Steuer und Sozialversicherung



Ähnliche Dokumente
Neue Selbständige. Informationsveranstaltung Vortragende: Charlotte Schelander, ÖAW Rechtsabteilung

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

GEWERBESCHEIN. Kontakt und Anmeldung: lokale Wirtschaftskammern sowie die lokale Gewerbebehörde. Neugründungsformular beachten

TKI-Info-Mail Nr. 01/2015

Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013

Die GSVG-Pflichtversicherung für Neue Selbständige (z. B. KünstlerInnen)

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu

Soziale Absicherung für KünstlerInnen. Andreas Cech VersicherungsService Wien

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Steuern in Österreich:

BEITRAGSTABELLE DER BÄUERLICHEN SOZIALVERSICHERUNG. gültig ab 1. Jänner 2014

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit

Sozialversicherungsbeiträge in der Land- und Forstwirtschaft. Mag. Gabriele Hebesberger Stand:

Berufungsentscheidung

Kinderbetreuungskosten. ab Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Einkommenssteuer in den Niederlanden

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Berufungsentscheidung

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Werkzeuge für die Freiberuflichkeit. Fachhochschule St. Pölten GmbH

Arbeitsverhältnis & Werkvertrag

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig

DAS WICHTIGSTE ÜBER DIE SOZIALVERSICHERUNG

Der Vertrag und die Rechnung

copyright by Harald Heintze 1

Ihr Einkommensteuertarif:

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Berufungsentscheidung

steuer- und sozialversicherungsrechtliche der Tagespflege ab 2009 Dipl.-Kfm. (FH) Dipl.-Jur. MBA Hendrik Hachenberg Steuerberater

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str Nauen Tel.

Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

Berufungsentscheidung

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Berufungsentscheidung

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz

Grenzüberschreitende Zeitarbeit / Travail intérimaire transfrontalier

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Mustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium

LEASING Arbeitsauftrag

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna

14 Tipps für Studierende: So sparen Sie Geld!

Grundstruktur der Einkommensteuer

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Textgegenüberstellung

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

Einkommensteuer 2012 Bescheidabgleich Mandant: 1 - Mustermann, Max und Erika Steuer-Nr.: Musterstraße 1, Musterstadt

Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Berufungsentscheidung

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

Steuerrecht für Schiedsrichter

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Was ist das Budget für Arbeit?

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

MERKBLATT SOZIALVERSICHERUNG

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit :30 Uhr Universität Hamburg, Career Center

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner EEB

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Aufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese!

Die Beitrags-Ordnung vom Verein

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

voks: Datenübernahme STEUERN

1. Wohnort Deutschland Beschäftigter + Familienangehörige Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4

Arbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab )

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Transkript:

Steuer und Sozialversicherung Informationsveranstaltung zur Abwicklung der ÖAW-Stipendien 31.1.2015

Überblick Einleitung: Einkommensarten Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Sonderfall Auslandsbezug Weiterführende Hinweise

Einkommensarten 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 4. Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte

Sozialversicherung für Neue Selbständige davon umfasst sind: Pensionsversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Selbständigenvorsorge Achtung Arbeitslosenversicherung: freiwilliger Beitritt mittels Formular an SVA

Sozialversicherung Pflichtversicherung in der GSV ab Bruttoeinkommen von mehr als 6.453,36 / Jahr Meldepflicht innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit Versicherungseintritt mit Meldung Schutz ab Beginn der Tätigkeit Nichtmeldung führt zu rückwirkender Entstehung und Kostentragungspflicht, Kranken- und Unfallversicherungsschutz erst ab Meldung

Sozialversicherung Nach Meldung übermittelt SVA eine Versicherungserklärung Grundlage für ordnungsgemäße Versicherungsdurchführung binnen 2 Wochen zu retournieren Nichtabgabe führt zu nachträglicher Feststellung (nach Vorliegen des Steuerbescheids) und einem Strafzuschlag von 9,3%

Kosten der Pflichtversicherung Die Beiträge zur GSVG-Pflichtversicherung sind abhängig von der Art der Beitragsbemessung (vorläufig oder endgültig), der Höhe der Einkünfte, der Dauer der Ausübung der selbständigen Tätigkeit im Veranlagungsjahr, der Höhe des Beitragssatzes.

