Die E-Bilanz nach 5b EStG

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Die E-Bilanz nach 5b EStG Rückblick und Vorschau aus Sicht der Finanzverwaltung

Die E-Bilanz Inhalt E-Bilanz - Grundlagen Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz Besonderheiten bei Personengesellschaften / Mitunternehmerschaften 2

E-Bilanz - Grundlagen Ab VZ 2011 geltende elektronische Übermittlungspflichten Einkommensteuererklärungen bei den Gewinneinkünften ( 25 Absatz 4 EStG), Körperschaftsteuererklärung ( 31 Absatz 1a KStG), die Erklärung zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und Zerlegungserklärung ( 14a GewStG), die einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung bei Gewinneinkünften ( 181Absatz 2a AO), den Antrag auf Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen ( 48 Absatz 1 UStDV), die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ( 18 Absatz 3 UStG), die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ( 60 Absatz 4 EStDV) Die E-Bilanz ( 5b EStG) 3

E-Bilanz - Grundlagen 5b EStG: Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen 52 (15a): Zeitliche Anwendung: WJ, die nach dem 31.12.2010 31.12.2011 beginnen 51 (4) Nr. 1b: Mindestumfang wird festgelegt durch FinVerw 4

E-Bilanz - Grundlagen Zukünftige Praxis der Steuerdeklaration Rückübermittlung von E-Bilanzen z.b. nach Bp Steuererklärungen E-Bilanzen organisationsübergreifende und automationsgestützte Verbindung von Deklarations- und Besteuerungsprozessen E-Taxation- Wertschöpfungskette 5

E-Bilanz - Grundlagen Datenhaltung / Analyse durch die Finanzverwaltung Prüfung der absoluten Höhe eines übermittelten Wertes (Aussteuerung), Analyse von Verhältnissen einzelner Positionen zueinander, Zeitreihenvergleiche genauere externe Betriebsvergleiche Zielgenauere Auswahl von prüfungswürdigen Sachverhalten im Innen- und Außendienst der Finanzverwaltung Abgleich von Angaben in der Steuererklärung mit Bilanzdaten z.b.: Hinzurechnungen und Kürzungen bezüglich der Gewerbesteuer umsatzsteuerliche Sachverhalte 6

E-Bilanz - Grundlagen Erleichterungen zur Einführung I BMF-Schreiben vom 28.09.2011 IV C 6 - S 2133-b/11/10009 Für alle Unternehmen: Für Erstjahr (2012) werden Papierbilanzen nicht beanstandet Übergangsregelung für bestimmte Fälle: Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten (für Positionen, die die ausl. Betriebsstätten betreffen) Ausländische Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten Steuerbefreite / -begünstigte Körperschaften Betriebe gewerblicher Art Übermittlungspflicht für WJ, die nach dem 31.12.2014 beginnen 7

E-Bilanz - Grundlagen Erleichterungen zur Einführung II BMF-Schreiben vom 28.09.2011 IV C 6 - S 2133-b/11/10009 Ausnahmeregelungen für bestimmte Berichtsteile/Positionen Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personenhandelsgesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften Übermittlungspflicht für WJ, die nach dem 31.12.2014 beginnen / Nichtbeanstandung für WJ, die vor dem 01.01.2015 enden (vgl. Rdn 20 u. 22 des BMF-Schreibens) bis dahin: Übermittlung des Zahlenwerks als formatierter Text im Datensatz der Gesamthands-E-Bilanz 8

E-Bilanz - Grundlagen Positionseigenschaften Mussfeld Muss im Datensatz enthalten sein BMF-Schreiben vom 28.09.2011 (IV C 6 - S 2133-b/11/10009): Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position ohne Wert (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln. (Rz 16) 9

E-Bilanz - Grundlagen Mindestumfang im Einzelnen Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Position selbst ist normales Mussfeld Verwaltungsseitig erwünscht, dass Auszug aus der Summen- /Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten mitgeliefert wird (Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo zum Stichtag). Mussfelder + Mussfelder, Kontennachweis erwünscht = Mindestumfang i.s.d. 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG 10

E-Bilanz - Grundlagen E-Bilanz zeitlicher Anwendungsbereich Folie 11

E-Bilanz - Grundlagen Spezial- / Ergänzungstaxonomien Für Bereiche mit Geltung von besonderen, von HGB abweichenden Rechnungslegungsvorschriften: Spezialtaxonomien Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) Zahlungsinstitute (RechZahlV) Ergänzungstaxonomien Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Fortwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV), Kommunale Eigenbetriebe (EBV o.ä. der Länder) 12

