reicht der Grundsatz pacta sunt servanda? Soll der Vertrag an die veränderte Lage angepasst oder soll er aufgehoben werden? Welche Rechtsfolgen, wie z.b. Schadensersatz, sollen eintreten? Auf welche Weise sollen Rechtsfolgen (wie Rücktritt vom Vertrag oder vereinbarte Preisminderung usw.) herbeigeführt werden, kraft Gesetzes oder Richterspruch oder durch Erklärung einer oder beider Parteien? Aufgabe 12 a) Der Altersaufbau der Bevölkerung ist bis zum 31. Dezember 1998 erfasst. b) Durch den Ersten Weltkrieg ist unter anderem die Altersgruppe von 82 Jahren von dem Geburtenausfall besonders betroffen. c) Der Erste Weltkrieg hat in den Jahren 1914 bis 1918 stattgefunden. d) Durch den Zweiten Weltkrieg ist unter anderem die Altersgruppe von 52 Jahren von dem Geburtenausfall besonders betroffen. e) Der Zweite Weltkrieg dauerte von 1939 bis RENO 12/
In welchen Fällen man von einem Sachmangel spricht, ergibt sich aus 434 BGB.
2.3 Schuldrecht Kaufvertrag 433 BGB vertragstypische Pflichten des Verkäufers Übergabe der Sache Verschaffung des Eigentums Verschaffung der Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln Käufers Kaufpreis zahlen
Mehr195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Ass.-Prof. Dr. Christiana Fountoulakis PRvgl II, WS 2005/2006 1 Zur Sachmängelgewährleistung: Deutschland: Gesetzesbestimmungen des BGB n.f. (mit Relevanz für die im Unterricht besprochenen Fälle) Revidiertes
Mehr281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht,
MehrKaufvertrag und Kaufvertragsstörungen
Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an
Mehr0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts
0Das Verhältnis des Besonderen Leistungsstörungsrechts zum Allgemeinen Leistungsstörungsrechts Gesetzliches Leistungsstörungsrecht bei Verletzung aller Pflichten außer der Mangelfreiheit 280 ff. direkt
MehrKaufvertragsrecht. Kaufgegenstand: Sachen ( 433 Abs. 1 BGB) und Rechte ( 453 BGB) und sonstige Gegenstände ( 453 BGB)
Kaufvertragsrecht Kauf (= gegenseitiger Vertrag): Ein Vertragspartner (Verkäufer) verpflichtet sich zur Veräußerung eines Vermögensgegenstandes und der andere (Käufer) zur Zahlung einer Geldsumme, 433.
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil: Deutsches Recht...
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Inhaltsverzeichnis... 4 Literaturverzeichnis... 9 Einleitung... 20 1.Teil: Deutsches Recht... 21 A. Die Voraussetzungen... 21 I. Der Sachmangel... 21 1. Die vereinbarte
MehrInstitut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Verträge I
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Verträge I Schuldverhältnisse durch wechselseitige Vereinbarung das Gegenleistungsprinzip Typische Verträge Verträge zur Eigentumsübertragung
MehrHAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE BEIM KAUFVERTRAG
MERKBLATT Fairplay KAUFRECHT HAFTUNG FÜR MÄNGELANSPRÜCHE DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN DER UNTERNEHMEN Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Gegenstände gegen Geld ausgetauscht werden. Der
MehrIst eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437
Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437 (immer vorrangig) gem. 437 Nr. 1, 439 Rücktritt gem. 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V Minderung gem.
MehrBeispiele für unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit (kein Mangel nach altem Recht):
Information zur Schuldrechtsmodernisierung Neues Kaufrecht Das bisher aus 81 Paragraphen bestehende Kaufrecht des BGB wurde von überalterten Vorschriften befreit, auf 47 Paragraphen zusammengestrichen
MehrPrivatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Die kaufrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 437 BGB kann der Käufer: - nach 439 BGB Nacherfüllung verlangen - nach den 440, 323 BGB und 326 Abs.5 BGB von dem Vertrag zurücktreten
MehrRecht und Pflichten von Hundehaltern. Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar
Recht und Pflichten von Hundehaltern Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Wichtige Regelungen für Hundehalter Tierschutzgesetz Tierschutzhundeverordnung Gewerberecht Steuerrecht Straßenverkehrsordnung
MehrProf. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M.
