Wer vereinbart was mit wem? Ergebnisse der bundesweiten AFET-Auswertung zu ambulanten HzE-Vereinbarungen



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Gliederung Wer vereinbart was mit wem? Ergebnisse der bundesweiten AFET-Auswertung zu ambulanten HzE-Vereinbarungen Fachtagung am 27. Jan. 2015 in Hannover Vereinbarungen ambulanter Erziehungshilfen nur im Dialog entsteht Qualität 1. Ergebnisse der bundesweiten Auswertung ambulanter HzE- Vereinbarungen 2. Anknüpfungspunkte zur Weiterarbeit 3. Vorschlag: Entwicklung einer Orientierungshilfe Marita Block Auswertung: Vorgehen I April 2013: Aufforderung an alle AFET-Mitglieder, kommunale Vereinbarungen für ambulante HzE zu schicken Ziel: - Vergleich ambulanter Vereinbarungen bundesweit - Auswertung einzelner Vereinbarungselemente - Durchsicht in Bezug auf praxistaugliche Instrumente Praxisprojekt - kein wissenschaftlicher Anspruch! Auswertung: Vorgehen II 1. Schritt: Sichtung und sortieren der 80 eingegangenen Vereinbarungen 2. Schritt: Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Auswertung: a) Basiselemente b) Zusätzliche Regelungen (Basis plus) 3. Schritt: Durchsicht aller Vereinbarungen, Merkmale und Besonderheiten in Tabelle einfügen und vergleichen 4. Schritt: Vertiefte Auswertung von 34 ambulanten Vereinbarungen, Ergebnisse erheben, Schlussfolgerungen für die Weiterarbeit 1

Basiselemente Zusätzliche Regelungen (Basis plus) Bundesland/Gemeinde/Kommune Gesetzl. Grundlagen ( 74, 77, 8a, 72a, etc. SGB VIII) Leistungsbeschreibung/Prozessqualität/LV Entgelt (FLS, Pauschalen, Zuwendungen, etc.) Qualitätsentwicklung/Qualitätsdialog/ Strukturqualität Ergebnisqualität/Wirkung Kommunikation/Dialog (HPG, Rolle der AG 78, etc.) Beteiligung/Beschwerdeververfahren Besonderheiten/Anmerkungen Zentrale Ergebnisse Nur FLS-Vereinbarung ausgewertet Erhebung zu insg. 80 ambulanten Vereinbarungen: Insgesamt 28 Von den 34 Vereinbarungen: Großstädte (ab 150.000 EW): 9 Mittel- und Kleinstädte (bis 140.000 EW): 10 Landkreise (v. 110.000 bis 1,3 Mio EW): 13 Stadtstaaten (1,8 / 3,4 Mio. EW): 2 Die 28 FLS-Vereinbarungen wurden im Entgelt-Teil mit ausgewertet, so dass dort auf der Grundlage von 62 Vereinbarungen die Bestandteile der einzelnen FLS verglichen wurden. 2

Nicht ausgewertet Zentrale Ergebnisse insgesamt 18 18 Vereinbarungen nicht auszuwerten, da Vereinb. u.a. zu: Präventionsprojekten Schulbegleitung, Begleiteter Umgang, TOA nach JGG, etc. Stationären Hilfeformen Keine Vereinb., sondern Excel- Berechnungstabellen z. Entgelt Bundesländer: West: 32 (fast alle BL vertreten, Schwerpunkt NRW) Mit Vereinbarungen FLS: West 60 (97%) Ost: 2 (3%) Gesetzliche Grundlagen: 27 SGB VIII: 16 (48%) 77 SGB VIII: 12 (35%) Bezug zu 8a und 72a SGB VIII: 13 (38%) Zentrale Ergebnisse: Leistung Leistungsbeschreibungen: Insgesamt 22 mal genannt (65%) Inhalte der Vereinbarungen: Merkmale der Leistung Besonderheiten (z.b. intensives sozialräuml. Arbeiten im Stadtteil) Pädagogische Ausrichtung, Methoden und Instrumente Zielgruppe und Ausschlusskriterien Ziele der Leistung Inhalte (unmittelbare und mittelbare Leistungen) Struktur (Qualifikation der MA, Räume, etc.) Bezug zum Hilfeplangespräch Teilweise: Bezug zum Konzept/zur Leistungsbeschreibung des Trägers Zentrale Ergebnisse: Qualität Qualitätsentwicklung/Qualitätsdialog: 16 x (47%) mit unterschiedlichen Regelungen und Inhalten Ergebnisqualität/Wirkung: 7 x (20%) Kommunikation/HPG/Rolle der AG 78: 16 x (davon 8 x Bezug zum HPG) (47%) Beteiligung/Beschwerdeverfahren: 4 x beschrieben (12%) 3

