Flüchtlinge/Asylbewerber
Thema Flüchtlinge Günter Michel, Leiter Kompetenzbereich Asyl in der Agentur für Arbeit Lörrach Heutige Themen: 1. Statistische Zahlen Baden Württemberg, Landkreis Lörrach, Ausblick in das Jahr 2016 2. Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge 3. Sprachfördermöglichkeiten 4. Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit und des Job- Centers 5. Wichtige Anlaufstellen 6. Wie können sie als Betrieb helfen?
Statistische Zahlen Seite 3
Situation zum 31.12.2015 Summe 2015 in BW: ca. 185.000 Flüchtlinge Im Landkreis Lörrach: ca. 2060 (31.12.15) in den GU`s, davon ca. 50% mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Eritrea, Irak, Iran) Bis Ende 2016 erneut ca. 3000 zusätzliche Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive Sehr heterogener Ausbildungsstand Derzeit in BW ca. 75% männlich, 25% unter 18, Durchschnittsalter ca. 23 Jahre (BW- Schnitt 43 Jahre) -> Das ist das Potenzial, mit dem wir 2016 in AA und JC arbeiten können Seite 4
Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Aufenthaltspapier Bedeutung Arbeitsmarktzugang Aufenthaltsgestattung Wichtig: Immer beim Ausländeramt nachfragen Duldung Wichtig: Immer beim Ausländeramt nachfragen Kein Aufenthaltstitel, sondern Papier, das Asylbewerber erhalten und erteilt wird, um die Durchführung eines Asylverfahrens zu dokumentieren. Mit der unanfechtbaren Entscheidung über den Asylantrag erlischt die Aufenthaltsgestattung Kein Aufenthaltstitel Es besteht Ausreisepflicht Gültigkeit nur kurzfristig, Verlängerung alle 3-6 Monate, Ausreisepflicht bleibt weite- hin bestehen Beschäftigung: - 1. 3. Monat des Aufenthalts Arbeitsverbot - 4. -15 Monat Beschäftigung mit Erlaubnis der Ausländerbehörde u. Zustimmung der BA (Vorrangprüfung) - Keine Zustimmung der BA bei Berufsausbildung, Praktika, Freiwilligendienste,.. bzw. nach 4 Jahren Aufenthalt - Beschäftigung in Zeitarbeit: nach 15 Monaten Aufenthalt erlaubt. - Betriebliche Ausbildung: ab dem 4. Monat des Aufenthalts erlaubt. Analog Aufenhtaltsgestattung mit Ausnahme : Betriebliche Ausbildung Ab dem 1.Tag der Duldung möglich Seite 5
Aufenthaltspapier Bedeutung Arbeitsmarktzugang Aufenthaltserlaubnis Immer befristet, Verlängerung möglich, soweit Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Immer Zweckgebunden: Aufenthaltsgesetz kennt etwa 40 verschiedene Aufenthaltszwecke, und jeder Aufenthaltszweck ist eine eigene Erteilungsgrundlage mit je eigenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen Aufenthaltserlaubnissen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen bedürfen keiner Zustimmung durch die Arbeitsagentur. Es findet also keine Arbeitsmarktprüfung statt. Allerdings wird in einigen Fällen dennoch die Erlaubnis durch die Ausländerbehörde benötigt Seite 6
Sprachfördermöglichkeiten UE = Unterrichtseinheit/en Stufe 1 ( Sprachanfänger ) Stufe 2 ( erste Sprachkenntnisse vorhanden ) Stufe 3 ( Ausbildungs-und Arbeitsmarktintegration in Reichweite ) Sprachförderung durch BA (Einstiegskurse; Nov.-Dez. 2015; nur Asylbewerber/innen) Sprachförderung, 15 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) - 91,36 pro Person Landesprogramm BW (Ziel: A1) Grundkurs mit 300 UE (ersetzt das o.g. Sprachförderangebot nach dem FlüAG) Landesprogramm BW (ab vorhandenem A1- Niveau; Ziel: B1- bzw. B2-Niveau), Aufbaukurs 300 UE/Aufbaukurs Beruf 400 UE Integrationskurse des BAMF Öffnung für ESF-BAMF-Sprachförderung Asylbewerber/innen und Geduldete Maßnahmen mit einem - Eigenanteil; Kostenbefreiung für (ab vorhandenem A1-Niveau) 730 UE Sprachförderanteil unter 50% Leistungsempfänger möglich Bisher kaum Kapazitäten für - Umfang: 600 UE - Auswertung Sprachkurs + der 60 erhobenen UE Asylbewerber/innen Daten und Geduldete; - Auswertung der erhobenen Daten Orientierungskurs - Auswahl der Projekt-TN - Auswahl der Projekt-TN Sonderformen