STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung. Gemeinde Kirchheim bei München Münchner Straße Kirchheim bei München

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STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 812 München Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN0 Gemeinde Kirchheim bei München Münchner Straße 6 8 Kirchheim bei München Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum 02-00-003 212/B/stg 2.0.201 Bebauungsplan Nr. 0/K, Hausen Süd Schalltechnische Beurteilung Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis des überarbeiteten Rahmenplankonzeptes in der Fassung vom 20.07.201 des Architekturbüros Baumann haben wir die Geräuschsituation im Planungsgebiet erneut untersucht. 1. Verwendete Eingangsgrößen Frauendorferstraße 87 812 München Telefon 0 8 / 8 1 0 Telefax 0 8 / 8 11 03 87 info@sp-laermschutz.de www.sp-laermschutz.de Außenstelle Rosenheim: Kirchstraße 23a 83126 Flintsbach Telefon 0 80 3 / 7 0 6 86 Telefax 0 80 3 / 7 0 6 3 info-ro@sp-laermschutz.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerhard Steger Registergericht München HRB 1 202 Bankverbindung Genossenschaftsbank eg München IBAN: DE3 7016 0000 02 33 BIC: GENODEF1M07 1.1 Autobahn A Hinsichtlich des Verkehrs auf der A stehen Verkehrszahlen aus der Verkehrsuntersuchung Neue Mitte Kirchheim von Prof. Dr.- Ing Harald Kurzak vom 11.06.2007 zur Verfügung, die bereits in unserer schalltechnischen Untersuchung 2037/B1/stg vom 30.06.2008 und späteren schalltechnischen Untersuchungen verwendet wurden. In dieser Verkehrsuntersuchung wurde als Bestandsverkehr (Analyse 200, Werktag) eine Verkehrsmenge von ca. 130.000 Kfz/2h angegeben. Im so genannten Prognosenullfall ohne neue Ortsmitte, steigt nach dieser Prognose der Verkehr im Jahr 2020 auf ca. DTV = 170.000 Kfz/2 an. Dipl.-Ing. Gerhard Steger Sachverständiger für Lärmimmissionsschutz Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellt und vereidigt. Dipl.-Ing. Jens Hunecke Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellt und vereidigt. B212_0.doc

Steger & Partner GmbH Schreiben 212/B/stg vom 2.0.201 Seite 2 Die Untersuchung berücksichtigte damalige Planungen wie Ausbau der A, Ostumfahrung Aschheim sowie Möbelmarkt in Aschheim. Dieser Prognosenullfall 2020 ohne neue Ortsmitte mit DTV = 170.000 Kfz/2h wird nun auch dieser Untersuchung zugrunde gelegt. Ebenfalls aus dieser Untersuchung wird der Lkw-Anteil mit ca. 13 % tagsüber und 2 % nachts berücksichtigt. Es wird von nicht begrenzter Geschwindigkeit, also 130 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw ausgegangen. Die Geräuschemissionspegel betragen dann im Abschnitt AK München-Ost bis AS Kirchheim tagsüber Lm,E = 82,1 db(a) nachts Lm,E = 76,8 db(a), und im Abschnitt AS Kirchheim bis AS Aschheim tagsüber Lm,E = 82,3 db(a) nachts Lm,E = 77,0 db(a). Mittlerweile stehen für die Autobahn A auch aktuellere Zahlen, insbesondere aus der Verkehrsmengenkarte Bayern 2010 zur Verfügung. Diese aktuellen Zahlen, hochgerechnet nach dem Forschungsbericht Verkehrsverflechtungsprognose 2030 auf das Jahr 2030, ergeben etwa 1 2 db(a) niedrigere Emissionspegel, so dass das bestehende Emissionsmodell beibehalten wurde, um auf der sicheren Seite zu sein. In diesem Bericht werden die im Bereich Kirchheim entlang der A bestehenden bzw. im Bau befindlichen Lärmschutzanlagen sowie die nördlich der ST 2082 in Richtung Aschheim geplanten Lärmschutzanlagen mit einer Höhe von,70 m (im südlichen Bereich der Ausfahrt Kirchheim mit einer Höhe von 7 m) berücksichtigt. 1.2 Münchner Straße Auch für die Münchner Straße werden die Daten aus der Verkehrsuntersuchung Neue Mitte Kirchheim von Prof. Dr.-Ing Harald Kurzak vom 11.06.2007 mit dem Prognosnullfall 2020 ohne neue Ortsmitte verwendet. Für den Straßenabschnitt zwischen Heimstettener Moosweg und Ludwigstraße gibt die Untersuchung eine Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von DTV = 7.700 Kfz/2 h an.

