Schallimmissionsprognose. für den B-Plan 417. Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße. der Stadt Oberhausen

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Transkript:

afi B3050 Schallimmissionsprognose für den B-Plan 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße der Stadt Oberhausen B3050

afi Schallimmissionsprognose für den B-Plan 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße der Stadt Oberhausen Auftraggeber: Stadt Oberhausen Fachbereich 2-2 Bahnhofstraße 66 46042 Oberhausen Auftragnehmer: afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Tel.: 02364/929794 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Arno Flörke Dipl.-Ing. Stefan Fleischhacker Steffen Flörke-Sowa Haltern am See, den 26.08.2008 Dipl.-Ing. Arno Flörke B3050

Bericht B3050 I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Zusammenfassung 2 1 Einleitung 5 2 Berechnungsmethodik 5 3 Beurteilungskriterien 7 4 Immissionsorte 7 5 Hindernisse 8 6 Verkehrslärm durch öffentliche Straßen 8 7 Betriebsablauf und Schallemissionen Gewerbe 8 8 Schallimmissionen 9 9 Schlussfolgerung 10 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage I Anlage II Anlage III Emissionspegel Gewerbe Emissionspegel Verkehr Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten (Gewerbe) KARTENVERZEICHNIS Karte 1 Übersichtsplan Karte 2 Lageplan Schallquellen und Immissionsorte Karte 3 Schallimmissionsplan Verkehr Tag Karte 4 Schallimmissionsplan Verkehr Nacht Karte 5 Schallpegelbereiche nach DIN 4109 Karte 6 Schallimmissionsplan Verkehr Tag, 2 m ü. Gr.

Bericht B3050 II I. Zusammenfassung Die Stadt Oberhausen stellt den Bebauungsplan Nr. 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße auf. Das Gebiet wird durch die Straßen Höhenweg, Lickumstraße und Neukölner Straße begrenzt. Das Gelände ist teilweise bebaut. Im Plangebiet soll für die vorhandene Bebauung (incl. Ergänzung in Baulücken) allgemeines Wohngebiet und für die Innenbebauung reines Wohngebiet festgesetzt werden. Es liegen Vorbelastungen durch einen Biergarten einer Gaststätte im nördlichen Bereich des B-Plan-Gebietes vor. Zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Schallimmissionen und durch die Straßen sind deshalb die Prognose und Beurteilung der Schallimmissionen, die durch den Betriebsablauf sowie den Straßenverkehr verursacht werden, erforderlich. Als Schallquellen für den Verkehrslärm werden die Straßen Höhenweg, Lickumstraße, Neukölner Straße und die beiden Planstraßen (siehe Karte 2) berücksichtigt. Die Verkehrsbelegung des Höhenwegs, der Lickumstraße und der Neukölner Straße wurden durch uns während einer Zählung am 13.03.2008 in der Zeit von 07:00 bis 11:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr ermittelt, die Verkehrsbelegung der Planstraßen wurde durch uns geschätzt. Ausgangspunkt unserer Schätzung sind die angeschlossenen Wohneinheiten. Ausgehend von 49 Wohneinheiten mit im Durchschnitt 2,6 Bewohnern je Wohneinheit und 2 Fahrten je Bewohner am Tag ergeben sich um den Faktor 1,047 erhöht 266,8 Fahrten am Tag. Diese Belegung haben wir auf beide Planstraßen gleichmäßig verteilt, da uns eine Grundstückseinteilung fehlt. Die hochgerechneten Straßenwerte wurden um die Zahlen der Planstraßen erhöht. An jedem Kreuzungsabschnitt wurden die Werte halbiert. Die ermittelten Zahlen wurden auf das Jahr 2015 mit dem Faktor 1,047 nach RAS-Q hochgerechnet. Straße DTV-Wert Kfz/24 h Tag Lkw-Anteil [%] Nacht Höhenweg. 6193 6,5 6,5 Höhenweg 2 6227 6,5 6,5 Abzweig zwischen Höhenweg und 400 13,6 13,6 Lickumstraße Lickumstraße zw. Höhenweg und 2020 6,5 6,5 Neukölner Straße Neukölner Straße östlich der 1773 7,7 7,7 Lickumstraße Neukölner Straße südwestlich der Lickumstraße 1904 4,2 4,2 Planstraße 1 134 1 0 Planstraße 2 134 1 0 Tabelle 1-1: Verkehrsbelegungen der Straßen Mit den aufgeführten Verkehrsdaten ergeben sich die in Anhang II aufgeführten Emissionspegel. Zusätzlich wurden die Parkstreifen auf dem Höhenweg und der Lickumstraße berücksichtigt. Im Plangebiet liegt eine Gaststätte mit Biergarten. Explizite Parkplätze für die Gaststätte sind nicht vorhanden. Die Anlieferung erfolgt im öffentlichen Straßenraum. Nach Aussage des Betreibers ist die Gaststätte zwischen 11:30 und 15:00 Uhr und zwischen 17:00 und 23:30 Uhr geöffnet. Wir gehen davon aus, dass der Biergarten in der Nachtzeit nicht geöffnet ist. Nach Aussage des Restaurantbetreibers bieten die 3 Biergartenbereiche 200 Gästen Platz.