Allgemeines zum Kaufvertrag, 433 BGB Der Verkäufer verpflichtet sich o dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm daran Eigentum zu verschaffen, 433 Abs. 1 S. 1 BGB o und ihm die Sache frei von Sach-
MehrTierschutzgesetz / Tierschutz-Hundeverordnung
Recht und Pflichten von Hundehaltern Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Tierschutzgesetz / Tierschutz-Hundeverordnung Wichtige Regelungen für Hundehalter Tierschutzgesetz Tierschutzhundeverordnung
MehrHier eine Zusammenstellung aller im Unterricht "Rechtsformen" von Prof. Schwab und Herrn Burger angesprochene Paragraphen.
Hier eine Zusammenstellung aller im Unterricht "Rechtsformen" von Prof. Schwab und Herrn Burger angesprochene Paragraphen. HGB 1 (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
MehrMuster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel
Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel 1. Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem bisherigen Pächter der Kleingartenparzelle Nr.... im Kleingärtnerverein... Herrn/Frau... wohnhaft in... (nachfolgend
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Recht und Pflichten von Hundehaltern Jörg Bartscherer Geschäftsführer und Justiziar Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Tierkauf ist seit dem 01.01.2002 dem sonstigen Kauf beweglicher Sachen völlig gleichgestellt.
MehrFrage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1
Lösungsskizze Fall 1 Frage 1: K verlangt von V Reparatur - Anspruch des K gegen V gem. 437 Nr. 1, 439 I 1.Alt. BGB 1 Anm.: 437 als Verweisungsnorm auf allgemeine Vorschriften, immer mitzuzitieren Wortlaut
MehrInformationen zum Kaufrecht
1 Informationen zum Kaufrecht 2 I. Einführung 3 II. Mängel 3 1. Sachmangel 3 2. Rechtsmangel 3 3. Rechtsfolgen mangelhafter Leistung 4 3 I. Einführung Durch das Schuldrechtsreformgesetz ergeben sich wesentliche
MehrFall 2: Auslaufmodell
Variante 1 A. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aus 346 Abs. 1 BGB I. Rücktrittsrecht 1. Vertragliches Rücktrittsrecht 2. Gesetzliches Rücktrittsrecht, zb. aus 434, 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB Zwischenergebnis
MehrUnfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche
Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon
MehrBegleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter
Frage 1: Hat Gundel einen Anspruch auf Lieferung eines anderen Fahrzeuges? Vorüberlegung: 1. Schritt: Wer will was von Wem? 2. Schritt: Woraus => Auffinden der AGL - vertragliche AGL: 433 I, 437 Nr. 1,
MehrGrundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester Übungsveranstaltung
1 Grundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester 2008 3. Übungsveranstaltung Übungsfall 3 Großhändler G macht mit einem im Fernsehen geschalteten Werbesport auf sein neuestes aus Fernost importiertes Produkt
MehrDie Interessengemeinschaft Dampflok Nossen e.v. ist verpflichtet, die folgende Information bereit zu stellen
Die Interessengemeinschaft Dampflok Nossen e.v. ist verpflichtet, die folgende Information bereit zu stellen Informationen zum Verbraucher- und Rückgaberecht (Gesetzeslage 2008) 312 b Fernabsatzverträge
MehrÜbersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Patrick Stemler Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) I. Anspruch auf Nacherfüllung nach 437 Nr.1; 439 BGB 1. Kaufvertrag 2. Gefahrübergang
MehrZweithaar Mangel oder Kaufreue?
Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit
MehrHoher Verbrauch. Der Autohersteller X wirbt in diversen Automagazinen mit dem Slogan:
Hoher Verbrauch Der Autohersteller X wirbt in diversen Automagazinen mit dem Slogan: Der neue Gepardo. Verbraucht auf 100 km außerorts (bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 120 km/h) nur 6, 9 Liter.