Steger & Partner GmbH Schreiben 212/B/stg vom 2.0.201 Seite 3 Als Lkw-Anteil wird aus der Verkehrsuntersuchung ca. 3,8 % tagsüber und 1, % nachts berücksichtigt. Als Geschwindigkeit wird die zulässige Geschwindigkeit innerorts von km/h für Pkw und Lkw angesetzt. Die Geräuschemissionspegel betragen dann tagsüber Lm,E =, db(a) nachts Lm,E =, db(a), 1.3 Hausen Für die Straße Hausen gibt die Verkehrsuntersuchung Neue Mitte Kirchheim für den Prognosenullfall 2020 ohne neue Ortsmitte eine Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von DTV = 2.00 Kfz/2 h an. Als Lkw-Anteil wird darin ca. 3,7 % tagsüber und 1,1 % nachts angegeben. Als Geschwindigkeit setzen wir 30 km/h für Pkw und Lkw an. Die Geräuschemissionspegel betragen dann tagsüber Lm,E =, db(a) nachts Lm,E =,6 db(a), 2. Verkehrsgeräuschimmission Auf Basis der oben genannten Randbedingungen wurden die Verkehrsgeräuschimmissionen im Planungsgebiet berechnet. 2.1 Situation ohne Lärmschutzmaßnahme Die Berechnungsergebnisse sind als grafische Darstellungen in Abbildung 1 für den Tagzeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und in Abbildung 2 für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) dargestellt. Dargestellt sind die Beurteilungspegel-Isophonen in 2 m Höhe über dem Boden. Abbildung 1 zeigt die Geräuschbelastung in der Tagzeit. Den Isophonen ist zu entnehmen, dass die südlichen Vorgartenbereiche sowie die Südfassaden mit Beurteilungspegeln zwischen db(a) und db(a) geräuschbelastet sind. Die db(a)-isophone (Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung für Wohngebiete) ist als hellblaue Linie hervorgehoben. Die db(a)-isophone verläuft gerade etwa zwischen den Gebäuden.

Steger & Partner GmbH Schreiben 212/B/stg vom 2.0.201 Seite Die Abbildung zeigt ferner, dass hinter der 1. (südlichen) Gebäudereihe die Isophonen im Wesentlichen nicht mehr parallel zur Münchner Straße, sondern in Nord-Süd- Richtung verlaufen, also von den Autobahngeräuschen insbesondere im östlichen Bereich des Planungsgebiets dominiert werden. Innerhalb des Gebiets betragen die Beurteilungspegel db(a) im Ostteil und ca. db(a) im Westteil. In den sechseckigen Piktogrammen sind die jeweils höchsten Geräuschpegel an den Gebäuden angegeben. In der Regel handelt es sich dabei um die Geräuschpegel in den Obergeschossen. Aus der 3D-Abbildung ist abzulesen, dass die Pegeldifferenz zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss 1 db(a) bis 2 db(a) beträgt. Die Gebäudefassaden nahe der Münchner Straße sind relativ gleichmäßig über die gesamte Höhe geräuschbelastet. Zusammenfassend ist festgestellt, dass der schalltechnische Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von tagsüber db(a) im Inneren des Gebiets, vor allem im Ostteil, gerade erreicht wird. Die Gebäude sind an den Süd- und Westfassaden überwiegend mit ca. db(a) belastet. An den Nord- und Ostfassaden nimmt die Geräuschbelastung auf ca. db(a) ab. Da an keiner Gebäudefassade der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von tagsüber 6 db(a) überschritten wird, kann die Aussage gemacht werden, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht verletzt sind, auch wenn die Geräuschbelastung nicht unerheblich ist. Abbildung 2 zeigt die Geräuschbelastung in der Nachtzeit. In der der Nacht sind die Südfassaden der südlichen Gebäudereihe mit ca. db(a) bis zu db(a) belastet. Es wird an diesen straßenparallelen Südfassaden in der Nachtzeit also auch der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von db(a) erreicht und überschritten. Im Inneren des Gebiets schwankt außerhalb der Gebäude der Beurteilungspegel um db(a), d. h. um den Immissionsgrenzwert für Wohngebiete. In den Obergeschossen der Gebäude betragen die Geräuschpegel db(a) und bis zu db(a). db(a) wird nur im 2. Obergeschoss des südwestlichsten Gebäudeecks im Quartier E erreicht. Mit Ausnahme des Südfassade der südlichen Gebäudezeile wird an allen Gebäuden der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete von db(a) in der Nacht nicht erreicht oder überschritten.