Beitragsgrundlagen Einkünfte wie im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen Mindestbeitragsgrundlage: 537,78 je Monat Höchstbeitragsgrundlage: 5.425,00 je Monat Beitragssätze Krankenversicherung: 7,65% Pensionsversicherung: 18,5% Selbständigenvorsorge: 1,53% Unfallversicherung: 106,80 pro Jahr

Vorläufige Bemessung vorläufige Beitragsgrundlage: 537,78 Beiträge sind vierteljährlich zu bezahlen Mit Vorliegen des ESt-Bescheides: erfolgt Nachbemessung endgültige Beitragshöhe wird festgesetzt wenn Einkünfte über Mindestbeitragsgrundlage liegen Nachzahlung

Meldepflichten Veränderungen persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse innerhalb eines Monats Nichtmeldung kann zu Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen führen Beispiele: persönliche Daten (Name, Anschrift) Einkommen Ende einer Mitversicherung Aufnahme / Einstellung/ Unterbrechung/ Wiederaufnahme der Tätigkeit

Ende der Pflichtversicherung Mit letztem des Monats, in dem betriebliche Tätigkeit eingestellt wird die berufsrechtliche Berechtigung wegfällt die Erklärung erfolgt, dass die Versicherungsgrenzen nicht mehr überschritten werden.

Einkommensteuer

Steuerrecht Einkommensteuer knüpft an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an Definition: Seinen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. ( 26 Abs 1 BAO) gewöhnlicher Aufenthalt: Nicht nur vorübergehend (Urlaub, Geschäftsreise, Besuch, etc.)

Einkommen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 4. Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte -Sonderausgaben / Betriebsausgaben -Außergewöhnliche Belastungen -Kinderfreibeträge = Einkommen (Steuerbemessungsgrundlage)

Betriebsausgaben Sind beruflich veranlasste Aufwendungen bzw. Ausgaben Abzugsfähige Betriebsausgaben (Werbungskosten): Fachliteratur Beiträge zur Pflichtversicherung Kongressgebühren Notebook Aus-/Fortbildungskosten Steuerberatungskosten Aufwendungen sind durch Belege zu beweisen

Anforderungen an Belege Notwendig ersichtlich: Menge und Bezeichnung des Erworbenen bzw Art und Umfang der Leistung Name und Anschrift des Lieferanten/Verkäufers Ausstellungsdatum Rechnungsbetrag und Steuerbetrag Falls keine Belege vorhanden: Schreiben eines Eigenbelegs (nur wenn nach Natur der Ausgabe kein Fremdbeleg erhältlich ist, zb Trinkgeld) Höhe schätzen (in besonderen Fällen) Aufbewahrungspflicht 7 Jahre keine Übermittlung an Finanzamt

Betriebsausgaben Betriebsausgaben-Pauschalierung möglich Wenn Umsätze < 200.000 Pauschalabsetzbetrag von 6% Beiträge zur Pflichtversicherung können zusätzlich abgezogen werden

Sonderausgaben Sind private Aufwendungen bzw. Ausgaben freiwillige Pensions-/Kranken-/Unfallversicherung Kirchenbeiträge Wohnraumschaffung Höchstgrenzen sind zu beachten!

