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Transkript:

Vorlage 003/2015 Fachbereich 3 Geschäftszeichen: 15.12.2014 Ausschuss für Technik und Umwelt 14.01.2015 nicht öffentlich Beratung Gemeinderat 28.01.2015 öffentlich Beschluss Thema Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung gemäß den Statuten der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK) e.v. als Voraussetzung zur Beantragung der Mitgliedschaft Ostfilderns in der Arbeitsgemeinschaft Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt, den in den zurückliegenden Jahren in der Stadt Ostfildern bereits eingeschlagenen Weg kontinuierlicher Radverkehrsförderung fortzusetzen, und strebt an, hierbei die für die Auszeichnung des Landes Baden-Württemberg als fahrradfreundliche Kommune zu erfüllenden Kriterien entsprechend der Darstellung in den Erläuterungen zu dieser Vorlage zugrunde zu legen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft der Stadt in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK) e. V. ab dem Jahr 2015 und für die Folgejahre zu beantragen. Bolay Assenmacher Jansen Oberbürgermeister Bürgermeister Fachbereich 3

- 2 - Erläuterungen Mit Vorlage 115/2014 beantragte die Verwaltung die Bereitstellung des Mitgliedsbeitrags von derzeit 2.000,- EUR/Jahr für die Beteiligung der Stadt an der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK) e.v. im städtischen Haushalt. Als nächster Schritt soll nun die Mitgliedschaft, beginnend ab dem Jahr 2015, beantragt werden. In o.g. Vorlage wurde auch bereits darauf hingewiesen, dass als Mitgliedschaftsvoraussetzung durch die politischen Gremien der Stadt ein Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs im Stadtgebiet zu fassen ist, der gleichzeitig dem Streben der Stadt Ausdruck verleiht, die Kriterien für eine durch die Landesregierung zu vergebende Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune erfüllen zu wollen (vgl. Hinweis unter Ziff. 2.1 des beigefügten Antragsformulars bzgl. der Mitgliedschaft in der AGFK). Die Kriterien der Zertifizierung sind hierbei den nachfolgend aufgeführten fünf Themenbereichen zugeordnet: - politische Prioritätensetzung für die Radverkehrsförderung - fahrradfreundliche Infrastruktur schaffen - Verknüpfung Fahrrad und ÖPNV (Umweltverbund) - fahrradfreundliches Klima fördern - Service für den Radverkehr bzw. Fahrradtourismus Nach Einschätzung der Verwaltung kann die Stadt Ostfildern in mindestens vier dieser fünf Themenfelder bereits sehr gute Resultate aufweisen. Es wird daher um Zustimmung zum erforderlichen Grundsatzbeschluss gebeten. Die weiteren Erläuterungen sind unverändert der Vorlage 115/2014 entnommen und fassen neben einer Darstellung von Funktionsweise und Bedeutung der AGFK Baden-Württemberg noch einmal die Argumente für eine Beteiligung der Stadt an dieser Organisation zusammen: Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden Württemberg (AGFK) e.v. ist ein landesweiter Zusammenschluss von Städten und Gemeinden auf freiwilliger Ebene, die sich eine konsequente Radverkehrsförderung als Mittel verantwortungsbewusster, umweltfreundlicher Verkehrspolitik auf die Fahnen geschrieben haben. Die AGFK ist ein Netzwerk für Informations- und Erfahrungsaustausch sowie für abgestimmtes strategisches Vorgehen in diesem Politikfeld. Gremien und Geschäftsstelle der AGFK (diese wird aus Landesmitteln finanziert) können Hilfestellung bei unterschiedlichsten Fragestellungen leisten und führen u.a. kostengünstige Fortbildungen zum Themenfeld Radverkehr durch. Darüber hinaus können Modell- und Forschungsprojekte, wie z.b. die (mit wichtigen Erkenntnissen bereits abgeschlossene) umfangreiche wissenschaftliche Studie zur Anordnung von Schutzstreifen bei schmalen Straßenquerschnitten, in Auftrag gegeben werden. Ausschließlich Mitglieder der AGFK können sich um die Zertifizierung (offizielle Anerkennung) als fahrradfreundliche Kommune und um die Teilnahme an von der AGFK ausgelobten Modellvorhaben bewerben. Aus den genannten Gründen erscheint die Mitgliedschaft der Stadt in der AGFK sinnvoll. Anlage: Antragsformular (Muster) für die Beantragung der Mitgliedschaft im Verein AGFK-BW ev