Bericht B3050 III Für die Hälfte der Gäste wird ein Dauerschallpegel von 70 db(a) für jeden zweiten Gast (nur die eine Hälfte spricht) angenommen. Dies entspricht einer lauten Unterhaltung (in einem Biergarten nicht unüblich.) Verkehrslärm An den straßenzugewandten Fassaden der Gebäude werden tags die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete am Höhenweg um bis zu 9 db(a), an der Neukölner Straße um bis zu 5 db(a) und an der Lickumstraße um bis zu 4 db(a)überschritten. In der Nacht betragen die Überschreitungen am Höhenweg bis zu 11 db(a), an der Neukölner Straße bis zu 7 db(a) und an der Lickumstraße bis zu 7 db(a). An den Stirnseiten der Gebäude am Höhenweg fällt am Tage die Überschreitung zwischen 3 und 5 db(a) und in der Nacht um 3 bis 6 db(a) geringer aus. An der Lickumstraße und an der Neukölner Straße werden die Orientierungswerte am Tage eingehalten bzw schon unterschritten, in der Nacht aber kommt es im nördlichen Bereich der Lickumstraße (ab Hausnummer 36) zu Überschreitungen um bis zu 4 db(a). An den straßenabgewandten Fassaden werden die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete unterschritten. An den Gebäudefassaden der im Innenbereich geplanten Gebäude werden die Tages- Orientierungswerte der DIN 18005 für reine Wohngebiete unterschritten. Nur an dem südwestlichen Baufeld der westlichen Planstraße und am südöstlichen Baufeld der östlichen Planstraße werden an der straßenzugewandten Fassade die Tages-Orientierungswerte für reine Wohngebiete um 1-2 db überschritten. Nachts werden an den, den Planstraßen zugewandten Gebäudefassaden, die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete um bis zu 3 db(a) überschritten. Gewerbelärm An der NNW-Fassade des Gebäudes Lickumstraße 48 werden durch den Biergarten Pegel von 52,3 und 53,3 db(a) am Tages erreicht. Diese Werte unterschreiten die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete um 2,7 und 1,7 db(a). Damit werden durch die derzeitige Nutzung keine Konflikte ausgelöst. Aufgrund der Lärmbelastung durch Straßenverkehr wird vorgeschlagen, folgende Festsetzung zu treffen: Dem Plangebiet werden gem. den Ergebnissen der Schalltechnischen Untersuchung von afi Ing.-Büro für Akustik und Umwelttechnik (Haltern am See, August 2008) Lärmpegelbereiche zugeordnet. Die Umfassungsbauteile einschließlich der Fenster von Fassaden von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen von Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräumen, Büroräumen und ähnlichem müssen die nachfolgend aufgeführten Luftschalldämm-Maße R'w,res nach DIN 4109 einhalten ( 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB). Lärmpegelbereich I: Lärmpegelbereich II: Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 30 db Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 30 db Büroräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 30 db

Bericht B3050 IV Lärmpegelbereich III: Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 35 db Büroräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 30 db Lärmpegelbereich IV: Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 40 db Büroräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 35 db In den Lärmpegelbereichen II - III sind für Schlaf- und Kinderzimmer und im Lärmpegelbereich IV für alle Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnlichem schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen, die eine Luftwechselrate von 20 m³/h pro Person unter Beibehaltung des erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maßes garantieren. Unter der Voraussetzung, dass der Nachweis erbracht wird, dass die entsprechenden Innenpegel auf andere Weise eingehalten werden, können die Anforderungen des zugeordneten Lärmpegelbereiches unterschritten werden. Die Lärmpegelbereiche sind in dem Bebauungsplan bezeichnet.