Steger & Partner GmbH Schreiben 212/B/stg vom 2.0.201 Seite Insgesamt können auch bei der Beurteilung der Geräuschbelastung in der Nachtzeit die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne von 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB nicht in Abrede gestellt werden. Dennoch ist die Geräuschbelastung so hoch, dass baulicher Schallschutz an den Gebäuden, insbesondere zum Schutz der Schlafräume und insbesondere an den der Münchner Straße nächstgelegenen Südfassaden geplant werden muss. 2.2 Situation mit Lärmschutzmaßnahme Die Rahmenplanung sieht am Südrand des Planungsgebietes bereits eine Lärmschutzanlage mit einer Wand-/Wallkonstruktion und einer Höhe von 3 m über Gelände vor, die von Osten aus dem bereits bestehenden Wohngebiet beginnend bis zur Straße Hausen am Südrand des Planungsgebietes verläuft. Die Lärmschutzanlage wird an fünf Stellen für die Anbindung der Erschließungsstraßen an die Münchner Straße unterbrochen. In Abbildung 3 ist die Geräuschsituation für den Tagzeitraum dargestellt. Die Abbildung zeigt, dass nun die db(a)-isophone (Immissionsgrenzwert für Wohngebiete) in 2 m Höhe in der Regel unmittelbar hinter der Lärmschutzanlage verläuft und der Bereich zwischen Lärmschutzanlage und nächster Gebäudefassade gerade etwa mit db(a) geräuschbelastet ist. Der 3D-Darstellung ist auch zu entnehmen, dass an allen Gebäuden im Erdgeschossbereich mit Ausnahme der Westfassade des Gebäudes im Nordwesteck, der Immissionsgrenzwert für Wohngebiete von db(a) nicht erreicht oder überschritten wird. Der Vergleich mit der Abbildung 1 ohne die Lärmschutzmaßnahme zeigt jedoch, dass an den sechseckigen Piktogrammen, die die Geräuschbelastung in den Obergeschossen der Gebäude angeben, keine relevante Änderung eingetreten ist. Lediglich im Südosteck hat die Geräuschbelastung an den Südfassaden geringfügig um 1 db(a) bis 2 db(a) abgenommen. Dass sich in den Obergeschossen der Wohngebäude die Geräuschsituation durch eine Lärmschutzanlage mit der Höhe 3 m kaum spürbar verändert, liegt auf der Hand. Nach wie vor werden also auch, trotz der Lärmschutzanlage, bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden, insbesondere der Südfassade der südlichen Gebäudereihe erforderlich. Alle Außenwohnbereiche sind nun jedoch soweit geschützt, dass der Immissionsgrenzwert für Wohngebiete tagsüber in der Regel nicht mehr überschritten wird. Im Inneren des Gebiets beträgt die Geräuschbelastung nach wie vor ca. db(a). Die Lärmschutzanlage an der Münchner Straße konnte also im Inneren des Gebiets die Geräuschbelastung nicht spürbar verändern.

Steger & Partner GmbH Schreiben 212/B/stg vom 2.0.201 Seite 6 Diese Geräuschbelastung wird im Wesentlich durch die Autobahngeräusche dominiert. Abbildung zeigt die Geräuschsituation in der Nachtzeit. Der Vergleich mit der Abbildung 2 (ohne Lärmschutzmaßnahme) zeigt, dass die Lärmschutzanlage an der Münchner Straße kaum eine merkbare Pegelminderung bewirken konnte. Lediglich unmittelbar hinter der Lärmschutzwand ist der Beurteilungspegel von vorher db(a) auf nunmehr ca. db(a) zurückgegangen. Während in der Tagzeit die Differenz der Geräuschbelastung zwischen Erdgeschoss und 2. Obergeschoss noch bis zu 6 db(a) betragen hat, beträgt in der Nacht diese Geräuschpegeldifferenz zwischen Erdgeschoss und 2. Obergeschoss nur noch ca. 2 db(a). Dieser Effekt entsteht durch die Dominanz der Autobahngeräusche bei schallausbreitungsgünstigen Wetterbedingungen in der Nachtzeit. 2.3 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation Die Untersuchung des Rahmenplanentwurfs zeigt, dass mit der geplanten Lärmschutzanlage mit einer Höhe von ca. 3 m entlang der Münchner Straße für die Außenwohnbereiche eine spürbare Geräuschpegelminderung erreicht kann. Wie bereits im Zuge von früheren Planungen an den östlich anschließenden Planungsgebieten wird erneut empfehlen zu prüfen, ob auf der Münchner Straße, die nun beidseitig von Wohngebieten gesäumt wird, nicht eine Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durchgeführt werden sollte. Aus Sicht der Schallschutz-Fachplanung ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von km/h auf der Münchner Straße im Bereich westlich des Heimstettener Mooswegs nicht mehr zeitgemäß. Jedoch auch ohne die wünschenswerte Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann die Rahmenplanung in der vorgesehenen Form insbesondere hinsichtlich der Gebäudestellungen weitergeführt werden. Keinesfalls sollte die südliche Randbebauung weiter nach Süden verschoben werden. Um den Schallschutz auch innerhalb des Gebietes weiter zu optimieren, wird empfohlen, eine möglichst steile Giebelbedachung im Bebauungsplan festzusetzen.