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt: Krankheitskosten Kurkosten ohne Selbstbehalt: Kinderbetreuungskosten Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden

Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag beträgt - Wenn er nur von einem/einer Steuerpflichtigen geltend gemacht wird: 220 jährlich - Wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird: 132 Euro jährlich pro Person

Steuersätze Bis 11.000,-- 0% Von 11.000,-- bis 25.000,-- 36,5% Von 25.000,-- bis 60.000,-- 43,2143% Ab 60.000,-- 50% Einkommen in ESt in Durchschnittssteuersatz Bis 11.000 0 0% 11.000 bis 25.000 (Einkommen 11.000) x 5.110-14.000 25.000 5.110 20,44 % 25.000 bis 60.000 5.110 + (Einkommen 25.000) x 15.125-35.000 60.000 20.235 33,725 % Über 60.000 20.235 + (Einkommen 60.000) x 0.5 -

Absetzbeträge werden direkt von der Steuer abgezogen Alleinverdienerabsetzbetrag mit einem Kind Alleinverdienerabsetzbetrag mit zwei Kindern Alleinerzieherabsetzbetrag mit einem Kind Alleinerzieherabsetzbetrag mit zwei Kindern 494,00 p.a. 669,00 p.a. (+220,00 für jedes weitere Kind) 494,00 p.a. 669,00 p.a. (+220,00 für jedes weitere Kind)

Prinzip der Vorauszahlung Vorauszahlungen werden auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheides berechnet. Sie sind am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu leisten. Achtung: Erst durch den endgültigen Bescheid hat man die korrekte Höhe.

Abgabetermine für Steuererklärungen Abgabetermin Abgabeform Termin Einkommensteuer (E1) Papierform 30.4. Einkommensteuer (E1) FINANZOnline 30.6. ANV (L1) Antragsveranlagung Papierform oder FINANZOnline 5-Jahresfrist

Steuernummer Bei erstmaliger Aufnahme selbständiger Tätigkeit Steuernummer beantragen FinanzOnline: entweder Online-Anmeldung zu FinanzOnline oder persönlich bei jedem Finanzamt beantragen Ohne FinanzOnline: Formular ausfüllen und persönlich bei Finanzamt abgeben

Auslandsbezug Unterschied: beschränkte / unbeschränkte Steuerpflicht mit der unbeschränkten Steuerpflicht wird das Welteinkommen erfasst, mit der beschränkten Steuerpflicht inländische Einkünfte. Dadurch ist Doppelbesteuerung möglich.

Doppelbesteuerungsabkommen Regeln zur Vermeidung ungerechtfertiger Doppelbesteuerung mit Vielzahl an Ländern abgeschlossen https://www.bmf.gv.at/steuern/intsteuerrecht/doppelbesteuerungsabkommen_allgemein.html

Wichtige Links SVA: Erstinformation: http://esvsva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_content/cmswindow?action=2&p _menuid=6919&p_tabid=5 (auch in Englisch!) Online Ratgeber für Selbständige: http://www.sozialversicherung.at/expert/enb.cgi?showmode=1&wizard=esv- UNTGRUND&TRAEGER=SVA&BEREICH=SV&LAYOUT=SVA BMF: Betriebsausgaben: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendigeunternehmer/betriebsausgaben/betriebsausgaben-allgemein.html Einkommensrechner: http://wirtschaftsblatt.at/home/service/onlinerechner/index.do?rcat=est&kicat=9& navcat=9&

Steuerbefreiung für DOC-Stipendien? Mit Erkenntnis Zl.2011/13/0060 vom 29.7.2014 hat der VwGH die Steuerpflicht eines ÖAW-Stipendiums im Fall eines DOC-Stipendiaten verneint. Stellungnahme der ÖAW Aus dieser Entscheidung ist keine allgemein gültige Regel für jeden Anwendungsfall abzuleiten. Eine Einzelfallbeurteilung, ob im konkreten Fall eine Einkommensteuerpflicht vorliegt, erfolgt in jedem Fall durch die zuständigen Behörden. Wir raten daher, den Bezug des Stipendiums dem zuständigen Finanzamt und sozialversicherungsrechtlichen Behörden jedenfalls bekannt zu geben und allenfalls steuerrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine negative Entscheidung könnte dann im Rechtsmittelwege bekämpft werden. Festgehalten wird, dass ausschließlich die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behörden eine verbindliche Beurteilung bzw. Auskunft geben können, ob im Falle des Bezugs eines ÖAW-Stipendiums eine Einkommensteuerpflicht besteht oder nicht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!