Bericht B3050 Seite 5 1 Einleitung Die Stadt Oberhausen stellt den Bebauungsplan Nr. 417 Höhenweg / Lickumstraße / Neukölner Straße auf. Das Gebiet wird durch die Straßen Höhenweg, Lickumstraße und Neukölner Straße begrenzt. Das Gelände ist teilweise bebaut. Im Plangebiet soll für die vorhandene Bebauung (incl. Ergänzung in Baulücken) allgemeines Wohngebiet und für die Innenbebauung reines Wohngebiet festgesetzt werden. Es liegen Gewerbelärm- Vorbelastungen durch einen Biergarten einer Gaststätte im nördlichen Bereich des B-Plan- Gebietes vor. Zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Schallimmissionen und durch die Straßen sind deshalb die Prognose und Beurteilung der Schallimmissionen, die durch den Betriebsablauf sowie den Straßenverkehr verursacht werden, erforderlich. Die Stadt Oberhausen, Fachbereich Ökologische Planung hat deshalb das afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik mit der Erstellung der Schallimmissionsprognose beauftragt. Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt: RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr, 1990 ISO 9613-2 Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm, Bonn, 26. August 1998 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV), vom 12.Juni 1990 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise, November 1989 Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau. Berechnungsverfahren. Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987 Bebauungsplanvorentwurf für den Bebauungsplan 417 Straßenbelegung der Straßen Höhenweg, Lickumstraße und Neukölner Straße aufgrund eigener Zählung am 13.03.2008 2 Berechnungsmethodik Zur Beurteilung der Lärmsituation in der Umgebung von Straßen und Gewerbebetrieben werden die Schallimmissionen für festgelegte Immissionsorte berechnet. Für diese Berechnung werden für die Straße die Verkehrsmengen (Kfz/h für die Tages- und die Nachtzeit), Lkw-Anteile, Straßenbelag und Steigung bestimmt. Aus diesen Daten werden die Schallemissionen als Mittelungspegel L m,e in 25 m Abstand von der Fahrstreifenmittellinie berechnet. Für die Berechnung des Gewerbelärms wird die Schallleistung der einzelnen Schallquellen ermittelt. Die zu bestimmende Größe beim Verkehrslärm ist der Beurteilungspegel am Tag (16 h Beurteilungszeit) und in der Nacht (8 h Beurteilungszeit) und für den Gewerbelärm der Beurteilungspegel am Tag zwischen 6.00 und 22.00 Uhr und in der Nacht während der lautesten vollen Stunde. Mit den Schallemissionen, der vorliegenden Geländeform und den vorhandenen Hindernissen (z. B. Gebäude, Wände) erfolgt die Berechnung der Schallimmissionen auf der Grundlage folgender Richtlinien: Straße: Richtlinie für Lärmschutz an Straßen - RLS 90 Gewerbe: DIN ISO 9613-2 "Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren" und TA-Lärm 1998 Bei der Berechnung werden die eingegebenen Schallquellen in, im Verhältnis zum Abstand Schallquelle Immissionsort, ausreichend kleine Teilschallquellen zerlegt und die Teil-