Steger & Partner GmbH Schreiben 212/B/stg vom 2.0.201 Seite 7 3. Gewerbegeräusche 3.1 Landwirtschaftliche Geräusche Ob immer noch von der Landwirtschaft verursachte Geräusche aus den nördlich anschließenden landwirtschaftlichen Betrieben auf das Planungsgebiet einwirken, ist noch nicht untersucht. Sollten solche Einwirkungen nach wie vor vorhanden sein und sollten diese Einwirkungen nicht an der Quelle vermindert werden können, muss auf den lärmbetroffenen Flächen die Zulässigkeit einer Wohnbebauung unter den Vorbehalt der Verminderung der landwirtschaftlichen Geräusche gestellt werden. Es wäre deshalb auf diesen Flächen ein bedingtes Baurecht festzusetzen, das erst ausgeübt werden darf, wenn die landwirtschaftliche Geräuschbelastung nicht mehr vorhanden ist. 3.2 Gewerbebetrieb im Zentrum des Gebiets Nach unserer Kenntnis befindet sich im Zentrum des Gebiets nach wie vor ein Gewerbebetrieb. Solange dieser Gewerbebetrieb vorhanden ist, kann an dieser Stelle die im Rahmenplan vorgesehene Wohnbebauung ohnehin nicht errichtet werden. Je nach Art und Intensität der Geräusche dieses Betriebes wäre dann auch für die umliegende Bebauung ein bedingtes Baurecht festzusetzen, das die Bebauung erst nach Wegfall der Geräuschbelastung zulässt. Um diese Flächen festsetzen zu können, sind weitere Untersuchungen am Gewerbebetrieb erforderlich. 3.3 Zusammenfassung Gewerbe Wir bitten darum uns mitzuteilen, ob nach wie vor zum einen die Gewerbegeräusche im Zentrum des Gebiets und zum anderen landwirtschaftliche Geräusche aus den landwirtschaftlichen Betrieben (z. B. Kartoffellüfter) existieren und uns diese Geräuschquellen zu benennen, damit ihre Wirkung ermittelt werden kann. Dipl.-Ing. Gerhard Steger Abb. 1 und 2: Verkehrsgeräuschbelastung tags/nacht ohne Schallschutzmaßnahme Abb. 3 und : Verkehrsgeräuschbelastung tags/nacht mit Schallschutzmaßnahme 3m

1300 12 1200 11 1100 10 1000 0 000 08 Abb. 1 3370 zum Bericht 212/B/stg 1 Legende Emission Straße 3370 Kita/Mehrgen.-Haus 6 vom 2.0.201 7 Gebäude Nebengebäude/Garagen Lärmschutzanlage 6 3 Flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel in 2 m Höhe Punktweise Darstellung der fassadenbezogenen Beurteilungspegel (Jew. höchster Pegel aller Stockwerke) 6 33700 6 6 8 3370 8 8 8 8 8 Verkehrslärm tagsüber 8 3370 3370 1 Schalltechnische Untersuchung 3370 BPL 0/K der Gemeinde Kirchheim Rahmenplankonzept 3370 1 3370 1 db(a) Isophone (WA) Fassadenpunkt 33700 Konflikt-Fassadenpunkt Soundplan 7.3, Vers. 1.0.201 / Blatt: 212_GLK Verkehr_tags; RL: 00 3373 3373 Pegelwerte in db(a) = = = = = = = = = = = = = = Maßstab bei Blattgröße DIN A: 1:10 0 10 20 0 m Steger & Partner GmbH Lärmschutzberatung 3372 3372 Frauendorferstraße 87 812 München 08 / 8 1-0 1300 12 1200 11 1100 10 1000 0 000 08 www.sp-laermschutz.de