MehrTextsynopse zum kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht
Die Änderungen zum 1.1.2018 im Überblick Von Prof. Dr. Markus Artz, Wiss. Mitarbeiter Dennis Pielsticker, Bielefeld* In der nachfolgenden Tabelle werden die künftigen Änderungen im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht
MehrRechtslage nach Beendigung des Vorrangs der Nacherfüllung
3. Keine Einrede des Verkäufers 439 III BGB erfasst Fälle des 275 II, III BGB Unverhältnismäßigkeit der Kosten Verjährung, 214 ivm 438 BGB III. Rechtsfolgen, 439 BGB IV. Freie Wahl zwischen Nachbesserung
MehrSchuldübernahme 414 418 BGB 1
Schuldübernahme 414 418 BGB 1 Abschnitt 6. Schuldübernahme 414 Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer. Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden,
MehrFall 6 Sachverhalt. Welche Rechte hat K? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann
Fall 6 Sachverhalt Der Möbelhändler V wirbt im City-Anzeiger mit einem Inserat für antike Möbel. Er bietet ein Biedermeierzimmer, das ca. 175 Jahre alt sein soll, zum Preise von 10.000,- an. K, der die
MehrUnfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung:
Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon
MehrDer Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten
Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Einleitung Sie meinen, Sie haben bei dem Kauf Ihres Autos ein Schnäppchen gemacht, stellen dann aber fest, dass das Fahrzeug kaputt ist und Sie
MehrVierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts
Vierzehntes Kapitel - Besonderer Teil des Schuldrechts Besondere Vertragstypen Spezielle Vorschriften zu denen des AT 51 Kaufrecht A. Allgemeines Gegenstand gegen Geld Sachen, 90 BGB Rechte oder Sonstige
MehrPrivatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Die kaufvertragsrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 437 BGB kann der Käufer: - nach 439 BGB Nacherfüllung verlangen - nach den 440, 323 BGB und 326 Abs.5 BGB von dem Vertrag
Mehr2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines
2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.
MehrProf. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)
Prof. Dr. Franz Dorn Januar 2010 Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands) Die folgende Zusammenfassung zeigt sowohl die Struktur im Werkvertragsrecht
MehrV Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht
Privatrecht / Prof. Dr. H. Buschmann 1 2002-11-30 V Schlechtleistung Gewährleistung / Kaufrecht Schlechtleistung im Kaufrecht Gewährungsleistung für Mängel bei Sachkauf Sachmangel 434 Mangel Abweichung
MehrAufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II
Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht II Vorbemerkung Die nachfolgenden Prüfungsschemata sollen eine Hilfe für wesentliche Fragen betreffend die Prüfungsreihenfolge und den Aufbau der gutachtlichen
MehrRechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache
Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache I. Nacherfüllungsanspruch gem. 437 Nr.1, 439 BGB über eine Sache II. Kaufsache muss bei Gefahrübergang mit einem Sach-/Rechtsmangel gem. 434, 435 BGB behaftet
MehrErfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen
Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn
MehrWegfall der Geschäftsgrundlage
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 01.07.2008 Wegfall der Geschäftsgrundlage Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Fall K kauft bei
MehrPrivatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
Mehroder 535 I BGB Gewährung des Gebrauchs der Mietsache 535 II BGB Zahlung des Mietzinses
Kaufrecht Prüfungsschema am Beispiel Kaufvertrag: Mietvertrag Kaufvertrag, gem. 433 BGB 1. Anspruchsvoraussetzungen Kaufvertrag setzt Einigung voraus: a.) Angebot (+) b.) Annahme (+) d) (1) Ansprüche aus
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Fernabsatz Verbraucher - Fassung vom Mai
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fernabsatz Verbraucher - Fassung vom Mai 2014 - Ihr Kaufvertrag kommt zustande mit Brennholz-Service Andreas Züfle Urnagolderstr. 36 72297 Seewald-Besenfeld Diese Adresse
MehrPrivatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Lösung Fall 9: Gedankliche Vorüberlegungen: - Was möchte D hier? Schmerzensgeld für ihre Verbrennungen an Haaren und Kopfhaut Die Verbrennungen an ihren Haaren und ihrer Kopfhaut ist
MehrReklamationen beim Kauf
Reklamationen beim Kauf So sieht es rechtlich aus von und mit Prof. Dr. Tobias Scheel präsentiert von Mangelfreiheit Ein Kaufvertrag kommt laut 434 BGB durch Angebot und Annahme zustande. Durch einen Kaufvertrag
MehrAnschauungsfall zur kaufrechtlichen Mängelhaftung: Die Tageszulassung
Universität Potsdam Schuldrecht Besonderer Teil I Juristische Fakultät (Vertragliche Schuldverhältnisse) Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Wintersemester 2018/2019 Anschauungsfall zur kaufrechtlichen Mängelhaftung:
MehrDie Schuldrechtsklausur
Peter Balzer Stefan Kröll Bernd Scholl Die Schuldrechtsklausur Kernprobleme der vertraglichen Schuldverhältnisse in der Fallbearbeitung Springer Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhalts Verzeichnis Literaturverzeichnis
MehrRepetitorium Vertragliche Schuldverhältnisse. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2018/19
Repetitorium Vertragliche Schuldverhältnisse Wintersemester 2018/19 Vertragstypen Vertragsfreiheit, 311 Abs. 1 BGB Vertragstypen des SchR-BT - Kauf, 433 BGB, - Darlehen, 488 BGB, - Schenkung, 516 BGB,
MehrKlimaanlage. Kann K von V die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen?