Bericht B3050 Seite 6 immissionen berechnet. Es werden die ersten beiden Reflexionen der Schallwellen an den Reflexionsflächen (Hauswände, Mauern) berücksichtigt, die in einem Abstand von bis zu 50 m von den Schallquellen oder dem berechneten Aufpunkt oder Rasterpunkt liegen. Für reflektierende Gebäudefassaden wird ein Reflexionsverlust von 1 db angesetzt. Die Gebäude sind als Quader mit wahrscheinlichen Traufhöhen in dem Berechnungsmodell berücksichtigt. Bei den Bestandsgebäuden wurde die Traufhöhe während einer Ortsbegehung geschätzt. Die Gesamtimmissionen ergeben sich aus der energetischen Summe aller Teilschallquellen. Als Resultat ergeben sich Beurteilungspegel für die Tages- und die Nachtzeit. Für die graphische Darstellung der Immissionen wird jeweils eine Berechnung für ein 2 x 2 m Raster in 2 m Höhe über Grund und für Aufpunkte vor den Gebäudefassaden mit dem Programm LIMA Version 5.11 durchgeführt. Die Beurteilungspegel der Prognoseberechnungen werden dann mit den Orientierungswerten der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" und Immissionsrichtwerten der TA-Lärm verglichen. Für den Gewerbelärm werden zusätzlich die kurzzeitig auftretenden Geräuschspitzen beurteilt. Wird ein Orientierungs- bzw. Richtwert der oben genannten Regelwerke überschritten, werden aktive Schallschutzmaßnahmen wie z. B. eine Abschirmung der Schallquelle geprüft. Reichen diese Maßnahmen nicht aus oder sind sie nicht realisierbar, wird für die betroffenen Fassaden das erforderliche Schalldämm-Maß festgelegt. Die Bestimmung der Schalldämm- Maße wird wie folgt durchgeführt: Im ersten Schritt werden die Tages- und Nacht-Immissionspegel an den geplanten Gebäudefassaden berechnet. Dabei wird der Beurteilungspegel auf den nächsten ganzzahligen Pegelwert aufgerundet. Gemäß DIN 4109 ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel und der entsprechende Lärmpegelbereich aus dem gerundeten Beurteilungspegel tags plus 3 db(a). Im derzeitigen Stadium der Planung kann der Korrekturwert K (DIN 4109, Tabelle 9) zur Berücksichtigung des Verhältnisses der Außenfläche eines Raumes zu seiner Grundfläche noch nicht bestimmt werden. Deshalb wird eine Korrektur von 0 db angesetzt. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Abweichungen von dieser Annahme der Korrekturwert nach DIN 4109 Tabelle 9 entsprechend angepasst werden muss. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß ohne Korrektur für das Verhältnis Raumaußenfläche/Grundfläche ergibt sich aus Tabelle 8 der DIN 4109: Lärmpegel -bereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Sanatorien Raumart Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u. ä. Büroräume 1 u. ä. erf. R w,res des Außenbauteiles in db I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 2 VI 76 bis 80 50² 45 VII > 80 2 2 50² 1 An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 2-1: Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109, Tabelle 8.

Bericht B3050 Seite 7 3 Beurteilungskriterien Zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse muss in der Bauleitplanung auch der Schallschutz ausreichend berücksichtigt werden. In der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Beiblatt 1 zu Teil 1 und in der TA-Lärm sind dazu Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte aufgeführt, bei deren Unterschreitung von einem ausreichenden Schutz vor Lärm ausgegangen werden kann. Die berechneten Beurteilungspegel werden deshalb anhand der folgenden Werte beurteilt: Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen Tag - db(a) - Nacht - db(a) - Krankenhäuser 45 35 Reine Wohngebiete 50 40 Allgemeine Wohngebiete 55 45 Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 50 Gewerbegebiete 65 55 Tabelle 3-1: Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 für Verkehrslärm Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen > 10 Seltene Ereignisse Ereignisse/Jahr Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Kurgebiete, Pflegeheime, Krankenhäuser 45 35 70 55 Reine Wohngebiete 50 35 70 55 Allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 70 55 Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 45 70 55 Gewerbegebiet 65 50 70 55 Industriegebiet 70 70 - - Tabelle 3-2: Schallimmissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbelärm Werden die Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte überschritten, sollten folgende Möglichkeiten des Lärmschutzes berücksichtigt werden: Schallquellen durch Schallschutzwälle oder -wände abschirmen Lage der Gebäude so ausrichten, dass möglichst große geschützte Bereiche entstehen (z. B. Gebäude parallel statt senkrecht zur Schallquelle anordnen) Funktionsräume und Räume mit unempfindlicher Nutzung an die verlärmte Seite der Gebäude legen Gebäude durch Schallschutzwälle oder -wände abschirmen Schallschutzmaßnahmen am Gebäude (Schallschutzfenster, Dach- und Wanddämmung) 4 Immissionsorte Als Immissionsorte für den Straßenverkehr werden Punkte an den Fassaden an den im B-Plan liegenden Gebäuden betrachtet. Die Punkte liegen 0,5 m vor der Fassade. Es werden Fassaden berücksichtigt, die mindestens 2 m lang sind. Die Punkte sind 5m von einander entfernt. Für den Biergarten wird folgender maßgeblicher Immissionsort ausgewählt (siehe Karte 2):