Zusammenfassung E-Bilanz - Grundlagen Änderung im Buchungsverhalten nicht zwingend erforderlich Auf der Basis der Summen- und Saldenliste des Hauptbuches kann eine E-Bilanz erzeugt werden Herausforderung: Überleitungsrechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz Alternative: Übermittlung einer Steuerbilanz Ausblick: Rückübermittlung der E-Bilanz nach Betriebsprüfung 13

E-Bilanz - Grundlagen Schwerpunktthemen bei der Taxonomie 5.3 Steuerbefreite / Steuerbegünstigte Körperschaften Betriebe gewerblicher Art Inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen Kapitalkontenentwicklung Sonder- und Ergänzungsbilanzen Ziel: Schaffung der Übermittlungsfähigkeit für alle Fälle, die noch der Nichtbeanstandungsregelung unterlagen 14

E-Bilanz - Grundlagen ELSTER Herstellerforum https://www.elster.de/herstellerforum/ 15

Die E-Bilanz Inhalt E-Bilanz - Grundlagen Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz Besonderheiten bei Personengesellschaften / Mitunternehmerschaften 16

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz BMF-Schreiben vom 13.06.2014 / Gültigkeit der Taxonomie 5.3 / Übermittlungsmöglichkeit Freischaltung Taxonomie / ERiC im November 2014; ab dort waren Übermittlungen (zu Testzwecken) möglich Übermittlungsmöglichkeit für Echtfälle voraussichtlich im Mai 2015 Taxonomie ist für ein konkretes Wirtschaftsjahr verwendbar Taxonomie 5.3 nur für WJ, die nach dem 31.12.2014 beginnen; keine Beanstandung bei Verwendung auch für das vorangehende Jahr ( WJ 2014 bzw. WJ 2014/15) 17

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz BMF-Schreiben vom 13.06.2014 Zusammenhang von Taxonomie-Version und ERiC: Übersicht auf www.esteuer.de 18

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz 19

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz 20

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz 1.006.869 21

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz E-Bilanz im Finanzamt Keine Probleme bei der Übermittlung an die Finanzverwaltung und der Weiterleitung an den zuständigen Bearbeiter Analyse der E-Bilanzdaten im Rahmen des RMS wird zurzeit in NRW und Bayern pilotiert. E-Bilanzinhalte für die nachgelagerte Bearbeitung des Steuerfalls weiterhin erforderlich 22

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz Übermittlung im Datensatz der E-Bilanz Technische Möglichkeit der Übermittlung aller bisher in der Papierversion enthaltenen Daten auch soweit keine rechtliche Übermittlungspflicht besteht bzw. bestand Bei vollständiger Übermittlung Vermeidung von Rückfragen des Finanzamtes und Beschleunigung der Bearbeitung 23

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz Übermittlung im Datensatz der E-Bilanz Freiwillige Übermittlung zusätzlicher Angaben möglich, z.b.: Kontennachweise, Anlagespiegel, Erläuterungsberichte, ggf. Auszüge aus dem Anlageverzeichnis Kapitalkontenentwicklung Angaben zum Investitionsabzugsbetrag gem. 7g EStG in der Praxis: Übermittlung häufig nur des Mindestumfanges 24

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz Übermittlung im Datensatz der E-Bilanz Freiwillige Übermittlung zusätzlicher Angaben ohne nennenswerten Aufwand aus den einschlägigen Softwareprodukten (z.b. E-Bilanz-Assistent der DATEV) möglich. Voreinstellung durch die Software: i.d.r. Begrenzung auf den Mindestumfang 25

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz Übermittlung zusätzlicher Informationen Übermittelte E-Bilanz-Daten reichen für eine steuerrechtliche Beurteilung im konkreten Fall häufig nicht aus: keine Änderung zur bisherigen Bearbeitung in Papierform Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen ( 88 S.1 AO) Bestimmung von Art und Umfang der Ermittlungen durch die Finanzbehörde Nachforderung erforderlicher Unterlagen möglich (insbesondere Kontennachweise) Siehe auch Verfügung der OFD NRW vom 18.12.2014 (DB vom 16.01.2015, Heft 03, DB0690129) 26