Klimaanlage K kauft bei V einen Neuwagen für 20.000,--. Zu Hause stellt er fest, dass die Klimaanlage zeitweilig ausfällt. V versucht sie zu reparieren. Nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch
MehrA. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1. Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff:
Fall 5 Lösungsübersicht: A. Anspruch K G, Beseitigung Fahrwerksdefekt, 437 Nr. 1, 439 I Fall 1 Prüfungsschema der Gewährleistungsrechte aus 437 ff: 4. Prüfung der 437 Nr. 1-3 ivm den dort genannten Normen:
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 9: Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf (Fall 37) Werkvertrag (Fall 38) Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf (Fall 37) - Sachverhalt Autohändler V erwirbt von einem
MehrFall 10. A. Anspruch K./. V auf Zahlung von 6000 EUR aus 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB
Fall 10 Teil 1: Anspruch auf Zahlung von 6000 EUR A. Anspruch K./. V auf Zahlung von 6000 EUR aus 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 BGB I. Wirksamer Kaufvertrag II. Mangelhafte Sache 1. Sachmangel gem. 434 BGB
MehrPrivatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen u. Ersatz der
MehrProf. Dr. Franz Dorn WS 2008/09. Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesungsübersicht
Einleitung - Kap. 1 Veräußerungsverträge Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesungsübersicht 1 Kauf A) Begriff, Abschluss, Inhalt I) Begriff II) Abschluss, Form III) Der Kauf als Verpflichtungsgeschäft
MehrAusgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB
Klausur GK III, Lösungsskizze (kurz) Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB 1. wirksame Abtretung Einordnung der Abrede zwischen
MehrDer Sachmangelbegriff ist in 434 BGB geregelt und kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben.
MERKBLATT Recht und Steuern SACHMÄNGELHAFTUNG IM KAUFRECHT Der Abschluss eines Kaufvertrages begründet für den Käufer das Recht auf Übergabe der Kaufsache und Eigentumsverschaffung an derselben. Verkäufer
MehrFall 2 21 (Kaufrecht: Pferdekauf; Unmöglichkeit der Nacherfüllung; Abgrenzung von Mangel- und Mangelfolgeschäden; Aufwendungsersatzanspruch
Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII XI XIII Fall 1 1 (Kaufrecht: Einführung in die Mängelhaftung; Begriff und Arten des Sachmangels; Nacherfüllung beim Stückkauf; fehlendes Eigentum
MehrFall Selbstvornahme im Kaufrecht
Fall Selbstvornahme im Kaufrecht K kauft von V ein gebrauchtes Auto der Marke BMW zum Preis von 10.000. Nachdem K eine Weile problemlos mit dem Wagen herumgefahren ist, erleidet er plötzlich einen Getriebeschaden,
MehrBesprechung der Klausur des Moduls Bürgerliches Recht II/2 aus dem Sommersemester 2016
Besprechung der Klausur des Moduls 55106 Bürgerliches Recht II/2 aus dem Sommersemester 2016 FernUniversität in Hagen / Horst Pierdolla Sachverhalt Die Witwe I bewohnt eine Altbauwohnung in Hagen. Nach
MehrJun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht
L. Die Selbstvornahme im Kaufrecht Käufer beseitigt Mangel selbst ohne angemessene Fristsetzung Ausschluss des Rücktritts- und Minderungsrechts und des Anspruchs auf SE statt der Leistung kein Anspruch
MehrV könnte gegen U einen Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung eines neuen Kanus aus 437 Nr. 1, 439 BGB haben.
Kanukauf Verbraucher V kauft von Unternehmer U ein Kanu für 1000. Zwei Wochen nach Übergabe des Bootes stellt V fest, dass ein kleines Loch im Rumpf ist. K wendet sich an V und verlangt ein neues Kanu.
MehrPrivatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Lösung zu Fall 11: Gedankliche Vorüberlegung: Was möchte B? er will die 120,- Euro ersetzt bekommen 1.) Diese kann man zum einen über den Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme gem.
MehrMontageanleitung 4 Dreheinheit auf ECE Sitze MB
Montageanleitung 4 Dreheinheit auf ECE Sitze MB Sitzanbindungen Mercedes-Benz Spezifikation: MB NCV3 N2 Befestigungssatz: ECE 911 300 104 Zeichnung: 681-004-00 Aguti Art.Nr.: 116945 Befestigungsmaterial
MehrKaufvertrag bei Pächterwechsel
Kaufvertrag bei Pächterwechsel Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem/den bisherigen Pächter(n) der Kleingartenparzelle Nr.... im KGV... Herrn/Frau... (nachfolgend Verkäufer genannt) wohnhaft
MehrKLK FFM /Saarbrücken RA Dr. Amer Issa
Neuregelungen in 439 und 475 BGB n.f.: 439 III n.f. regelt jetzt die sog. Einbaufälle. Der Käufer kann vom Verkäufer bei Kauf einer mangelhaften Sache, die er einbaut bzw einbauen lässt, im Rahmen der
MehrSachmangel gemäß 434 BGB
Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als
MehrVertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Schicksal der Gegenleistungspflicht, 326 BGB Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 Unmöglichkeit von keinem der Beteiligten zu vertreten
MehrWiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?
Wiederholungsfragen Hinweis: Die folgenden Fragen wurden von einer Teilnehmerin des Konversatoriums gestellt. Ich möchte die Antworten auf diesem Wege auch den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugänglich
MehrDas Auto wird nicht zerstört, aber beschädigt. V verlangt von K Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Zu Recht?
Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung ADas neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen@ Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung (AAlter Wein in neuen Schläuchen@) Ausgangsfall: V verkauft K ein Auto (Sammlerstück)
MehrVorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen. Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen )
Prof. Dr. Stephan Lorenz Vorlesung Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen Übungsfall 5: Unmöglichkeit, Gefahrtragung ( Alter Wein in neuen Schläuchen ) Ausgangsfall: V verkauft K ein Auto (Sammlerstück)
MehrÜbermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB
Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler
MehrJuristisches Repetitorium hemmer
Zivilrecht SchuldR-BT Seite 1 von 7 Übersicht zum Gewährleistungsrecht beim Sachkauf, 434 ff. Anspruchsvoraussetzungen (Aufbauschemata) Grundsatz: Hauptpflicht des Verkäufers zur mangelfreien Lieferung,
MehrGeschäftsfähigkeit. 104 Nr. 1 geschäftsunfähig 104 Nr beschränkt geschäftsfähig , 113 voll geschäftsfähig 2
Privatrecht Geschäftsfähigkeit Minderjährige Volljährige 104 Nr. 1 geschäftsunfähig 104 Nr. 2 106-113 beschränkt geschäftsfähig 1903 112, 113 voll geschäftsfähig 2 Willenserklärung empfangsbedürftig Wird
MehrV. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 01/2002 Allgemeine Geschäftsbedingungen
MehrFotos? Fehlanzeige! Was tun, wenn Waren Mängel haben? VORANSICHT
Mangelhafte Lieferung 1 von 26 Fotos? Fehlanzeige! Was tun, wenn Waren Mängel haben? Von Joachim Beck, Bönnigheim Dauer Inhalt Ihr Plus 4 Stunden die mangelhafte Lieferung als Vertragsverletzung bei der
MehrXII. Der Handelskauf. 1. Fixhandelskauf
XII. Der Handelskauf 1. Fixhandelskauf Der Fixhandelskauf beinhaltet ein relatives Fixgeschäft. Dieses ist abzugrenzen von dem absoluten Fixgeschäft (die Leistung wird nach Ablauf des Termins unmöglich)
MehrLehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte. Wiss. Mitarbeiter Dr. iur. Thomas Habbe
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte Wiss. Mitarbeiter Arbeitsgemeinschaft im Schuldrecht, Besonderer Teil Fall 2: Auslaufmodell K erwirbt bei Händler V eine Waschmaschine
MehrFragen Übung 10. Wie werden hier Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft(e)
Fragen Übung 10 Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt eine Palette mit 20 Erdbeerjoghurts aus der Kühltheke in seinen Einkaufswagen, legt sie alle auf das Band an der Kasse und bezahlt den
MehrGewährleistung und Garantie beim Verbrauchsgüterkauf
Gewährleistung und Garantie beim Verbrauchsgüterkauf Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Einführung Verbrauchsgüterkauf Das Kaufrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer
MehrN E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell
Allianz Global Corporate & Specialty AG Fachforum 2013 Liability 09.09.2013 München 10.09.2013 Köln 11.09.2013 Hamburg 12.09.2013 Stuttgart 13.09.2013 Frankfurt N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell
MehrGewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen
Gewährleistungsrecht für Neu- und Gebrauchtmaschinen bvse-jahrestagung Fachverband Sonderabfallwirtschaft Ausschuss Logistik und Technik Steigenberger Airport Hotel, Frankfurt 1. Oktober 2015 Dr. Nadja
MehrKonversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20
Anspruch des P gegen S aus 441 IV, I, 437 Nr. 2 1 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises P könnte einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises auf Grund von Minderung haben.