Bericht B3050 Seite 8 Immissionsorte Fassadenseite Nutzung rel. Höhe über Grund m Lickumstraße 48 NNW-FAS. WA 2,0 ; 5,0 Tabelle 4-1: Lage und Nutzung des Immissionsortes Die Nutzungsgebietseinstufung wurde durch die Stadt Oberhausen vorgegeben. 5 Hindernisse Als Hindernisse werden die vorhandenen Gebäude mit ihren Traufhöhen angesetzt. 6 Verkehrslärm durch öffentliche Straßen Als Schallquellen für den Verkehrslärm werden die Straßen Höhenweg, Lickumstraße, Neukölner Straße und die beiden Planstraßen (siehe Karte 2) berücksichtigt. Die Verkehrsbelegung des Höhenwegs, der Lickumstraße und der Neukölner Straße wurden durch uns während einer Zählung am 13.03.2008 in der Zeit von 07:00 bis 11:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr ermittelt, die Verkehrsbelegung der Planstraßen wurde durch uns geschätzt. Ausgangspunkt unserer Schätzung sind die angeschlossenen Wohneinheiten. Ausgehend von 49 Wohneinheiten mit im Durchschnitt 2,6 Bewohnern je Wohneinheit und 2 Fahrten je Bewohner am Tag ergeben sich um den Faktor 1,047 erhöht 266,8 Fahrten am Tag. Diese Belegung wurde auf beide Planstraßen gleichmäßig verteilt, da uns eine Grundstückseinteilung nicht vorlag. Die ermittelten Zahlen wurden auf das Jahr 2015 mit dem Faktor 1,047 nach RAS-Q hochgerechnet. Straße DTV-Wert Kfz/24 h Tag Lkw-Anteil [%] Nacht Höhenweg. 6193 6,5 6,5 Höhenweg 2 6227 6,5 6,5 Abzweig zwischen Höhenweg und 400 13,6 13,6 Lickumstraße Lickumstraße zw. Höhenweg und 2020 6,5 6,5 Neukölner Straße Neukölner Straße östlich der 1773 7,7 7,7 Lickumstraße Neukölner Straße südwestlich der Lickumstraße 1904 4,2 4,2 Planstraße 1 134 1 0 Planstraße 2 134 1 0 Tabelle 6-1: Verkehrsbelegungen der Straßen Mit den aufgeführten Verkehrsdaten ergeben sich die in Anhang II aufgeführten Emissionspegel. Zusätzlich wurden die Parkstreifen auf dem Höhenweg und der Lickumstraße berücksichtigt. 7 Betriebsablauf und Schallemissionen Gewerbe Im Plangebiet liegt eine Gaststätte mit Biergarten. Explizite Parkplätze für die Gaststätte sind nicht vorhanden. Die Anlieferung erfolgt im öffentlichen Straßenraum. Nach Aussage des Betreibers ist die Gaststätte zwischen 11:30 und 15:00 Uhr und zwischen 17:00 und 23:30