- 3 - Finanzielle Auswirkungen Produkt- / Auftragssachkonto: 51100100 4429000 Kostenart bzw. Investition Einzahlungen/ Erträge in Auszahlungen/ Aufwendungen in einmalig jährlich Mitgliedsbeitrag AGFK 2.000,00 Finanzierung durch X Haushaltsmittel Ermächtigungsrest Überplanmäßige Auszahlungen Außerplanmäßige Auszahlungen Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen

Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) Antrag zur Aufnahme in den Verein AGFK-BW e. V. Beantragung der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) e. V. 1. Angaben zur beantragenden Gebietskörperschaft 1.1. Eckdaten zur Gebietskörperschaft Name: Kommunale Ebene: Einwohnerzahl: Internetauftritt: (Direktlink zur Fahrradseite, falls vorhanden, wird auf www.agfk-bw.de verlinkt) Gemeinde/ Stadt/ Landkreis (nicht Zutreffendes löschen) 1.2. Vertreter/in in der Mitgliederversammlung der AGFK-BW (OB, BM, Landrat) Name: Funktion: Vollständige Anschrift: Telefon: Telefax: E-Mail: 1.3. Vertreter/in im Facharbeitskreis der AGFK-BW (Ansprechpartner innerhalb der Kommunalverwaltung auf Fachebene, z. B. Fahrradbeauftragter) Name: Funktion: Vollständige Anschrift: Telefon: Telefax: E-Mail: Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.v. c/o NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Vorstand: BM Michael Obert (Vorsitzender) BM in Beatrice Soltys (stellv. Vorsitzende) BM Reinhard Molt BM Günter Riemer BM Dr. Michael Wilke Telefon 0711-2 39 91-0 Telefax 0711-2 39 91-23 info@agfk-bw.de www.agfk-bw.de Amtsgericht Stuttgart VR Nummer 720770 BW-Bank: IBAN: DE83600501010008574332 BIC: SOLADEST600

Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) 2. Kriterien zur Aufnahme in den Verein AGFK-BW 2.1. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft, der AGFK-BW beitreten zu wollen und darauf hinzuwirken, die für die Auszeichnung Fahrradfreundliche Stadt, Fahrradfreundliche Gemeinde oder Fahrradfreundlicher Landkreis erforderlichen Voraussetzungen erfüllen zu wollen. (Wichtiger Hinweis: Mit dem Beschluss des zuständigen Gremiums soll der kommunalpolitische Wille zur Radverkehrsförderung dokumentiert werden. Der Beschluss muss explizit enthalten, dass die Kommune anstrebt, die für die Auszeichnung des Landes als Fahrradfreundliche Kommune erforderlichen Kriterien zu erfüllen (siehe hierzu unter http://www.fahrradland-bw.de/landesbuendnisprorad/auszeichnung-fahrradfreundlich/). Bitte fügen Sie den Beschluss bei.) 2.2. Benennung eines festen Ansprechpartners innerhalb der Kommunalverwaltung für den Radverkehr nach außen (Bitte benennen Sie den Ansprechpartner und ergänzen Sie hier eine kurze Erläuterung. Der Ansprechpartner wird auf www.fahrradland-bw.de genannt.) 2.3. Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK-BW (ideell und materiell), u. a. durch die aktive Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Ober-/Bürgermeister oder Landrat) sowie dem Facharbeitskreis und in mind. einer thematischen Arbeitsgruppe (fachlicher Mitarbeiter der Kommunalverwaltung). (Bitte ergänzen Sie hier eine kurze Erläuterung. Mit ideeller und materieller Mitarbeit sind z.b. die Teilnahme an oder die Ausrichtung von Mitglieder- und Facharbeitskreissitzungen, sowie die aktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen gemeint.) 2.4. Bereitschaft zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge (Die Mitgliedsbeiträge der AGFK-BW sind nach Einwohnergrößenklassen gestaffelt und werden Anfang des Jahres fällig. Bitte die zutreffende Größenklasse ankreuzen.) Städte und Gemeinden bis zu 20.000 Einwohner (E): 1.000 Euro Städte und Gemeinden von 20.000 bis 50.000 E: Städte von 50.000 bis 100.000 E und Landkreise: Städte über 100.000 E: 2.000 Euro 3.000 Euro 4.000 Euro Seite 2 von 3

Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) Datum: Unterschrift (OB/ BM/ Landrat): AGFK-BW e. V. c/o NVBW Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh Geschäftsstelle AGFK-BW e. V. Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Ansprechpartnerin: Anna Hussinger Tel.: 0711/23991-212 Fax: 0711/23991-23 Email: anna.hussinger@agfk-bw.de Seite 3 von 3