Zentrale Ergebnisse: Beispiele zur QEV Zentrale Ergebnisse Qualität II Jahresauswertungsbogen zu beendeten Fällen Ergebnisqualität zum Zielerreichungsgrad Hilfeplan und zur Zufriedenheit der MA Vorbereitung HPG (Tischvorlage zu Wünschen und Aussagen der Kinder/Jgdl. und Fam. zur Zielerreichung) Aber auch: Träger verfügt über ein Qualitätssicherungssystem und dokumentiert alle diesbezüglichen Vorgänge. Dabei bilden HP und Doku der FLS die entscheidenden Instrumente für die qualitätsgerechte Leistungserbringung. Prüfungsrechte der Qualität der Leistung durch den Kostenträger: Zweimal im ambulanten LRV festgelegt Dreimal in der LV und QEV gem. 77, bzw. 27 SGB VIII vereinbart Bsp: Der ÖT ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern oder die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu überprüfen. Können auch zur Reduzierung des Entgelts führen! Zentrale Ergebnisse: Entgelte (insg. 62) Zentrale Ergebnisse: Entgelte Beispiele FLS Fachleistungsstunde (FLS): 52 x (84%) Pauschale Finanzierung: 6 x (10%) Zuwendungen: 2 x (3%) Tagessatz: 1 x (1,5%) Keine Angaben: 6 x (10%) z.t. Finanzierungsmix, von daher 67 Vereinb. Beispiele für die Zusammensetzung der FLS: - Am häufigsten: Netto-FLS (1 FLS=? Min. (v. 45-60 Min.), Wegezeiten, Ausfallzeiten, 1/4stündlich abrechnen, etc.) - Brutto-FLS - Nur eine Summe ohne Bezug auf Bestandteile genannt - Stundennachweis zum Teil mit Unterschrift des Leistungsempfängers - Z.T. sehr detaillierte Regelungen zu Inhalten der FLS: Nachgewiesene Parkgebühren, sofern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Hilfe mit der Familie oder mit dem Leistungsträger entstehen. 4

Zentrale Ergebnisse: Entgelte Beispiele II Einige zentrale Erkenntnisse I Beispiele für Finanzierungsarten und -mix: Garantiestundenkontingent und Zusatzstd. mit unterschiedl. Vergütungen FLS und jährliche Fallpauschale in einer Kommune wahlweise möglich FLS wird durch Zuwendungen für sozialräumliche Arbeit im Stadtteil ergänzt Trägerverbund mit einem festen FLS-Umfang pro Jahr FLS+Jahreszuschuss für Zusatzleistungen (EB, Frühwarnsystem, etc.) Pauschalierter Jahreskostensatz pro Vollzeitstelle 1.Bundesweit beinhalten die Vereinbarungen zu ambulanten HzE-Angeboten auf örtlicher Ebene sehr unterschiedliche Inhalte und Regelungstiefen 2. Intransparenz durch fehlende bundesweite Rahmungen für ambulante Angebote 3.Große Unterschiede beim Umfang (1 Seite bis zu 30 Seiten) und bei der Qualität der Vereinbarungen (wenig Vereinbarungen mit Regelungen zu Leistung, Qualität und Kosten) Einige zentrale Erkenntnisse II 4. Nur 38% aller Leistungsvereinbarungen haben einen Bezug zu 8a und 72a SGB VIII (Kinderschutzvereinbarung) 5. Lediglich 20% der Vereinbarungen beinhalten Regelungen zur Ergebnisqualität und zu Wirkungen der Hilfen 6. Dialogische Entwicklung der Vereinbarungen ist zum Teil verankert 7. Wenig Möglichkeiten für JH-Planung und Steuerungsverantwortung des ÖT Anknüpfungspunkte zur Weiterarbeit Auswertungsergebnisse wurden im Fachausschuss JHR diskutiert Präsentation der Ergebnisse beim DJHT 2014, Anregungen der TN fließen mit ein AFET-Diskussionspapier Qualität entsteht im Dialog Fachtagung zu amb. Vereinbarungen am 27.1.2015 AFET-Modell der FLS für die ambulanten HzE Arbeitshilfe von 01/2012 5