Bericht B3050 Seite 9 Uhr geöffnet. Wir gehen davon aus, dass der Biergarten in der Nachtzeit nicht geöffnet ist. Nach Aussage des Restaurantbetreibers bieten die 3 Biergartenbereiche 200 Gästen Platz. Für die Hälfte der Gäste wird ein Dauerschallpegel von 70 db(a) für jeden zweiten Gast (nur die eine Hälfte spricht) angenommen. Dies entspricht einer lauten Unterhaltung in einem großen Biergarten. Aufgrund der großen Personenzahl im Biergarten wird kein Impulszuschlag vergeben. Der Schallleistungspegel ergibt sich nach folgender Formel: L w = 70 + 10 * lg(n/2) N=maximale Anzahl der Gäste im Biergarten Lärmquelle Zeit Personenanzahl Schallleistungspegel je Person db(a) Schallleistungspegel je h db(a) Gästeunterhaltung 11:30-22:00 Uhr 100 70 90 Tabelle 7-1: Schallemissionen des Biergartens Ravenhorst 330 Kurzzeitige Geräuschspitzen Die lautesten kurzzeitigen Geräuschspitzen tagsüber sind von einem schreienden Gast zu erwarten, die mit einem Schallleistungspegel von 110 db(a) angenommen werden. Schon in einem Abstand von 8 m von dem Gast entfernt wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tagsüber um nicht mehr als 30 db(a) überschritten. Die hier vorliegenden Abstände überschreiten diesen Abstand um das Eineinhalbfache. Es wird deshalb auf eine weitere Untersuchung der kurzzeitigen Geräuschspitzen verzichtet. 8 Schallimmissionen Verkehrslärm Es ergeben sich folgende Immissionspegel an den Fassaden der Gebäude Straße Fassade Pegelbereich Tag Pegelbereich Nacht Höhenweg Straßenzugewandt 60-64 db(a) 52-56 db(a) Neukölner Straße Straßenzugewandt 59-60 db(a) 50-52 db(a) Lickumstraße, incl. Straßenzugewandt 57-61 db(a) 49-53 db(a) Ravenhorst 330 Höhenweg Quer zur Straße 56-61 db(a) 47-52 db(a) Neukölner Straße Quer zur Straße 53-55 db(a) 44-47 db(a) Lickumstraße, incl. Quer zur Straße 53-63 db(a) 44-54 db(a) Ravenhorst 330 Höhenweg Straßenabgewandt 45 58dB(A) 35-49 db(a) Neukölner Straße Straßenabgewandt 44-53 db(a) 35-43 db(a) Lickumstraße, incl. Ravenhorst 330 Straßenabgewandt 44-55 db(a) 38-45 db(a) Innenbereich 41-52 db(a) 33-43 db(a) Tabelle 8-1: Immissionspegel vor den Fassaden

Bericht B3050 Seite 10 An den straßenzugewandten Fassaden der Gebäude werden tags die Orientierungswerte der DIN 18005 (55dB(A)) für allgemeine Wohngebiete am Höhenweg um bis zu 9 db(a), an der Neukölner Straße um bis zu 5 db(a) und an der Lickumstraße um bis zu 6 db(a)überschritten. In der Nacht betragen die Überschreitungen am Höhenweg bis zu 11 db(a), an der Neukölner Straße bis zu 7 db(a) und an der Lickumstraße bis zu 8 db(a). An den Fassaden der Gebäude am Höhenweg, die quer zur Straße liegen, gibt es am Tage Überschreitungen bis zu 6 db(a) und in der Nacht bis zu 7 db(a). An der Lickumstraße und an der Neukölner Straße werden die Orientierungswerte am Tage bis auf die Gebäude Lickumstraße 48 und Ravenhorst 330 eingehalten bzw. schon unterschritten. An den Gebäuden Lickumstraße 48 und Ravenhorst 330 gibt es Überschreitungen um bis zu 8 db(a) am Tag. In der Nacht aber kommt es im nördlichen Bereich der Lickumstraße (ab Hausnummer 36) zu Überschreitungen um bis zu 9 db(a). An den straßenabgewandten Fassaden werden die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete weitgehend unterschritten. Nur im neu geplanten Baufeld im Dreieck zwischen Neukölner Straße und Höhenweg kommen Überschreitungen von bis zu 3 db(a) am Tage und 4 db(a) in der Nacht vor. An den Gebäudefassaden der im Innenbereich geplanten Gebäude werden die Tages- Orientierungswerte der DIN 18005 für reine Wohngebiete eingehalten. Nur an dem südwestlichen Baufeld der westlichen Planstraße und am südöstlichen Baufeld der östlichen Planstraße werden an der straßenzugewandten Fassade die Tages-Orientierungswerte für reine Wohngebiete um 1-2 db überschritten. Nachts werden an den, den Planstraßen zugewandten Gebäudefassaden, die Orientierungswerte der DIN 18005 für reine Wohngebiete um bis zu 3 db(a) überschritten. Gewerbelärm An der NNW-Fassade des Gebäudes Lickumstraße 48 werden durch den Biergarten Pegel von 52,3 und 53,3 db(a) am Tage erreicht. Diese Werte unterschreiten die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) um 2,7 und 1,7 db(a). Damit werden durch die derzeitige Nutzung keine Konflikte ausgelöst. Immissionsorte Nutzung rel. Höhe über Grund m Beurteilungspegel db(a) Lickumstraße 48 WA 2.00 52,3 Lickumstraße 48 WA 5.00 53,3 Tabelle 8-2: Geräuschimmissionen Gesamtbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten (Gewerbe) 9 Schlussfolgerung Aufgrund der Lärmbelastung durch Straßenverkehr wird vorgeschlagen, folgende Festsetzung zu treffen: Dem Plangebiet werden gem. den Ergebnissen der Schalltechnischen Untersuchung von afi Ing.-Büro für Akustik und Umwelttechnik (Haltern am See, August 2008) Lärmpegelbereiche zugeordnet. Die Umfassungsbauteile einschließlich der Fenster von Fassaden von Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen von Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräumen, Büroräumen und ähnlichem müssen die nachfolgend aufgeführten Luftschalldämm-Maße R'w,res nach DIN 4109 einhalten ( 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB).