Mehr(1) Levent Balkan wird zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
AGB Levent Balkan Tel.: +49 (0)761 29080869 Mediengestaltung Mobil: +49 (0)176 65652626 Bleichestr. 20 Email: design@leventbalkan.de 79102 Freiburg URL: https://leventbalkan.de 1 Vertragstypische Pflichten
MehrFragen Übung Wieviele Verpflichtungsgeschäfte fanden statt? - Wieviele Verfügungsgeschäfte fanden statt?
Fragen Übung 11 Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt eine Palette mit 20 Erdbeerjoghurts aus der Kühltheke in seinen Einkaufswagen, legt sie alle auf das Band an der Kasse und bezahlt den
MehrAbwicklung von Aufträgen: Leistungsstörungen Telefongespräch bei der HaRo GmbH am : TEIL 1
Seite 1 [Anfrage] Angebot Lieferung Auftrag + Rechnung Gutschrift Zahlung [Wertschöpfungskettendiagramm] Situation 1 : Die HaRo GmbH ist ein Handels- und Endmontagebetrieb für Werkzeuge und Teile. Neben
MehrJun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht
49 Störung der Geschäftsgrundlage A. Allgemeines Umstände sind bei Vertragsschluss anders als angenommen oder entwickeln sich anders Anpassungsinteresse vs. Bestandsinteresse Einschränkung des Grundsatzes
MehrVortrag am 17. Januar 2002
Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn Nacherfüllungsrecht und Nacherfüllungspflicht des Verkäufers Vortrag am 17. Januar 2002 Alle Vorlesungsunterlagen
MehrAnspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2, 323 I BGB
PÜ Vertragliche Schuldverhältnisse, Wintersemester 2011/12 Lösungsskizze Fall 2 1 Lösungsskizze Fall 2 Ausgangsfall Anspruch des K gegen V auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2, 323 I BGB
MehrSchadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 28.05.2008 Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783
MehrFrage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Prüfung: Angestelltenprüfung II/10-01 Dresden Fach: Recht Klausurteil: Bürgerliches Recht 120 Minuten/50 Punkte Fall 1 Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen,
MehrMMZ IV (Modul 55103) Aktuelle Probleme aus dem Zivilrecht
MMZ IV (Modul 55103) Aktuelle Probleme aus dem Zivilrecht Der RegE eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung v. 11. März 2016 (BRat-Drs. 123/16)
MehrSeite 1. Autor: Christine Janischek. Klasse: KI1(kurz) Jahrgang: Grundstufe. Fach: BWL. Thema: Gesetzesauszug
Seite 1 BGB (Auszug) 13 Verbraucher Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
MehrLiteratur zum Kaufrecht
Wirtschaftsprivatrecht I Kaufrecht RA Jens Goldschmidt Kanzlei Scheidle & Partner Grottenau 6 86150 www.scheidle.eu Tel.: 0821/34481-0 j.goldschmidt@scheidle.eu 1 Literatur zum Kaufrecht Rumpf-Rometsch,
MehrPrivater Verkauf über ebay
Verkaufen bei Privater Verkauf über ebay Beim Verkauf schließt man mit dem Käufer einen rechtsverbindlichen Vertrag ab. Sie sind als Verkäufer dem Käufer gegenüber zur Verschaffung der Ware/Dienstleistung
Mehr