möglich, - Feststellung z.b.: Qualifizierungsbedarfe Plan: Aufstockung durch den Bund - Feststellung Qualifizierungsbedarfe Alphabetisierungskurse (bis zu 1.260 UE), - assistierte Vermittlung Jugendintegrationskurse, - Coaching Zusammenarbeit Eltern, Hörgeschädigte und Sehbehinderte - BAMF/Ausländerbehörde Zusammenarbeit mit: mit: - Bleiberechts-Netzwerk - örtlicher Ausländerbehörde Perspektive für junge Flüchtlinge FR/Breisgau-Hochschwarzwald - Bleiberechts-Netzwerken (PerjuF) BO, Sprache, betriebl. Phasen - Erstanlaufstellen Anerkennung/ - Erstanlaufstellen Anerkennung/ IQ-Netzwerk IQ-Netzwerk Perspektive für Flüchtlinge (PerF) 45 SGB III arbeitsmarktnahe Aktivierung und ergänzender Spracherwerb BA Land BW Bund Seite 7
U25 Flüchtlinge Produkteinsatzlogik: individuell flexibel - integrationsorientiert Beschäftigung Berufsausbildung Studium Integration in den Ausbildungsmarkt VAB und VABO Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit BB-Berufliche Schule vom 08.12.2015 1 additive allgemeine Sprachförderung 2 additive berufsbezogene Sprachförderung AVdual duale Ausbildungsvorbereitung in 10 Modellregionen VAB Vorqualifzierungsjahr Arbeit/Beruf VABO 1 abh 2 Ausbildungsbegleitende Hilfen PerjuF AsA 2 assistierte Ausbildung auch für Ü25 Perspektiven für junge Flüchtlinge Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf ohne Deutschkenntnisse EQ Einstiegsqualifzierung auch für Ü25 bis 18 Jahre Regel- oder Vorbereitungsklasse an allgemein bildenden Schulen 1 Regelangebot der Berufsberatung, Überarbeitung der Printmedien und online-auftritte (einfache Sprache, Mehrsprachigkeit, bildhafte Darstellungen) bis 15 Jahre Seite 8
PRODUKTLOGIK Produkteinsatzlogik unterstützt gezielt die Integration in Arbeitsmarkt und Ausbildung Voraussetzungen Grundkompetenz (ggf. Alphabetisierung) Sprache Feststellung: Sprachkompetenz Integration in den ersten Arbeitsmarkt Erstkontakt mit AA/gE Produkteeinsatzlogik marktnah vor marktfern Prüfung des Integrationsfortschritts Vermittlung in Arbeit/ Ausbildung Arbeitsfähigkeit Feststellung: berufliche Kompetenz (Perspektiven für Flüchtlinge ( PerF für Erwachsene oder Jüngere) Vermittlung in geförderte Beschäftigung (EGZ, FAV) Vermittlung Qualifizierung, Anpassungsqualifizierung (FbW, WeGebAU) Arbeitsmarktnähe Maßnahmen zur Eingliederung / Vermittlungsbudget Ggf. weitere Qualifizierung Geförderte Ausbildung (EQ->bis 35 J., AsA) Seite 9
Wichtige Anlaufstellen Ihr Anprechpartner für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist immer die Ausländerbehörde am Wohnort der Person Ausländerbehörde Landkreis Lörrach (für alle Wohnorte außer Lörrach, Rheinfelden, Weil am Rhein): 07621/4100; Email: ordnung@loerrach-landkreis.de Ausländerbehörde Stadt Lörrach: 07621/415 643; Email: auslaenderbehörde@loerrach.de Ausländerbehörde Rheinfelden: 07623/95213; Email: info@rheinfelden-baden.de Ausländeramt Weil am Rhein: 07621/704330; Email: buergerbuero@weil-am-rhein.de Ansprechpartner bei der Suche nach potentiellen Arbeitnehmer/-innen. Kompetenzteam Asyl der Agentur für Arbeit Lörrach Email: Loerrach.155-Kompas@arbeitsagentur.de Telefon (nur für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20) Seite 10
Wie können sie als Arbeitgeber helfen? 1. Für Praktika offen sein, Rückmeldung bezüglich Qualifikationen, Arbeits- und Sozialverhalten geben. 2. Geduld zeigen: Spracherwerb sowie das Einfinden in eine fremde Kultur braucht seine Zeit. 3. Bewerbungen von Flüchtlingen weichen oft von gewohnten Standards ab! 4. Flüchtlinge nicht aus laufenden Fördermaßnahmen (VABO- Klassen, Integrationskurse, ) abwerben. 5. Initiativen zur Qualifizierung von Flüchtlingen unterstützen: Ausbildung, berufliche Fortbildung, innerbetriebliche Umschulung oder Qualifizierung,.. denn: Hauptsächlich qualifizierte Fachkräfte werden nachhaltig auf Arbeitsmarkt nachgefragt! Seite 11
Zum Schluss Seite 12