Bericht B3050 Seite 11 Lärmpegelbereich I: Lärmpegelbereich II: Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 30 db Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 30 db Büroräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 30 db Lärmpegelbereich III: Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 35 db Büroräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 30 db Lärmpegelbereich IV: Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 40 db Büroräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 35 db In den Lärmpegelbereichen II - III sind für Schlaf- und Kinderzimmer und im Lärmpegelbereich IV für alle Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnlichem schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen, die eine Luftwechselrate von 20 m³/h pro Person unter Beibehaltung des erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maßes garantieren. Unter der Voraussetzung, dass der Nachweis erbracht wird, dass die entsprechenden Innenpegel auf andere Weise eingehalten werden, können die Anforderungen des zugeordneten Lärmpegelbereiches unterschritten werden. Die Lärmpegelbereiche sind in dem Bebauungsplan bezeichnet. Die Lärmpegelbereiche im Plangebiet sind in Karte 5 dargestellt.

Bericht B3050 Seite 12 Anlage I Emissionspegel Gewerbe

Bericht B3050 Anlage I Emissionspegel Gewerbe x x page 1 Project: Content date B3050 26/05/2008 INDUSTRY IDENT GEOTYP EMISSION DAY EMISSION NIGHT Z HEIGHT PERIOD 1 PERIOD 4 IMPULSE TONE VARIATION Biergarten - -0 2 90 Lw 1 r Mo 11:30 22:00 P 1.0 - - - +

Bericht B3050 Anlage II Emissionspegel Verkehr

Bericht B3050 Anlage II Emissionspegel Verkehr Straßenname Ident Ga Bl RQ Stg. DTV Tag Nacht m % M Kfz/h Lkw- Anteil % v-pkw km/h v-lkw km/h Pegel Lm,E M Kfz/h Lkw-Anteil Höhenweg - L 1 15 0.0 6193 371,6 6,5 50 50 60,27 49,5 6,5 50 50 51,52 Höhenweg 2 - L 1 15 0.0 6227 373,6 6,5 50 50 60,29 49,8 6,5 50 50 51,54 Lickumstraße - L 1 15 0.0 2020 121,2 6,5 30 30 52,87 16,2 6,5 30 30 44,12 Abzw. - L 1 14 0,0 400 24 13,6 30 30 47,89 3,2 13,6 30 30 39,14 Neukölner Straße N - L 1 1 0,0 1773 106,4 7,7 30 30 52,73 14,2 7,7 30 30 43,98 Neukölner Straße S - L 1 14 0,0 1904 114,2 4,2 30 30 51,67 15,2 4,2 30 30 42,92 Planstraße 1 G 3 1 0,0 134 8,04 1 30 30 40,36 1,5 0 30 30 32,23 Planstraße 2 G 3 1 0,0 134 8,04 1 30 30 40,36 1,5 0 30 30 32,23 % v-pkw km/h v-lkw Km/h Pegel Lm,E Erläuterung zur Tabelle : Kennzeichnung der Straßengattungen (Ga) sind: A = Bundesautobahn B = Bundesstraßen L,K,V = Landes-, Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen G = Gemeindestraßen Besondere Kennzeichnungen sind: * = gewählte Voreinstellung gem. RLS-90 V = vorgegebener Pegel ohne Berechnung Klassen des Fahrbahnbelages (Bl) sind: 1 = nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt 2 = Betone oder geriffelte Gussasphalte 3 = Pflaster mit ebener Oberfläche 4 = sonstige Pflaster - zusätzliche Fahrbahnbeläge für Außerortsstraßen mit v >, 60 km/h, gem. Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991-5 = Betone n. ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 = Betone n. ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längsexturierung mit einem Jutetuch 7 = Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 = offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt >= 15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8

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