Empfehlung: Entgelte FLS Anknüpfungspunkte zur Weiterarbeit II aus der AFET-Arbeitshilfe FLS von 2012: Der AFET empfiehlt, ein transparentes, partnerschaftliches und für alle Träger eines Jugendamtsbezirkes einheitliches Vereinbarungswesen anzustreben; darin alle Kosten aus den pädagogischen Konzepten abzuleiten; darin pädagogische und administrative Anforderungen zu kontraktieren; die Stundenkontingente darin möglichst flexibel zu handhaben; sicher zu stellen, dass die Organisationsform des Trägers die Einhaltung fachlicher Standards gewährleistet. (S. 17) Zum Auslastungsgrad: Das Ergebnis dieser Beratungen sollte in den Vereinbarungen gem. 77 SGB VIII festgehalten werden. (S. 27) (aus Arbeitshilfe 1/2012: AFET-Modell der FLS für die ambulanten Erziehungshilfen) Unter anderem: Aussagen des 14. Kinder- und Jugendberichts verschiedene Arbeitshilfen aus einzelnen Bundesländern: LWL/LVR-Arbeitshilfe für JÄ z. Aushandlung amb. HzE von 05/2013 Ambulante Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz Empfehlungen des LJHA zur Entwicklung und Sicherung der notwendigen Qualität, 04/2013 Fachliche Empfehlungen für Fachkräfte der SPFH gemäß 31 SGB VIII des LJHA Bayern, 11/2014 Veröffentlichung von April 2014: Recht der Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe rechtlicher Rahmen und Perspektiven im SGB VIII von Meysen, Beckmann, Reiß, Schindler Vorschlag zur Entwickl. einer Orientierungshilfe Erste Überlegungen/Planungsschritte für eine Orientierungshilfe zu Vereinbarungen ambulanter Angeboten der Erziehungshilfe: Orientierungshilfe sollte zwei Elemente beinhalten: 1. Leitfaden für den Abschluss von Vereinbarungen ambulanter HzE auf örtlicher Ebene (Rahmung) 2. Baukastensystem für konkrete Mustervereinbarung zwischen Jugendamt und Freiem Träger Vorschlag zur Entwickl. einer Orientierungshilfe Ziele: Übersichtlichkeit schaffen Vergleichbarkeit vor Ort Handlungssicherheit für die Vertragspartner herstellen praxisnah und möglichst konkret Reduzierung des Aufwandes für ÖT und FT Grundlage für Aushandlungsprozess zwischen ÖT und FT Basiselemente: Leistung, Qualität, Entgelt, Beteiligung Empfehlungen von Bausteinen für eine ambulante Mustervereinbarung 6

Arbeitsauftrag an die Teilnehmenden Moderierte Arbeitsgruppen Diskussion in den Arbeitsgruppen: Welche rechtliche und fachliche Rahmung brauchen ambulante Vereinbarungen der Hilfen zur Erziehung? Ablauf: Es gibt 6 AG s, die alle die gleichen Fragen diskutieren. Die AG s werden begleitet von einer/m Moderator/in und einer/m Beobachter/in, die/der die Ergebnisse protokolliert. Die Diskussionsergebnisse fließen in den Fishbowl ein und werden vom FA JHR für die Orientierungshilfe weiter bearbeitet. Die Aufteilung der AG s findet anhand der zu Beginn der Tagung erhaltenen Süßigkeit statt. Fragen an die Teilnehmenden Fragen/Anregungen für die Arbeitsgruppen: Was sollte in einer Vereinbarung ambulanter Hilfen zur Erziehung geregelt sein? Wie konkret kann das aussehen? Ist eine Orientierungshilfe hierzu für die Praxis nützlich oder werden andere Instrumente benötigt? Was ist eine gute Vereinbarung aus Sicht der Adressaten, des JA, des FT? Welche Erwartungen gibt es an die einzelnen Beteiligten (ÖT, FT, LJA, AFET, Bundesebene)? Sind rechtliche Konkretisierungen in Bezug auf die ambulanten Erziehungshilfen auf Bundesebene erforderlich? Sollte es analog dem stationären Bereich auch Landesrahmenverträge für ambulante Erziehungshilfen geben? Und zum Schluss: Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für die nun folgenden Arbeitsgruppen einen intensiven Austausch und anregende Diskussionen! 7