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz Übermittlung zusätzlicher Informationen Nachlieferung von Kontennachweisen (ggf. auch nur für Teilbereiche) über (erneute) detailliertere elektronische Übermittlung der E-Bilanz-Daten möglich Status des Berichts identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen (Grunddaten) 4 Abs. 2 EStG nicht einschlägig 27

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz E-Bilanz-Assistent/Kontennachweis 28

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz E-Bilanz-Assistent/Kontennachweis 29

Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz E-Bilanz-Assistent/Kontennachweis 30

Die E-Bilanz Inhalt E-Bilanz - Grundlagen Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz Besonderheiten bei Personengesellschaften / Mitunternehmerschaften 31

Besonderheiten bei Personengesellschaften Sonder- und Ergänzungsbilanzen bisher: Nichtbeanstandung für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01.01.2015 beginnen: Sonder- und Ergänzungsbilanzen können im Datensatz der Gesamthand übermittelt werden GCD-Angaben: Ankündigung des Berichtbestandteils Sonder-/Ergänzungsbilanzen als Freitext Jahresabschluss-Modul Übermittlung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen im Freitextfeld Sonder-/ Ergänzungsbilanzen im Berichtsbestandteil Steuerliche Modifikationen Fußnotenfunktion zur Übermittlung eines formatierten Textes Folie 32

Besonderheiten bei Personengesellschaften Sonder- und Ergänzungsbilanzen neu Ergänzungs- und Sonderbilanzen sind grundsätzlich in einem eigenen Datensatz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln (vgl. BMF-Schreibens vom 28.09.2011, Rn. 22). GCD-Angaben Bilanzart steuerlich = Gesamthandsbilanz, Ergänzungsbilanz oder Sonderbilanz Zuordnung des Datensatzes zur Gesamthand anhand der Angabe Bericht gehört zu : Jahresabschluss-Modul Übermittlung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen in den Berichtsbestandteilen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Folie 33

Besonderheiten bei Personengesellschaften Kapitalkontenentwicklung bisher Übergangsphase: Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2015 beginnen Übermittlung der nach Gesellschaftergruppen persönlich haftende Gesellschafter und Kommanditisten zusammengefassten Positionen der Kapitalkontenentwicklung in der Bilanz Gültigkeit der unterhalb der Positionen Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter und Kapitalanteile der Kommanditisten befindlichen Mussfelder nur bis zum 31. Dezember 2014 Aktuell: Erheblicher manueller Aufwand im Feststellungsverfahren erforderlich. Folie 34

Besonderheiten bei Personengesellschaften Kapitalkontenentwicklung neu: Eine gesellschafterscharfe Entwicklung der Eigenkapitalkonten ist für die Administrierung der Feststellungserklärung außerordentlich wichtig. Herleitung des Kapitals nach 15 a EStG Überprüfungsmöglichkeit nach 4 Abs. 4a EStG Folie 35

Besonderheiten bei Personengesellschaften Kapitalkontenentwicklung Übermittlung des Berichtsbestandteils Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen Darstellung der Kapitalkontenentwicklung pro Gesellschafter Kategorisierung der Gesellschafter anhand der im zugehörigen GCD- Eintrag vorgefundenen Ausprägung der Position Gesellschaftergruppe (Kapitalkontenentwicklung für Personenhandels-gesellschaften und andere Mitunternehmerschaften, Vollhafter) als Vollhafter oder Teilhafter Entwicklung der Eigen- und Fremdkapitalkonten differenziert nach Kontenart Festkapital Variables Kapital Verlustvortragskonto Folie 36

Besonderheiten bei Personengesellschaften Kapitalkontenentwicklung Datenschema zur Übermittlung der Kapitalkontenentwicklung Eigenkapitalkonten Vollhafter Folie 37

Besonderheiten bei Personengesellschaften Kapitalkontenentwicklung Datenschema zur Übermittlung der Kapitalkontenentwicklung Eigenkapitalkonten Teilhafter Folie 38

Besonderheiten bei Personengesellschaften Kapitalkontenentwicklung Folie 39

Besonderheiten bei Personengesellschaften Kapitalkontenentwicklung Ab 1. Januar 2015 sind die Mussfelder im Berichtsbestandteil Kapitalkontenentwicklung zu übermitteln. Mussfelder unterhalb der Positionen Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter und Kapitalanteile der Kommanditisten in der Bilanz können leer (technisch: mit dem sogenannten NIL- Wert) übermittelt werden. Folie 40

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