1300 12 1200 11 1100 10 1000 0 000 08 Abb. 2 3370 zum Bericht 212/B/stg vom 2.0.201 3 1 3 Flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel in 2 m Höhe Punktweise Darstellung der fassadenbezogenen Beurteilungspegel (Jew. höchster Pegel aller Stockwerke) Legende Emission Straße 3370 Kita/Mehrgen.-Haus Gebäude Nebengebäude/Garagen db(a) Isophone (WA) Lärmschutzanlage 33700 3370 3370 Verkehrslärm nachts 7 3370 3 Schalltechnische Untersuchung 7 3 2 3370 BPL 0/K der Gemeinde Kirchheim Rahmenplankonzept 3370 3370 1 Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt 33700 Soundplan 7.3, Vers. 1.0.201 / Blatt: 212_GLK Verkehr_nachts; RL: 00 3373 3373 Pegelwerte in db(a) 31 33 3 37 3 = = = = = = = = = = = = = = 31 33 3 37 3 Maßstab bei Blattgröße DIN A: 1:10 0 10 20 0 m Steger & Partner GmbH Lärmschutzberatung 3372 3372 Frauendorferstraße 87 812 München 08 / 8 1-0 1300 12 1200 11 1100 10 1000 0 000 08 www.sp-laermschutz.de

1300 12 1200 11 1100 10 1000 0 000 08 1 33700 Abb. 3 3370 zum Bericht 212/B/stg vom 2.0.201 Legende 6 6 Emission Straße 3370 Kita/Mehrgen.-Haus Gebäude Nebengebäude/Garagen Lärmschutzanlage db(a) Isophone (WA) Fassadenpunkt 6 8 8 7 Flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel in 2 m Höhe Punktweise Darstellung der fassadenbezogenen Beurteilungspegel (Jew. höchster Pegel aller Stockwerke) 1 1 2 Verkehrslärm tagsüber mit Lärmschutzanlage (Wall/Wand - Höhe 3m) 7 2 8 3 8 1 3370 3370 3 3370 Schalltechnische Untersuchung 2 1 3 3370 BPL 0/K der Gemeinde Kirchheim Rahmenplankonzept 3370 1 3370 Konflikt-Fassadenpunkt 33700 Soundplan 7.3, Vers. 31.08.201 / Blatt: 212_GLK Verkehr mit LS_tags; RL: 01 3373 3373 Pegelwerte in db(a) = = = = = = = = = = = = = = Maßstab bei Blattgröße DIN A: 1:10 0 10 20 0 m Steger & Partner GmbH Lärmschutzberatung 3372 3372 Frauendorferstraße 87 812 München 08 / 8 1-0 1300 12 1200 11 1100 10 1000 0 000 08 www.sp-laermschutz.de

1 3 Emission Straße 3370 Kita/Mehrgen.-Haus Gebäude Nebengebäude/Garagen Legende Lärmschutzanlage db(a) Isophone (WA) Fassadenpunkt 33700 Konflikt-Fassadenpunkt 33700 vom 2.0.201 Abb. 3370 zum Bericht 212/B/stg 3 1 1 Verkehrslärm nachts mit Lärmschutzanlage (Wall/Wand - Höhe 3m) Flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel in 2 m Höhe Punktweise Darstellung der fassadenbezogenen Beurteilungspegel (Jew. höchster Pegel aller Stockwerke) 3370 BPL 0/K der Gemeinde Kirchheim Rahmenplankonzept Schalltechnische Untersuchung 3370 3370 2 3 3370 3370 3370 1300 12 1200 11 1100 10 1000 0 000 08 Soundplan 7.3, Vers. 31.08.201 / Blatt: 212_GLK Verkehr mit LS_nachts; RL: 01 3373 3373 Pegelwerte in db(a) 31 33 3 37 3 = = = = = = = = = = = = = = 31 33 3 37 3 Maßstab bei Blattgröße DIN A: 1:10 0 10 20 0 m Steger & Partner GmbH Lärmschutzberatung 3372 3372 Frauendorferstraße 87 812 München 08 / 8 1-0 1300 12 1200 11 1100 10 1000 0 000 08 www.sp-laermschutz.de